Eine schnelle, pauschale Absenkung der EEG-Umlage um 5 Ct/kWh wird von vielen energiepolitisch aktiven Grünen abgelehnt, weil
- eine steuerbasierte Finanzierung der EEG-Vergütung Probleme mit dem EU-Beihilferecht schafft und daher den weiteren Ausbau der Solar- und Windstromanlagen gefährdet;
- die pauschale Senkung des Strompreises den Einsatz und die Entwicklung besonders effizienter Technologien in der Sektorenkopplung behindert;
- die Beschlusslage der BDK Bielefeld (WKF07, Klimabeschluss) konkrete andere Maßnahmen vorsieht (Energiegeld für alle, Senkung der Stromsteuer).
Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit ist kein alternativer, breit abgestimmter Formulierungsvorschlag möglich. Weil Energiethemen sehr ausführlich im Antrag C-05 - "Energie von Allen für Alle: ..." behandelt werden, kann und muss der Absatz zur Senkung der EEG-Umlage in C-01 ersatzlos gestrichen werden.
Kommentare
Michael Hövel:
Ingo Stuckmann:
https://antraege.gruene.de/1LR20/Eindaemmung_Erholung_und_Erneuerung-4466?commentId=2733#comm2733
Bitte diesen Antrag hier unterstützen!
Klaus Willemsen:
Rüdiger Höwler:
Was sinkende Strompreise bzw. die Absenkung der EEG-Umlage bewirken werden:
1. Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahme nicht nur zu höheren Stromverbrauch, sondern auch zu höheren Energieverbrauch insgesamt führen wird. Denn inwiefern die gewünschte Sektorkopplung dabei greift, ist völlig ungewiss. --> Führt also ins genaue Gegenteil, was wir eigenglich erreichen wollen!
2. Investitionen in Energieersparnis und -Effizienz lohnen sich weniger bis gar nicht, wenn der Strompreis entsprechend gesenkt wird --> Ist das genaue Gegenteil war wir eigentlich erreichen wollen!
3. Investitionen in Eigenerzeugung und -Verbrauch aus PV / Windkraft / thermische Solar ... lohnen sich weniger bis gar nicht, wenn der Strompreis entsprechend gesenkt wird --> Ist das genaue Gegenteil war wir eigentlich erreichen wollen!
4. Ausgerechnet die EEG-Umlage senken? Damit sendet man das Signal aus an diejenigen, die es schon immer wussten: Grüner Strom ist zu teuer und hat den Strompreis in die Höhe getrieben. Dass das eben nicht so ist, versuchen wir nun schon fast seit 10 Jahren zu erklären. Meist vergebens. Warum sollte uns das jetzt besser gelingen, wenn uns vorgehalten wird: "Seht ihr nun, was ihr mit eurem grünen Strom angerichtet habt. Jetzt müsst ihr Steuermittel aufbringen, um dieses Desaster zu kaschieren."
5. Führt zur völligen Demontage des eigentlich super Konzeptes des EEG. Energieerzeugung in Bürgerhand, wie es ursprünglich gedacht war. Was Union, FDP und SPD bisher noch nicht ganz geschafft haben, erledigen wir dann halt jetzt mit dieser Forderung.
Nein, es tut mir Leid. Diese Forderung führt uns in eine völlig falsche Richtung! Deshalb muss diese Passage ersatzlos gestrichen werden.
Sicher gäbe es eine Reihe von guten Alternativ-Vorschlägen, die man hier anführen könnte. Dafür ist nun aber die Zeit zu knapp, um auch diese noch auf Herz und Nieren zu prüfen. Gerade in diesem wichtigen Thema können wir uns einfach keine Schnellschüsse erlauben.
Bitte diesen Antrag unterstützen!
Rüdiger Höwler
KV Göppingen
Axel Horn:
Daher aktiviere ich jetzt diesen Änderungsantrag auf Streichung der Zeilen 251 bis 257, in der Hoffnung, dass die Botschaft bei denjenigen ankommt, die über die endgültige Fassung von D-01 entscheiden werden.
Christine Seer (KV Nürnberg-Stadt):
Michael Adam:
Florian Rittmeier:
vielen Dank für den Änderungsantrag, den ich mit der von Hermann kommentierten Begründung unterstütze!
Hermanns Kommentar:
https://antraege.gruene.de/1LR20/Eindaemmung_Erholung_und_Erneuerung-4466?commentId=2701#comm2701
Walter Schüschke:
Begründung:
Eine Staatsfinanzierung der EEG-Umlage macht diese zur Subvention, die von der EU-Kommission genehmigt werden müsste und voraussichtlich nicht mal so gerade erteilt wird.
Elektrische Energie wird nach wie vor zu einem großen Teil aus Kohle erzeugt und ist klimaschädlich.
Für Bürger und Kleingewerbetreibende wird eine Preissenkung keine wirklich spürbaren Erleichterungen bringen, da Strom nur einen minimalen Anteil aus ihren Kosten ausmacht.
Strom ist die wertvollste Energie, die wir haben, deren Verbrauch dürfen wir nicht anheizen, solange so nicht CO2-frei erzeugt wird.
Ich kann mir allenfalls eine zeitlich beschränkte Befreiung von EEG-Umlage und Stromsteuer vorstellen für einzelne Bereiche, in denen eine Anschubfinanzierung für den Systemwechsel erfolgen soll, z. B. Stromspeicher, und Erdwärmepumpen.
Walter Schüschke
Dorothea Gaumnitz:
Ich schließe mich der Argumentation der Antragsteller an, vor allem auch im Hinblick auf die psychologische Wirkung.
Dorothea Gaumnitz:
Ich schließe mich der Argumentation der Antragsteller an, vor allem auch im Hinblick auf die psychologische Wirkung.
Philipp Schmagold:
wir hatten auf der letzten BDK in Bielefeld beschlossen, die Einnahmen aus dem CO2-Preis zur Abschaffung der Stromsteuer zu verwenden und den darüber hinausgehenden Betrag als Energiegeld pro Kopf an alle Einwohner*innen auszuschütten:
Auszug aus dem Beschluss von unserer BDK 2019 in Bielefeld, ab Zeile 251:
"Die Energiesteuern beginnend im Bereich Verkehr und Wärme wollen wir mit einer CO2-Komponente reformieren. Dabei wird parallel ein sozialer Ausgleich eingeführt; alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen nach Absenkung der Stromsteuer als Energiegeld an jede*n Einwohner*in zurück." Link dazu: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf
Der nun vorgelegte "Dringlichkeitsantrag" unseres Bundesvorstandes untergräbt diesen weniger als sechs Monate jungen Beschluss unseres höchsten Entscheidungsgremiums und nimmt das darin gehaltene Versprechen eines Energiegeldes wieder zurück, was auf der formalen Ebene höflich formuliert ein dickes Ding ist und auch auf der inhaltlichen Seite viele Fragen offen lässt und mich nicht überzeugt.
Daher möchte ich alle Delegierten zum Länderrat aufrufen, gegen die Aufrechterhaltung dieses Absatzes zu stimmen und, sollte es nötig sein, den gesamten Dringlichkeitsantrag abzulehnen.
Im Zweifelsfall sollte eine zukünftige BDK darüber entscheiden, ob sie ihren Beschluss vom November 2019 in diesem wichtigen Punkt relativieren möchte oder nicht.
Energiewendefreundliche Grüße!
Philipp
Klaus Schröder:
Ingo Stuckmann:
wenn die EEG-Umlage steuerfinanziert wird, wird das EEG zur EU Beihilfe. Das gefährdet das EEG.
Parteitagsbeschluss ist die CO2Bepreisung als Energiegeld für alle und zur Senkung der Stromsteuer zu verwenden. Aus gutem Grund NICHT zur Senkung der EEG-Umlage (EU-Beihilfe Problematik)
Ingo Stuckmann:
Ein weiterer, wichtiger Punkt von Hans-Josef:
• Weil mit der Senkung der EEG Umlage die Vergütungen der Anlagenbetreiber nicht mehr möglich ist. Auch das Gegenfinanzierungsvolumen CO2 Steuer würde nicht ausreichen um die Vergütungen zu zahlen. Konsequenz wären massenhafte Insolvenzen der Anlagenbetreiber und massiver Rückgang der Ökostromproduktion.
Hier seine Position:
https://hans-josef-fell.de/gruenen-parteitag-senkung-der-eeg-umlage-wuerde-erneuerbare-energien-produktion-gefaehrden
Hermann Schrag:
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Es ist richtig, dass langfristig in den Bereichen Verkehr und Wärme enormer Nachholbedarf ist, und dass einer der Wege dahin die Verwendung von Erneuerbarem Strom ist (Sektorenkopplung).
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Hier muss man aber unterscheiden zwischen mittelfristig und langfristig:
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1.) MITTELFRISTIG
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Mittelfristig macht der Anteil der Sektorenkopplung (Elektroautos, Wärmepumpen, usw) einen sehr kleinen Anteil am Stromverbrauch aus.
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Um diese Bereiche zu fördern, wäre eine allgemeine Strompreissenkung ein völlig ineffizientes Mittel. Das wäre so, um ein nettes Beispiel zu nehmen, wie wenn man Auberginen fördern möchte und deshalb die Mehrwertsteuer auf alle Gemüse abschafft.
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Die Einführung der E-Mobilität krankt nicht am Strompreis sondern an einer Reihe anderer Probleme, vor allem den hohen Anschaffungskosten und der Reichweitenangst.
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Für die E-Mobilität und auch für Wärmepumpen und Wasserstoff-Anwendungen kann man gezielte Förderungen machen statt ganz allgemein den Stromverbrauch zu subventionieren.
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Die Subventionierung des Stromverbrauchs wäre eine Gießkanne, bei der hauptsächlich das Unkraut gegossen wird!
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2.) LANGFRISTIG
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Langfristig heißt dann, wenn der Strom für E-Autos, Wärmepumpen usw etwa so viel ist wie der ganze bisherige Stromverbrauch, dann stimmt mein obiges Argument nicht mehr. Das ist also wirklich eine sehr langfristige Perspektive.
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An dem Punkt könnten wir eigentlich schon aufhören, dann der BuVo-Vorschlag wirkt nur sehr kurzfristig und noch etwas mittelfristig, aber nicht langfristig. Bis die Sektorenkopplung einen großen Anteil hat, ist die EEG-Umlage auch mit der bisherigen Regelung wegen des Auslaufens der Altanlagen auf einen geringen Wert gesunken (Agora-Prognose für 2035: 2,11 Cent/kWh). Bis dahin ist es der einzig effektive Weg, nicht den ganzen Acker voller Unkraut mit der Subventionsgießkanne zu gießen sondern nur die wenigen Pflänzchen, die man fördern will.
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Nur der Vollständigkeit halber sei auch die langfristige Situation diskutiert:
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Wenn es sich tatsächlich irgendwann so entwickelt, dann müssen wir uns fragen, ob wir mit der Subvention durch staatliche Gelder einen Verbilligungswettlauf machen wollen, also Strom so billig machen wollen, dass er mit Benzin und Heizöl besser konkurrieren kann oder ob wir nicht umgekehrt alle fossilen Quellen teurer machen sollten.
Bei der Konkurrenz der Energiequellen und Antriebsarten darf nicht vergessen werden, dass es nicht unser Ziel ist, Verkehr und Wärme nur auf andere Energiequellen umzustellen und die Strukturen und die Verschwendung beizubehalten.
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Bei der Betrachtung Deiner schönen Tabelle sollten wir nicht meinen, wir müssten den jetzigen Verbrauch bei Verkehr und Wärme auf erneuerbaren Strom umzustellen. Es ist nicht sinnvoll, unser Land extrem mit Windrädern und PV zupflastern, nur um die Strukturen und die Verschwendung beizubehalten, also z. B. genauso viel E-Autos wie jetzt Verbrenner rumfahren zu lassen. Es ist Konsens, dass wir eine viel effizientere Energienutzung brauchen. Die Umstellung auf mehr Effizienz geht nur mit Verboten oder höheren Energiepreisen.
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Das heißt konkret:
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Das E-Auto konkurriert nicht nur mit dem Verbrennungsmotor.
Das E-Auto konkurriert auch mit dem Umstieg auf Bahnverkehr (Schienenbahnen sind weitestgehend von der EEG-Umlage befreit, würden also nicht vom BuVo-Vorschlag profitieren).
Das E-Auto konkurriert auch mit innovativen Mobilitätskonzepten, Fahrradnutzung und dem homeoffice (wie und der Virus in unfreundlicher Weise gezeigt hat)
Die Wärmepumpe konkurriert nicht nur mit der Ölheizung.
Die Wärmepumpe konkurriert auch mit Pelletsheizung (Abfallnutzung).
Die Wärmepumpe konkurriert auch mit dem Passivhaus (so gute Dämmung, dass keine Heizung nötig ist).
Ich will hier nicht da Für und Wider anderer Themen diskutieren, ich möchte nur das Prinzip deutlich machen:
Wenn wir Strom subventionieren, verfälschen wir diese Konkurrenz zu energiesparenden Lösungen.
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3.) ZUSAMMENFASSUNG
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Kurz- und mittelfristig sollten wir nicht den ganzen Acker voller Unkraut mit der Subventionsgießkanne gießen sondern nur die wenigen Pflänzchen, die man fördern will. Die vorgeschlagene Umlagesenkung wirkt nur kurz- und mittelfristig. Langfristig würde die Subventionierung des Stromverbrauchs die Konkurrenz von E-Auto und Wärmepumpe zu energiesparenden Lösungen verfälschen.
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Ich hoffe, ich konnte damit überzeugen, dass das einzige Argument, das von BuVo für die Strompreissenkung angeführt wird, nicht stichhaltig ist.
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Dagegen gibt es, wie hier teils diskutiert und ausführlicher in meiner Antragsbegründung zu lesen, viele schwerwiegende Gegenargumente (https://antraege.gruene.de/1LR20/Eindaemmung_Erholung_und_Erneuerung-4466?commentId=2701#comm2701).
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Hermann Schrag, KV Pfaffenhofen
Rudi Seibt:
Eike Hallitzky:
Ich würde den Antrag unterzeichnen, bin Delegierter, würde also mitzählen.
Axel Horn:
Zur Begründung kannst Du auf die hier schon reichlich vorhandenen Bewertungen zur angedachten Senkung der EEG-Umlage verweisen oder die Dir wichtigsten Argumente übertragen. Viel Erfolg! und besten Dank!
Christoph Gerhards:
Ich bin sehr enttäuscht, dass der BUVO ihn so eingebracht hat.
Mario Hüttenhofer:
https://antraege.gruene.de/1LR20/Eindaemmung_Erholung_und_Erneuerung-4466?commentId=2754#comm2754
Mario Hüttenhofer:
Die BDK, das höchste Organ der Partei hat erst vor 6 Monaten am 16.11.2019 eine damit unvereinbare Entscheidung gefällt. Insbesondere hat die Versammlung entschieden, dass die CO2-Steuer zu 100% an die Einwohner ausgeschüttet werden soll und höchstens zur Reduzierung der Stromsteuer verwendet werden darf. Das schliesst eine Verwendung der Mittel zur Finanzierung von Einspeisevergütungen aus. Diese Beschlusspassage ist im übrigen auch in Corona Zeiten ein gutes Mittel die Kaufkraft der Bevölkerung zu fördern!
Nachzulesen hier:
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf
Zitat aus dem Beschluss:
"Die Energiesteuern beginnend im Bereich Verkehr und Wärme wollen wir mit einer CO2-Komponente reformieren. Dabei wird parallel ein sozialer Ausgleich eingeführt; alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen nach Absenkung der Stromsteuer als Energiegeld an jede*n Einwohner*in zurück."
Ich bitte den BuVo und den Länderrat diesen Beschluss zu achten.
Markus Rieger:
Christof Will:
Peter Staudt-Fischbach:
Lutz Herrmann:
Axel Horn:
Hermann Schrag:
Zur Info der Stand vom 1.5. um 0:05:
Nach intensiven inhaltlichen Diskussionen in der BAG Energie hat das Sprechteam der BAG Energie einen Weg gefunden für einen satzungskonformen Weg zu einem Änderungsantrag. Alle stimmberechtigten (!) Mitglieder der BAG Energie sind aufgerufen, bis 1.5. um 11:00 intern abzustimmen. Bei positivem Ausgang wird von 3 stimmberechtigten Delegierten für den Länderrat ein (neuer) Änderungsantrag gestellt.
Mein besonderer Dank geht auch an Eike Hallitzky, Landesvorsitzender der bayrischen Grünen, der als Delegierter im Länderrat uns unterstützt.
Herzliche Grüße und vielen Dank für Euer Engagement
Hermann Schrag, KV Pfaffenhofen
Alexander Fischbach:
Wenn wir über eine Entlastung der Haushalte durch einen geringeren Strompreis nachdenken, sollten wir lieber die Stromsteuer ins Auge fassen. Auch bei der Befreiung von Unternehmen, sind wir in der Vergangenheit zu großzügig gewesen, und haben damit die Umlage für die Haushalte in die Höhe getrieben. Wir müssen das EEG reparieren und nicht beerdigen. Ich bete, dass dieser Schnellschuss des BuVo keine Gnadenkugel für das EEG wird.
Axel Horn:
Sobald der entsprechende Änderungsantrag der BAG Energie auf Antragsgrün eingetragen und zur Abstimmung angenommen ist, entspricht das dem Anliegen dieses Änderungsantrag vom 29.04.2020, 10:54.
Damit die inzwischen sehr ausführlichen Kommentare nicht verloren gehen, ziehe ich den Antrag nicht zurück.
Horst Stolze:
Klaus Butzinski-Stock: