Aus Europäischen Menschenrechten müssen sich auch Europäische Menschenpflichten ableiten lassen.
Europa ist für alle Menschen verantwortlich, die europäischen Boden betreten. Das gilt auch dann, wenn es sich lediglich um ein Schiff handelt, dass unter einer europäischen Flagge betrieben wird.
Auf Lesbos befinden sich heute mehr als 10.000 Menschen, die dort unter unwürdingen Bedingungen im Lager Moria festgehalten werden. Dort kommt es immer wieder zu schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Europa entzieht sich hier seiner Verantwortung, für die Sicherheit und Unversehrtheit dieser Menschen Sorge zu tragen. Ärzte ohne Grenzen berichtetete am 19.09.2018 darüber, dass sich immer mehr Kinder versuchen das Leben zu nehmen. Es ist eine Schande, dass solche Lebensbedingungen auf europäischem Boden möglich sind und von EU Regierungen tatenlos zur Kenntnis genommen werden.
Ende Juli 2018 rettete das italienische Handelsschiff Asso Ventotto 108 Menschen vor dem Ertrinken. Der Kapitän entschied die Geretteten zurück nach Tripolis zu bringen. Es handelte sich um einen klaren Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonventionen Art. 33 – Verbot der Ausweisung und Zurückweisung. Es war nicht der erste Refoulement-Verstoß Italiens.
Letztlich unterstützt die Bundesregierung selbst, trotz des Wissens völkerrechtswidrigen Handelns, die sogenannte Libysche Küstenwache!
„Personen, die von der libyschen Küstenwache gerettet werden, werden an etwa einem Dutzend Stellen („Disembarkation Points“) an der libyschen Küste angelandet. Dort werden sie unter ande-rem von UNHCR und IOM erstversorgt. Anschließend werden sie in sogenannte staatliche „De-tention Centres“ gebracht, die dem „Department for Combatting Illegal Migration – DCIM“ des libyschen Innenministeriums unterstehen. Die Zustände in den offiziellen „Detention Centres“ sind durch inhumane Unterkunftsbedingungen (starke Überfüllung, mangelhafte sanitäre Verhältnisse, Nahrungs- und Arzneimittelengpässe) gekennzeichnet. Ein Bericht der United Nations Support Mis-sion in Libya (UNSMIL) und des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Men-schenrechte (OHCHR) vom 13. Dezember 2016 dokumentiert zudem glaubhaft, dass es regelmäßig zu äußerst schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in „Detention Centres“ gekommen ist. Rechtsschutzmöglichkeiten fehlen.“ (BT-Drs. 18/13603 v. 19.9.2017, S. 3).
Der Völkerrechtler Prof. Dr. Alexander Proelß schreibt in seiner Stellungnahme vom 19.11.17 dazu: "Die Bundesrepublik Deutschland hat somit Kenntnis davon, dass die bislang unternommenen Anstrengungen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards nicht ausreichend sind; sie handelt in „Kenntnis der Umstände des völker-rechtswidrigen Handelns“."
Europa braucht daher eine eigenständig handelnde Strafverfolgungsbehörde, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Menschenrechte, um eben auch Verfahren gegen Italien, Deutschland oder Griechenland (aus den o.g. Beispielen) einleiten zu können, insofern es zu solchen verheerenden Verfehlungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt.
Bitte unterstützt diesen Antrag.
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