Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.09.2017, 09:50 |
S-02: Satzungsänderung § 18 Bundesfinanzrat Teil 2
Antragstext
In der Satzung des Bundesverbandes werden im §18 „Der Bundesfinanzrat“ und in der Beitrags-
und Kassenordnung folgende Änderungen beschlossen (Teil2):
§18 (alt)
(2) Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus
1. dem/der Bundesschatzmeister*in,
2. den gewählten Landesschatzmeister*innen oder einem sonstigen Landesvorstandsmitglied je
Landesverband,
3. einem/einer Basisvertreter*in je Landesverband,
4. dem/der Bundesschatzmeister*in der GRÜNEN JUGEND Bundesverband oder einem sonstigen
Bundesvorstandsmitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer
Stellvertreter*innen regeln die Landessatzungen.
(3) Die Amtszeit der Mitglieder aus den Landesverbänden beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist
möglich. Die Amtszeit der Mitglieder aus den Landesvorständen endet spätestens mit dem
Ausscheiden aus dem Landesvorstand.
(4) Der Bundesfinanzrat tritt in der Regel vierteljährlich zusammen. Auf Antrag des/der
Bundesschatz-meister*in oder eines Fünftels der Mitglieder des Bundesfinanzrates ist eine
außerordentliche Sitzung des Bundesfinanzrates einzuberufen.
wird geändert in
§ 18 (neu)
(5) Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus
1. dem/der Bundesschatzmeister*in und einer/m weiteren Delegierten des Bundesverbandes,
gewählt durch den Bundesvorstand,
2. 2 Delegierten pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein
sachverständiges Mitglied
Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die
Landessatzungen.
3. 2 Delegierten der GRÜNEN JUGEND, gewählt durch den Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND
Jeder der unter 1 bis 3 genannten Verbände/Gremien bestimmt auch stellvertretende
Delegierte. Die Amtszeit der Mitglieder des Bundesfinanzrates beträgt in der Regel 2 Jahre.
Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) im
Bundesfinanzrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.
(6) Der Bundesfinanzausschuss setzt sich zusammen aus
1. den beiden Vertreter*innen des Bundesverbandes im Bundesfinanzrat
2. 6 weiteren Mitgliedern aus dem Bundesfinanzrat
3. 4 beratenden nicht stimmberechtigten Mitgliedern
Die Mitglieder des Bundesfinanzausschusses nach 2. und 3. werden für zwei Jahre gewählt.
Zusätzlich werden 4 Nachrücker*innen für die Landesverbände und 2 Nachrücker*innen für die
beratenden Mitglieder gewählt, für den Fall, dass Mitglieder aus dem Bundesfinanzausschuss
vorzeitig ausscheiden.
Die Wahl der Mitglieder des Bundesfinanzausschusses erfolgt in der Regel zeitnah nach der
Bundesvorstandswahl auf der ersten Sitzung des Bundesfinanzrates nach der
Bundesvorstandswahl.
Hier findet Ihr den ganzen Antrag (S-01, S-02 und S-03) im Änderungsmodus
Begründung
Partizipativer Struktur-Prozess
Im September letzten Jahres hat der Bundesfinanzrat („BufiRat“) das „Go“ für einen Weg der Erneuerung seiner Strukturen gegeben - übrigens das erste Mal in seiner Geschichte, denn seit der Gründung in den 1980ern hat sich der BufiRat in seiner Form noch nicht substantiell verändert.
Ein Strukturausschuss wurde gebildet, der in seiner Zusammensetzung sowohl die Landesverbände, als auch verschiedene Funktionen und Perspektiven (Schatz-meister*innen, Basismitglieder, Hauptamtliche und „Externe“, z.B. Landesgeschäfts-führer*innen) repräsentierte und auch quotiert war.
Dieser Ausschuss hat in Begleitung einer externen Moderation in 2 Workshops ein Modell zur Optimierung des Bundesfinanzrats erarbeitet. Dabei wurde zunächst die Ausgangslage mit ihren Problemen analysiert, eine Aufgabenkritik vorgenommen, Ziele und Bedingungen einer Reform formuliert und dann in Arbeitsgruppen 3 Modelle erarbeitet, die nun zu einem Gesamt-Modell zusammengefügt werden konnten. Dieser Vorschlag wurde im BufiRat weiter debattiert und schließlich von einer breiten Mehrheit angenommen.
Bestandsaufnahme und Problemstellung
Als wichtigste Probleme haben sich folgende Punkte herauskristallisiert:
• Zahl der Aufgaben, Themen und Ansprüche sind in den letzten Jahren immens gestiegen. Dafür hat der Bundesfinanzrat in seiner Struktur als großes Gremium (34 Sitze) viel zu wenig Zeit zur Bearbeitung - oft kann nur das Nötigste abgestimmt werden. Es wird aber immer wichtiger, vermehrt auch Zukunftsthemen voranzutreiben und die Finanzfragen der Partei strategischer zu steuern; diesen Raum gibt es bislang nicht. Bei vier Sitzungen im Jahr (davon einer kurzen Sitzung vor der BDK), 34 stimmberechtigten Mitgliedern und einer hohen Fluktuation ergeben sich in der Praxis für den BufiRat Probleme, rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren oder kurzfristig Entscheidungsprozesse zu organisieren. Und es gibt auch Themen, die bislang gar nicht bearbeitet werden können, weil einfach die Zeit fehlt (Qualifizierung der Finanzarbeit, Materialwirtschaft usw.)
• Themen können nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ nicht optimal bearbeitet werden. Dazu bedarf es zum einen einer besseren Einbindung der hauptamtlichen Akteure als wichtigem Teil des finanziellen Sachverstandes der Partei. Für die Professionalisierung ehrenamtlicher Akteure soll zum anderen eine bessere Einbindung, mehr Austausch, Vernetzung und Qualifizierung sorgen; dafür gibt es bislang zu wenig Raum. Dabei besteht hier durch die hohe Fluktuation ein dauerhafter Bedarf. Auch eine Entlastung der Ehrenamtlichen durch weniger Sitzungen und Aufgaben wäre wünschenswert.
• Der Bundesfinanzrat ist bislang deutlich männerdominiert. Es braucht effektive Maßnahmen, damit eine geschlechtergerechte Besetzung Realität wird.
Ziele
Was soll mit der Neustrukturierung erreicht werden? Die wichtigsten Ziele sind:
• Eine höhere Effizienz der Arbeit
• Die Bewältigung eines höheren Arbeitspensums und höhere Professionalität
• Mehr Kontinuität und Verbindlichkeit
• Die Einhaltung der Frauenquote
• Eine angemessene Vertretung der Ebenen (alle Landesverbände, Bundesverband) und die Vernetzung mit der Arbeitsebene sowie die Hinzuziehung von externem Sachverstand
• Mehr Zeit für Vernetzung und Austausch, Einbindung von Neuen und Qualifizierung
• Die Etablierung neuer Arbeitsformen und Kommunikationsmittel (Stichworte: Workshops, Tagungs-Formate, Telefonkonferenzen, business communication tools etc.)
Das Modell – die Hauptlinien
Neben dem Bundesfinanzrat wird ein Bundesfinanzausschuss eingerichtet, der die Arbeit des Bundesfinanzrats ergänzt, unterstützt und vorbereitet.
- Der Bundesfinanzrat wird grundsätzlich beibehalten. Seine Zusammensetzung wird nur leicht verändert, um die Einhaltung der Frauenquote sicherzustellen. Der BufiRat trifft weiterhin die „großen“ Entscheidungen, bietet aber mehr Raum für Erfahrungsaustausch und Qualifizierung. Er tagt künftig 2x im Jahr, das bedeutet auch eine Entlastung für die ehrenamtlichen Mitglieder. Die Sitzung vor der BDK erfolgt als Telefonkonferenz.
Bei der Quotierung sollen neue Wege gegangen werden: Jede Ebene entsendet quotiert und hat zwei Stimmen, wenn die Delegation quotiert anwesend ist. Die Delegierten können sich gegenseitig vertreten.
- Ein deutlich kleinerer Bundesfinanzausschuss wird vom BufiRat aus seinen Reihen für 2 Jahre gewählt. Hier werden finanz-fachliche und organisatorische Themen besprochen und entschieden, sowie die Sitzungen des BufiRats vorbereitet. Die Arbeitsebene und ggf. weitere Expert*innen werden beratend hinzugezogen. Dieses Gremium tagt 4x im Jahr und kann auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren. Durch das kleinere Gremium können mehr Themen bearbeitet, Debatten für den großen BufiRat vorbereitet und Finanz-Themen, die wichtig für die Partei sind, aber für die bislang nicht genügend Zeit war, aktiv vorangetrieben werden.
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