Änderungen von R - 01 zu R - 01
Ursprüngliche Version: | R - 01 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2024, 16:42 |
Neue Version: | R - 01 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.05.2024, 15:16 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3 einfügen:
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle Frauen und Mädchen gelten muss, ebenso für alle anderen Personen, die schwanger werden können. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die Grünen.
Von Zeile 5 bis 7:
Schwangerschaftsabbrüchen, die elementarer Bestandteil einer guten Gesundheitsvorsorge sind und, realisiert werden und in den Leitstungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden müssen.
Nach Zeile 26 einfügen:
Zudem gehören zur zeitnahen Debatte über eine Entkriminalisierung auch die elementar wichtigen Verbesserungen wie der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln und die dringend notwendigen medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch. Diese müssen deutlich ausgebaut werden, um die sich verschlechternde Versorgungslage durch Ärzt*innen (siehe ELSA Studie), die Abbrüche durchführen, langfristig zu verbessern.
Von Zeile 35 bis 44:
beschrieben, leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die Frauen bei der Abwägung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft und danach zu unterstützen. Diese Beratung muss freiwillig und ergebnisoffen erfolgen. Die Beratungsstruktur muss abgesichert und bezüglich der Niedrigschwelligkeit und Barrierefreiheit des Angebots ausgebaut werden. Dies Zudem sind ausreichende Angebote für Menschen aller geschlechtlicher Identitäten, die schwanger werden können, sicherzustellen.
Die Absicherung einer vielfältigen Beratungsstruktur kann durch einen Rechtsanspruch auf unverzügliche Beratung gewährleistet werden. Zur weiteren Absicherung des Beratungsangebots ist es sinnvollschlägt die Kommission vor, eine Verpflichtung der Ärzt*innen vorzunehmen, die ungewollt Schwangere vor einem Schwangerschaftsabbruch aufüber die Möglichkeit einer zeitnahen und ergebnisoffenen Beratung zu informieren. Das kann eine sinnvolle Ergänzung sein, die, je nach Phase der Schwangerschaft, zeitnah geprüft werden muss. Der Schutz minderjähriger Schwangerer sollte besondere Berücksichtigung finden.
Wir teilen auch die Position der Kommission, dass nicht selbstbestimmte und