Dieser Änderungsantrag wird von der Berliner AG Grundsicherung & Grundeinkommen unterstützt.
In der Kapitel-Einleitung „GS-01: Gerechtigkeit im Sinn“ heißt es ab Zeile 54
„So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie, die durch Ungerechtigkeiten gefährdet sind.“
Das Programm versäumt aber, Ungerechtigkeiten systematisch aufzugreifen. Perspektiven zur Gerechtigkeit beschränken sich auf „Randgruppen“ (Kindergrundsicherung, Rente), Arbeitnehmer und arbeitslos Gewordene bleiben weitgehend unbeachtet. Die demotivierende Belastung geringer Einkünfte mit ca. 80% (unter Berücksichtigung des sog. „Transferentzugs“) ist aber eine der gravierendsten Fehlleistungen des Sozialsystems (s. a. Blogbeitrag „Die sieben Sünden des Sozialsystems“, http://www.gruene.de/themen/sieben-suenden-des-sozialsystems.html). Gerade unter dem Titel dieses Abschnitts „Leistung soll sich für alle lohnen“ muss die derzeitige extreme Anrechnungspraxis in Frage gestellt werden, da sich die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit im derzeitigen System offensichtlich nicht lohnt, denn es verbleibt ein effektiver Nettolohn unter 2€. Das „rechnet“ sich nicht. Diese Entwürdigung unter Hinweis auf die angebliche Anreizwirkung (zum Streben nach einer höher bezahlten Arbeit) zu rechtfertigen, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
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