Europäische Flüchtlingspolitik ist gekennzeichnet durch das tägliche Sterben im Mittelmeer, völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden an europäischen Land- und Seegrenzen, Deals mit autoritären Regierungen wie der Türkei (März 2016), zerfallenen Staaten wie Libyen (seit Februar 2017) oder Bürgerkriegsländern wie Afghanistan (Oktober 2016). Transit- und Herkunftsländer werden immer stärker und vor allem effizienter in die Fluchtverhinderung weit vor Europas Grenzen eingebunden. Diese Kooperationen haben mit der gerne zitierten »Fluchtursachenbekämpfung« nichts zu tun. Seit Oktober 2015 versucht Deutschland – das phasenweise willigste Land bei der Flüchtlingsaufnahme – zusammen mit anderen Staaten der EU maßgeblich den Zugang für Schutzsuchende nach Europa rigide zu versperren.
Nach Angaben des UNHCR vom 28. Februar 2017 sind Zehntausende Schutzsuchende an europäischen Grenzen zurückgedrängt worden, so in Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Serbien, Spanien und Mazedonien. In vielen Fällen wurde mutmaßlich Gewalt angewendet, um Schutzsuchende fernzuhalten. An der polnischen Grenze zu Weißrussland finden ebenfalls verstärkt Zurückweisungen, sogenannte Push Backs, von Schutzsuchenden – überwiegend aus Tschetschenien – statt. Bedauerlicherweise gibt es keine signifikante Reaktion der EU- Kommission zu diesen Völkerrechtsverstößen. Rückhaltlose Untersuchungen und die konsequente Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren finden nicht statt.
Kommentare
Benita v. Brackel-Schmidt:
Nicole van der Made: