Antrag: | Digitale Grundrechte |
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Antragsteller*in: | Doris Wagner (München KV) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 91%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.10.2019, 15:48 |
V-48 (ehm GP-02)-025: Digitale Grundrechte
Antragstext
Von Zeile 24 bis 25 einfügen:
Plattformen müssen die Möglichkeit bieten, dass Bürger*innen sich sowohl lokal als auch digital organisieren und Einfluss auf die Plattformen nehmen können.
Digitalisierung und Gender
Das Netz bildet die Gesellschaft ab und somit auch ihre strukturellen Benachteiligungen. Bei allem Nutzen und allen Erleichterungen, die die Digitalisierung uns bringen, ist ein ‚gender bias' eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Um diese Muster zu erkennen, müssen insbesondere Algorithmen, die in das Leben der Menschen eingreifen, nachprüfbar transparent sein und die Benachteiligung von Frauen und allen vom AGG abgedeckten Personengruppen ausschließen. Es muss regelmäßige Evaluation von durch Künstliche Intelligenz ermittelte Ergebnisse geben.
Wir brauchen Datenvielfalt als breite Grundlage, um einen ‚roll-back durch Algorithmus' zu verhindern und wir müssen Forschung fördern, die Geschlechterungleichheit von Algorithmen und KI erkennt. Es müssen Richtlinien für die geschlechtergerechte Entwicklung und Anwendung entwickelt werden. Unternehmen müssen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung von Algorithmen verpflichtet werden.
weitere Antragsteller*innen
- Peter Heilrath (KV München)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Heidi Schiller (KV München)
- Julia Woller (KV Köln)
- Judith Greif (KV München)
- Mona Fuchs (KV München)
- Marion Lüttig (KV München)
- Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)
- Gudrun Lux (München KV)
- Anna Weyand (KV München)
- Heidi Deffner (KV Schwabach)
- Anais Schuster-Brandis (KV München)
- Berti Furtner-Loleit (KV München)
- Stefanie König (KV Rosenheim)
- Gesine Märtens (Leipzig KV)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Marese Hoffmann (KV Dachau)
- Nicolas van Weinhold (KV München)
- Daniela Müller (KV Nürnberg-Stadt)
- Isabel Morales Rey (KV Nürnberg-Stadt)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
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Von Zeile 24 bis 25 einfügen:
Plattformen müssen die Möglichkeit bieten, dass Bürger*innen sich sowohl lokal als auch digital organisieren und Einfluss auf die Plattformen nehmen können.
Digitalisierung und Gender
Das Netz bildet die Gesellschaft ab und somit auch ihre strukturellen Benachteiligungen. Bei allem Nutzen und allen Erleichterungen, die die Digitalisierung uns bringen, ist ein ‚gender bias' eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Um diese Muster zu erkennen, müssen insbesondere Algorithmen, die in das Leben der Menschen eingreifen, nachprüfbar transparent sein und die Benachteiligung von Frauen und allen vom AGG abgedeckten Personengruppen ausschließen. Es muss regelmäßige Evaluation von durch Künstliche Intelligenz ermittelte Ergebnisse geben.
Wir brauchen Datenvielfalt als breite Grundlage, um einen ‚roll-back durch Algorithmus' zu verhindern und wir müssen Forschung fördern, die Geschlechterungleichheit von Algorithmen und KI erkennt. Es müssen Richtlinien für die geschlechtergerechte Entwicklung und Anwendung entwickelt werden. Unternehmen müssen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung von Algorithmen verpflichtet werden.
weitere Antragsteller*innen
- Peter Heilrath (KV München)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Heidi Schiller (KV München)
- Julia Woller (KV Köln)
- Judith Greif (KV München)
- Mona Fuchs (KV München)
- Marion Lüttig (KV München)
- Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)
- Gudrun Lux (München KV)
- Anna Weyand (KV München)
- Heidi Deffner (KV Schwabach)
- Anais Schuster-Brandis (KV München)
- Berti Furtner-Loleit (KV München)
- Stefanie König (KV Rosenheim)
- Gesine Märtens (Leipzig KV)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Marese Hoffmann (KV Dachau)
- Nicolas van Weinhold (KV München)
- Daniela Müller (KV Nürnberg-Stadt)
- Isabel Morales Rey (KV Nürnberg-Stadt)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
Kommentare
Susanne Grohs-v. Reichenbach: