| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Katharina Meixner (KV Frankfurt) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 03.04.2026, 21:12 |
V5: Sexualisierte Gewalt konsequent bekämpfen – innerparteilich und politisch
Antragstext
Die aktuellen öffentlichen Debatten – unter anderem angestoßen durch Beiträge
von Collien Fernandes und Dr. Zoe Mayer – machen deutlich, wie groß der
Handlungsbedarf im Kontext sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft ist. Wir
solidarisieren uns ausdrücklich mit Collien Fernandes, Dr. Zoe Mayer und allen
Betroffenen sexualisierter Gewalt. Die Sichtbarmachung dieser Erfahrungen ist
keine „Schmutzkampagne“, sondern ein notwendiger Schritt hin zu Aufarbeitung,
Transparenz und struktureller Veränderung. Anders als Bundeskanzler Friedrich
Merz sind wir nicht der Auffassung, dass sexualisierte Gewalt durch Migration
verursacht wird. Im Gegenteil: die Studienlage zeigt, dass Gewalt unabhängig von
sozioökonomischer Schicht, Nationalität, Religion, Alter etc. auftritt. Ein
verbindendes Merkmal lässt sich dennoch ausmachen: Die überwiegende Mehrheit der
Täter ist männlich.
Als feministische Partei ist es unser Anspruch, Diskriminierung und
Ungleichbehandlung aktiv entgegenzuwirken. FLINTA*’s sowie andere
marginalisierte Gruppen machen nach wie vor andere und häufiger diskriminierende
Erfahrungen als Jungen und Männer. Deshalb ist es notwendig, die eigenen
Strukturen kontinuierlich kritisch zu hinterfragen und zu verändern.
Gleichzeitig zeigen die aktuellen Debatten auch erhebliche politische und
gesetzgeberische Lücken, insbesondere im Bereich digitaler sexualisierter
Gewalt.
Der Bundesfrauenrat stellt sich daher ausdrücklich hinter die Forderungen
zahlreicher Feminist*innen, Aktivist*innen und Politiker*innen, die von Düzen
Tekkal, Kristina Lunz, Ricarda Lang initiiert wurden und einen umfassenden
politischen Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt fordern.
Daher beschließt der Bundesfrauenrat:
I. Innerparteiliche Maßnahmen
Erhebung von Erfahrungen innerhalb der Partei
Die Bundesgeschäftsstelle wird beauftragt, eine anonyme, niedrigschwellige
Online-Umfrage unter allen Mitgliedern durchzuführen, um Erfahrungen mit
Sexismus, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt innerhalb der Partei
systematisch zu erfassen. Diese Umfrage soll in regelmäßigen Abständen
wiederholt werden.
Auswertung und Transparenz
Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert ausgewertet und in
geeigneter Form veröffentlicht, um Problemlagen sichtbar zu machen und
Handlungsbedarfe abzuleiten.
Weiterentwicklung des Ombudskonzepts
Die Erkenntnisse aus der Umfrage fließen verbindlich in die Überarbeitung
und Weiterentwicklung des Ombudskonzepts ein. Dabei sind insbesondere
unabhängige, vertrauenswürdige und niedrigschwellige Anlaufstellen
sicherzustellen.
Sensibilisierung und politische Bildung
Parteigliederungen sowie Mandatsträger*innen auf allen politischen Ebenen
werden aufgefordert, öffentliche und nicht-öffentliche
Veranstaltungsformate zum Thema sexualisierte Gewalt in der Politik
durchzuführen, um Sensibilisierung zu fördern und konkrete Gegenmaßnahmen
zu entwickeln.
- Verpflichtende Workshops für Amts- und Mandatsträger*innen
Amts- und Mandatsträger*innen sollen verpflichtend an Workshops zum Thema
Gewalt, Machtsmissbrauch und Diskriminierung teilnehmen, um diesen
Phänomenen frühzeitig vorzubeugen.
II. Politische Forderungen gegen sexualisierte Gewalt
Der Bundesfrauenrat positioniert sich klar an der Seite der Forderungen eines
umfassenden Aktionsplans gegen sexualisierte Gewalt und setzt sich auf allen
politischen Ebenen für deren Umsetzung ein.
Dazu gehören:
Strafbarkeit von Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes sowie
konsequente Plattformregulierung
Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit wirksamen
Betroffenenrechten
“Ja heißt Ja” konsequent im Sexualstrafrecht verankern
Nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt
Spezialisierte Justiz, Polizei, Schutzstrukturen und verbindliches
Monitoring
Klare Regulierungen für Plattformen
Einführung eines Straftatbestands “Femizid” im Strafgesetzbuch
Konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen
Strafbarkeit der Erstellung und Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen
Sofortige Einberufung eines Treffens mit der Bundesregierung
Begründung
Sexualisierte Gewalt ist ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche zieht und daher auch durch politische Parteien. Innerparteiliche Machtstrukturen, Abhängigkeiten und fehlende niedrigschwellige Beschwerdewege können dazu beitragen, dass Übergriffe nicht gemeldet oder nicht ausreichend aufgearbeitet werden.
Gleichzeitig verschärfen digitale Technologien die Problematik erheblich. Insbesondere KI-gestützte Anwendungen ermöglichen neue Formen sexualisierter Gewalt, etwa durch Deepfakes oder bildbasierte Übergriffe, die bislang rechtlich unzureichend erfasst sind.
Die Kombination aus innerparteilicher Aufarbeitung und klarer politischer Positionierung ist daher notwendig. Nur wenn wir sowohl unsere eigenen Strukturen verbessern als auch gesellschaftlich für wirksame Maßnahmen eintreten, können wir unserem Anspruch als feministische Partei gerecht werden.
Unterstützer*innen
- Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen)
Änderungsanträge
- V5-015 (Christiane Gärtner (KV Leipzig), Eingereicht)
- V5-037 (Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen), Eingereicht)
- V5-048 (Bianca Pircher (KV Nürnberg-Land), Eingereicht)
- V5-053 (Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen), Eingereicht)
- V5-056 (Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen), Eingereicht)
- V5-069 (Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen), Eingereicht)
