Es macht keinen Sinn einen gemeinsamen Standpunkt zu vertreten, der hinter den derzeitig gültigen Seerechtsübereinkommen zurück bleibt.
Art. 98 SRÜ – Pflicht zur Hilfeleistung
(1) Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, soweit der Kapitän ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazu imstande ist,
a) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten;
Ausnahmslos alle Schiffe, d.h. Handelsschiffe, Forschungsschiffe, Kreuzfahrtschiffe und natürlich auch die militärischen Einheiten müssen zur Hilfe verpflichtet bleiben.
Eine lebendige Demokrtie fürchtet ziviles Engagement nichts. Sie fördert es. Ohne Zivilgesellschaftliche Rettungsorganisationen wären viele Menschen mehr ertrunken. Sie sind genau dort eingesprungen, wo Staaten keine Verantwortung mehr übernommen haben.
Bis es eine gemeinsame, europäische Seenotrettung gibt, müssen wir Grüne kompromisslos zu jenen Menschen stehen, die zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Rettungsstrukturen geschaffen haben.
Kommentare
Ulrike Sparr:
Gorden Isler:
Robert Klein:
"wir fordern, dass die Verpflichtung nach internationalem Seerecht, nachdem die Kapitän*innen eines jeden Schiffes zur Hilfeleistung verpflichtet sind und jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten, nicht in Frage gestellt wird und dass Seenotrettung ebenso eine staatliche Aufgabe ist...."
Ansonsten entlässt Du die EU-Staaten ungewollt ein Stück weit aus deren Verantwortung, was das Anlanden der Geflüchteten angeht.
LG Robert
Gorden Isler: