| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Bundesfrauenrat |
| Beschlossen am: | 18.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Schutz vor digitaler Gewalt wirksam stärken – Geschlechtsspezifische Online-Hetze, Cyberstalking und KI-gestützte Übergriffe bekämpfen
Beschlusstext
Digitale Gewalt gegen Frauen, Mädchen und queere Personen hat in den vergangenen
Jahren massiv zugenommen und eine neue Qualität erreicht. Cyberstalking,
koordinierte Hasskampagnen und insbesondere KI-generierte Inhalte wie Deepfake-
Pornografie – wie zuletzt im Fall Collien Fernandes sichtbar wurde – sind
Ausdruck struktureller, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sind kein
Randphänomen, sondern gezielte Angriffe auf Selbstbestimmung, Würde und
gesellschaftliche Teilhabe.
Diese Gewalt bleibt nicht im Digitalen. Sie wirkt unmittelbar in das reale Leben
hinein: Sie erzeugt Angst, Einschüchterung und Ohnmacht, sie führt zum Rückzug
aus sozialen Räumen, aus öffentlicher Sichtbarkeit und aus politischem
Engagement. Besonders betroffen sind Frauen, die sich öffentlich äußern –
insbesondere Feministinnen, Journalistinnen und Politikerinnen. Gleichzeitig
zeigt sich digitale Gewalt auch im privaten Kontext, etwa im Rahmen von
Trennungen oder durch (Ex-)Partner, wo intime Bilder, persönliche Daten oder
manipulierte Inhalte gezielt als Mittel der Einschüchterung und Kontrolle
eingesetzt werden. Digitale Gewalt wird damit gezielt eingesetzt, um Frauen zum
Schweigen zu bringen und sie aus demokratischen Diskursen zu verdrängen.
Aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen einen deutlichen Anstieg digitaler
Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Studien zeigen, dass digitale Gewalt häufig
nicht isoliert auftritt, sondern mit weiteren Formen von Gewalt und Bedrohung im
analogen Raum einhergeht. Sie verstärkt bestehende Machtverhältnisse und kann
Eskalationsdynamiken befördern. All das zeigt: Digitale Gewalt ist kein
individuelles Problem, sondern Teil eines strukturellen Gewaltverhältnisses –
und damit auch ein Angriff auf die Demokratie.
Hinzu kommt, dass digitale Gewalt zunehmend Teil organisierter
antifeministischer Mobilisierung ist. In sozialen Netzwerken entstehen gezielte
Kampagnen, die feministische Stimmen diskreditieren, einschüchtern und aus dem
öffentlichen Raum drängen sollen. Diese Dynamiken stehen in engem Zusammenhang
mit einem erstarkenden Antifeminismus und rechten Netzwerken, die
Gleichstellungspolitik aktiv bekämpfen.
Mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz verschärft sich diese Lage
weiter. Die massenhafte Erstellung täuschend echter Deepfakes sowie die
Generierung sexualisierter Inhalte ohne Einwilligung der Betroffenen eröffnen
neue Formen der Gewalt, die durch bestehende Gesetze bislang nicht ausreichend
erfasst werden.
Der Bundesfrauenrat stellt fest: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum –
und darf es auch nicht sein.
Europäischer Rahmen und nationale Verantwortung
Mit dem Digital Services Act hat die Europäische Union erstmals einen
verbindlichen Rahmen geschaffen, um gegen digitale Gewalt und rechtswidrige
Inhalte im Netz vorzugehen. Dieser schafft wichtige Instrumente für mehr
Transparenz, bessere Beschwerdemöglichkeiten und stärkere Verantwortung von
Plattformen.
In der Praxis werden bestehende Lücken sichtbar – insbesondere bei der
strafrechtlichen Erfassung neuer Gewaltformen wie KI-generierten Inhalten. In
der praktischen Umsetzung in Deutschland zeigt sich, dass diese Instrumente
bislang nicht ausreichend greifen. Betroffene stoßen auf schwer zugängliche
Meldewege, lange Bearbeitungszeiten und mangelnde Unterstützung. Auch die
zuständigen Aufsichtsstrukturen müssen weiter gestärkt werden, um ihren Aufgaben
gerecht zu werden.
Deshalb fordern wir als Frauenrat von Bündnis 90
/ Die Grünen
1. Strafrecht modernisieren – digitale Gewalt vollständig
erfassen
Der Bundesfrauenrat fordert die bestehenden strafrechtlichen Regelungen so
weiterzuentwickeln, dass digitale Gewalt umfassend und wirksam erfasst wird.
Der Straftatbestand des § 184k StGB ist zu erweitern. Der neu gefasste § 184k
StGB soll folgende Fälle erfassen: Das unbefugte Herstellen, Übertragen,
Gebrauchen und Zugänglichmachen einer Bildaufnahme, die eine andere Person
sexualbezogen abbildet. Aber auch nicht einvernehmliche sexualisierte Deep Fakes
– also das technische Verändern einer Bild, Ton- oder Videoaufnahme ohne
Zustimmung, derart, dass eine Person sexualbezogen abgebildet wird und diese
anderen Personen zugänglich gemacht wird, soll strafbar werden.
Auch einmalige, aber schwerwiegende digitale Angriffe – etwa die
Veröffentlichung persönlicher Daten, gezielte Einschüchterung oder Drohungen mit
der Verbreitung intimer Inhalte – müssen klar strafbar sein und konsequenz
verfolgt werden.
Zudem ist zu prüfen, inwieweit die bestehenden Straftatbestände der Beleidigung,
üblen Nachrede und Verleumdung an die Dynamiken koordinierter digitaler Angriffe
angepasst werden können, um massenhafte und orchestrierte Hetzkampagnen wirksam
verfolgen zu können.
2. Recht auf Vergessenwerden wirksam durchsetzen
Das „Recht auf Vergessenwerden“ muss für Betroffene digitaler Gewalt tatsächlich
wirksam werden. Rechtswidrige Inhalte müssen immer nach neuestem Stand der
Technik vollständig und dauerhaft gelöscht werden – nicht nur oberflächlich
unzugänglich gemacht.
Dazu gehört insbesondere, dass Inhalte auch aus Sicherungskopien und Archiven
entfernt werden und ihre erneute Verbreitung wirksam verhindert wird. Dort wo
das heute noch nicht möglich ist, muss kontinuierlich und mit Nachdruck an
Lösungen gearbeitet werden. Die Verantwortung für die Durchsetzung darf nicht
länger bei den Betroffenen liegen.
3. Umsetzung bestehender Regelungen stärken
Die bestehenden europäischen und nationalen Regelungen zum Schutz vor digitaler
Gewalt müssen konsequent umgesetzt werden.
Dazu gehört insbesondere, dass Aufsichtsbehörden ausreichend ausgestattet
werden, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Betroffene müssen
niedrigschwellige, barrierearme und digitale Möglichkeiten erhalten, Anzeige zu
erstatten und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören zentrale
Anlaufstellen, klare Zuständigkeiten sowie transparente und nachvollziehbare
Verfahren.
Plattformbetreiber müssen in die Pflicht genommen werden, rechtswidrige Inhalte
schneller und effizienter zu finden und zu löschen.
Die EU-Gewaltschutzrichtlinie muss schnellstmöglich in nationales Recht
umgesetzt werden.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Beratungsstellen spielen dabei eine
zentrale Rolle und müssen systematisch einbezogen und gestärkt werden.
4. Prävention, Beratung und Qualifizierung ausbauen
Digitale Gewalt muss als Teil geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch in
Präventions- und Schutzkonzepte integriert werden.
Der Bundesfrauenrat fordert daher:
bundesweite Aufklärungskampagnen zu digitaler Gewalt, ihren
Erscheinungsformen und den bestehenden Schutz- und Hilfsmöglichkeiten,
den Ausbau niedrigschwelliger, barrierearmer und auch psychologischer
Unterstützungs- und Beratungsangebote, die sich auf Betroffene digitaler
Gewalt spezialisieren,
eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung entsprechender Strukturen,
verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Verwaltung, um digitale
Gewalt besser zu erkennen, einzuordnen und konsequent zu verfolgen,
sowie die stärkere Verankerung von Medienkompetenz und Prävention gegen
digitale Gewalt in Bildungseinrichtungen.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss den digitalen Raum ausdrücklich
einbeziehen.
5. Forschung und Monitoring verstetigen
Zur wirksamen Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine belastbare Datenbasis
erforderlich.
Der Bundesfrauenrat fordert daher, bestehende Studien und Lagebilder
kontinuierlich fortzuführen, weiterzuentwickeln und um qualitative Erkenntnisse
zur Wirkung von Schutzmaßnahmen zu ergänzen.
Digitale Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gezielter Angriff
auf Demokratie, Freiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Wer Frauen
einschüchtert, bedroht oder aus dem digitalen Raum drängt, attackiert die
Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft.
Noch immer tragen Betroffene zu oft Angst, Rückzug und Scham – während Täter auf
Wegsehen, Lücken im Recht und mangelnde Konsequenzen setzen.
Damit muss Schluss sein. Die Scham muss die Seite wechseln.
Der Bundesfrauenrat bekräftigt: Ein Leben frei von Gewalt muss auch im digitalen
Raum gelten.
Deutschland muss jetzt handeln – entschlossen, wirksam und im Sinne der
Betroffenen: mit konsequenter Umsetzung bestehender Regelungen, gezielter
Weiterentwicklung des Rechts, wirksamer Prävention sowie verlässlicher
Unterstützung und Schutzstrukturen.
