Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (Kiel KV) und 34 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 31%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Beim Antrag D-01 besteht aus Sicht der Antragskommission keine Dringlichkeit. Der BDK wird die Nichtzulassung des Antrags empfohlen. (Beschluss 23.10.2018) |
Eingereicht: | 14.10.2018, 19:06 |
D-01: JA zur Klimaschutzklage in Deutschland!
Antragstext
Die menschengemachte Klimakatastrophe zeigt auch in diesem Jahr ihre Folgen wie Dürren und
Waldbrände, weil es weiterhin nicht gelingt, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu
reduzieren. Da macht es Mut, dass der Hambacher Wald zwischenzeitlich durch eine
Gerichtsentscheidung vor einer Abholzung durch RWE bewahrt werden konnte. Das verleiht uns
aber nur eine Atempause, Kohlekraftwerke verbrennen jeden Tag unsere Zukunft, wir müssen
endlich Elektrizität, Mobilität und Wärme ohne Kohle, Erdöl und Erdgas und dafür 100%
erneuerbar bereitstellen.
CDU, SPD und CSU wollen auf Bundesebene keine Klimaschutzpolitik betreiben, weil sie die
fossilen Interessen vertreten. Aber ein gutes Klima, saubere Luft und möglichst viele
lebendige Tierarten werden wir so nicht bekommen, daher liegt es nun an allen unseren
Mitstreiter*innen, den Umweltschutzorganisationen, allen Umweltschützer*innen und an uns
GRÜNEN, trotzdem möglichst schnell ernsthaften Klimaschutz zu erreichen.
- Sollte eine Klimaschutzklage in Deutschland zum Zeitpunkt unserer
Bundesdelegiertenkonferenz schon durch eine oder mehrere Umweltschutzorganisationen
erfolgt sein oder kurz bevor stehen, so werden wir GRÜNE deren Klage inhaltlich und
finanziell unterstützen. Unser GRÜNER-Beitrag sollte dann mindestens 10 Cent pro
Mitglied betragen, der Gesamtbetrag von über 7.000 Euro hilft bei der Finanzierung der
Klimaschutzklage und symbolisiert unser Bekenntnis zu ernsthaftem Klimaschutz.
- Sollte es nicht zu einer solchen Klimaschutzklage in Deutschland kommen, so ist der
vorgenannte Betrag zur Unterstützung der bereits laufenden Klage zehn betroffener
Familien gegen die zu langsame Klimaschutzpolitik der Europäischen Union zu verwenden.
Mehr dazu unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/klimawandel-klimaklage-gegen-die-
eu-zugelassen/22911610.html
Begründung
Begründung der Dringlichkeit:
Das ermutigende Urteil in den Niederlanden wurde erst nach Antragsschluss verkündet:
"Es ist ein historisches Urteil: Die niederländische Regierung muss den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2020 deutlich senken. Klimaschützer hatten den Staat verklagt.
Die Niederlande müssen nach einem Gerichtsurteil den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch reduzieren. Der Staat müsse weitaus mehr gegen den Klimawandel tun als bisher, urteilte das Zivilgericht von Den Haag und bestätigte im Berufungsverfahren das als historisch geltende Urteil der ersten Instanz von 2015." https://www.tagesschau.de/ausland/klimaurteil-niederlande-101.html
weitere Antragsteller*innen
- Stephan Wiese (Stormarn KV)
- Walter Schüschke (Hamburg-Altona KV)
- Siegbert Hardieß (Westerwald KV)
- Julian Breitschwerdt (Karlsruhe-Land KV)
- Danny Kröger (Köln KV)
- Michael Hoffmeier (Eichsfeld KV)
- Marcel Kummerfeld (Hamburg-Eimsbüttel KV)
- Ingrid Bäumler (Mayen-Koblenz KV)
- Herbert Kluth (Trier-Saarburg KV)
- Barbara Poneleit (Forchheim KV)
- Jürgen Eiselt (Frankfurt KV)
- Sigrid Pomaska-Brand (Mark KV)
- Cornelia Gehlen (Berlin-Neukölln KV)
- Jörg Gehlen (Berlin-Neukölln KV)
- Angelika Wilmen (Berlin-Pankow KV)
- Karin Kahlbrandt (Göttingen KV)
- Ralf Bohr (Bremen-Ost KV)
- Fritz Lothar Winkelhoch (Oberberg KV)
- Karl-Josef Aicher (Bodenseekreis KV)
- Deniz Ertin (Köln KV)
- Hartwig Berger (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)
- Uwe Lebelt (Berlin-Mitte KV)
- Nabiha Ghanem (Soest KV)
- Klemens Griesehop (Berlin-Pankow KV)
- Ingrid Lambertus (Mainz KV)
- Andreas Diebold (Heidelberg KV)
- Claudia Reinke (Herzogtum Lauenburg KV)
- Thomas Behr (Lüneburg KV)
- Bianca Renate Frömming (Bremen-Nord KV)
- Alexander Link (Heidelberg KV)
- Karl-Heinz Trick (Ortenau KV)
- Manuel Mörs (Schleswig-Flensburg KV)
- Norika Creuzmann (Paderborn KV)
- Stefan Galle (Herford KV)
Kommentare
Philipp Schmagold:
Abrufbar unter: https://sh-gruene.de/lpt-23-09-18-klimaklage-von-10-familien-vor-dem-europaeischen-gericht/
Beschluss:
Klimaklage von 10 Familien vor dem Europäischen Gericht
Der Landesparteitag begrüßt die Zulassung einer Klimaklage gegen den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, die zehn betroffene Familien beim Europäischen Gericht eingereicht haben. Basis der Klage ist u.a. die Charta der Grundrechte, die seit dem Vertrag von Lissabon 2009 Teil des EU-Rechts ist. Die Kläger*innen sind vom Klimawandel direkt betroffen. Sie fordern keinen Schadensersatz, sondern wollen besser geschützt werden, indem die EU ihre Klimaziele für 2030 verschärft. Statt 40 Prozent weniger Kohlendioxidausstoß als 1990 sollen es 50 bis 60 Prozent weniger sein. Es gibt weltweit bereits über 100 Klimaklagen.
Wir danken den Familien und den Unterstützer*innen, dass sie diesen Weg nun auch gegenüber der EU beschreiten, denn wir sind überzeugt, dass sehr viel politischer, gesellschaftlicher und rechtlicher Druck erforderlich ist, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten endlich umsteuern, das Klima besser schützen und die Regeln für eine sozial-ökologische Wende setzen. Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein werden die EU-Klimaklage mit 300 Euro finanziell unterstützen.
Dirk Grunert:
Dass die Antragskommission dem Antrag die Dringlichkeit abspricht ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Habt ein wenig mehr Mut, liebe Antragskommission!
Fritz Lothar Winkelhoch:
Thomas Künstler:
"Die Dringlichkeit ist gegeben bei Änderungsanträgen, die in Arbeitsgruppen der Bundesversammlung erarbeitet werden, und darüber hinaus nur bei solchen Anträgen, die sich auf ein Ereignis beziehen, das erst nach dem Antragsschluss gemäß Absatz 1 eingetreten ist."
Es reicht also gerade nicht aus, sich in dem Antrag auf ein "dringliches" Thema wie den Klimawandel zu beziehen. Es muss sich auf Ereignis beziehen nach Antragsschluss. Das könnte das Urteil sein. Aber Philipp schreibt ja selbst, dass das Urteil ein Urteil von 2015 bestätigt. Der Antrag hätte also schon seit Jahren in derselben Form gestellt werden können. Wenn das so ist, kann ein Antrag mit dieser Begründung auch nicht dringlich zu dieser BDK sein.
Philipp Schmagold:
Unabhängig davon wäre es mehr als schade, wenn ein sehr wichtiger Antrag, der fast 4 Wochen vor der BDK eingereicht wurde, aus formalen Gründen nicht einmal behandelt wird.
Dafür ist auch das Thema zu dringend und wir sollten JETZT jede Chance nutzen, die Klimazerstörung zu beenden.
Sigrid Pomaska-Brand:
Barbara Romanowski:
Karin Noack:
Philipp Schmagold:
Dies bedeutet für den Dringlichkeitsantrag nach derzeitiger Einschätzung, dass der zweite Punkt gelten würde:
"Sollte eine Klimaschutzklage in Deutschland zum Zeitpunkt unserer Bundesdelegiertenkonferenz schon durch eine oder mehrere Umweltschutzorganisationen erfolgt sein oder kurz bevor stehen, so werden wir GRÜNE deren Klage inhaltlich und finanziell unterstützen. Unser GRÜNER-Beitrag sollte dann mindestens 10 Cent pro
Mitglied betragen, der Gesamtbetrag von über 7.000 Euro hilft bei der Finanzierung der Klimaschutzklage und symbolisiert unser Bekenntnis zu ernsthaftem Klimaschutz."
Jörg Behrschmidt:
Claudia Laux:
Philipp Schmagold:
• Zitate und Betroffenheit der Kläger*innen: https://act.gp/2O6MHea
• Klageschrift: https://act.gp/2RduAoN
• Interview mit Rechtsanwältin Roda Verheyen: https://act.gp/2yzNy1X
Hildegard Bedarff:
Die weltweite Bewegung von Umweltanwälten und Umweltverbänden, rechtliche Wege zugunsten des Klimaschutzes zu entwickeln, ist nun auch in Deutschland angekommen und sollte unbedingt von uns Grünen unterstützt werden! Es geht auch darum, dass wir gemeinsam mit den Kläger*innen etwas zum öffentlichen Diskurs beitragen, wie es die Anwältin Roda Verheyen betont: „Alle reden über Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze in der Kohle- und Automobilindustrie. Dass auf Pellworm, in Brandenburg, im Alten Land und in vielen anderen Gebieten Strukturen, Flächen, Eigentum und Betriebe durch den Klimawandel buchstäblich draufgehen können, darüber redet keiner."
Philipp Schmagold:
Die Begründung der Dringlichkeit wird um diesen Aspekt erweitert.
Claudia Laux:
Claudia Laux
Kreisverband Bernkastel-Wittlich
Philipp Schmagold:
Alexander Merkouris:
Hildegard Bedarff:
Wir können auf dieser einen BDK nicht über alle wichtigen Themen entscheiden. Aus aktuellem Anlass muss jetzt das Grüne Europawahlprogramm und die Aufstellung der Kandidat*innen im Vordergrund stehen. Die Organisator*innen der BDK müssen Sorge dafür tragen, dass für diese dringenden Fragen genügend Zeit zur Verfügung steht. Basisdemokratie kann nur funktionieren, wenn Großveranstaltungen wie die BDK sorgfältig geplant und durchgeführt werden.
Die Nichtzulassung des Dringlichkeitsantrags bedeutet keinesfalls, dass das Thema Klimaklagen die Grünen nicht interessieren würde. Mit unserem Beschluß auf dem Landesparteitag in Schleswig-Holstein zu Klimaklagen haben wir als Grüne bereits dokumentiert, dass wir die Entwicklung von Klagen zugunsten des Klimaschutzes begrüßen. Wir Grüne werden die Entwicklung dieser Prozesse weiter beobachten.
Nadine Mai:
Philipp Schmagold:
zur nächsten BDK 2019 werde ich den Antrag tatsächlich erneut einbringen, gerne zusammen mit ganz vielen anderen Klimaschützer*innen, weil dann die Kläger*innen immer noch unsere Unterstützung verdienen.
Alexander Merkouris:
Es ist wie wenn im Tierschutzverein beim Schweinsbraten, Geflügelfrikase und Käse über Tierschutz debattiert wird.