Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Länderrat 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | BAG Änderung BAG-Statut |
Antragsteller*in: | BAG-Sprecher*innenrat (dort beschlossen am: 28.01.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2017, 13:42 |
BAG-02: Neuer Paragraph im BAG Statut zu BAG-Dachstrukturen
Antragstext
§ 7 [NEU] BAG-Dachstrukturen:
- BAGen, die ähnliche oder sich überschneidende Politikfelder vertreten,
können sich im Rahmen einer Dachstruktur zusammenschließen. Über Gründung,
Änderung oder Auflösung einer BAG-Dachstruktur entscheiden die BDK oder
der Länderrat, nach einem Votum des BAG-Sprecher*innenrats.
- Die in einer solchen Dachstruktur zusammenarbeitenden BAGen sollen
Debatten des betreffenden Politikfeldes vorstrukturieren. Dafür setzen sie
sich untereinander ins Benehmen (für eigenständige Anträge soll eine Frist
von zwei Wochen gelten, für Änderungsanträge gilt eine Woche), wenn sie
Anträge zu überschneidenden Themen auf Parteitagen stellen, um nach
Möglichkeit gemeinsame Anträge, bzw. Gabelanträge zu erarbeiten. Auch in
Programmprozessen sollen sich die beteiligten BAGen untereinander
abstimmen, um gemeinsame Schlüsselprojekte zu formulieren oder gemeinsame
Änderungsanträge zu Wahlprogrammen zu erreichen.
- Jede der in einer Dachstruktur zusammenarbeitenden BAGen delegieren sich
gegenseitig einvernehmlich ein oder zwei stimmberechtigte Mitglieder. Im
Rahmen der Gründung einer Dachstruktur können Einschränkungen dieser
Stimmberechtigung beschlossen werden. Die Reisekosten dieser Delegierten
werden vom Bundesvorstand übernommen.
- Die Stimmberechtigung im Sprecher*innenrat wird durch die Zusammenarbeit
gemäß §7 (1) nicht berührt. Sollten sich mehr als drei BAGen in einer
Dachstruktur zusammenfinden, wird die Stimmberechtigung im BAG-
Sprecher*innenrat aller in dieser Dachstruktur vereinigten BAGen auf
jeweils eine Stimme pro BAG begrenzt.
Begründung
Der Länderrat hatte den bundesweiten AK Säkulare Grüne, die BAG Christ*innen und den BAG-Sprecher*innenrat aufgefordert, sich bis zum Länderrat am 10. September 2016 auf eine gemeinsame Dachstruktur zur Bearbeitung des Politikfeldes „Weltanschauungs- und Religionspolitik" zu verständigen. Die Sprecher*innen der BAG Christ*innen, des AK Säkulare und des Sprecher*innenrats haben sich am 8. Juli einstimmig auf einen Vorschlag geeinigt, der vom AK Säkulare am 18. Juli und von der BAG Christ*innen am 12. August und vom Sprecher*innenrat am 3.9. bestätigt worden ist. Diese Einigung hat der Bundesvorstand begrüßt und einen dementsprechenden Antrag an den Länderrat vom 10. September 2016 eingereicht, der vom Länderrat beschlossen wurde.
Entsprechend dieses Beschlusses wird nun die Möglichkeit zur Bildung einer BAG-Dachstruktur für das BAG-Statut beantragt und damit für alle BAGen gleichermaßen ermöglicht.
Der Antrag wurde im BAG-Sprecher*innenrat am 28. Januar 2017 beschlossen und ist mit dem BuVo abgestimmt.