Es ist häufig wünschenswert, wenn Tarifverträge allgemein verbindlich erklärt werden. Ob Tarifverträge entsprechend erklärt werden, liegt in der Hand der Tarifpartner. Etwas parteilicherseits zu fordern, greift das Prinzip der Tarifautonomie an. Gewerkschaften werden im Übrigen etwas dagegen haben, wenn alle Verträge allgemein verbindlich erklärt werden – dann lohnt sich der Beitritt in eine Gewerkschaft nicht mehr.
Antrag: | Wir teilen den Wohlstand gerechter |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Oldenburg-Land (dort beschlossen am: 02.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.06.2017, 12:58 |
Kommentare