Der Begriff der "vielfältigen Vertreter*innen" ist im Antrag nicht ausreichend ausbuchstabiert. Mindestens sollten auch bei der Besetzung der Kommission Vielfalts- und Frauenstatut stringent Anwendung finden. Die Erfahrungen der mit Fragen der Vielfalt und politischen Repräsentanz befassten Gemien wie Bundesfrauenrat, Bundesdiversitätsrat und anderen Gremien sollten aufgenommen und genutzt werden. Die Strukturreformen werden etliche Gremien direkt in ihrer Arbeit betreffen. Diese sollten daher in die Reformprozesse eingebunden und in der Kommission repräsentiert werden.
B90/DIE GRÜNEN sind eine Partei, die auf das Prinzip der Basisdemokratie setzt. Bei anderen Prozessen wie der Erarbeitung des Grundsatzprogramms hat sich gezeigt, dass dies eine Stärke unserer Partei ist, die uns von politischen Mitbewerber*innen unterscheidet. Die Bundesdelegiertenkonferenzen der letzten Jahre haben außerdem gezeigt, dass eine Beteiligung insbesondere der Parteibasis allein über Änderungsanträge und Parteitagsdebatten aufgrund des Parteiwachstums an Grenzen stößt. Komplexere Inhalte lassen sich in wenigen Redebeiträgen nicht oder nur unzureichend diskutieren. Gerade bei einem so grundsätzlichen Reformprozess, wie er hier durch den Bundesvorstand vorgeschlagen wird, scheint es ratsam und im Geiste unsere gemeinsamen Grundwerte, für ausreichende Beteiligung, Diskussionräume für und Rückhalt durch die Parteibasis zu sorgen.