Jeder Mensch auf der Flucht hat den Anspruch auf ein faires Asylverfahren, auch wenn dieses nicht für alle zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Es gehört deshalb zur juristischen Realität eines Einwanderungskontinents wie Europa, dass auch Rückführungen stattfinden. Diese wollen wir unter Einhaltung aller geltenden rechtsstaatlichen Verpflichtungen und stets mit Blick auf den Einzelfall möglichst humanitär ausgestalten. Beides ist selbstverständlich und wird im Kapitel „freiwillige Ausreise stärken“ entsprechend dargelegt.
Der hier vorangehende Satz „das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar“ ist stark und selbstbewusst, schließt Rückführungen nicht aus – und sollte in einem grünen Wahlprogramm für sich stehen und wirken dürfen. Es wäre bedauerlich, wenn nun auch wir den Eindruck erweckten, man müsste sich für sein Festhalten am individuellen Grundrecht auf Asyl in Deutschland und Europa mit einem Bekenntnis zu rückführungspolitischer Härte rechtfertigen.
Kommentare
Jochen Detscher:
Benita v. Brackel-Schmidt: