Die Idee von kurzen Aufenthalten in solchen „Lagern“ ist eine Mär. Die Erfahrungen aus den „Auffanglagern“ in Griechenland und Malta beweisen das Gegenteil. Allein der Prozess zur Registrierung und Identitätsfeststellung, dem sogenannten „Screening“, dauert dort im Schnitt 81 Tage (http://www.asylumineurope.org/reports/country/greece). Eine Verteilung in andere EU-Mitgliedsstaaten findet nur statt, falls ein aufnahmebereiter Mitgliedsstaat zur Verfügung steht. Der Prozess der Umverteilung auf die Mitgliedsstaaten dauert wiederum viele Monate bis Jahre. Das betrifft besonders vulnerable Personengruppen.
Antrag EPW: | Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen |
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Antragsteller*in: | Filiz Polat (Osnabrück-Land KV) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch Neufassung Unterkapitel 3.3 |
Eingereicht: | 05.10.2018, 12:22 |
Kommentare
Arendt Hindriksen:
Arendt Hindriksen, KV Wittmund
Detlev Schulz-Hendel:
Detlev Schulz-Hendel, KV Lüneburg