2. Ordentlicher Länderrat 2021
2. Oktober 2021, Beginn: 11:00 Uhr, Ende 15:00 Uhr
WECC, Westhafenstraße 1, Sektor B, Halle 1, 13353 Berlin
Antragsberechtigt sind der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die BAGen, die Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND sowie drei Mitglieder des Länderrates, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen.
ANTRAGSBERECHTIGUNG: Bitte beachtet, dass die Antragstellung über Antragsgrün erfolgt. Bitte haltet dazu Eure grünen Netzdaten (Logindaten für https://netz.gruene.de) bereit. Wenn Ihr sie nicht findet, meldet Euch bitte bei uns unter netz@gruene.de.
Antragsschluss für eigenständige Anträge: 22. September 2021, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge 30. September 2021, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Dringlichkeitsanträge: 1. Oktober 2021 23:59 Uhr (gilt nur für Antragstellung über Antragsgrün)
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen: 2. Oktober 2021, 09:00 Uhr