Betriebsvermögen wird auch nach der Reform der Reform weiter kaum besteuert (steuerfrei 85 % bzw. 100 %). Zusätzlich kann Vermögen ja zu Lebzeiten mehrfach mit den gleichen Steuervergünstigungen verschenkt werden.
Eine Aussage zu daher politisch notwendigen Reformen sollte nicht an Rechtsprechung gebunden werden.
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