| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Länderrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Formalia |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Länderrat |
| Beschlossen am: | 28.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Geschäftsordnung des Parteirats
Beschlusstext
(1) Der Parteirat berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den
Gremien der Bundespartei, den Fraktionen, Regierungsmitgliedern und den
Landesverbänden zwischen den Sitzungen des Länderrates und plant gemeinsame
politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann der Parteirat
Beschlüsse fassen. (Satzung § 17 Abs. 1)
(2) Der Parteirat wird vom Bundesvorstand unter Angabe der Tagesordnung in der
Regel fünf Tage vor der Sitzung einberufen. Zu einer außerordentlichen Sitzung
tritt der Parteirat zusammen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder oder der
Bundesvorstand dies verlangen.
(3) Die Parteivorsitzenden leiten im Regelfall die Sitzungen. Die
Parteiöffentlichkeit kann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Parteirat
kann Gäste einladen.
(4) Es gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten.
(5) Beschlüsse fasst der Parteirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
sofern nicht die Satzung des Bundesverbandes anderes vorschreibt. Er ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(6) Die Beschlüsse des Parteirates werden protokolliert (Bundesgeschäftsstelle).
Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn zwei Wochen nach Verschickung kein
Mitglied des Parteirates widersprochen hat.
(7) Der Parteirat kann Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem bestimmten
Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.
(8) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz
entsprechend.
Beschlossen auf der Parteiratssitzung am 08.12.2025; lt. Satzung § 18 (3) zu
bestätigen durch den Länderrat.
