Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Heiko Wundram (Celle KV) und 9 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 22.11.2017, 12:37 |
Erst über digitale Abstimmungsverfahren für Urabstimmungen diskutieren, dann Satzung ändern!
Antragstext
Der Tagesordnungspunkt S-09 der 42. BDK wird abgesetzt. Stattdessen steigt der
Bundesvorstand zügig in einen Prozess, beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe, mit
Akteur*innen (etwa: BAGen, netzpolitische Vereine, Netzpolitiker*innen) der GRÜNEN Partei
ein, um zuallererst über potentielle Verfahren und Umsetzungsmodalitäten für elektronische
Urabstimmungen zu diskutieren.
Erst nachdem mögliche Umsetzungen mindestens zu den Themen Sicherheit, Privatheit,
Beteiligung und Allgemeinheit und vor allem auch IT-Sicherheit diskutiert und bewertet
wurden und somit möglicherweise eine Verfahrensempfehlung durch die Arbeitsgruppe entwickelt
wird, findet eine Formulierung für den einzubringenden Änderungsantrag zur Urwahlordnung
statt, über den dann abgestimmt wird. Zur Bewertung der Umsetzungen ist ebenso externer
Sachverstand einzuholen.
Begründung
Der Tagesordnungspunkt S-09 auf dieser BDK möchte über einen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz eine Änderung der Urabstimmungsordnung herbeiführen, um zukünftig elektronische Urabstimmungen zu ermöglichen. Hierzu soll in der Urabstimmungssatzung eine unspezifische Möglichkeit für digitale Abstimmungsverfahren eingeführt werden, die etwa auch auf Urwahlen (Personenwahlen) anwendbar ist.
Im Vorfeld der nach Satzung eigentlich bereits durch den Länderrat zu treffenden Entscheidung wurde durch eine Reihe von Personen und Gruppen erhebliche Kritik daran geäußert, ein elektronisches Verfahren für Urabstimmungen in der vorgeschlagenen offenen Form einzuführen, da hiermit elektronische Abstimmungsverfahren möglich würden, die nicht den Grundsätzen demokratischer Abstimmungen genügen. Diese Kritik mündete darin, dass der Länderrat die Entscheidung über die Änderung der Urwahlordnung nicht getroffen und stattdessen an die BDK delegiert hat. Ebenso hat etwa die Netzbegrünung bereits einen alternativen Antragstext vorgeschlagen, der ausgeschlossen hätte, dass die elektronische Urabstimmung für geheime Abstimmungen und als Wahlverfahren für Personenwahlen genutzt werden könnte, welcher jetzt keine Berücksichtigung findet.
Der durch den Bundesvorstand geäußerte Druck, die Urwahlordnung zügig zu ändern, um eine Abstimmung über einen möglichen Koalitionsvertrag durch die Mitglieder in elektronischer Form zu ermöglichen, ist durch das Scheitern der Jamaika-Koalitionsgespräche entfallen. Somit kann nun in einem geordneten Prozess und unter der umfassenden Beteiligung aller in diesem Bereich aktiven Akteur*innen der GRÜNEN Partei evaluiert werden, inwiefern elektronische Verfahren als Ergänzung für Urabstimmungen sinnvoll und praktikabel umsetzbar sowie demokratisch legitim durchgeführt werden können. Diesen Prozess muss der Bundesvorstand jetzt schnellstmöglich initiieren.
Die Dringlichkeit ist gegeben durch die erst sehr späte Veröffentlichung des Tagesordnungspunkts S-09.
weitere Antragsteller*innen
- Patrick Hanft (Hamburg-Altona KV)
- Stefan Christoph (Regensburg-Stadt KV)
- Robert Helling (München KV)
- Jürgen Bischoff (Berlin-Kreisfrei KV)
- Marc Kersten (Köln KV)
- Moritz Duge (Hamburg-Wandsbek KV)
- Maximilian Ruta (Köln KV)
- Joris Mocka (Rhein-Kreis-Neuss KV)
- Henry Sorgenfrei (Halle KV)
Kommentare
Patrick Hanft:
Siehe: https://antraege.gruene.de/bdk42/Breiter_und_fachlicher_Diskussions-_und_Arbeitsprozess__Einsatz_online-44221
@Heiko: stellt sich die Frage, ob du diesen Antrag dennoch aufrecht erhalten möchtest? Ich finde diesen Antrag prinzipiell ja schon etwas umfangreicher und ausführlicher, dennoch weiß ich nicht, ob man über diese Unterschiede debattieren muss?