Veranstaltung: | 1. Bundesfrauenrat 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | P Parität in Parlamenten |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesfrauenrat, BAG Frauenpolitik |
Beschlossen am: | 05.05.2019 |
Eingereicht: | 05.05.2019, 06:43 |
Die Hälfte der Macht für Frauen - Parität in den Parlamenten!
Beschlusstext
Durch die Bundestagswahl 2017 ist der Frauenanteil im Bundestag auf das Niveau von 1998,
etwa 30 Prozent, zurückgefallen. Von 709 Mitgliedern des Bundestages sind derzeit lediglich
218 Frauen. Und auch in einigen Landesparlamenten geht der Frauenanteil zurück.
Das liegt vor allem daran, dass in den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU (19,9 %), FDP (22,5
%) und AfD (10,8 %) deutlich weniger Frauen vertreten sind. Bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
wiederum liegt der Frauenanteil bei 58,2 %, bei der Linken bei 53,6 % und bei der SPD bei
41,8 %. Das zeigt: Die Frauenquote wirkt! Und je verbindlicher sie ausgestaltet ist, desto
besser. Aber klar ist auch, dass die Einhaltung der Frauenquote für Parteien, die
Abgeordnete vor allem über Landeslisten entsenden, einfacher ist.
Die sinkende Beteiligung von Frauen an parlamentarischen Debatten ist nicht der einzige
Rückschritt. Gleichzeitig haben wir es mit einem Erstarken von sexistischem Verhalten inner-
und außerhalb der Parlamente und mit einem Rollback zu tun, der sich gegen erkämpfte
Frauenrechte wendet.
Frauen sind in unserer Gesellschaft nach wie vor nicht gleichberechtigt beteiligt. Der Blick
der Politik ist in vielerlei Hinsicht bis heute ein männerdominierter Blick. Auch 100 Jahre
nach Einführung des Frauenwahlrechts sind wir immer noch weit entfernt von einer
paritätischen Repräsentanz von Frauen in Ämtern und Mandaten.
Wir Grüne kämpfen seit unserer Gründung für Frauenrechte und für mindestens die Hälfte der
Macht für Frauen. Nicht zuletzt verstehen wir es als politischen Auftrag, durch das
Grundgesetz dafür Sorge zu tragen, dass Frauen gleichberechtigt an gesellschaftlichen und
politischen Debatten teilhaben. Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, da ist es ist ein
Gebot der Demokratie, dass sie gleichberechtigt über die Gesetze, die ihr Leben
beeinflussen, mitentscheiden können.
Wir Grüne haben seit 1986 das Frauenstatut verpflichtend in unserer Satzung verankert, mit
einer starken Mindestquotierung und vielen weiteren Instrumenten für mehr Beteiligung von
Frauen. Unsere Grüne Frauenquote ist ein Erfolgsrezept. Dank ihr sind bei uns so viele
Frauen auf allen Ebenen, in allen Gremien und Parlamenten vertreten.
Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen kommt nicht von allein. Und bei CDU/CSU, FDP
und AfD ist keine Bereitschaft da, verbindliche strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um den
Frauenanteil in den eigenen Reihen zu erhöhen und für eine angemessene Repräsentanz zu
sorgen. Selbstverpflichtungen bringen uns nicht weiter. Deswegen haben BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN in den verschiedenen Landesparlamenten Paritätsgesetze vorgelegt oder bereiten diese
vor.
Auch auf Bundesebene muss sich endlich etwas bewegen. Deswegen fordern wir ein
Paritätsgesetz für die Wahl zum Deutschen Bundestag. Denn wir wollen, dass alle Parlamente
mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.
Wir wollen, dass aus dem Parlament heraus ein wirksames Paritätsgesetz erarbeitet wird, das
folgende Kriterien erfüllt:
- Wir wollen echte Parität in den Parlamenten. Das bedeutet, dass es sowohl für Listen
als auch für Direktwahlkreise eine Quotierung geben muss, die dazu führt, dass am Ende
auch mindestens 50 Prozent Frauen im Parlament vertreten sind.
- Ein Paritätsgesetz muss auch die 3. Geschlechtsoption einschließen.
- Bei Nichteinhaltung des Paritätsgesetzes muss es klare Sanktionen geben.
Aber mit einem Paritätsgesetz oder einer Frauenquote allein ist es nicht getan. Gleichzeitig
sind die Parteien auch selbst gefordert, mehr Frauen für das politische Engagement zu
gewinnen. Um das zu erreichen, muss sich die politische Kultur in den Parteien und
Parlamenten ändern. Es braucht Frauen-Mentoring-Programme, Frauenräume und ein
Redeverhalten, das alle Menschen anspricht und niemanden ausschließt. Gleichzeitig müssen
Parteien dafür Sorge tragen, dass die Ausübung von Ämtern und Mandaten mit der Sorge für
Familie und zu pflegenden Angehörige besser vereinbart werden kann. Insbesondere im Bereich
der ehrenamtlichen (Kommunal-) Politik ist es eine Herausforderung, Politik, Beruf und
Familie zu vereinbaren. Hier haben alle Parteien noch einiges zu tun. Und auch bei uns
Grünen gibt es Nachholbedarf. Die Debatte über das Paritätsgesetz wollen wir als Anlass
nutzen, um unsere eigenen Strukturen und unsere politische Kultur – von der Bundesebene bis
hin zu den Kreis- und Ortsverbänden – weiter zu verbessern.