B-01NEU2: Gegen Transfeindlichkeit und für Selbstbestimmung
Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Diversitätsrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Selbstbestimmungsgesetz |
Antragsteller*in: | Pegah Edalatian |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 27.08.2022, 12:37 |
Antragshistorie: |
Kommentare
Dominique Schirmer:
Trans, inter, queer und Nicht-Binarität beziehen sich aber ganz grundsätzlich auf Heteronormativität, also das Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit. Eine Änderung des Personenstandes, wie es das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, ist hier ein sehr konkreter Teil. Der hat für viele trans Personen enorme Bedeutung, ist aber für das gesamte Thema nicht der Kern, insbesondere in Bezug auf Queerfeindlichkeit. Die Regelungen und Vorgaben zum Geschlechtseintrag (drei bzw. eigentlich vier Geschlechtseinträge, weiblich, männlich, divers und keinen) festigen die Vorstellungen von Zweigeschlechtlichkeit eher noch.
Das legt z.B. auch der Satz in den Zeilen 24+25 nah: „Wenn der Staat entscheidet, das Geschlecht zu erfassen, muss er ermöglichen, die bei der Geburt falsch vorgenommene Zuordnung unbürokratisch zu berichtigen.“
Diese beiden Aspekte müssten deshalb deutlicher werden, das Selbstbestimmungsgesetz, das für den amtlichen Personenstand von trans Menschen so wichtig ist auf der einen und trans- und queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt im öffentlichen Alltag, die mit den Prinzipien von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität verbunden sind, auf der anderen Seite.
Vielleicht wäre es sogar kraftvoller, nur kurz auf das Selbstbestimmungsgesetz und den Personenstand zu verweisen und vor allem über Heteronormativität / Zweigeschlechtlichkeit zu reden.