Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.09.2017, 09:49 |
S-01: Satzungsänderung § 18 Bundesfinanzrat Teil 1
Antragstext
In der Satzung des Bundesverbandes werden im §18 „Der Bundesfinanzrat“ und in der Beitrags-
und Kassenordnung folgende Änderungen beschlossen (Teil1):
§ 18 DER BUNDESFINANZRAT
(1) Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er
zuständig für:
1. die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten
Bundesversammlung und die Budgetkontrolle,
2. die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und
Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband für die Bundesversammlung,
3. die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage
der Bundesversammlungsbeschlüsse und in Zusammenarbeit mit der Bundesdiätenkommission,
4. die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus Finanzausgleichsfonds,
5. die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen
werden,
6. die Beratung des Haushaltes der GRÜNEN JUGEND Bundesverband. Weiteres regelt die
Beitrags- und Kassenordnung des Bundesverbandes.
Weiteres regelt die Beitrags- und Kassesnordnung des Bundesverbandes.
wird geändert in
§ 18 neu
„§ 18 BUNDESFINANZRAT UND BUNDESFINANZAUSSCHUSS
(1) Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen, er fasst Beschlüsse und
dient der Vernetzung der Finanzverantwortlichen. Er entwickelt und plant Maßnahmen zur
finanziellen Leistungsfähigkeit aller Ebenen der Partei. Der Bundesfinanzausschuss bereitet
die Sitzungen des Bundesfinanzrates inhaltlich vor und beschließt in unterjährigen
Finanzfragen.
(2) Der Bundesfinanzrat ist in der Regel zuständig für:
1. die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten
Bundesversammlung, die Beratung über den Haushaltsabschluss und die Budgetkontrolle ,
2. die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und
Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband für die Bundesversammlung,
3. die Beschlussfassung über die Sonderbeiträge auf Grundlage der
Bundesversammlungsbeschlüsse
4. die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen
werden,
5. die Wahl der Mitglieder des Bundesfinanzausschuss
(3) Der Bundesfinanzausschuss ist in der Regel zuständig für:
1. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Bundesfinanzrates,
2. die unterjährige Budgetkontrolle des Bundeshaushalts,
3. die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus Finanzausgleichsfonds,
4. die Beratung des Haushaltes der GRÜNEN JUGEND Bundesverband,
(4) Der Bundesfinanzrat kann Aufgaben des Bundesfinanzausschusses übernehmen oder eigene
Aufgaben delegieren. Die Aufteilung weiterer Aufgaben zwischen Bundesfinanzrat und
Bundesfinanzausschuss erfolgt in der Geschäftsordnung des Bundesfinanzrates. Weiteres regelt
die Beitrags- und Kassenordnung des Bundesverbandes.
Hier findet Ihr den ganzen Antrag (S-01, S-02 und S-03) im Änderungsmodus
Begründung
Partizipativer Struktur-Prozess
Im September letzten Jahres hat der Bundesfinanzrat („BufiRat“) das „Go“ für einen Weg der Erneuerung seiner Strukturen gegeben - übrigens das erste Mal in seiner Geschichte, denn seit der Gründung in den 1980ern hat sich der BufiRat in seiner Form noch nicht substantiell verändert.
Ein Strukturausschuss wurde gebildet, der in seiner Zusammensetzung sowohl die Landesverbände, als auch verschiedene Funktionen und Perspektiven (Schatz-meister*innen, Basismitglieder, Hauptamtliche und „Externe“, z.B. Landesgeschäfts-führer*innen) repräsentierte und auch quotiert war.
Dieser Ausschuss hat in Begleitung einer externen Moderation in 2 Workshops ein Modell zur Optimierung des Bundesfinanzrats erarbeitet. Dabei wurde zunächst die Ausgangslage mit ihren Problemen analysiert, eine Aufgabenkritik vorgenommen, Ziele und Bedingungen einer Reform formuliert und dann in Arbeitsgruppen 3 Modelle erarbeitet, die nun zu einem Gesamt-Modell zusammengefügt werden konnten. Dieser Vorschlag wurde im BufiRat weiter debattiert und schließlich von einer breiten Mehrheit angenommen.
Bestandsaufnahme und Problemstellung
Als wichtigste Probleme haben sich folgende Punkte herauskristallisiert:
• Zahl der Aufgaben, Themen und Ansprüche sind in den letzten Jahren immens gestiegen. Dafür hat der Bundesfinanzrat in seiner Struktur als großes Gremium (34 Sitze) viel zu wenig Zeit zur Bearbeitung - oft kann nur das Nötigste abgestimmt werden. Es wird aber immer wichtiger, vermehrt auch Zukunftsthemen voranzutreiben und die Finanzfragen der Partei strategischer zu steuern; diesen Raum gibt es bislang nicht. Bei vier Sitzungen im Jahr (davon einer kurzen Sitzung vor der BDK), 34 stimmberechtigten Mitgliedern und einer hohen Fluktuation ergeben sich in der Praxis für den BufiRat Probleme, rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren oder kurzfristig Entscheidungsprozesse zu organisieren. Und es gibt auch Themen, die bislang gar nicht bearbeitet werden können, weil einfach die Zeit fehlt (Qualifizierung der Finanzarbeit, Materialwirtschaft usw.)
• Themen können nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ nicht optimal bearbeitet werden. Dazu bedarf es zum einen einer besseren Einbindung der hauptamtlichen Akteure als wichtigem Teil des finanziellen Sachverstandes der Partei. Für die Professionalisierung ehrenamtlicher Akteure soll zum anderen eine bessere Einbindung, mehr Austausch, Vernetzung und Qualifizierung sorgen; dafür gibt es bislang zu wenig Raum. Dabei besteht hier durch die hohe Fluktuation ein dauerhafter Bedarf. Auch eine Entlastung der Ehrenamtlichen durch weniger Sitzungen und Aufgaben wäre wünschenswert.
• Der Bundesfinanzrat ist bislang deutlich männerdominiert. Es braucht effektive Maßnahmen, damit eine geschlechtergerechte Besetzung Realität wird.
Ziele
Was soll mit der Neustrukturierung erreicht werden? Die wichtigsten Ziele sind:
• Eine höhere Effizienz der Arbeit
• Die Bewältigung eines höheren Arbeitspensums und höhere Professionalität
• Mehr Kontinuität und Verbindlichkeit
• Die Einhaltung der Frauenquote
• Eine angemessene Vertretung der Ebenen (alle Landesverbände, Bundesverband) und die Vernetzung mit der Arbeitsebene sowie die Hinzuziehung von externem Sachverstand
• Mehr Zeit für Vernetzung und Austausch, Einbindung von Neuen und Qualifizierung
• Die Etablierung neuer Arbeitsformen und Kommunikationsmittel (Stichworte: Workshops, Tagungs-Formate, Telefonkonferenzen, business communication tools etc.)
Das Modell – die Hauptlinien
Neben dem Bundesfinanzrat wird ein Bundesfinanzausschuss eingerichtet, der die Arbeit des Bundesfinanzrats ergänzt, unterstützt und vorbereitet.
- Der Bundesfinanzrat wird grundsätzlich beibehalten. Seine Zusammensetzung wird nur leicht verändert, um die Einhaltung der Frauenquote sicherzustellen. Der BufiRat trifft weiterhin die „großen“ Entscheidungen, bietet aber mehr Raum für Erfahrungsaustausch und Qualifizierung. Er tagt künftig 2x im Jahr, das bedeutet auch eine Entlastung für die ehrenamtlichen Mitglieder. Die Sitzung vor der BDK erfolgt als Telefonkonferenz.
Bei der Quotierung sollen neue Wege gegangen werden: Jede Ebene entsendet quotiert und hat zwei Stimmen, wenn die Delegation quotiert anwesend ist. Die Delegierten können sich gegenseitig vertreten.
- Ein deutlich kleinerer Bundesfinanzausschuss wird vom BufiRat aus seinen Reihen für 2 Jahre gewählt. Hier werden finanz-fachliche und organisatorische Themen besprochen und entschieden, sowie die Sitzungen des BufiRats vorbereitet. Die Arbeitsebene und ggf. weitere Expert*innen werden beratend hinzugezogen. Dieses Gremium tagt 4x im Jahr und kann auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren. Durch das kleinere Gremium können mehr Themen bearbeitet, Debatten für den großen BufiRat vorbereitet und Finanz-Themen, die wichtig für die Partei sind, aber für die bislang nicht genügend Zeit war, aktiv vorangetrieben werden.
Kommentare
Hans Nenne:
2. Warum gibt es im BufiRat eine "hohe Fluktuation"?
3. Wenn der Bundesfinanzausschuss aus den Reihen des BufiRat erwählt wird, wo wird der BufiRat und deren Mitglieder dann entlastet?
Liebe Grüße Hans