| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Diversitätsrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Tobias Seebeck (KV Bremerhaven) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 14.05.2026, 13:25 |
A7: Zugang zu Schutzrechten im GEAS-Kontext evaluieren und sichern
Antragstext
Der Bundesdiversitätsrat fordert vor dem Hintergrund der Reformen des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie der entsprechenden nationalen Anpassungen, die
praktische Umsetzung der dort vorgesehenen Unterstützungs- und Schutzrechte für Geflüchtete
mit besonderen Schutzbedarfen regelmäßig zu monitoren.
Hierfür soll ein bundesweit koordiniertes Monitoring etabliert werden, dessen praktische
Durchführung unter Einbeziehung der Länder erfolgt.
Die hierfür zuständigen Stellen sollen zum Zweck der Evaluation angemessenen Zugang zu
relevanten Einrichtungen, Unterbringungsstrukturen sowie Transit. und Verfahrensbereichen
erhalten.
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen veröffentlicht und den zuständigen Gremien
regelmäßig vorgelegt und dort im Hinblick auf mögliche Zugangsbarrieren und
Unterstützungsbedarfe diskutiert werden.
Begründung
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie der entsprechenden nationalen Umsetzungsregelungen beinhalten eine Vielzahl von Verfahrensänderungen, Zuständigkeitsverschiebungen und neuen strukturellen Abläufen im Asylsystem.
Diese Reformen eröffnen zugleich die Möglichkeit, Schutzstandards für Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen zu stärken, insbesondere durch eine frühe Identifikation von Vulnerabilitäten, eine stärkere Vereinheitlichung von Verfahren, sowie verbesserte Dokumentations- und Nachweispflichten im Hinblick auf Schutzbedarfe.
Vor diesem Hintergrund besteht jedoch die Notwendigkeit, die tatsächliche Zugänglichkeit der vorgesehenen Unterstützungs- und Schutzangebote systematisch zu beobachten und auszuwerten.
Gerade für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf - etwa aufgrund von Traumatisierungen, Behinderungen, geschlechtlicher Identiät, sexueller Orientierung oder weiterer vulnerabilisierender Faktoren - kann die zunehmende Komplexität der Verfahren sowie die Vielzahl beteiligter Stellen zugleich zu praktischen Hürden im Zugang zu notwendigen Schutz- und Unterstützungsleistungen führen.
Ein regelmäßiges Monitoring ermöglicht es, sowohl die Umsetzung potenzieller Verbesserungen als auch mögliche strukturelle Zugangsbarrieren frühzeitig zu identifizieren und auf dieser Grundlage zielgerichtete Anpassungen in den Verfahren und Unterstützungsstrukturen abzuleiten.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die in der GEAS-Reform vorgesehenen Rechte nicht nur formal bestehen, sondern in ihrer tatsächlichen Umsetzung diskriminierungsarm, niedrigschwellig und effektiv zugänglich sind.

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