Es macht keinen Sinn einen gemeinsamen Standpunkt zu vertreten, der hinter den derzeitig gültigen Seerechtsübereinkommen zurück bleibt.
Art. 98 SRÜ – Pflicht zur Hilfeleistung
(1) Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, soweit der Kapitän ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazu imstande ist,
a) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten;
Ausnahmslos alle Schiffe, d.h. Handelsschiffe, Forschungsschiffe, Kreuzfahrtschiffe und natürlich auch die militärischen Einheiten müssen zur Hilfe verpflichtet bleiben.
Eine lebendige Demokrtie fürchtet ziviles Engagement nichts. Sie fördert es. Ohne Zivilgesellschaftliche Rettungsorganisationen wären viele Menschen mehr ertrunken. Sie sind genau dort eingesprungen, wo Staaten keine Verantwortung mehr übernommen haben.
Bis es eine gemeinsame, europäische Seenotrettung gibt, müssen wir Grüne kompromisslos zu jenen Menschen stehen, die zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Rettungsstrukturen geschaffen haben.
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Volkmar Nickol: