Änderungen von EP-F-01 zu EP-F-01 NEU
Ursprüngliche Version: | EP-F-01 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.08.2018, 05:42 |
Neue Version: | EP-F-01 NEU |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 13.11.2018, 09:21 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 3 bis 6:
des Stärkeren“. Die EU hat schon viele Schritte für mehr Gleichberechtigung, für den Schutz von Minderheiten und für ihre eigene Demokratisierungdie Stärkung ihrer Demokratie getan.
Europas Werte sind basierend auf der Grundrechtecharta: Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Dieses Fundament muss all die Bewohner*innen der Europäischen Union tragen und verdient es mit einem arbeitsfreien Feiertag gewürdigt zu werden, der in allen Mitgliedsstaaten gemeinsam gefeiert wird.
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populistische und völkisch-rassistische Parteien die Grundprinzipien der Europäischen Einigung angegriffen und ausgehöhlt. Sie hassen die liberale Demokratie. Und deshalb hassen sie den Traum von einem Europa, das sich sozial erneuert, in dem Menschen sich frei begegnen können, in dem nationale Kompetenzen gebündelt werden, um Freiheit, Sicherheit und Recht zu gewährleisten.Wir stehen für die Stärkung der Demokratie und wünschen uns gerade in Zeiten des Erstarkens der extremen Rechte ein solidarisches Europa, das sich sozial erneuert und in dem Menschen sich frei begegnen können. Das heißt nicht, Mitgliedsstaaten zu entmachten, sondern nationale Kompetenzen zu bündeln, um einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten.
Daher gilt es jetzt umso mehr,Diese Idee eines freiheitlichen demokratischen Europas leben wir und werden die Werte Europas zu verteidigen. Wenn nationale Regierungen Rechte von Andersdenkenden mit Füßen treten und die Unabhängigkeit von Justiz oder Presse in Frage stellen, stärken wir gezielt die demokratischen Kräfte in den betroffenen Mitgliedstaaten. Wenn autoritäre Regierungen in Mitgliedstaaten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch Korruption untergraben, soll die EU-Kommission den nationalen Regierungen die Kontrolle über die EU-Gelder entziehen können. Wenn Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Herkunft oder ihres Aussehens im Netz angegriffen werden, stellenzum Beispiel aufgrund ihres Aussehens, ihrer Behinderung oder sexuellen Identität oder weil sie angeblich nicht die richtige Herkunft oder Religion haben, dann wollen wir Hasskommentare im Internet EU-weit unter Strafegesamtgesellschaftliche Antworten mit einem Fokus auf effiziente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber internationalen Konzernen entwickeln. Eine anlasslose Massenüberwachung lehnen wir ab. Wenn Menschen sich aus Not in die Hände von Schleppern und Schmugglern begeben müssen, schaffen wir legale FluchtwegeFlucht- und Migrationswege und ein Einwanderungsgesetz, damit das Sterben auf dem Mittelmeer beendet und Einwanderung geordnet ermöglicht wird.
Aber es bleibt viel zu tun: Demokratische Strukturen und Beteiligungsrechte wollen wir stärken, Minderheiten noch effektiver schützen, Grundrechte ausbauen und Sicherheit gewährleisten.
Von Zeile 25 bis 30:
Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verpflichtet. Diese Kopenhagener KriterienDie Werte der Europäischen Union bilden das Fundament der EU.
Wenn aber nationale Regierungen diese Rechte mit Füßen treten und immer autoritärer werden, Pressefreiheitdie Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit einschränken, Minderheiten schikanieren, die Unabhängigkeit der Justiz oder die Freiheit der Künste aufheben, dann steht die EU häufig nur ratlos daneben.
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moderne Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel auf Zugang zu guter Gesundheitsversorgung und guter Bildung. Derzeit gilt die Grundrechtecharta allerdings nur für europäische Gesetze. Für nationale Gesetze gelten die Grundrechte des jeweiligen Landes. Deswegen konnte die Europäische Kommission beispielsweise bei der Einschränkung der Pressevielfalt durch die Regierung von Viktor Orbán in Ungarn nicht angemessen agieren.unmittelbar nur für europäische Gesetze und Organe. Für das Handeln nationaler Regierungen ohne Bezug auf das Europarecht gelten die Grundrechte des jeweiligen Landes und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der AnwendungsbereichWir wollen eine Reform der Grundrechtecharta muss deshalb auch auf die nationale Gesetzgebung, so dass ihr Anwendungsbereich so ausgeweitet werden. Damit könntenwird, dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU die in der Charta enthaltenen Grundrechte und demokratischen Prinzipienim national vorgesehenen Instanzenweg auch gegenüber ihren jeweiligen Nationalstaaten einklagen können. Das würde sie massiv stärken und die Möglichkeiten verbessern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, gerade in den Ländern, in denen diese Prinzipien angegriffen werden. Die Grundrechtecharta muss dabei uneingeschränkt auch in der digitalen Sphäre durchgesetzt und hierfür gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Europaweiter Einsatz für Kinderrechte und Kinderschutz
Kinder haben eigenständige Rechte. Sie haben ein Recht auf Beteiligung und bedürfen unseres besonderen Schutzes und unserer Fürsorge, damit sich sie sich altersgerecht entwickeln und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können. Das Kindeswohl ist bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen.
Kinderrechte müssen EU-weit gelten und Kinderschutz umfassend gestärkt werden. Deswegen setzen wir uns für eine konsequente Förderung der Kinderrechte und des Kinderschutzes im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische Union ein.
Die Europäische Union muss wirksam darauf hinarbeiten, dass ihre hohen Standards im Bereich Kinderrechte auch von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Mitgliedsstaaten müssen gestärkt, Beratungsangebote ausgebaut und materielle Notlagen abgefedert werden. Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung liegen.
Von Zeile 62 bis 64 einfügen:
Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und kontinuierlich alle Mitgliedsländer überprüfen und einmal jährlich über jedes Land berichten. Sie soll eng mit der Grundrechteagentur zusammenarbeiten und diese als Ressource nutzen. Zusätzlich wollen wir auch das Mandat der Grundrechteagentur stärken und ihre finanzielle Mittel erhöhen. Die Ergebnisse der Kommission werden im Europaparlament, im Europäischen Rat und in den nationalen Parlamenten diskutiert. Bei
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Ein Entzug von Fördermitteln könnte jedoch die breite Bevölkerung treffen und nicht nur die Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben. Deshalb sollten die Gelder nicht einfach dem betroffenen Mitgliedsland an sich gestrichen werden. Stattdessen sollen die Mittel im Fall einer Verletzung von demokratischen Prinzipien direkt von der EU-Kommission an Kommunen oder andere Antragsteller*innen vergeben werden.Deshalb wollen wir, dass dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern zielgerichtet eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere Fördermittelempfänger*innen ausgegeben werden. So kann das Geld weiterhin dort ankommen, wo es gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge nicht mehr
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Verwendung zulassen und dafür mit der Europäischen Staatsanwaltschaft kooperieren. Wenn ein Mitgliedsland dies nicht tut, können dort nur Fördermittel an jene AkteureAkteur*innen ausgezahlt werden, die eine Überprüfung durch die Europäische Staatsanwaltschaft zulassen.
Von Zeile 98 bis 100 einfügen:
es, daraus auch ein Gesetz zu machen, inklusive eines europäischen Zeugenschutzprogramms, um Whistleblower vor Racheakten zu schützen. Auch um den Schutz von Hinweisgeber*innen zu gewährleisten, verteidigen wir das bestehende Recht auf die anonyme und pseudonyme Nutzung von Telemedien.
Unabhängigen Journalismus fördern
Unabhängige und demokratische Medien sind ein Garant für eine kritische Debatte und eine demokratische Gesellschaft. Kritische Journalist*innen leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. In den letzten Jahren mussten wir aber erleben, dass Journalist*innen immer stärkeren Gefahren ausgesetzt sind. Trauriger Höhepunkt ist die Ermordung der Bloggerin Daphne Caruana Galizia und des Investigativreporters Jan Kuciak in Malta bzw. der Slowakei. Die menschenfeindliche Hetze gegen Journalist*innen und Medien muss aufhören. Europa muss ein Garant für die Pressefreiheit und unabhängigen Journalismus bleiben.
Für die Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen sind Bürger*innen zudem auf eine vitale regionale Berichterstattung angewiesen. Hier ist in den vergangenen Jahren ein starker Verlust an Vielfalt und Qualität zu verzeichnen: Immer mehr lokale Medien, auch Blogs, können ihr Angebot nur noch schwer finanzieren. Wir wollen deshalb unabhängige Medien weiter fördern, z.B. in der EU-Förderpolitik, durch Förderung des Wettbewerbs oder durch einen Fond für investigativen Journalismus. Wir fordern die Einrichtung einer Europäischen Zentrale für politische Bildung. Wir wollen ARTE in die wichtigsten EU-Sprachen übersetzen.
Unterstützung von Zivilgesellschaften und Medienvielfalt in der EU
Von Zeile 105 bis 107 einfügen:
entgegenzutreten, ist ein Fonds für Demokratie- und Menschenrechtsverteidiger*innen innerhalb der EU sinnvoll. Darüber hinaus streben wir die Einführung der Rechtsform eines "Europäischen eingetragenen Vereins" an, um Nichtregierungsorganisationen europaweit der Willkür der Nationalregierungen zu entziehen und ihren Status europäisch zu schützen. So können jene, die sich hier für Demokratie einsetzen, unterstützt werden.
Von Zeile 116 bis 117:
Wir wollen die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebenein der Europäischen Union noch demokratischer machen, das Parlament stärken und die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Von Zeile 121 bis 124:
Das Europäische Parlament soll in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat entscheiden können. Langfristig treten wir dafür ein, den Rat in eine zweite Kammer zu überführen, die aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist. Diese zweite Kammer bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament die Legislative. und ein eigenes vollwertiges Initiativrecht für europäische Gesetzgebung erhalten. Die wachsende Bedeutung einer starken EU als Vertreterin der europäischen Bevölkerung in der Welt, als Gegengewicht gegen die Interessen multinationaler Unternehmen und als Streiterin für Frieden, Nachhaltigkeit und eine gerechte globale Entwicklung gerät mit der Nationalstaatsidee des 19. und 20. Jahrhunderts in ein immer größeres Spannungsverhältnis. Die EU soll kein zentralistischer Superstaat sein. Gleichzeitig müssen die demokratische Legitimation der EU und die Einflussmöglichkeiten der Bürger*innen mit dem Gewicht der Aufgaben der EU Schritt halten. Die europäische Zivilgesellschaft und die politischen Akteur*innen in EU und Mitgliedstaaten müssen in den nächsten Jahren entscheiden, wie sie auf dem Weg der politischen Integration vorankommen wollen.
Wir wollen eine breite Diskussion über Unionsmodelle wie die Vereinigten Staaten von Europa, den föderativen Bundesstaat oder die Europäische Republik führen und in die Gesellschaft tragen. Als Teil dieser Frage ist auch zu klären, wie die Rolle der Regionen innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden kann, also etwa, ob es ausreicht, das Subsidiaritätsprinzip auszuweiten oder ob in mehr Autonomie und Souveränität der Regionen unter einem europäischen Dach auch Chancen liegen. Mittelfristig treten wir dafür ein, den Rat in eine zweite Kammer zu überführen. Wir wollen diskutieren, ob diese aus den Regierungen der Mitgliedstaaten oder den Regionen zusammengesetzt ist. Diese zweite Kammer bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament die Legislative.
Bei Gesetzgebungsverfahren sollen Fristen eingeführt werden, bis zu denen eine öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss. Dabei müssen alle EU-Regierungen ihre jeweils aktuelle Position zum Ratspräsidentschaftsvorschlag vorlegen.
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stärken wir Europas Handlungsfähigkeit und verhindern, dass einzelne Mitgliedsländer grundlegende Entscheidungen, zum Beispiel in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, blockieren können.
Damit Klimaschutz und die mit ihm eng zusammenhängende Energiepolitik vorankommen, einzelne Länder Fortschritte nicht blockieren können und Europa handlungsfähiger wird, setzen wir uns für das Prinzip von Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der Energiepolitik im Europäischen Rat ein.
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sind. Zwar besitzen das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Gegensatz zum Bundestag ein Lobbyregister, aber dieses ist noch nicht ausreichend verbindlich. Hier werdenUm höchste Transparenz zu schaffen, wollen wir uns weiter hartnäckigverbindliche Lobbyregister für alle EU-Institutionen, striktere Karenzzeiten und einen "legislativen Fußabdruck" durch den die größtmögliche Transparenz einsetzenEinflussnahme Dritter auf EU-Gesetzgebung überprüfbarer wird - kontrolliert durch eine unabhängige Institution auf EU-Ebene. Wir wollen die bestehende Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU zu einer umfassenden EU-Transparenzverordnung weiterentwickeln.
Demokratie bedeutet: Mitbestimmung der BürgerinnenBürger*innen entscheiden selbst, durch Wahlen und Bürgerdurch Abstimmungen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gibt ihnen die Möglichkeit, durch 1 Million Unterschriften neue EU-
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direkter Demokratie in Europa. Wir wollen dieses Instrument zur Teilhabe stärken, ausbauen und entbürokratisieren. Vor allem wollen wir dafür sorgen, dass erfolgreicheDie Bürgerinnen und Bürger sollen auch eine Reform der Verträge fordern können. Erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen nicht wirkungslos verpuffensollen dann auch zu Gesetzesvorschlägen führen. SollteDaher muss die EU-Kommission nicht innerhalb eines Jahresspätestens nach einem Jahr nach einer erfolgreichen Bürgerinitiative und einer Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten in der EU einen Gesetzesvorschlag vorlegen, kann. In jedem Fall wollen wir, dass das Europäische Parlament den Druck mit einem legislativen Initiativbericht erhöhenzu einer Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative verpflichtet ist.
Eine Europäische Bürger*innen Initiative (EBI) soll auch auf die Einberufung eines Bürgerforums gerichtet sein können, dessen Mitglieder nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten EU-Bevölkerung ausgelost werden und die das vorgelegte Thema ausführlich beraten und konkrete Handlungsvorschläge in Form eines Bürgergutachtens machen.
Die Minority SafePack Initiative ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Sie umfasst ein Paket von gesetzlichen Regelungen zum Schutz und zur Förderung von Minderheiten und Regionalsprachen und wird von uns ausdrücklich unterstützt.
Auch Jugendliche ab 16 Jahren sollen bei einer Europäischen Bürgerinitiative mitstimmen dürfen.
Wir setzen uns für das einheitliche Recht ein, ab spätestens 16 Jahren bei Europäischen Bürgerinitiativen und Wahlen zum EP mitzustimmen.
Wir treten dafür ein, dass Unionsbürger*innen an ihrem ständigen Wohnsitz überall in der EU mitwählen dürfen, wenn sie seit fünf Jahren dort leben – und nicht nur für Kommunalparlamente und das Europäische Parlament, sondern auch bei regionalen und nationalen Wahlen. Als nächsten Schritt wollen wir das kommunale Wahlrecht auch Menschen ohne deutschen Pass oder Unionsbürger*innenschaft eröffnen.
WirFür die Europawahlen unterstützen wir weiterhin das Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen und transnationalen Listen. Sobald die Möglichkeit einer transnationalen Liste besteht, sollten die Spitzenkandidat*innen eine europäische Parteiliste anführen. Zugleich halten wir an der Position fest, dass Präsidentin oder PräsidentPräsident*in der Europäischen Kommission nur werden kann, wer zuvor als Spitzenkandidat*in angetreten war. Wir wollen, dass das Kollegium der EU-Kommissar*innen mindestens zu 50 Prozent mit Frauen besetzt ist. Zur anstehenden Wahl im Mai ist eine Änderung des Wahlrechts aufgrund der Kürze der Zeit ausgeschlossen. Für die Zukunft wollen wir ein europäisches Wahlrecht mit transnationalen Listen, demokratischen Mindeststandards für Listenaufstellungen, Mindestquotierungen sowie Transparenzregeln für die Parteienfinanzierung.
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Zur Änderung der Verträge unterstützen wir die Einberufung eines Europäischen Konvents oder einer gewählten verfassungsgebenden Versammlung. Über ihre Vorschläge sollten dann die EU-Bürger*innen durch ein EU-weites Referendum zusammen mit den Mitgliedstaaten, diese möglichst mit einer qualifizierten Mehrheit, endgültig entscheiden können.
An der Umfrage der EU-Kommission zur Zeitumstellung haben 4,6 Millionen Menschen teilgenommen und ein klares Votum für ein Ende der Zeitumstellung abgegeben. Dieses begrüßen wir und werden uns weiterhin für das Ende der Zeitumstellung einsetzen.
Von Zeile 163 bis 170:
3.3 Einwanderung gestalten, Flüchtlinge schützen, Fluchtursachen anpacken
Migration ist so alt wie die Menschheit. Sie ist Herausforderung, Antrieb für Entwicklung, Chance und bereichert Kulturen überall auf der Welt. Europa war und ist ein Kontinent der Migration. Menschen sind seit Jahrhunderten innerhalb Europas von einem in ein anderes Land gezogen, haben den Kontinent verlassen, sind von hier geflohen oder haben ihn neu bereichert. Der Abbau der Grenzen innerhalb Europas und das Rechtdes Rechts auf Freizügigkeit war und ist eine der größten Errungenschaften, denn der Wohlstand der Europäischen Union beruht nicht nur auf der Freiheit von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Essenztiell für das Zusammenwachsen Europas war stets die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen. Möglich wurde dies, weil Europa früh Beschränkungen und bürokratische
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Doch wir haben die letzten Monate vorseit dem Hintergrund der globalen FluchtbewegungenErstarken von Rechtspopulisten und -extremisten in Europa haben wir erleben müssen, dass diese Errungenschaften keine Selbstverständlichkeiten sind. Für die Zukunft Europas ist es existentiell, ob Menschenrechte und demokratische Prinzipien, wie es in Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union heißt, auch künftig das Fundament unserer Gemeinschaft bilden. Besonders vor dem Hintergrund unserer Geschichte stehen wir für die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht auf Asyl für Schutzbedürftige. Sie zu erhalten und gegen eine Rückkehr ins Nationale zu verteidigen, ist eine unserer zentralen Aufgaben. Zu einer humanitären und geordneten Migrations- und Asylpolitik solltenmüssen alle EU-Staaten beitragen.
Zugleich darf die Freiheit innerhalb Europas nicht zu einem Bollwerk nach außen werden. Bis heute haben die EU-Mitgliedstaaten keine überzeugende gemeinsame Antwort auf Migration und Flucht gegeben. Tagtäglich ertrinken Menschen bei der Fahrt über das Mittelmeer. Wir haben schon vor Jahren festgestellt, dass das Dublin-System, wonach Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben, ungerecht und gescheitert ist. So ist es im September 2015 auch gekommen.und humanitäre Antwort auf Migration und Flucht gegeben. Tagtäglich sterben Menschen auf dem Weg nach Europa. Das Dublin-System, wonach Asylsuchende in dem Land Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben, ist ungerecht, wirkungslos und gescheitert. Damit wird die Verantwortung aber weiter einseitig auf die Länder an den südlichen und östlichen Außengrenzen der EU abgewälzt, statt eine faire Verteilung der Geflüchteten in Europa zu organisieren. Oftmals werden dadurch Menschen, die lange hier leben und gut integriert sind, abgeschoben. Das steht einer gerechten Asylpolitik im Wege und soll daher vermieden werden. Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Wir benötigen ein faires Verteilungssystem mehr denn je.
Dieses System gilt jedoch noch immer. Damit wird die Verantwortung aber weiter einseitig auf die Länder an den südlichen und östlichen Außengrenzen der EU abgewälzt, statt eine faire Verteilung der Geflüchteten in Europa zu organisieren.
Wir treten für eine Europäische Union ein, die ihre humanitäre Verantwortung, das Grundrecht auf Asyl und den ungehinderten Zugang für Schutzsuchende und die Notwendigkeit, Verfahren nach völkerrechtlichen Standards fair, zügig und geordnet durchzuführen, zusammenbringt. Ein Europa, das Menschen, die vor Krieg, Hunger, Verfolgung und Gewalt fliehen müssen,
Von Zeile 192 bis 194 einfügen:
Ein Europa, das legale Fluchtwege und Einwanderungsmöglichkeiten bietet. Ein Europa, das Asylsuchenden ein faires Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung garantiert und seine Grenzen kontrolliert. Ein Europa, das Fluchtursachen und nicht Flüchtlinge bekämpft. Ein Europa, das das Sterben im Mittelmeer
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Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar. Auch wenn nicht alle, die kommen, bleiben können. Auf dieser Grundlage setzen wir uns für einen gemeinsamen Aufbruch einer humanitären Koalition von Mitgliedstaaten und Kommunen ein, die gemeinsamzusammen die Ärmel hochkrempeln und sich solidarisch an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen wollen.
Gemeinsames Europäisches EinwanderungsgesetzEinwanderungsrecht für legale (Arbeits-)Migration
Bis heute sind Europäer*innen diejenigen, die am wenigsten Hürden erleben, wenn sie auswandern wollen. Aber in die EU einzuwandern, ist für viele Menschen quasi unmöglich. Da bislang nur ein europäisches System der Arbeitsmigration für Hochqualifizierte besteht, gehen jedoch auch potentielle Migrant*innen den Weg über das Asylsystem und scheitern.
Arbeitsmigration ist jedoch nicht nur eine Realität, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels und demographischen Wandels auch eine Notwendigkeit für Staaten wie Deutschland. Ein europäisches Einwanderungsgesetz mit gemeinsamen RahmenregelungenMit dem UN-Migrationspakt (Global Compact for Migration) haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein sehr umfassendes Rahmenwerk für sichere und legale Einwanderung in die EUgeordnete Migration erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll ein europäisches Einwanderungsrecht mit gemeinsamen Rahmenregelungen dabei helfen, gleiche Standards in Europa für die Zuwanderungsichere und legale Einwanderung von Menschen mit verschiedenen Qualifikationsniveaus und deren Familien zu etablieren. Denn auch die internationale und europäische Arbeitsmigration muss im Einklang mit den Menschenrechten stehen. Bei der Ausgestaltung der Regelungen geht es uns darum, die vielfältigen Chancen der Migration für Migrant*innen, Ursprungs- und Empfängerländer zu nutzen. Da bislang nur ein europäisches System der Arbeitsmigration für Hochqualifizierte besteht, gehen jedoch auch potenzielle Migrant*innen den Weg über das Asylsystem und scheitern.
Von Zeile 212 bis 224:
Wer verhindern will, dass sich Schlepper an der Not von Geflüchteten bereichern, die angesichts von Verfolgung, Krieg und Gewalt ihr Leben bei der Flucht übers Mittelmeer aufs Spiel setzen, muss sichere und legale Fluchtalternativen schaffen. Wir wollen, dass Menschen nicht länger lebensgefährliche Fluchtwege über Kriegsgebiete, Wüsten und Meere nach Europa auf sich nehmen müssen. Kooperationen der EU und deren Mitgliedstaaten mit Drittstaaten müssen stets nach der Maßgabe erfolgen, dass Menschen- und Grundrechte sowie Europäische Standards eingehalten werden. Daher dürfen die katastrophalen humanitären Zustände in Libyen und anderen Staaten nicht länger ignoriert werden. Die Kooperation mit der libyschen Küstenwache muss ein Ende haben.
Wer verhindern will, dass sich Schlepper an der Not von Geflüchteten bereichern, die angesichts von Verfolgung, Krieg und Gewalt ihr Leben bei der Flucht übers Mittelmeer aufs Spiel setzen, muss sichere und legale Fluchtalternativen schaffen. Wir wollen, dass Menschen nicht länger lebensgefährliche Fluchtwege nach Europa auf sich nehmen müssen. Die EU-Mitgliedstaaten können Geflüchteten Schutz und eine verlässliche Perspektive sowie Planbarkeit für die aufnehmenden Länder bieten. Und es ist allein eine Frage des politischen Willens, die Länder an den EU-Außengrenzen endlich zu entlasten. Dafür sind Familienzusammenführungen sowie großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente nötig, insbesondere über das Resettlement-Programm des UNHCR oder über humanitäre Visa. Über diese beiden Programme können Menschen auf der Flucht, zum Beispiel aus UN-Flüchtlingslagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei, in festen Kontingenten in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten geordnet Schutz finden.
Die EU-Mitgliedstaaten können Geflüchteten Schutz und eine verlässliche Perspektive sowie Planbarkeit für die aufnehmenden Länder bieten. Und es ist allein eine Frage des politischen Willens, die Länder an den EU-Außengrenzen endlich zu entlasten. Dazu wollen wir – neben der Familienzusammenführung und humanitären Visa – großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) ermöglichen. Die EU-Länder müssen ihren Anteil an den jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarfe entsprechend ihrer Wirtschaftskraft erfüllen. Das individuelle Asylrecht wird dadurch nicht angetastet. Zugleich nehmen wir unsere humanitäre Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Geflüchteten wahr – beispielsweise aus UN-Flüchtlingslagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei.
Ausbeutung von Migrant*innen und Geflüchteten verhindern
Zahlreiche Migrant*innen und Geflüchtete werden in der europäischen Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Baugewerbe ausgebeutet. Große Supermarktketten – gerade auch aus Deutschland – verkaufen Obst und Gemüse, das unter ausbeuterischen Bedingungen in Europa angebaut wird. Arbeitsschutzbedingungen werden systematisch verletzt und Löhne weit unterhalb der gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Diese Form der modernen Sklaverei gehört beendet. Die EU-Richtlinie zu Sanktionen gegen Arbeitgeber*innen muss konsequent angewendet und gegebenenfalls verschärft werden. Wir wollen Beschwerdestellen einrichten, an die sich Whistleblower*innen und Opfer von Ausbeutung, auch anonym, wenden können. Auch für Geflüchtete gelten im digitalen Zeitalter Datenschutz, das Recht auf die Integrität informationstechnischer Systeme sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Kinder vor Gewalt schützen
Millionen Kinder fliehen allein oder mit ihren Eltern vor Kriegen, Gewalt, Hunger oder politischer Verfolgung. Das Fehlen einer solidarischen Verteilungspolitik in Europa, aber auch die Beschränkungen beim Familiennachzug führen dazu, dass Kinder sich allein auf den Weg machen und dabei kriminellen Strukturen schutzlos ausgesetzt sind. Die Mitgliedsstaaten und die EU müssen dem Kindeswohl oberste Priorität einräumen. Kinder müssen angemessen untergebracht und versorgt werden. Inhaftierungen oder ein Leben in Lagern sind auch in Ausnahmefällen nicht zu tolerieren. Für die Kinder und Jugendlichen in den Hotspots an den europäischen Außengrenzen braucht es ein sofortiges europäisches Umverteilungsprogramm.
Von Zeile 226 bis 248:
Das tausendfache Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Es ist eine unerträgliche Schande, dass tausende Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken und sogar. Sogar in der EU wird Rettungsbooten der seerechtlich garantierte sichere Hafen verweigert wird. Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo der Staat versagtdie europäischen Staaten versagen oder seineihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigertn, dürfen nicht kriminalisiert werden. Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit See- und Völkerrecht. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass Seenotrettung eine staatliche Aufgabe istDie Seenotretter*innen haben unsere volle Solidarität und Unterstützung. Wir fordern, dassDas entlässt die EU ihreund die Mitgliedsstaaten nicht aus ihrer humanitären Pflichten, endlich wahrnimmt, ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufbaut und sich an das völkerrechtlich verbriefte Nichtzurückweisungsgebot hältaufzubauen.
Wir stellen uns an die Seite der vielen NGOs und Ehrenamtlichen in Europa, die jeden Tag Menschenleben retten und auch an Land in den Hotspots und anderen Aufnahmeeinrichtungen dafür sorgen, dass Geflüchtete versorgt, beraten und begleitet werden. Die Kriminalisierung von Zivilcourage und humanitärem Engagement muss beendet werden.
Europäische Grenz- und Asylbehörde schaffen und Menschen human erstunterbringen
Zentraler Bestandteil einer menschenrechtlichen, humanen und geordneten Flucht- und Migrationspolitik ist, dass die EU-Außengrenzen kontrolliert und Asylsuchende dort zuverlässig registriert und erstversorgt sowie die Daten abgeglichen werden. Denn Voraussetzung für einen solidarischen Verteilmechanismus und für die Freiheit im Inneren ist, dass wir wissen, wer zu uns in die EU kommt. Auch um zu verhindern, dass mögliche Terrorist*innen oder Straftäter*innen untertauchen. Aber Grenzkontrolle darf nicht heißen: Niemand kommt mehr rein.
Grenzkontrollen und Erstunterbringung human organisieren, EU-Asylbehörde ausbauen
Voraussetzung für einen solidarischen Verteilmechanismus und für die Freiheit im Inneren ist, dass wir wissen, wer zu uns in die EU kommt. Das dient auch dem sicheren Zugang zu einer guten Erstversorgung sowie zu einem fairen, nach völkerrechtlichen Standards ausgerichteten Asylverfahren in Europa. Denn zentraler Bestandteil einer menschenrechtlichen, humanen und geordneten Flucht- und Migrationspolitik ist, dass Asylsuchende an den Außengrenzen in Europa zuverlässig registriert und erstversorgt sowie ihre Daten abgeglichen werden. Selbstverständlich muss die EU ihre Außengrenzen kontrollieren und gemeinschaftlich vor Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel schützen. Die Vermengung dieser wichtigen grenzpolizeilichen Aufgaben mit der europäischen Asylpolitik und Flüchtlingsaufnahme ist jedoch zutiefst unseriös und politisch fahrlässig. Die europäische Flüchtlingspolitik lässt sich nicht über Grenzkontrollen lösen oder gestalten. Grenzschutz darf nicht bedeuten, dass niemand mehr rein kommt.
Wir wollen ein europäisches Grenzkontrollregime, das auf dem gemeinsamen Schutz der Menschenrechte basiert und das Vertrauen in das Schengen-System stärkt, anstatt einer einseitigenund keine einseitige Aufrüstung von Frontex. Parallel dazu muss die EU-Asylbehörde EASO in ihren Befugnissen so erweitert werden, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine
Von Zeile 252 bis 256:
Essenztiell dafür ist eine wirklich umfassende finanzielle, infrastrukturelle und personelle Ausstattung dieser europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen, damit nach einer umfassenden Erstversorgung und Registrierung die Menschen auf Grundlage des Verteilungsmechanismus in die anderen EU-Staaten weitergebrachtverteilt werden können. Dabei muss stets die Einhaltung menschenrechtlicher Standards kontrolliert werden. Geflüchtete Frauen, Kinder, LSBTIQ* und Menschen mit Behinderung müssen umfassend vor Gewalt geschützt und ihre spezifischen Belange berücksichtigt werden. Die Aufnahme an den Außengrenzen darf für Geflüchtete nicht zur Sackgasse in Massenlagern werden. Zustände wie z.B. in den Hot Spotsdem Hotspot auf Lesbos sind mit den Werten Europas nicht vereinbar und müssen dringend beendet werden, indem Menschen
Von Zeile 258 bis 264:
Abgesperrte Massenlager in der EU, Transitzonen und europäische Außenlager in Drittstaaten lehnen wir ebenso ab, wie Abschottungs-Abkommen, mit denen Menschen in Drittstaaten zurückgeschickt werden, die. Sie treten die Menschenrechte und internationales Recht mit Füßen treten, schaffen zusätzliches Leid und stärken autokratische Regime. Dem Umbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu einem Programm zum AbbauDie finanzielle Unterstützung von Flüchtlingsrechten tretenrepressiven Regimen entlang der Fluchtrouten lehnen wir entschieden entgegenab. Die EU muss den UNHCR besser und kontinuierlich dabei unterstützen, eine menschenwürdige Situation in ihren Lagern herzustellen.
Die Einstufung von Staaten zu sicheren Dritt- oder Herkunftsländern ist aus unserer Sicht das falsche Instrument. Es beschleunigt zudem keine Verfahren. Wir halten das Prinzip für falsch. Um Verfahren zu beschleunigen, braucht es Personal und Priorisierungen. Rückführungen scheitern an fehlenden Rückführungsabkommen.
Dem Umbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu einem Programm zum Abbau von Flüchtlingsrechten treten wir entschieden entgegen.
Ein einheitliches europäischeseuropäisches Asylsystem mit einem solidarischen Verteilmechanismus voranbringen
Von Zeile 272 bis 274:
Staaten auf ein einheitliches Vorgehen bei der Asyl- und Migrationspolitik einigen können, müssen die Länder, die die Notwendigkeit eines menschenrechtskonformen und geordnetenabgestimmten Systems erkannt haben, vorangehen. Für Kommunen, die Flüchtlinge aufnehmen möchten, fordern
Von Zeile 276 bis 285:
Viele regionale und kommunale Behörden sind mit einer Fülle von konkreten Herausforderungen konfrontiert: Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung. Dies spiegelt sich bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten, die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Die EU sollte daher Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten direkt mit einem kommunalen Integrationsfonds unterstützen. Eine besondere Unterstützung sollten dabei die Städte und Kommunen erhalten, die sich direkt an dem europäischen Verteilmechanismus beteiligen.
Viele europäische Kommunen haben als Reaktion auf die Schließung von Häfen für aus Seenot Gerettete Solidarität gezeigt und die Aufnahme der Menschen angeboten. Wir wollen, dass die EU diese Solidarität unterstützt und Projekte im Rahmen der „Solidarity Cities“ finanziell verstärkt fördert.
Auch wenn längst nicht mehr so viele Menschen zu uns kommen wie zuvor sind viele regionale und kommunale Behörden mit einer Fülle von konkreten Herausforderungen konfrontiert: Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung. Dies spiegelt sich bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten, die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Die EU sollte daher Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten direkt mit einem kommunalen Integrationsfonds unterstützen. Wir wollen die Kommunen finanziell und rechtlich in die Lage versetzen und sie ermuntern, sich an Resettlement- und europäischen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen und Flüchtlinge auch in eigener Verantwortung aufzunehmen. Grundlage dafür müssen gemeinsame europäische Asylstandards sein, die nicht unter dem Existenzminimum in den jeweiligen EU-Ländern liegen dürfen. Die Regelungen der Aufnahmerichtlinie zur medizinischen Versorgung schutzbedürftiger Gruppen muss konsequent umgesetzt werden. Das umfasst die Gewährleistung und den Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung vor Ort.
Von Zeile 286 bis 302:
Jeder Mensch auf der Flucht hat den Anspruch auf ein faires Asylverfahren, auch wenn dieses nicht für alle zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Nicht alle, die kommen, können bleiben. Diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt werden und bei denen keine anderen Gründe gegen eine Rückkehr sprechen, müssen zurückgeführt werden, aber Abschiebungen sind immer mit menschlichen Härten verbunden und in der Regel nicht freiwillig. Dieses im Verfahren zu berücksichtigen und menschliche Härten bei Rückführungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist oberste Aufgabe einer verantwortlichen Asylpolitik. Freiwillige Rückkehr hat dabei immer Vorrang. Daneben setzen wir europaweit auf ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung. Auch eine angemessene Unterstützung für die Zeit nach der Rückkehr ist dabei wesentlich. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für diejenigen, die abgeschoben werden sollen, kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohen. Der Abschluss von Rückführungsabkommen muss künftig menschenrechtsbasierten Grundsätzen folgen und darf nicht mehr nur den innenpolitischen Interessen der EU Mitgliedsstaaten dienen. Der einseitige Fokus auf Grenzpolitik und das Knüpfen von Entwicklungshilfe an Bedingungen sind der falsche Weg und führen nicht dazu, dass die Ursachen von Flucht behoben werden.
Diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt werden und bei denen kein anderer Grund gegen eine Rückkehr spricht, müssen Europa auch wieder zügig verlassen. Dazu sollten europaweit freiwillige Ausreisen stärker unterstützt werden. Beim Abschluss von Rückführungsabkommen wollen wir denjenigen Ländern im Gegenzug Unterstützungen anbieten, die ihre Staatsbürger schnell und unbürokratisch wieder aufnehmen. Das ist der erfolgreichere Weg, als darauf zu bestehen, dass diese Länder zusätzlich zu ihren eigenen Staatsbürger*innen auch sogenannte Drittstaatler*innen zurücknehmen, also Menschen, die auf ihrem Weg das Land lediglich durchquert haben. Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan lehnen wir ab. Menschen, die bereits in Europa sind und die in Beschäftigung stehen, sollen im Rahmen eines Spurwechsels ins europäische Einwanderungssystem wechseln und hier bleiben können.
Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Menschen auf der Flucht
Abkommen mit Staaten, die eine fragwürdige Menschenrechtsbilanz aufweisen, sollten vor allem dem Interesse dienen, Rechtsstaatlichkeit aufzubauen und Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Beim Abschluss von Rückführungsabkommen wollen wir denjenigen Ländern im Gegenzug Unterstützung anbieten, die ihre Staatsbürger*innen schnell und unbürokratisch wieder aufnehmen und ihnen Perspektiven sowie ein Leben in Sicherheit garantieren. Dieser Weg ist erfolgreicher, als darauf zu bestehen, dass diese Länder zusätzlich zu ihren eigenen Staatsbürger*innen auch sogenannte Drittstaatler*innen zurücknehmen, also Menschen, die auf ihrem Weg das Land lediglich durchquert haben.
Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan lehnen wir ab. Menschen, die bereits in Europa sind und die in Beschäftigung stehen, sollen im Rahmen eines sogenannten Spurwechsels ins europäische Einwanderungssystem wechseln und hier bleiben können.
Fluchtursachen anpacken – Globale Gerechtigkeit verwirklichen
DieWir stehen für eine Politik, die globale Gerechtigkeit zum Ziel hat. Diese Überzeugung leitet uns bei unseren politischen Entscheidungen. Deshalb ist die beste Flüchtlingspolitik ist für uns diejenige, die dafür sorgtvorausschauend dazu beiträgt, dass weniger Menschen auf der Welt gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Auch wirWir in Europa wollen dazu mehr beitragen. Viele, auch wenn viele Ursachen der Flucht liegen nicht in unseren Händen liegen. OftDenn oft stehen zum Beispiel korrupte und rücksichtslose Eliten einer nachhaltigen Entwicklung in den Herkunftsländern im Weg. Und viele Menschen fliehen, weil ihnen grundlegende Freiheitsrechte fehlen. Doch es gibt auch Ursachen für Flucht, an denen wir in Europa sehr wohl beteiligt sind. Sie haben
Von Zeile 303 bis 312:
Deshalb darf europäische Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Agrar- oder Rüstungsexportpolitik nicht nur an ihrem Nutzen für unsere Gesellschaften gemessen werden und auch nicht länger Nachhaltigkeitsziele wie Frieden, Menschenrechte und globale Gerechtigkeit konterkarieren. Wir stehen deshalb für eine Handelspolitik, die fair, ökologisch und gerecht gestaltet ist und Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen die Entwicklung der Wirtschaft in den Partnerländern fördern, anstatt sie auszubeuten, und wollen wirkungsvoll gegen den Landraub internationaler Konzerne vorgehen. Wir unterstützen die globale Energiewende sowie die ärmsten Staaten beim Klimaschutz sowieund bei der Anpassung an Klimaveränderungen und. Wir treten für eine ökologische Agrarwende und ökologisch-gerechte Fischereiverträge ein. Außerdem gehören europäische Billigexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer gestoppt, genauso wie Rüstungs- und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete und die Ausfuhr europäischer Überwachungstechnologie an Diktaturen. All das bekämpft Fluchtursachen wirklich und hilftDas internationale Versprechen, 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung in den Menschenjeweiligen EU-Mitgliedsstaaten für Entwicklungszusammenarbeit zu verwenden, wollen wir zuverlässig einhalten. Dauerhafter Frieden, Freiheit vor OrtVerfolgung und nachhaltige Entwicklung in den Ländern des globalen Südens beginnen so auch bei uns.
Von Zeile 314 bis 318:
- ein europäisches Einwanderungsgesetz, das legale Migration ermöglicht,
- einen europäischen Integrationsfonds, der Kommunen und Regionen unterstützt,
- ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einem fairen und solidarischen Verteilungsmechanismus,
- ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem.
• ein europäisches Einwanderungsrecht, das legale Migration ermöglicht,
• die Stärkung der Rechte und Interessen der (Arbeits-)Migrant*innen und ihren Schutz vor Ausbeutung,
• einen europäischen Integrationsfonds, der Kommunen und Regionen unterstützt,
• ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einem fairen und solidarischen Verteilungsmechanismus,
• ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem.
Von Zeile 333 bis 344:
Viele Frauen arbeiten in Berufen, die finanziell viel zu gering entlohnt werden, etwa in der Pflege oder der Kinderbetreuung. Im MINT-Bereich dagegen sind sie stark unterrepräsentiert. In Deutschland klaffen die Löhne weiter auseinander als in allen anderen europäischen Staaten. Dadurch besteht die Gefahr, dass Frauen langfristig die mühsam errungenen Verbesserungen in der Gleichstellung verlieren.
Um das zu ändern, fordern wir eine europaweite Richtlinie, die Kriterien für die Vergleichbarkeit von ArbeitsplätzenTätigkeiten festlegt und Transparenz über Löhne und Gehälter für alle schafft. Für Betroffene von Diskriminierung fordern wir die Möglichkeit, mit der Unterstützung von Verbänden und Gewerkschaften klagen zu können. So wären die Frauen nicht mehr auf sich allein gestellt, wenn sie vor Gericht ziehen müssen. Wir wollenfordern die Einflussnahme von Frauen in Macht- und Führungspositionen stärken und unterstützen den VorschlagHälfte der EU-KommissionMacht für Frauen, das gilt auch für die großen europäischen Firmen. Deshalb treten wir für eine Frauenquote in den Aufsichtsräten großer Firmenund Vorständen ein, die den Frauenanteil in Macht- und Führungspositionen so lange erhöht, bis die Parität erreicht ist. Wir wollen gleichzeitig auch dafür sorgen, dass die Führungsgremien der EU-Institutionen verpflichtend paritätisch besetzt werden. Mit einer starken Vereinbarkeitsrichtlinie kann Europa Familien unterstützen. Für uns Grüne ist es ein wichtiges Instrument der Arbeitszeitpolitik, um Familien zu entlasten und einen ausgewogenen Mix aus Erwerbs- und Familienarbeit sowie Freizeit und ehrenamtlichem Engagement zu ermöglichen.
Von Zeile 350 bis 351 einfügen:
selbstbestimmte Familienplanung und Zugang zu sicherer Verhütung muss für alle sichergestellt sein und darf insbesondere nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängig sein. Deshalb wollen wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln stärken.
Von Zeile 353 bis 360:
umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: die Istanbul-Konvention. Das ist eine große Errungenschaft der EU, mit der überall in Europa der Schutz vor Gewalt verbessert werden kann. WirNachdem auch die EU die Konvention ratifiziert hat, setzen wir uns nun dafür ein, dass diese wichtige Vereinbarung konsequent in den EU-Staaten umgesetzt und eingehalten wird.
Darüber hinausDafür fordern wir eine Richtlinie gegen Gewalt an Frauen, die konkrete Ziele vorgibt, damit Frauen und Mädchen - u.a. auch in den EU-Ländern, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben - besser geschützt werden und Verletzungen sanktioniert und vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden können. Die EU sollte bestehende Förderprogramme für Hilfs- und Beratungsangebote aufstocken, damit Frauenhäuseretwa Hilfsstrukturen ausreichend finanziert sind. Der Einsatz gegen Gewalt an Frauen umfasst für uns auch den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung, sowohl inner- als auch außerhalb Europas.
Von Zeile 368 bis 370:
Gleichberechtigungs-Check im EU-in Politik und Haushalt
In einem Europa der Gleichberechtigung sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen von politischem Handeln erreicht werden. Deswegen wollen wir Gender Mainstreaming konsequent umsetzen. Das bedeutet, alle politischen Maßnahmen werden auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter überprüft. Außerdem müssen Frauen gleichermaßen von europäischen Geldern profitieren. Damit das sichergestellt wird, braucht es einen
Von Zeile 381 bis 386:
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern die Lebenssituation von LSBTIQ* erheblich verbessert. Die EU hat starke Impulse gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Auch in Deutschland wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen. Die EU-Grundrechtecharta enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“.
Wir treten für ein Europa ein, in dem jeder Mensch frei leben kann – unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Das von der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und Gruppen Wirklichkeit werden.
Nach jahrzehntelangem Kampf für die „Ehe für alle“ dürfen in Deutschland und einigenungefähr der Hälfte der anderen EU-Ländern nun endlich gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Weitere Mitgliedstaaten bieten die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft. Nur in sechs Mitgliedsstaaten ist noch keinerlei rechtliche Absicherung vorgesehen. Obwohl vielerorts Gleichberechtigung auf dem Papier besteht, werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen
Von Zeile 391 bis 392 einfügen:
Wir stehen in ganz Europa an der Seite der LSBTIQ* und stellen uns den Angriffen gegen ihre Gleichberechtigung entgegen. Wir engagieren uns im Zuge der gemeinsamen Außenpolitik der EU sowie in der Entwicklungszusammenarbeit für ihre Rechte und wollen ihnen bei Verfolgung in der EU Schutz und Asyl bieten.
Wir wollen, dass die EU in ihrer Außen-, Handels- und Menschenrechtspolitik als Garantin der Grundrechte und Grundfreiheit auftritt. Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit einschließen. Auch gegenüber ihren Dialogpartner*innen in aller Welt muss die EU immer betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtliche Identität ist eine schwere Verletzung der universellen Menschenrechte.
Von Zeile 396 bis 398:
Homosexualität gesprochen werden darf. In Ungarn gibt es staatlich orchestrierte Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und WissenschaftlerWissenschaftler*innen, die sich mit Diskriminierung aufgrund von sexueller und geschlechtlicher Identität befassen.
Von Zeile 401 bis 403 einfügen:
Wir fordern eine europaweite Anerkennung eingetragener Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher Ehen und Regenbogenfamilien und die damit verbundene Anerkennung ihrer Rechte als ersten Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe in ganz Europa. Der Europäische Gerichtshof hat im Frühjahr 2018 geurteilt, dass ein in einem Mitgliedsland anerkanntes
In Zeile 414 einfügen:
- die europaweite Anerkennung eingetragener Partnerschaften, gleichgeschlechtlicher Ehen und Regenbogenfamilien,
Von Zeile 417 bis 420:
3.6 Gegen Diskriminierung und Ausgrenzung - Menschenfeindlichkeit bekämpfen
Europa zeichnet sich durch Diversität und ein Miteinander verschiedener Religionen, SprachenSprachenvielfalt, Kulturen und Bräuche aus. Um noch besser zusammenzuwachsen, müssen wir stärker gegen Hass und Menschenfeindlichkeit gegenüber bestimmten Gruppen vorgehen und die Gleichheit vor dem Gesetz sicherstellen.
Von Zeile 426 bis 437:
Rassismus nimmt zu. Menschen werden auch aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit im öffentlichen Raum, bei der Arbeit, in der Schule oder Kita angefeindet undoder gar angegriffen. WirZusätzlich führen unterschwelliger Rassismus und Diskriminierungen im Alltag, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, zu einer kontinuierlichen Benachteiligung und Belastung für die betroffenen Menschen. Dem stellen wir uns dementschieden entgegen und streiten für ein demokratisches Miteinander. Dafür braucht es gesellschaftlicher Sensibilisierung für das Problem Rassismus, den Abbau bestehender Diskriminierungen und effektiver Strategien, beispielsweise zur Stärkung von Betroffenen ("Empowerment").
Durch Antisemitismus im Alltag fühlen sichleben viele Jüdinnen und Juden in europäischen Ländern nicht mehr sicher. Antisemitismus findet sich heute in vielen gesellschaftlichen Bereichen in unterschiedlichen Ausformungen, zum Beispiel an Schulen, wo es immer wieder zu psychischen und körperlichen Schikanen kommt. Das ist unerträglich. Denn: „Nie wieder“ lautet das Versprechen, dem sich Europa nach dem Zweiten Weltkrieg und der massenhaften Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas verpflichtet hat. „Nie wieder“ sollmuss Leitbild für Europas Zukunft sein.
JedeWir stellen uns jeder Art von Antisemitismus muss bekämpft werdenentschlossen entgegen. Der Schutz vor antisemitischerantisemitischen Anfeindungen und Gewalt istmuss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und sollte nichtdarf keinesfalls auf die Betroffenen abgeschoben werden. Darum dürfen auch die Kosten für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen dürfen nicht von EU-Mitgliedstaaten nicht auf die jüdischen Gemeinden abgewälzt, sondern müssen staatlich finanziert werden.
Von Zeile 441 bis 444:
Randerscheinung, sondern findet sich auch in der Mitte der Gesellschaft. Rechtspopulist*innen nutzen dieses „Feindbild Muslime“ für ihre Zwecke. Wir stellen uns entschiedenstehen an dieder Seite der Muslim*innen, die friedlich, freundschaftlich und stellentolerant gegenüber anderen Lebensweisen in unserer multikulturellen Gesellschaft mit uns demzusammen leben. Dem Hass und stereotypen Feindbildern gegen sie stellen wir uns entschieden entgegen.
Eine säkulare und weltanschaulich neutrale Politik, die konsequent an Menschenrechten und Grundfreiheiten ausgerichtet ist, macht Europa zu einem sicheren Ort für Menschen, die verschiedensten Religionen oder Weltanschauungen angehören und zugleich für alle, die keiner Religion angehören wollen. Religions- und Glaubensfreiheit findet ihre Schranken, wo andere in ihren Rechten und Freiheiten verletzt werden. Religiösen Fanatismus, der die offene Gesellschaft und ihre Vielfalt angreift, dulden wir nicht.
Von Zeile 447 bis 452:
Demokratieinitiativen sind der Grundbaustein, der einen friedlichen Kampf gegen Rassismus, Faschismus, Sexismus, Antisemitismus, Xenophobie, Homophobie, Islamophobie und Sozialdarwinismus möglich macht. Wir setzen uns dafür ein, dass sie in allen Ländern der EU aktiv sein können und ausreichend finanzielle Mittel für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Nur mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Engagement kann der Kampf für ein weltoffenes und demokratisches Europa und gegen den europäischen Rechtsruck gewonnen werden.
Roma und Sinti gehören seit hunderten von Jahren zu Europa. Ebenso lange werden sie diffamiert und diskriminiert. DieseAntiziganistische Diskriminierung ist der Hauptgrund dafür, dass Menschen mit Romno-Hintergrund oft arm und schlechter ausgebildet sind. Wir begrüßen, dass im Rahmen des EU-Plans für die Inklusion der Roma bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht werdenwurden und die EU-Kommission im Fall von Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltender Diskriminierung von Roma im Bildungswesen angestrengt hat. Auch gegen die wachsende Unterdrückung in einigen weiteren Mitgliedsstaaten muss die EU-Kommission wirksam vorgehen. Die Mittel im Kampf gegen Antiziganismus müssen aber weiter aufgestockt, die europäische Roma-Strategie vollumfänglich auch in Deutschland umgesetzt und die verbindliche Anwendung der Antirassismusrichtlinie noch konsequenter vorangetrieben werden.
Von Zeile 455 bis 462:
Veränderungen ermöglicht. Ein essenzieller Bestandteil der Arbeit muss immer die Einbindung der Betroffenen auf Augenhöhe sein. Es braucht insgesamt intensivere Anstrengungen, um Betroffene zu empowern und zu fördern. Erst mit echter Hilfe zur Selbsthilfe können wir eine langfristige und nachhaltige Verbesserung der Bedingungen erreichen. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Die Defizite bei der Durchsetzung dieses Anspruchs wollen wir sichtbar machen und aufheben. Präventionsprogramme leisten wichtige Arbeit, um gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit effektiv vorzubeugen. Daher wollen wir sie stärken und langfristig absichern.
Hass und Hetze finden heute nicht nur auf der Straße, sondern vermehrt auch im Internet und in sozialen Netzwerken statt. Dagegen wollen wir europäisch vorgehen. Wir setzen uns für eine wirksame europäische Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Hasskommentaren einGrüne streiten dafür, dass strafbare Meinungsäußerungen schnellstmöglich nach klaren, rechtsstaatlichen Kriterien überprüft, gegebenenfalls gelöscht und tatsächlich verfolgt werden. Hierfür wollen wir das bereits heute im EU-Recht verankerte ‚notice-and-take-down-Verfahren‘ weiter konkretisieren.[Leerzeichen]
Rassistische und nationalistische Akteur*innen vernetzen sich derzeit massiv. Menschenfeindliche Denkmuster verbreiten sich rasant. Beides geschieht europaweit. Um diese Netzwerke und Vorgänge analysieren und effektive Strategien zur Bekämpfung konzipieren zu können, unterstützen wir die europaweite Forschung von Demokratie- und Zivilgesellschaftsinstituten und bauen ihre Förderung aus.
In Zeile 466:
- eine Aufstockung der Mittel im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
,sowie einen erleichterten Zugang zu diesen Mitteln für Förderung und Empowerment
Von Zeile 468 bis 470:
- eine wirksame europäische Rechtsgrundlage für die Bekämpfung
und Verfolgungvon Hasskommentaren im Internet auch gegenüber internationalen Konzernen.
3.7 Für ein barrierefreies Europa sorgen
3.7 In und mit Europa Inklusion und barrierefreie Teilhabe verwirklichen und Menschenrechte durchsetzen!
Von Zeile 473 bis 474 einfügen:
Um ihre Rechte umzusetzen, wurden mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben verankert. Menschen mit Behinderung müssen in allen
Von Zeile 479 bis 482:
Barrieren aller Art abgebaut und das Recht auf eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung muss sichergestellt werden. Erste Schritte sind der europaweit geltende Parkausweis oder der Euroschlüssel, der Menschen mit Behinderung den einfachen ZugangEs darf kein Mensch gezwungen werden in einer stationären Einrichtung leben zu allen Behindertentoiletten im öffentlichen Raum ermöglichtmüssen. (Art.19 UN-BRK). Wir brauchen endlich einen „European Accessibilty Act“, der auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren verpflichtet.
Von Zeile 485 bis 490:
öffentlichen Raum ein, in dem Gebäude, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen besserfür Alle zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt explizit auch für Webseiten, Apps und sonstige digitale Angebote, soweit dies möglich ist. Hierzu ist es unumgänglich, auch für die Privatwirtschaft verbindliche Vorgaben für die Barrierefreiheit zu formulieren.
Der Fortschrittsbericht der europäischen Kommission kommt ungeachtet aller politischen Reformen zu dem Schluss, dass nicht alle von der EU und deren Mitgliedsstaaten ergriffenen Maßnahmen den menschenrechtsbezogenen Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen. Wir GRÜNEN werden uns daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sichergestellt und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in allen EU-Mitgliedsstaaten voll umgesetzt werden. Hierzu gehört auch, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen unter ständiger gesetzlicher Betreuung aufgehoben wird.
Wir setzen uns dafür ein, dass die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie endlich kommt, denn sie würde eine Lücke im europäischen Antidiskriminierungsrecht schließen. Wir halten es für dringend geboten, das flickwerkartige System der Gleichbehandlungsrichtlinien und -verordnungen zu vervollständigen und ein umfassendes Diskriminierungsverbot nicht nur aufgrund von Behinderung, sondern auch Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes. International anerkannte Menschenrechte würden in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten, und die VN-
In Zeile 502:
die Ausweitung von InklusionInklusion, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit,
Von Zeile 505 bis 507:
Wir treten für ein Europa ein, in dem die Rechte der Verbraucher*innen effektiv geschützt werden, und zwarauch grenzüberschreitend. Denn im europäischen Binnenmarkt bewegen sich Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen frei. Wir wollen sicherstellen, dass die Menschen in Europa
Von Zeile 510 bis 511 einfügen:
Der Verbraucherschutz in der Europäischen Union ist eine Erfolgsgeschichte: Die Datenschutzgrundverordnung, die Abschaffung der Roaming-Gebühren, das Verbot von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika, das
Von Zeile 517 bis 520:
rechtlicher Schritte derart hoch sind, dass Unternehmen trotz betrügerischer Geschäftspraktiken selten Folgen fürchten müssen. Die Möglichkeit für Sammelklagen, bei denen sich Geschädigte zusammenschließen können, sowie Verbandsklagen und Musterfeststellungsklagen müssen daher europaweit eingeführt werden.Die Möglichkeit kollektiven Rechtsschutzes, bei dem Geschädigte wahlweise als Gruppe gemeinsam oder mit Hilfe von Verbänden klagen können, muss daher europaweit eingeführt werden
Von Zeile 525 bis 528:
Anschlusszug nach Italien, muss er auf eigene Kosten ein neues Zugticket kaufen. Stattdessen braucht esbrauchen Fahrgäste ein Systemanbieterunabhängiges System, mit nur einemdem sich ein Ticket für alle Verkehrsträger für die gesamte EU – aus dem portugiesischen Dorf bis an die kroatische Küste oder aus Süditalien nach Lappland, egal ob mit Bus, Bahn oder Tram. Das Interrailticket soll nur, das wir allen Auszubildenden und Studierenden ein Jahr lang zur Verfügung stellen wollen, ist erst der Anfang seinund soll perspektivisch ergänzt werden durch attraktive Angebote, die sich jede*r leisten kann. Neue Serviceangebote wollen wir durch die Bereitstellung offener Daten (Open Data) befördern.
Von Zeile 530 bis 538:
Nährwerte wollen wir durch die leicht verständliche Lebensmittelampel kenntlich machen. Es muss klar werden, wie viel Zucker, Salz und Fett Lebensmittel enthalten. Für sämtliche Tierprodukte wollen wir eine europäische verbindliche Kennzeichnung nach Haltungs- und Transportbedingungen einführen.Für Transfettsäuren wollen wir einen gesetzlichen Grenzwert einführen. Für sämtliche, auch verarbeitete Tierprodukte wollen wir eine EU-weite, verbindliche und umfassende Haltungskennzeichnung einführen, damit Verbraucher*innen schnell erkennen können, wie ein Tier gehalten wurde. Bereits die Einstiegsstufe soll so ausgestaltet sein, dass die Tiere ein Leben frei von Leid führen können. Die Kennzeichnung soll ein echter Anreiz für eine bessere Tierhaltung sein - und gleichzeitig dafür sorgen, dass Bäuer*innen angemessen entlohnt werden. Wenn tierische Erzeugnisse in Produkten enthalten sind oder bei der Herstellung verwendet werden, muss das angegeben werden.
Wir wollen einen starken Verbraucherschutz bei Finanzprodukten. Heute verkaufen Berater*innen oft schlechte Produkte, die ihnen aber eine hohe Provision einbringen. Das wollen wir ändern. Deshalb wollen wir einen Übergang zu einer qualitativ hochwertigen Beratung auf Basis transparenter Honorare fördern. Beratung muss Anleger*innen Zu oft werden schlechte Produkte an Verbraucher*innen vertrieben, in der Regel spielen dabei hohe Provisionen eine große Rolle. Das wollen wir ändern. Deshalb wollen wir schrittweise eine komplette Abkehr von Provisionen hin zu einer qualitativ hochwertigen Beratung auf Honorarbasis für alle. Beratung muss individuell angepasst sein und den Anleger*innen stets den Weg zu guten Finanzprodukten weisen.
Von Zeile 540 bis 541:
Datenschutz schützt nicht nur Daten, sondern dievor allem unsere Privatsphäre des Menschenund unsere Menschenwürde. Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Vor allem unsere persönlichen Vorlieben und Interessen gehen niemanden
Von Zeile 545 bis 547:
Produkte und Kaufgewohnheiten haben sich fundamental geändert. Aber welche personenbeziehbare Daten im Internet preisgegeben, gesammelt und gespeichert werden, das sollen die Betroffenen selbstselbstbestimmt entscheiden können- und nicht Internet-Giganten wie Google oder Facebook.
Von Zeile 551 bis 562:
Europäische Union gemeinsam Standards setzen können, die weltweite Ausstrahlung haben. Hierauf könnenIhre Umsetzung in der Praxis werden wir aufbauengenau beobachten, wo nötig konkretisieren und weiter verbessern. Auch die zur Realisierung einer europaweit einheitlichen Aufsicht geschaffenen Strukturen wollen wir evaluieren und stärken.
So fordern wir bei der „e-Privacy“-Verordnung zum Schutz unserer elektronischen Kommunikation unter anderem, dass mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder „smarte“ Assistent*innenSprachassistenz-Systeme wie Alexa oder Siri schon vom Werk aus aufgemäß der Grundsätze "Privacy by design" und "Privacy by default" den bestmöglichen Privatsphären-Schutz garantieren. Zusätzlich erfordern es Wettbewerb und moderner Verbraucherschutz, dass die Grundsätze der Privatsphäre hin eingestellt sindInteroperabilität wie wir sie aus dem Mobilfunk kennen, auch bei online-gestützten Angeboten gelten. Was heute bei Telefon, SMS und Mail selbstverständlich ist, muss zum Beispiel auch bei Messenger-Diensten oder sozialen Netzwerken gewährleistet werden, nämlich unkompliziert zwischen Anbietern und Plattformen kommunizieren und wechseln zu können.
Wir wollen, dass Browser-Einstellungen wie „Do not track“ rechtsverbindlich werden, damit nicht automatisch ein Nutzungsprofil erstellt wird. Offline-Tracking durch Standortdaten, mit dem zum Beispiel Handys geortet werden, obwohl sie nicht mit dem Internet verbunden sind, muss verboten werden.Damit unsere Grundrechte wirklich geschützt werden, brauchen wir die bestmöglichen Datenschutzgrundeinstellungen und Aufsichtsbehörden, die über die personellen und finanziellen Mittel verfügen, die rechtlichen Vorgaben tatsächlich durchzusetzen. Wir dringen darauf, dass die derzeit in Verhandlung befindliche e-Privacy-Verordnung weder weiter verzögert noch verwässert wird.
WirDatenschutz und IT-Sicherheit sind für uns konstituierend. Deswegen setzen wir uns für verbindliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Standard unserer elektronischen Kommunikation ein. Hintertüren für die Hersteller oder garund Sicherheitslücken sind ein strukturelles Risiko für Geheimdienste darf esunsere IT-Sicherheit. . Deswegen dürfen staatliche Akteure Sicherheitslücken nicht gebenankaufen beziehungsweise mit ihnen hehlen. Stattdessen bedarf es der Pflicht, solche Lücken umgehend zu melden, und sie schnellstmöglich zu schließen.
Von Zeile 575 bis 582:
Produkthaftung auf europäischer Ebene. Das muss sich ändern: Kommerzielle Hersteller von Software müssen haften, wenn sie regelmäßige Sicherheitsupdates nicht bereitstellen und bekannte Sicherheitslücken nicht schließen.
Damit unsere Grundrechte wirklich geschützt werden, müssen auch die Datenschutzbehörden endlich die personellen und finanziellen Mittel bekommen, die sie brauchen, um unseren Grundrechten flächendeckend zur Geltung zu verhelfen und europaweit zusammenzuarbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass politische Werbung im Internet transparent gekennzeichnet und die Finanzierung offengelegt wird. Versteckte Einflussnahme auf politische Willensbildungsprozesse und Wahlen muss verhindert werden.
Bei dem Einsatz von Algorithmen muss gewährleistet werden, dass die Entscheidungen für die Verbraucher*innen überprüfbar, transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Je sensibler und teilhaberelevanter die Anwendungsfelder, desto mehr Kontrolle durch staatliche Behörden ist notwendig. In Bereichen, die den Kern der persönlichen Grundrechte, unseres Rechtsstaates oder seiner Solidarsysteme berühren, lehnen wir den bislang unregulierten Einsatz ab. Hier bedarf es europaweit geltender, verbindlicher Vorgaben.
Die illegitime Einflussnahme auf demokratische Willensbildungsprozesse ist heute ein sehr ernstzunehmendes Problem. Wir setzen uns dafür ein, dass politische Werbung im Internet und sogenanntes Microtargeting streng reguliert werden. Das umfasst unter anderem klare Vorgaben bezüglich eingesetzter Höchstbeträge und die Offenlegung und transparente Kennzeichnung von Werbung und parteipolitischer Information. Für den Empfänger muss jederzeit ersichtlich sein, auf welcher Grundlage er welche Werbung erhält. Demokratische Diskurse, politische Willensbildungsprozesse und Wahlen müssen effektiv geschützt werden. Missbräuchlich eingesetzte "social bots" können gezielt Desinformationen massenhaft verbreiten und Relevanz vortäuschen. Bei der notwendigen Bekämpfung wollen wir auch die Betreiber digitaler Plattformen in die Pflicht nehmen: Der Einsatz von bots muss klar erkennbar sein. Auch hier bedarf es einer europaweit geltenden, verbindlichen Regelung.
Nach Zeile 590 einfügen:
Spätestens seit dem Unglück in der Textilfabrik Rana Plaza 2013 hat bei vielen Menschen ein Umdenken stattgefunden: Die Nachfrage nach fairer Kleidung steigt kontinuierlich. Wir wollen, dass faire Mode Standard wird. Daher setzen wir uns für eine europäische Transparenzrichtlinie ein, die die gesamte Herstellungs- und Lieferkette der Textilindustrie umfasst und die Einhaltung konkreter Sorgfaltspflichten auf allen Stufen garantiert.
Von Zeile 592 bis 594 einfügen:
verschwendet Ressourcen und lässt die Müllberge weiter wachsen. Unser Ziel sind langlebige Produkte, die repariert und recycelt werden können. Deswegen wollen wir ein europäisches „Recht auf Reparatur“ schaffen, das Hersteller von Geräten verpflichtet, langfristig Ersatzteile anzubieten sowie Reparaturanleitungen zu veröffentlichen. Wir fordern eine verbindliche europäische Regelung gegen eine absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Produkten.
Von Zeile 597 bis 601:
Für SoftwareSoft- und Hardware braucht es Klarheit darüber, wie lange Updates inkl. Sicherheitsupdates(Sicherheits-)Updates durch die Hersteller zur Verfügung gestellt werden, sowie. Zudem brauchen wir klare Anforderungen zuran die Lebensdauer von Software und zur Kompatibilität mit Vorgängerversionen und -modellen. Die europäischen Regelungen für die Gewährleistung für Produkte wollen wir an derendie Lebensdauer von Produkten anpassen und auch auf kommerzielle Software ausweiten. Gleichzeitig wollen wir Open-Hardware- und Open-Source-Software-Produkte besonders fördern, da diese auch nach Ende der Herstellerunterstützung noch weitergenutzt werden können.
Von Zeile 612 bis 618:
3.9 Kriminalität und Terror bekämpfen, Freiheit sichern
Gegen Terrorismus helfen keine Schlagbäume. Stattdessen brauchen wir eine stärkere europäische Kooperation der Sicherheitsbehörden zur Verteidigung unserer Freiheit. Islamistisch und rechtsextrem motivierter Terror greifen unsere europäische freiheitliche Lebensweise und Demokratie an. Dem stellen wir uns mit aller Entschlossenheit entgegen. Wir setzen dabei auf wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung.Schlagbäume schaffen kein Mehr an Sicherheit. Zur Verteidigung unserer Freiheit und gegen Kriminalität und Terror brauchen wir eine stärkere europäische Kooperation der Sicherheitsbehörden. Zahlreiche Straftaten wie Wohnungseinbruchdiebstahl, Taschendiebstähle oder Betrugsdelikte erfolgen grenzübergreifend. Dementsprechend muss die Polizei auch grenzübergreifend agieren. Auch islamistisch und rechtsextrem motivierter Terrorismus agiert grenzüberschreitend. Dem stellen wir uns zur Verteidigung unserer Freiheit und zum Schutz der Bürger*innen entschlossen entgegen. Hierfür setzen wir auf wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung. Das gilt insbesondere für den EU-weiten Datenaustausch und die Pflege von Datenbanken. Bei allen Maßnahmen haben für uns rechtsstaatliche Standards wie Rechtsklarheit, der Bestimmtheitsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip höchste Priorität. Das heißt, anders als die derzeit verfolgte Politik wollen wir nicht, dass unsere Sicherheitskräfte anlasslos jede
Von Zeile 623 bis 633:
Unsere Sicherheit darf nicht dadurch gefährdetbeeinträchtigt werden, dass die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit versagen und die Überwachung von Verdächtigen an den innereuropäischen Grenzen endet. Deshalb fordern wir den Aufbau eines Europäischen Kriminalamts (EKA). Das heißt, dass die derzeit weitgehend befugnisfreie europäische Polizeibehörde Europol zu einer schlagkräftigen europäischen Polizei nach dem Vorbild des Bundeskriminalamts mit eigenen Ermittlungsteams ausgebaut wird. Sie braucht eigenständige Ermittlungsmöglichkeiten und ‑-befugnisse, um in grenzüberschreitendenrelevanten Fällen von Terrorismus und organisiertergrenzüberschreitender Kriminalität selbst ermittelneinschreiten zu können. Sie muss Terrorverdächtigeebenso effektiv wie rechtsstaatlich gegen Terrorismusverdächtige, Mafiaorganisationen, Menschenhandel, aber auch länderübergreifend agierende Einbruchsbanden und Rechtsextremisten gezielt überwachen und verfolgendie gewaltbereite rechte Szene vorgehen. Dafür mussbraucht sie mit ausreichend Ressourcen und Personal ausgestattet werden. Kurzfristig wollen wir im Rahmen des bestehenden Rechts Europol durch multinationale Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) stärken.
Von Zeile 635 bis 636:
UmWährend andere Parteien reflexartig neue Eingriffsbefugnisse, Überwachungsgesetze und Grundrechtseingriffe fordern, wollen wir die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der EU-Staaten zu verbessern,verbessern. Dazu wollen wir ein europaweites Austauschprogramm für Polizist*innen ins Leben rufen. Die Zusammenarbeit von
Von Zeile 639 bis 640 einfügen:
schneller zum Telefon, um seine Kolleginnen und Kollegen aus anderen EU-Staaten zu informieren oder um Rat zu fragen. Dabei ist uns wichtig, dass diese Vernetzung höchsten datenschutz-, bürgerrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards entspricht. Daher lehnen wir auch eine Weitergabe von sensiblen, personenbezogenen Daten an solche Staaten ab, die diese nicht einhalten. Unter dieser Bedingung kann auch das bestehende Europol-Informations-System (EIS) weiter ausgebaut werden, so dass ein Abgleich der nationalen Polizeidatenbanken mit den Europol-Systemen möglich wird und Ermittler so vor Ort schneller feststellen können, ob Straftäter grenzüberschreitend agieren und die polizeiliche Rechtshilfe weiter optimiert wird.
Geheimdienste einhegen und scharf kontrollieren
Die Veröffentlichungen von Edward Snowden haben ein System der globalen anlasslosen Massenüberwachung offenbart, die europäischen Grundrechten diametral entgegenlaufen. Deswegen setzen wir Grüne uns für eine scharfe parlamentarische Kontrolle, klare Rechtsgrundlagen, die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes und eine europaweite Begrenzung nachrichtendienstlicher Befugnisse ein.
Von Zeile 642 bis 663:
Auch die Kompetenzen der Europäischen Staatsanwaltschaft müssen auf den Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität ausgeweitet werden. Bisher ist sie nur für Betrugsfälle mit EU-Geldern zuständig. Wir wollen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft künftig auch Ermittlungsverfahren gegen gewaltbereite Extremist*innen und organisierte Kriminelle einleiten kann, auf deren Grundlage das Europäische Kriminalamt dann ermittelt.
Der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft stehen wir positiv gegenüber. Sie kann perspektivisch als zentrale Ermittlungs- und Anklagebehörde eine entscheidende Rolle auch bei der Strafverfolgung von grenzüberschreitendem Terrorismus und organisierter Kriminalität einnehmen und sollte nicht auf die Verfolgung von Betrug zu Lasten der EU beschränkt bleiben. Noch nehmen aber nicht alle Mitgliedsstaaten an der Europäischen Staatsanwaltschaft teil. Dies ist nicht ausreichend. Wir werben dafür, dass alle Mitgliedsstaaten mitwirken und wollen, dass ein künftiges Europäisches Kriminalamt im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durchführt. Rechtsstaatlichkeit und Opferschutz sowie Grundrechte, Beschuldigten- und Verteidigerrechte müssen ohne Absenkung des Schutzniveaus gewährleistet sein, auch bei grenzüberschreitender Herausgabe-und Speicheranordnung für elektronische Beweismittel in Strafsachen (E-Evidence).
TerrornetzwerkeOrganisierte Kriminalität bekämpfen - Terrorismusnetzwerke aufdecken
Um die Finanzierungsquellen von Terrornetzwerken und organisierter Kriminalität auszutrocknen, möchten wir eine zentrale europäische Behörde für den Kampf gegen Geldwäsche schaffen. Terrornetzwerke und organisierte Kriminelle agieren grenzüberschreitend. Wir wollen, dass Banken verdächtige Kontobewegungen direkt an die europäische Stelle melden, anstatt nur ihre nationale Meldestelle zu informieren.Netzwerken im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus auszutrocknen, möchten wir eine zentrale europäische Behörde für den Kampf gegen Geldwäsche schaffen. Wir wollen, dass Banken nur bei konkreten Verdachtsfällen und unter höchsten rechtsstaatlichen Standards verdächtige Kontobewegungen direkt auch an die europäische Stelle melden.
Für die Verfolgung von terroristischer und gewaltverherrlichender Propaganda im Internet braucht es mehr Beamt*innen und spezialisierte Staatsanwält*innen und Richter*innen. Die momentane Praxis von Europol, Digitalplattformen lediglich auf Basis ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Löschung solcher Inhalte aufzufordern, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats. Sie bedeutet eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, führt auch zur Löschung legaler Inhalte und vermeidet die eigentliche Aufgabe der Polizei, Straftäter*innen dingfest zu machen.
Rechtswidrige, gewaltverherrlichende Propaganda und terroristische Online-Inhalte müssen nicht nur nach transparenten rechtsstaatlichen Kriterien schnellstmöglich gelöscht, sondern auch von den nationalen Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt werden. Hierfür bedarf es einer zuverlässigen Kooperation der Plattformen mit den Strafverfolgungsbehörden.
AussteigerprogrammePrävention stärken und Waffenrecht verschärfen
Wir wollen Radikalisierung und Kriminalität von Anfang an verhindern und Präventionsprogramme europaweit ausbauen. Insbesondere Programme zur Deradikalisierung und für Aussteiger*innen aus der islamistischen und rechtsextremengewaltbereiten rechten Szene wollen wir europaweitetablieren und stärken. Um Terrorakte undschwere Straftaten wie etwa Amoktaten zu verhindern, muss der Zugang zu Waffen erschwert werden. Es ist immer noch viel zu einfach,
Von Zeile 668 bis 670:
Angesichts der Zunahme rechtsextremerrassistisch motivierter Gewalttaten und der Ausbreitung rechten und rechtsextremen Gedankenguts muss die demokratische Zivilgesellschaft umso mehr gestärkt werden. Während demokratiefeindliche Gruppen sich international austauschen und ihre Kräfte
Von Zeile 689 bis 700:
europaweiten Kommunikationsüberwachung wird es mit uns Grünen nicht geben. Wir kämpfen weiterhin mit aller Vehemenz gegen die Vorratsdatenspeicherungalle Formen von anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen.
Die angestrebte Datensammlung kostet viel Geld, das bei der gezielten Überwachung und Verfolgung von terroristischen und extremistischenanderen Gewaltbereiten fehlt. Während die EU-Staaten Milliarden in den Aufbau neuer Datenbanken investieren, hat die europäische Ermittlungsbehörde Europol ein jährliches Budget von wenigen hunderttausend Euro für Ermittlungsteams. Viel zu oft endetn deshalb eine Ermittlung oder Überwachung, wenn ein Gefährder das Land wechseltErmittlungen an nationalstaatlichen Grenzen.
Gleichzeitig werden bestehende Datenbanken, in denen gezielt Straftäter und TerrorverdächtigePersonen erfasst sind, wie zum Beispiel im Schengener oder im Europol-Informationssystem, derzeit nicht richtig genutzt, weil es an Personal und Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten mangelt. Hier gibt es dringenden Änderungsbedarf. Bei der notwendigen Effektivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenlegung von Datenbanken müssen höchste datenschutzrechtliche Standards beachtet werden.
Von Zeile 702 bis 704:
- ein Europäisches Kriminalamt mit eigenen Ermittlungsteams,
- eine effektive wie rechtsstaatliche europäische Sicherheitsarchitektur, die Freiheit schützt und Sicherheit garantiert,
mehr Kompetenzen für die Europäische Staatsanwaltschaft im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität,
- ein Europäisches Kriminalamt mit eigenen Ermittlungsteams und zusätzliche Kompetenzen für die Europäische Staatsanwaltschaft,
Von Zeile 706 bis 707:
- eine konsequente Präventionsarbeit und eine EU-weite Verschärfung des Zugangs zu gefährlichen Waffen,
- die Wahrung von Grundrechten und Datenschutz beim Kampf für mehr Sicherheit.
- die Wahrung und den Ausbau von Grund- und Freiheitsrechten der Bürger*innen Europas .