Veranstaltung: | 2. Bundesfrauenrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Vorbereitung BDK |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.09.2022, 11:07 |
BFR-FS-12: Wertegeleitet, multilateral, handlungsfähig: grüne Friedens- und Sicherheitspolitik in der Zeitenwende
Antragstext
Der russische Angriff auf die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 markiert einen historischen
Einschnitt für unsere Friedensordnung in Europa. Vladimir Putin zeigt uns mit diesem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in aller Deutlichkeit, welche Ziele er verfolgt: Er führt
sein imperialistisches Machtstreben fort und will den Integrationsprozess in Europa
zurückdrehen. Die freie, demokratische Lebensweise in unseren offenen Gesellschaften sieht
er als Bedrohung der eigenen Machtbasis. Die auf dem Selbstbestimmungsrecht beruhende
regelbasierte internationale Ordnung hat er aufgekündigt. Als Demokrat*innen verteidigen die
Ukrainer*innen in diesem Krieg daher nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern die Freiheit
aller, die in Frieden und Freiheit, in Würde und einer multilateralen, auf
Gleichberechtigung und dem Völkerrecht fußenden internationalen Ordnung leben wollen. Wir
stehen in voller Solidarität an der Seite dieser mutigen Menschen und der Ukraine. Wir
unterstützen sie entschlossen gegen die Aggression Russlands, die sich auch gegen uns selbst
und unsere Art zu leben richtet. Ein Erfolg Putins wäre eine globale Ermutigung für das
Recht des Stärkeren und ein Zurückdrängen der Stärke des Rechts.
Die Herausforderung, die Russland für uns bedeutet, nimmt das geeinte Europa an und leitet
dringend notwendige Kurskorrekturen in der eigenen Politik ein. Die Europäische Union und
ihre Mitgliedstaaten haben schnell, geschlossen und mit Klarheit auf die Aggression des
Kremls reagiert. Wir haben Sanktionen erlassen und den Ausstieg aus russischen Fossilen
beschleunigt. Wir leisten humanitäre Hilfe und stellen die unbürokratische Aufnahme von
Geflüchteten sicher. Wir liefern Waffen und bilden ukrainische Soldat*innen aus. Wir haben
die eigenen militärischen Kapazitäten gestärkt und den Schutz der Mitgliedsstaaten an den
östlichen Grenzen gesteigert. Wir haben einstimmig für einen EU-Kandidatenstatus der Ukraine
und Moldau gestimmt – und unterstützen die Aufnahme Finnlands und Schwedens in die NATO.
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine führt uns vor Augen, wie fatal es ist, wenn wir
uns von Autokraten und außenpolitisch aggressiven Akteuren abhängig machen. Und wir stellen
fest, wie existentiell eine ausreichende zivile und militärische Wehrhaftigkeit ist. Deshalb
liefern wir Waffen an die Ukraine und wollen das auch weiterhin verstärkt tun, wo nötig auch
aus den Beständen der Bundeswehr und der Industrie. Zur Wehrhaftigkeit gehört auch unsere
Mitgliedschaft in der NATO. Mit ihrer Beistandsverpflichtung garantiert sie als
multilaterales Verteidigungsbündnis unverzichtbaren Schutz für die gemeinsame Sicherheit
Europas und unserer Verbündeten.
Gleichzeitig werden wir von unseren tiefsten Überzeugungen als Friedenspartei nicht
abrücken. Auch wenn militärische Mittel aktuell zur Verteidigung des Friedens und zur
Solidarität mit den Menschen in der Ukraine unausweichlich sind, stehen wir im Sinne einer
feministischen Außenpolitik langfristig für die Prinzipien von Abrüstung und
Demilitarisierung sowie den Vorrang des Zivilen ein. Feministischer Außenpolitik liegt die
Überzeugung zugrunde, dass Geschlechtergerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe
Voraussetzungen für nachhaltigen Frieden und Sicherheit in der Welt sind. Unsere Bemühungen
zur Stärkung von Initiativen zur atomaren Abrüstung und zur Rüstungskontrolle müssen wir
gerade in diesen stürmischen Zeiten erhöhen. In unserem Streben nach einer Welt ohne
Atomwaffen werden wir nicht nachlassen.
Die Erschütterungen durch den russischen Angriff sind global und vergrößern vielerorts das
Leid von Millionen unschuldiger Menschen. Putins Aggression hat über einen drastischen
Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise zu einer beispiellosen Ernährungs- und
Versorgungskrise weltweit, insbesondere jedoch in den Staaten des Globalen Südens geführt.
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen schätzt die Zahl der Menschen, die wegen
fehlender Nahrungsmittel in Lebensgefahr oder Existenznot geraten, in diesem Jahr auf 323
Millionen. Davon sind 47 Millionen Menschen allein durch Russlands Krieg in der Ukraine
hinzugekommen.
Diese Entwicklung verschlimmert die soziale und wirtschaftliche Situation gerade in den
Staaten, die bereits durch die Klimakrise mit großen Versorgungskrisen zu kämpfen haben, und
erhöht das Risiko interner Konflikte. Diesem perfiden Versuch Putins, die Weltgemeinschaft
zu spalten, müssen wir mit verstärkter Kooperation zwischen den Demokratien und mehr
multilateralem Engagement bei der Bewältigung der globalen Krisen entschieden entgegentreten
– insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Energie, Ernährung und Konfliktbearbeitung.
Denn die weltweite Sicherheit hängt nicht vom simplen „für oder gegen“ Russland und China
ab, sondern von der Frage, wer das Völkerrecht und damit die Gleichberechtigung aller
Staaten als Grundlage für die internationale Friedensordnung akzeptiert, respektiert und
verteidigt; und welche Staaten stattdessen auf eine Politik des Großmachtstrebens setzen.
Als Grüne treten wir entschlossen für die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten
Prinzipien des internationalen Rechts ein. Wir werden es nicht zulassen, dass Freiheit durch
Unterdrückung, Demokratie durch Diktatur und Würde durch Erniedrigung ersetzt werden.
Der Erhalt der internationalen Friedensordnung kann nach dem Angriff Russlands auf die
Ukraine nur dann gelingen, wenn wir uns klar auf die Prinzipien einer wertegeleiteten
Außenpolitik sowie eines breiten, modernen Sicherheitsbegriffs verständigen – und auch
danach handeln. Dieser Sicherheitsbegriff muss das Digitale zum Schutz unserer Demokratie
vor Destabilisierungsversuchen von Staaten wie Russland umfassen. Und er muss die
menschliche Sicherheit im Mittelpunkt haben. Grüne Friedenspolitik heißt, sich genau dieser
Prinzipien immer wieder zu vergewissern, sie im Angesicht der Bedrohung der globalen
Friedensordnung zu schärfen und sich in der Regierung für ihre Umsetzung einzusetzen.
Für menschliche Sicherheit und eine feministische Außenpolitik
Unser umfassender Sicherheitsbegriff bietet ein effektives Instrument zur Prävention und
Bearbeitung von Konflikten und Krisen sowie zur Überwindung struktureller Gewalt. Wir denken
dabei Sicherheit vom Menschen aus, der mit seiner Würde und Freiheit im Zentrum unserer
Politik steht. Hierbei holen wir in Deutschland lange Versäumtes nach und nehmen auch
vergleichsweise neue sicherheitspolitische Bedrohungen sehr entschlossen in den Blick. Die
Stärkung der Menschenrechte, die Prävention von Krisen und das gewaltfreie Handeln im Umgang
mit Konflikten stehen immer im Zentrum unserer Außen- und Sicherheitspolitik.
Ein zentraler Bestandteil unseres Verständnisses von Sicherheit ist auch eine feministische
Außenpolitik. Sie steht für die Umsetzung der Menschenrechte aller, die Gleichberechtigung
der Geschlechter, die Überwindung struktureller Ungleichstellung marginalisierter Gruppen –
beispielsweise von Indigenen, von Rassismus Betroffenen oder LSBTIQ* –, für die gerechte
Verteilung von Macht und Ressourcen sowie ein Leben in Würde und Selbstbestimmung aller.
Zahlreiche Forschungen belegen einen starken Zusammenhang zwischen Geschlechtergerechtigkeit
und Frieden. Die Überwindung der vorherrschenden strukturellen Gewalt gegen Frauen und
marginalisierte Gruppen ist Voraussetzung für nachhaltigen Frieden und umfassende
menschliche Sicherheit. Unsere Außenpolitik und alle Politikfelder müssen daher in
Kooperation mit feministischen Akteur*innen ausnahmslos und institutionell verankert
intersektional-feministisch ausgerichtet werden.
Unser Handeln darf Konflikte nicht befördern oder anderen Staaten in ihrer nachhaltigen
Entwicklung schaden. Deshalb setzen wir uns für die Entwicklung von ressortübergreifenden
Mechanismen ein, durch die politische Vorhaben mit deutlichem Außenbezug vor deren Umsetzung
auf ihre präventionsfördernde und krisenverschärfende Wirkung hin überprüft werden können.
Mittel für zivile friedensfördernde Maßnahmen – beispielsweise im Rahmen der zivilen
Krisenprävention, partnerschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe oder
zivilgesellschaftlicher Kooperationen wie Austauschprogrammen und dekolonialen Initiativen –
müssen gerade angesichts der aktuellen Weltlage umfassend und adäquat aufgestockt werden.
Dies gilt auch für Frühwarnsysteme für Konflikte und gestärkte Analysefähigkeit. Durch
solche zivile Maßnahmen können strukturelle Marginalisierungen, Konflikte und damit
menschliches Leid in ihrer Intensität langfristig reduziert oder gar verhindert werden. Dies
führt zu nachhaltiger Stabilisierung und einer Verbesserung der Menschenrechtslage in den
betroffenen Staaten und Regionen.
In akuten Konflikten und Notsituationen müssen wir schließlich versuchen, durch rasche
humanitäre Hilfe die dringendsten Sicherheitsbedürfnisse der Betroffenen zu erfüllen. Das
Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine sowie die zügige und umfangreiche Bereitstellung
von humanitärer Hilfe in der Ukraine selbst sind dafür gute Beispiele. Das System der
humanitären Hilfe ist aktuell jedoch finanziell und institutionell überfordert. Wir setzen
uns international für eine Reform und bessere Finanzierung des humanitären Systems ein. Auch
bei der Eindämmung der von Russland massiv verschärften Ernährungskrise hilft die
Bundesregierung mit umfangreichen akuten Nahrungsmittelhilfen, der Bekämpfung von Dürren
oder der Unterstützung ukrainischer Getreideexporte durch den Aufbau alternativer
Transportwege. Dabei ist es wichtig, dass wir die weltweite Ernährungskrise mit Klimaschutz
und Biodiversität zusammen denken. Langfristig können wir die Ernährung der Weltbevölkerung
nur sichern, wenn wir entschlossen gegen die Klimakrise und den Biodiversitätsverlust
vorgehen.
Die größte Herausforderung für die menschliche Sicherheit in unserer Zeit ist und bleibt die
Klimakrise. Sie bedroht das Leben von Millionen von Menschen sowie Frieden und Stabilität
weltweit. Globaler Klimaschutz verhindert daher nicht nur Konflikte mit all ihren negativen
Folgen. Fossile Energieträger, die uns in die Klimakatastrophe führen, setzen uns im
Umkehrschluss auch in Abhängigkeit von autokratischen und imperialistischen Akteur*innen,
wodurch unsere wirtschaftlichen und politischen Handlungsspielräume massiv eingeschränkt
werden. Klimaschutzpolitik ist Friedens- und Sicherheitspolitik. Deshalb müssen wir die
Transformation hin zur Klimaneutralität noch verbindlicher und energischer vorantreiben – in
Deutschland und weltweit. Auch wenn uns der russische Angriff auf die Ukraine dazu nötigt,
neben dem nun noch schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien vorrübergehend vermehrt auf
fossile Energieträger zurückzugreifen, ist klar, dass dies nur dazu dienen kann, die Zeit zu
überbrücken, bis wir die Abhängigkeit von russischem Gas beendet haben. Der 1,5-Grad-Pfad
ist und bleibt Richtschnur unseres Handelns.
Starke Abhängigkeiten beim Import von Rohstoffen und Bauteilen, aber auch das blinde
Vertrauen auf vermeintlich störungsfreie Lieferketten gefährden unsere ökonomische
Sicherheit und damit auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Wir schreiben kollektive Sicherheit groß; gerade unsere Bündnisse und Partnerschaften haben
uns in den letzten Jahren den historisch einzigartigen Frieden in Europa gebracht. Dazu
gehört die Bündnis- und Europafähigkeit der Streitkräfte. Als Partei haben wir in unserer
Geschichte gelernt, dass in einzelnen Fällen die Unterlassung militärischen Beistands zu
weit größerem Leid führen kann. Die Anwendung militärischer Gewalt bleibt Ultima Ratio.
Militär bringt niemals die Lösung, aber es schafft manchmal Zeitfenster, in denen Konflikte
im Rahmen einer regelbasierten Weltordnung politisch gelöst werden können. Im Sinne der
menschlichen Schutzverantwortung der Vereinten Nationen verpflichten wir uns, Menschen vor
schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Dabei wenden wir eine Kombination aus
Maßnahmen zur Krisenprävention, Krisenreaktion und Krisennachsorge bzw. Wiederaufbau an.
Angesichts unseres umfassenden Sicherheitsbegriffs reicht ein Sondervermögen für die
Bundeswehr allein nicht aus. Wir setzen uns daher weiterhin für den Ausbau der Kapazitäten
für zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, Diplomatie und humanitäre Hilfe, die
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie für Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit ein. Das Sondervermögen für die Bundeswehr schafft jedoch
notwendige Finanzspielräume, die es dringend braucht, damit die Bundeswehr ihren Beitrag zur
Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO besser und unter neuen Vorzeichen auch
schneller leisten kann, ohne dass die Mittel im Haushalt für den notwendigen ökologisch-
sozialen Umbau unserer Gesellschaft fehlen.
Zur notwendigen Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gehören auch Maßnahmen zur
Cybersicherheit, die Ertüchtigung von Partnerstaaten und der Zivilschutz. Eine ausreichende
Bereitstellung von entsprechenden Mitteln aus dem Bundeshaushalt ist hierfür von großer
Wichtigkeit. Besonders gilt es, die nachhaltige Stärkung der Resilienz unserer Gesellschaft
in den Blick zu nehmen.
Zurecht wurde in den vergangenen Jahren immer wieder eindringlich auf die Notwendigkeit
hingewiesen, als Rechtsstaat und wehrhafte Demokratie insbesondere dem aggressiven Agieren
Russlands im Digitalen entschlossen zu begegnen. Hier sind große Defizite entstanden, die
nun angegangen werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Bekämpfung von Russlands
Unterstützung extremistischer Kräfte in demokratischen Staaten sowie von bewusst lancierter
Desinformation mit dem Ziel, demokratische Gesellschaften zu spalten. Auch die Abwehr
weitreichender IT-Angriffe auf Einzelpersonen, Unternehmen und demokratische Institutionen
gehört dazu. Es braucht deshalb jetzt eine konsequente Um- und Durchsetzung des Digital
Services Act.
Die zahlreichen, im Koalitionsvertrag verankerten Projekte zur Stärkung von Resilienz gilt
es, schnellstmöglich umzusetzen. Dazu gehört unser Einsatz für unabhängige, gut
ausgestattete Aufsichtsbehörden sowie für die stärkere Verzahnung der verschiedenen zivilen
Akteur*innen aus den Bereichen IT-Sicherheit (u.a. das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, BSI) und Zivilschutz (u.a. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, BBK).
Das große gesellschaftliche Knowhow in diesem Bereich sollte dabei sehr viel stärker als
bisher eingebunden werden, bspw. durch die Schaffung eines beim Technischen Hilfswerk (THW)
angesiedelten „Cyberhilfswerks“.
Freier und offener Software sowie einer von monopolartigen Strukturen unabhängigen
Verwaltung kommt eine immens wichtige Bedeutung zu. Einrichtungen wie das Zentrum für
Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) müssen weiter gestärkt werden.
Insgesamt müssen wir bei der IT-Sicherheit von einem rein reaktiven Vorgehen wegkommen, das
erst greift, wenn Angriffe erfolgreich waren und diejenigen noch bestraft, die Opfer wurden.
Stattdessen müssen wir proaktiv in die Härtung digitaler Infrastrukturen investieren und
hierbei beste IT-Sicherheitstechnik zum Standard machen. Diejenigen, die von sich aus in
gute IT-Sicherheit investieren wollen, müssen staatlicherseits sehr viel stärker als bisher
auch finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch vereinfachte Abschreibungsmodalitäten
oder Steuererleichterungen. Schließlich ist es geboten, den staatlichen Handel mit
Sicherheitslücken schnellstmöglich zu beenden. Denn werden solche Lücken nicht konsequent
innerhalb eines rechtsstaatlichen Verfahrens geschlossen, stehen sie immer auch kriminellen
Dritten und den Geheimdiensten nicht befreundeter Staaten offen.
Nur wenn wir Sicherheit in dieser Breite denken, können wir es erfolgreich mit den enormen
friedens- und sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit aufnehmen. Dieses breite
Verständnis von Sicherheit sollte sich auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung widerspiegeln, mit der sie die konzeptionellen Voraussetzungen für eine
Sicherheitspolitik der Zukunft schaffen möchte.
Das Friedensversprechen der Europäischen Union erneuern
Die Europäische Union ist unsere Garantie für Frieden – ihr Versprechen wollen wir erneuern.
Sie hat als Raum der Sicherheit und Freiheit, der Demokratie und des Rechts weiterhin eine
große Strahlkraft. Sie ist Leitstern für Demokrat*innen in der Westbalkanregion, in der
Ukraine, in Moldau, in der Türkei, in Georgien, Belarus und für viele Menschen in anderen
Ländern. Sie bleibt Hoffnungsträgerin für die Zusammenarbeit und Partnerschaften mit den
Zivilgesellschaften, die sich überall auf der Welt für Menschenrechte einsetzen und sich ein
Leben frei von Unterdrückung, Korruption und Willkür wünschen. Eine starke und
handlungsfähige EU ist unser zentraler und unverzichtbarer Referenzrahmen für die
Verteidigung unseres internationalen Zusammenlebens, für den Schutz von Menschen weltweit,
aber auch für die vielen globalen Konflikte und Krisen, deren Bewältigung unser Ziel sein
muss.
Wir begrüßen den neuen EU-Beitrittskandidatenstatus für die Ukraine und die Republik Moldau
sowie die Beitrittsperspektive für Georgien. Wir wollen diese Staaten, genau wie die
verbleibenden Länder des Westbalkans, mit neuem Engagement auf ihrem Weg in die EU
unterstützen.
Die Europäische Union reagiert und agiert in der Krise gemeinsam und mit Stärke. Wir sehen
jedoch auch, dass wir jetzt keine Zeit verlieren dürfen, diese Stärke weiter auszubauen, um
die Souveränität der EU voranzubringen und die auf den Prinzipien der UN-Charta basierende
internationale Ordnung zu verteidigen. Die EU ist nun gefordert, ihr Friedensversprechen zu
erneuern – und die Demokratie und den Frieden in ihrer direkten Nachbarschaft entschieden zu
verteidigen.
Wir stehen im gesellschaftspolitischen und systemischen Wettbewerb mit den autokratischen,
demokratieverachtenden und das Recht des Stärkeren verherrlichenden Regimen unserer Zeit.
Angesichts dieser Herausforderungen brauchen wir eine handlungsfähigere EU. Deshalb gehört
die Intensivierung der geplanten EU-Erweiterungen verbunden mit institutionellen Reformen zu
den jetzt anstehenden Aufgaben. Damit können wir angesichts des fortschreitenden Krieges
gewährleisten, dass unsere Sicherheit ebenso gewahrt bleibt wie die politische und
wirtschaftliche Stabilität der EU. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf diese
Faktoren müssen wir im Blick haben. Auch deshalb müssen wir die negativen sozialen und
wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges für die Menschen in Deutschland und der EU
bestmöglich abfedern.
Die durch breite Bürgerbeteiligung erzielten Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas
liefern für die Reform der EU wichtige Anstöße, die wir weiterverfolgen wollen:
Energieunabhängigkeit, mehr Investitionen in engagierten Klimaschutz, eine bessere IT-
Sicherheit und erhöhte Resilienz unserer Gesellschaften, strategische Souveränität,
Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik, mehr integrierte gemeinsame
Streitkräfte zur Selbstverteidigung, ein Initiativrecht für das EU-Parlament sowie der
Schutz und Ausbau von Rechtsstaatlichkeit – all das sind konstruktive Vorschläge für eine
handlungsfähigere und strategisch souveränere EU. Sie gilt es nun, ernsthaft zu prüfen,
weiterzuentwickeln und entschlossen voranzubringen.
Die Tür für eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union muss für alle Staaten mit
Beitrittsperspektive offen bleiben. Hebel der EU für tiefgreifende Reformen in den
Kandidatenländern dürfen nicht aus der Hand gegeben werden. Und auch die bewährten
Institutionen der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stehen nicht zur Disposition:
Vielmehr gilt es für die EU, auch vor dem Hintergrund des künftigen Jubiläums der Konferenz
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Geist und Wort der Schlussakte von Helsinki und
der Charta von Paris zu bekräftigen.
Die EU ist nach außen vor allem dann glaubwürdig, wenn sie die Integrität unserer Werte und
Normen auch nach innen schützt. Wir wollen die europäische Rechtsstaatlichkeit etwa durch
eine Rechtsstaatskommission oder eine Europäische Staatsanwaltschaft stärken und den
Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht ausweiten, damit alle EU-
Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte erhalten. Der Abbau von Grundrechten und
-freiheiten darf weder belohnt noch ignoriert werden. Wir begrüßen daher die überfällige
Aktivierung des Konditionalitätenmechanismus als eines der Instrumente zum Schutz der
europäischen Rechtsstaatlichkeit, das konsequent angewendet werden muss. Effektive
Instrumente zum Schutz der Grundprinzipien der EU sind heute – neben institutionellen
Reformen – umso wichtiger, als dass der russische Angriffskrieg das entschiedene Vorgehen
gegen Rechtsstaats- und Demokratiedefizite einiger EU-Länder erschweren könnte, wenn
einstimmige sicherheitspolitische Entscheidungen der EU-Mitgliedsstaaten notwendig sind.
Deshalb gilt es, den Moment zu nutzen, und mutig und entschlossen die Handlungsfähigkeit der
EU auszubauen – zur Not auch, indem im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit einzelne
Staaten gemeinsam vorangehen.
Zur Glaubwürdigkeit der EU gehört auch ein menschenrechtskonformer Umgang mit Geflüchteten
an den EU-Außengrenzen. Wir treten weiterhin für eine europäisch getragene und staatlich
koordinierte Seenotrettung ein. Einer Zusammenarbeit mit in Menschenrechtsverletzungen
involvierten Akteur*innen in der europäischen Nachbarschaft sowie der Kriminalisierung von
Seenotretter*innen stellen wir uns entgegen. Pushbacks nationaler Grenzpolizeien oder ihre
Unterstützung bzw. Duldung durch die europäische Grenzschutzbehörde Frontex darf es in der
EU nicht geben. Verstöße müssen lückenlos und transparent aufgeklärt sowie konsequent
geahndet werden. Mit Blick auf die in der EU ankommenden Menschen treten wir im Sinne einer
fairen Verantwortungsteilung für eine Weiterentwicklung des Malta-Mechanismus ein.
Der unbürokratische Umgang mit den ukrainischen Geflüchteten in der EU ist beispielhaft und
zeigt, dass es auch anders gehen kann. Massenlager und humanitäre Notlagen an den
Außengrenzen konnten trotz der hohen Zahl an Geflüchteten verhindert werden. Die in dieser
Notsituation angewendeten Lösungsansätze müssen für die zukünftige EU-Migrationspolitik eine
Blaupause sein. So überwinden wir endlich die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden.
Für Kooperation und Multilateralismus auch in Zeiten des Konflikts
Globale Zusammenarbeit ist angesichts globaler Herausforderungen so notwendig wie nie.
Gleichzeitig wird Kooperation im Angesicht multipler Krisen schwieriger; die Welt droht an
globaler Governance zu verlieren. Wir müssen deshalb bestehende Kooperationsansätze
europäisch denken, stärken und weiterentwickeln.
Die NATO ist gerade in dieser neuen Zeit eine unverzichtbare Akteurin für unsere Sicherheit.
Das Zusammenrücken angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine darf jedoch
nicht über Spannungen innerhalb des Bündnisses hinwegtäuschen. Es gilt, den demokratischen
europäischen Pfeiler in der neuen, erweiterten NATO zu stärken. Die transatlantische
Partnerschaft mit den USA bleibt dabei zentraler Stützpfeiler. Doch diese Stärke hängt auch
von der weiteren innenpolitischen Entwicklung der US-Demokratie ab. Auch sind die
wiederholten völkerrechtswidrigen Interventionen der Türkei gegen die Kurd*innen in Syrien
und im Irak wie auch der Abbau der eigenen Rechtsstaatlichkeit mit dem Anspruch der NATO als
Wertebündnis nicht vereinbar.
Die Vereinten Nationen bleiben mit ihren Organisationen die Grundlage des Multilateralismus.
Wir wollen sie weiter stärken und schützen. Die UN-Institutionen versorgen weltweit
Millionen Geflüchtete. Sie stellen Bildungsmöglichkeiten, Nahrung und Gesundheitsleistungen
zu Verfügung. Sie vermitteln in Kriegen und Konflikten. Und sie sind der Rahmen, in dem die
wichtigsten multilateralen Abkommen verhandelt werden. Gleichzeitig sind sie schon lange
reformbedürftig. Der Sicherheitsrat ist infolge des Missbrauchs des Vetorechts insbesondere
durch Russland und China in vielen zentralen Fragen blockiert, was eine konstruktive
Bearbeitung von Konflikten etwa in Libyen oder im Jemen, in Afghanistan oder Syrien
erheblich erschwert – und zu teils schwerem menschlichem Leid führt. Als Antwort auf diese
Blockade hat die UN-Generalversammlung mit der Verurteilung des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine durch 141 Mitglieder gezeigt, wozu sie im Krisenfall durch Kooperation in
der Lage ist.
Wir unterstützen Reformideen und Mechanismen wie die in der Resolution 377 der UN-
Generalversammlung „Uniting for Peace“ festgeschriebene Möglichkeit, im Fall einer Blockade
Empfehlungen für Kollektivmaßnahmen an seine Mitglieder auszusprechen. Die Beschlüsse der
Generalversammlung verleihen notwendigen Maßnahmen auch im Fall eines Vetos durch ein
Sicherheitsratsmitglied Legitimation. Deutschland muss im EU-Rahmen ein Mittler und ein
verlässlicher Geldgeber der Vereinten Nationen sein. Zudem muss es sich verstärkt an
Blauhelm-Missionen der UN beteiligen. Auch in den Vereinten Nationen muss die gemeinsame
europäische Stimme stärker werden.
Die EU muss global als Friedensmacht Verantwortung übernehmen. Vor allem, wenn die Vereinten
Nationen blockiert sind, muss sie für die Wahrung der Allgemeinen Menschenrechte, die UN-
Konventionen sowie die Paris-Deklaration und die Agenda 2030 in möglichst transparenten und
inklusiven internationalen Zusammenschlüssen agieren. Dazu zählen zum Beispiel die G-7 und
G-20, die NATO, das transatlantische Bündnis und themenspezifische Allianzen. Die Bildung
flexibler Koalitionen und Allianzen sollte aber auch in bestehende Partnerschaften und
Kooperationsformate eingebettet sein (z.B. AU-EU-Partnerschaft, Allianz für
Multilateralismus) und offen gestaltet werden.
Autokraten entschieden begegnen
Von autokratischen Staaten und Bewegungen gehen weltweit Gefahren für Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie aus. Vor allem diejenigen, die auch imperialistische
Bestrebungen verfolgen, missachten die Regeln der Kooperation und bedrohen die
internationale Rechtsordnung. Zudem besteht bei solchen Akteur*innen ein hohes Risiko, dass
sie durch ihr Agieren zwischenstaatliche Spannungen einschließlich Risiken für unsere eigene
Sicherheit erzeugen sowie schwierige Hindernisse für die Bewältigung gemeinsamer globaler
Aufgaben schaffen.
Vor diesem Hintergrund müssen wir die Kooperationen mit Demokratien weltweit stärken und uns
besser vor Bedrohungen unserer offenen Gesellschaft und unserer Sicherheit wappnen. Es kann
bei Regelbrecher*innen keine Rabatte geben. Und zu den Regeln gehören die universellen
Menschenrechte, das Gewaltverbot der UN-Charta und die staatliche Souveränität. Das
Paradigma „Wandel durch Handel“ ohne klare Bedingungen ist gescheitert. Unsere
Wirtschaftsaußenpolitik muss kohärent zu unseren außenpolitischen Zielen und Leitlinien
sein.
Wir sind gefragt, autokratischen Staaten gegenüber unterschiedliche Kooperationsangebote
nach Themenfeldern anzubieten, diese regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf menschliche
Sicherheit zu evaluieren und bei Bedarf Konsequenzen zu ziehen. Der Klimaschutz als
Menschheitsaufgabe verpflichtet zur größtmöglichen Kooperation weltweit. Aber auch dann
müssen Menschenrechtsverstöße und sie begünstigende Faktoren angesprochen und auf ihre
Beseitigung hingearbeitet werden. Sektoralen Abhängigkeiten müssen wir durch
Diversifizierung entgegentreten, unsere Lieferketten aktiv resilienter, gerechter und
europäischer aufstellen.
Die Abhängigkeit von russischem Gas schränkt unsere heutigen Reaktionsmöglichkeiten auf
diesen Krieg erheblich ein. Nord Stream 2 hätte nie gebaut werden dürfen. Denn das Projekt
war nicht nur klima- und energiepolitisch, sondern auch europa- und geopolitisch falsch. Die
heutige Lage belegt einmal mehr, dass der Ausbau erneuerbarer Energien und alle
Anstrengungen für mehr Klimaschutz eine zentrale Dimension von Sicherheitspolitik
darstellen.
Das revisionistische Russland unter Vladimir Putin stellt eine Bedrohung der Sicherheit und
Freiheit der Menschen in Europa dar. Wir suchen nicht die Konfrontation, sondern sind zu
Kommunikation, gezielter Kooperation, zum Risikomanagement, zur Eskalationsvermeidung und
Transparenz der Beziehungen bereit. Ein Partner wird Russland für uns aber nur in dem Maße
sein können, wie es sich an internationales Recht hält. Unser Leitbild ist das gleiche Recht
aller Staaten, wie es die UN-Charta vorsieht. Dabei treten wir für die Souveränität und
territoriale Integrität aller Länder ein. Einer Ideologie, die auf das Recht des Stärkeren
setzt, setzen wir die Herrschaft des Rechts entgegen.
Die Hegemonie-Ambitionen Chinas und seine aggressive Außenpolitik berühren unsere Werte und
Interessen wie auch unsere Sicherheit. China negiert in vielen Bereichen die internationale
Rechtsordnung. Die Niederschlagung der Demokratie-Bewegung in Hongkong, die aggressiven
Drohungen gegen Taiwan, die schweren Menschenrechtsverbrechen gegen die Uigur*innen und die
aggressive Expansionspolitik im südchinesischen Meer sind dafür exemplarisch. China versucht
zudem immer öfter, seine wirtschaftliche Kraft zur Schaffung von Abhängigkeiten zu nutzen.
Dem treten wir entschlossen entgegen. Dafür müssen wir auch national unsere Abhängigkeiten
überprüfen und auf eine Strategie der wirtschaftlichen Diversifizierung setzen. Unter
Berücksichtigung der systemischen Rivalität sind wir, wo möglich, zur Zusammenarbeit bereit
und scheuen dabei nicht den Wettbewerb.
Russland und China weisen beide, trotz erheblicher Interessensunterschiede, eine gemeinsame
autokratische Haltung auf, die die völkerrechtlich verbriefte Gleichberechtigung aller
Staaten ablehnt. Auch vor diesem Hintergrund müssen wir verstärkt in unsere Partnerschaften
investieren – gerade auch mit Ländern Afrikas, Lateinamerikas, der Karibik und im asiatisch-
pazifischen Raum. Dazu zählt die Initiative Global Gateway der EU-Kommission. Einseitige
wirtschaftliche Abhängigkeiten wollen wir durch gemeinsame europäische Resilienz-Politik
überwinden. Gegen Autoritarismus bleiben Demokratieförderung, insbesondere Maßnahmen zur
Ausweitung von Räumen für die Zivilgesellschaft, zur Bekämpfung von Korruption und
Nepotismus sowie die konkrete Solidarität für Menschenrechtsverteidiger*innen notwendig.
Eine demokratische Front für die Schaffung von Regularien, um autokratische Mächte auch in
ihrer digitalen Kriegsführung in die Schranken zu weisen, ist Teil davon.
Vorrang für Abrüstung und Rüstungskontrolle
Der Vorrang für Abrüstung und Rüstungskontrolle war, ist und bleibt das zentrale Merkmal von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Friedenspartei. Dies gilt für alle Waffensysteme, ob nuklear,
kleinkalibrig oder digital. Wir sehen die Gefahr regionaler und internationaler
Aufrüstungsspiralen, die oft Eskalationsdynamiken und Unsicherheit befeuern. Daher wollen
wir gerade in unsicheren Zeiten Rüstungskontrolle – auch für digitale Güter – stärken,
Abrüstungsinitiativen wiederbeleben und, wo möglich, neue anstoßen. Die Stärkung des
Vertrags zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) muss im Zentrum unserer Bemühungen
bleiben. Der Atomwaffenverbotsvertrag, bei dem Deutschland einen Beobachterstatus innehat,
stellt eine wichtige Ergänzung des NVV dar. Trotz der enormen Herausforderungen durch die
aktuelle Lage müssen wir uns zudem für ein Nachfolgeabkommen zum New-START-Vertrag
einsetzen. Das Ziel unserer Bemühungen bleibt eine atomwaffenfreie Welt.
Als Grüne setzen wir uns seit langem für eine restriktive transparente und
verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik ein. Für uns ist die Ausfuhr von Waffen kein
Instrument der Industriepolitik. Die Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle auf deutscher
Ebene wollen wir mit einem Rüstungsexportkontrollgesetz stärken und uns auf EU-Ebene dafür
einsetzen, ein verbindliches Regime zur europäischen Waffenexportkontrolle zu schaffen. Die
von uns stets eingeforderte restriktive Rüstungsexportpolitik bleibt der Maßstab unseres
Handelns. Das bedeutet, dass Exporte von Waffen an Diktaturen und
Menschenrechtsverletzer*innen beendet werden müssen.
Unter dieser Maßgabe bedeutet das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta für
uns als Friedenspartei, dass Staaten, die bedroht oder angegriffen werden, auch mit der
Lieferung von Waffen unterstützt werden können. Davon unberührt müssen Exporte von Waffen,
die zur Verletzung von Menschenrechten, für politische Aggressionen und diktatorische
Repressionen eingesetzt werden, unterbunden werden, denn sie gefährden die Sicherheit und
den Frieden weltweit. Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rüstungsgüter, die wir
heute liefern, in Zukunft in die falschen Hände geraten. Bei Exporten sollen darum strenge,
verbindliche und differenzierte Endverbleibs- und Post-Shipment-Kontrollen gesetzlich fest-
und vorgeschrieben werden. Dies gilt auch für digitale Überwachungstools, beispielsweise
identifizierende Gesichtserkennungssoftware, die es autokratischen Regierungen ermöglichen,
unliebsame Aktivist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Medienschaffende oder
Minderheiten zu verfolgen.
Um das beschlossene Sondervermögen sinnvoll nutzen zu können, müssen das Beschaffungswesen
reformiert und die Beschaffungsmaßnahmen beschleunigt werden. Das beschlossene
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz ist hierfür ein erster wichtiger Schritt. Weitere Schritte
in Richtung vertiefter europäischer Zusammenarbeit müssen folgen. Vor diesem Hintergrund ist
auch die Stärkung eines eigenständigen europäischen Rüstungssektors von Bedeutung. Dazu
gehört insbesondere die Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie – und dass
Beschaffungen europäisch gedacht werden sollten, denn nationale Alleingänge sorgen nicht nur
für höhere Preise, sondern auch für eine geringe Kompatibilität und Interoperabilität
zwischen den Streitkräften.
Für eine gesicherte und gerechte Welternährung – eine Strukturpolitik gegen die globalen
Krisen
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die bereits bestehenden globalen Krisen noch
weiter verschärft. Der Ausfall der Getreideexporte aus der Ukraine und Russland offenbart
die Abhängigkeiten insbesondere der Länder des Globalen Südens von Nahrungsmittelimporten
und verstärkt die Hungerkrise. Auch die Verschuldungskrise nimmt ihnen fiskalischen
Spielraum, um angemessen auf die steigenden Nahrungsmittel- und Energiepreise, auf die
Auswirkungen der Klimakrise oder Pandemien reagieren zu können. Dringend nötige
Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung und Transformation – im Sinne der Ziele für
nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDGs) und der Pariser Klimaziele – unter anderem
für eine Agrar-, Energie- und Mobilitätswende bleiben somit auch wegen dieser Dynamiken aus.
Um globale Gerechtigkeit voranzutreiben, wollen wir die Polykrisen unserer Zeit gemeinsam
mit unseren Partner*innen effektiv bekämpfen, Ungleichheiten abbauen und resiliente sowie
demokratische Strukturen und Zivilgesellschaften stärken. Entwicklungspolitik verstehen wir
als eine gerechte und geostrategische Strukturpolitik.
Unser koloniales Erbe mahnt uns, uns für das Aufbrechen globaler Machtstrukturen einzusetzen
und eine dekoloniale Strukturpolitik umzusetzen. Wir wollen unter anderem
Stimmrechtsreformen bei den Entwicklungsbanken anstoßen, um für ein gerechteres
Stimmverhältnis zu sorgen.
Ein wichtiger Schritt hin zur Ernährungssouveränität ist Verteilungsgerechtigkeit.
Landwirtschaftliche Flächen sollen stärker für lokale Lebensmittelproduktionen und weniger
für Treibstoffe, Futtermittel oder für den Verkauf vorgesehene Anbaufrüchte verwendet
werden. Der Anbau sollte entsprechend der Nachfrage mehr auf lokale und regionale
klimaresiliente Sorten gefördert und lokal vermarktet werden. Dies muss folgerichtig
einhergehen mit einer Reduktion des Treibstoffverbrauchs und des Fleischkonsums vor allem in
den Ländern des Globalen Nordens. Die Rechte von Kleinbauern und
-bäuerinnen wollen wir stärken. Dabei spielen insbesondere Landrechte – gerade auch für
Frauen – eine essenzielle Rolle. Den Zugang zu freiem Saatgut und Möglichkeiten zur lokalen
Vermarktung wollen wir fördern, zum Beispiel bei der Gründung von Produktions- und
Absatzgenossenschaften. Nahrungsmittel- und Wasserspekulationen werden wir stärker
regulieren. Durch diese Maßnahmen kann die Abhängigkeit von Staaten vom Getreideweltmarkt
reduziert werden.
Die Covid-19-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass resiliente Gesellschaften
funktionierende soziale Sicherungssysteme brauchen. Wir wollen weltweit soziale
Sicherungssysteme stärken und setzen uns dafür ein, dass ein Globaler Fonds für soziale
Sicherung im Rahmen der UN-Initiative „Global Accelerator for Jobs and Social Protection“
verankert wird, dessen Governance-Strukturen dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria gleichen.
Wir erleben global eine dramatische Verschuldungskrise, die seit der Covid-19-Pandemie neue
Ausmaße gerade in den Ländern des Globalen Südens erreicht hat. Das Schuldenmoratorium der
G20 für die 77 ärmsten Länder hat einen wertvollen zeitlichen Spielraum geschaffen. Unser
Ziel ist ein neuer internationaler Konsens zum Schuldenmanagement. Wir unterstützen eine
Initiative für ein kodifiziertes internationales Staateninsolvenzverfahren, das öffentliche
und private Gläubiger*innen miteinbezieht und Schuldenerleichterungen für besonders
gefährdete Ländergruppen vorsieht.
Feministische Entwicklungszusammenarbeit ist Teil der feministischen Außenpolitik und
bedeutet, den Bedürfnissen der global ausgegrenzten und vulnerabelsten Menschen endlich
Aufmerksamkeit zu schenken. Wir setzen uns dafür ein, dass zivilgesellschaftliche und
insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus Ländern des Globalen Südens nach dem Vorbild des
kanadischen „Equality Fund“ direkt gefördert werden.
In autokratischen Kontexten müssen wir uns schließlich bewusst sein, dass die Logik von
Regimestabilisierung oft im Widerspruch zu den Zielen von gerechter und nachhaltiger
Entwicklung steht. So werden finanzielle Ressourcen über Korruption und Nepotismus häufig
nach Loyalitäten gegenüber einer autokratischen Staatsführung verteilt. Gerade in solchen
Kontexten ist es daher besonders wichtig, sich nicht nur auf Projektebene, sondern auch in
Regierungsverhandlungen für mehr Freiräume für die lokale Zivilgesellschaft, für unabhängige
Medien und die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen.
Änderungsanträge
- BFR-FS-12-007 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
- BFR-FS-12-081 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
- BFR-FS-12-244 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
- BFR-FS-12-321 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
- BFR-FS-12-423 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
- BFR-FS-12-455 (Präsidium Bundesfrauenrat (beschlossen am: 12.09.2022), Eingereicht)
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