Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Länderrat 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | UR Änderung Urabstimmungsordnung |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.08.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.09.2017, 11:31 |
UR-01: Änderungsantrag zur Urabstimmungsordnung
Antragstext
In § 8 der Urabstimmungsordnung als neuen Absatz 5 einzufügen:
"Die Bundesversammlung kann entscheiden, eine Urabstimmung in elektronischer
Form durchzuführen. Ein nicht-elektronischer Weg muss ebenfalls zur Verfügung
gestellt werden."
Begründung
Die Entscheidung über einen möglichen Koalitionsvertrag soll in einer Urabstimmung fallen. Wir
wollen mit der Zeit gehen und der Bundesversammlung die Möglichkeit geben zu entscheiden, ob eine solche Urabstimmung auch digital durchgeführt werden kann. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, soweit es die Bundesversammlung beschließt, auch bindende Entscheidungen in elektronischer Form durchzuführen.
Wir gehen davon aus, dass zwischen dem Ende der Koalitionsverhandlungen und der
Kanzler*innenwahl nur sehr wenige Wochen liegen werden. Auch wenn wir die Fristen insgesamt
kürzen, sind die Zeitfenster für die Versendung, Abstimmung, Rücksendung und Auszählung extrem
kurz. Bei der Urabstimmung über unser Spitzenduo haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir viele
Wahlunterlagen nachschicken mussten. Dazu bliebe bei einer postalischen Abstimmung einfach wenig Zeit. Somit erhöhen wir die Möglichkeit zur Teilnahme.