| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Bundesfrauenrat |
| Beschlossen am: | 18.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Endlich Ehegattensplitting und kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung abschaffen
Beschlusstext
Frauen sind auch heute noch in Deutschland an vielen Stellen strukturell
finanziell benachteiligt, was zum Gender Pay Gap und zum noch viel
gravierenderen Gender-Lifetime-Earning-Gap führt. Als Bündnis 90/ Die Grünen
haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Stellschrauben zu identifizieren und die
Weichenstellungen so zu ändern, dass alle Menschen trotz Care-Verantwortung
finanziell unabhängig sein können. In Debatten zur Zukunft des Sozialstaats
stehen in den letzten Wochen nun endlich alte Relikte auf dem Prüfstand. Es
besteht die Chance, das Ehegattensplitting abzuschaffen und die zu falschen
Anreizen führende “kostenlose” Mitversicherung von Ehepartner*innen in der
Krankenversicherung zu beenden. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion, die
Chance zu nutzen, und sich bei den anstehenden Sozialstaatsreformen für
geschlechtergerechte Regelungen einzusetzen.
Dass das Ehegattensplitting ein “traditionelles Rollenbild” zementiert, stellt
schon lange niemand mehr in Frage. Wir wollen das Ehegattensplitting deshalb
nicht nur abschaffen und durch eine Individualbesteuerung ersetzen. Wir wollen
auch eine spürbare Entlastung schaffen für Menschen, die in einer
Sorgeverpflichtung für Kinder oder Angehörige sind, unabhängig vom Trauschein.
Da Menschen in Bestandsehen ihr Leben bereits nach dem Ehegattensplitting
ausgerichtet haben, , wollen wir diese Paare nicht in Schwierigkeiten bringen.
Sie sollen einmalig die Wahl haben, ihr Steuermodell zu ändern. In die gleiche
Richtung geht auch die Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Diese wollen wir analog zum Ehegattensplitting abschaffen,
um Fehlanreize zu verhindern. Eine beitragsfreie eigene Versicherung für Eltern
mit kleinen Kindern und für pflegende Angehörige muss möglich sein.
Errungenschaftsgemeinschaft in der Ehe zur Norm machen!
Das traditionelle Rollenbild rund um die Ehe hat aber noch weitere Regularien
hervorgebracht, die Frauen benachteiligen. Daher wollen wir auch den
Automatismus der Zugewinngemeinschaft abschaffen und durch die
Errungenschaftsgemeinschaft als Standard für den gesetzlichen Güterstand
ersetzen. Dies bietet den Vorteil, dass während der Ehe das, was seit der
Eheschließung gemeinsam errungen wurde, zu jeder Zeit beiden zusammen gehört –
und nicht nur am Ende einer Ehe Bilanz gezogen wird.
Aktuell müssen Ehepaare, die ein anderes Modell als die Zugewinngemeinschaft
wählen wollen, dies extra notariell regeln. Es wäre deshalb sinnvoll, die Frage
schon bei der Bestellung des Aufgebots zu klären und dann, wie beim
Familiennamen, mit einzutragen. Dazu würde dann auch eine Beratung durch die
Behörde, beispielsweise mit einem mehrsprachigen Flyer zu den verschiedenen
Varianten, und einer Stelle, an die man sich bei Rückfragen wenden kann,
gehören.
Dazu würden dann perspektivisch auch Rentenansprüche gehören, was i. d. R. ein
großer Vorteil für Frauen wäre, die in Elternzeit gehen, selbst wenn die Ehe
niemals geschieden wird. Rentenpunkte, die während einer bestehenden Ehe oder
eingetragenen Partnerschaft erworben werden, sollen nicht erst bei
Renteneintritt oder Scheidung aufgeteilt werden, so dass beiden Partner*innen
die gleiche Punktzahl gutgeschrieben wird. Dies beseitigt auch Ungerechtigkeiten
nach dem Tod einer*s Partners*in. Aktuell ist es so, dass der*die verwitwete
Partner*in nur einen Prozentsatz der Rentenpunkte der*des Verstorbenen erhält.
Das bedeutet, dass der*die geringer verdienende Ehepartner*in schlechter
gestellt wird, wenn der*die Mehrverdienende zuerst stirbt, als es umgekehrt der
Fall wäre. Das soll auch für Rentenansprüche aus den anderen Säulen der Fall
sein.
Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird bei der Errungenschaftsgemeinschaft
fair aufgeteilt, wie bei einer Zugewinngemeinschaft. Und anders als bei einer
Gütergemeinschaft ist das voreheliche Vermögen ausgenommen. Eine Transparenz der
finanziellen Verhältnisse des Ehepaares ist in der Errungenschaftsgemeinschaft
allerdings bereits während der Ehe jederzeit für beide gegeben.
Wir wollen auch unverheirateten Paaren, die zusammen wirtschaften, ermöglichen,
sich über das Standesamt zu moderaten Gebühren einen gemeinsamen Güterstand
eintragen zu lassen.
Die Verantwortung endet nicht nach der Scheidung!
Die meisten Alleinerziehenden sind Frauen – und entsprechend sind die meisten
Unterhaltsverpflichteten Männer. Fatalerweise ist es zum Erlangen des
Kindesunterhalts für die Mutter oft ein langer und mühsamer Weg. Ein
Unterhaltsvorschuss seitens des Staates muss deshalb schneller und
unbürokratischer ausgezahlt werden, und Antragstellende brauchen ausreichend
rechtliche Unterstützung. Für Kinder mit einem festgestellten Mehrbedarf an
elterlicher Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, sollte ein
erhöhter Mindestunterhalt festgelegt werden.
Auch, dass volljährige Kinder verpflichtet sind, den Unterhalt beim Vater selbst
anwaltlich und/oder sogar gerichtlich einfordern zu müssen, wenn dieser nicht
freiwillig zahlt, ist eine Zumutung für die betroffenen Kinder. Hier braucht es
ein anderes Verfahren, das nicht dazu führen darf, dass diese Kinder gegen ein
Elternteil klagen müssen, um zu bekommen, was ihnen zusteht. Es braucht hier für
volljährige unterhaltspflichtige Kinder andere wirkungsvolle Wege. Zudem kann
diese notwendige Vorgehensweise das Verhältnis zwischen Vater und Kind stark
belasten. Meistens strecken die Mütter (wenn sie es finanziell können) den
Unterhalt selbst vor und bleiben allzu oft auf den zusätzlich erbrachten
Unterhaltskosten sitzen.
Derzeit holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss nur in knapp 20 Prozent der
Fälle von den eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten zurück. Hier entsteht eine
große finanzielle Gerechtigkeitslücke. Die Unterhaltsverpflichteten müssen
konsequenter zu Zahlungen herangezogen werden, auf denen sonst die Mutter oder
die Solidargemeinschaft sitzen bleiben. Zusätzlich wollen wir die
Verjährungsfrist für Unterhaltsnachzahlungen von drei Jahren streichen. Auch
durch sie gehen uns als Gesellschaft jährlich Milliarden verloren.
Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen schaffen!
Wenn wir veraltete Strukturen überwinden und Ehe, Care-Arbeit sowie finanzielle
Verantwortung neu denken, schaffen wir einen großen Baustein hin zu finanzieller
Gleichstellung. Finanzielle Freiheit schützt nachweislich vor Gewalt, und gerade
von Partnerschaftsgewalt sind hauptsächlich Frauen betroffen. Unser Ziel ist
klar: Wir wollen die finanzielle Unabhängigkeit für Frauen erreichen. Es ist
höchste Zeit für ein modernes Steuer- und Familienrecht.
