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44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
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  1. 44 BDK Bielefeld
  2. W-01 Beschluss (vorl.)

Recht auf Wohnen

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Veranstaltung:44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Tagesordnungspunkt:W Wohnen
Status:Beschluss (vorläufig)
Beschluss durch:Bundesdelegiertenkonferenz
Beschlossen am:15.11.2019
Basierend auf:W-01: Recht auf Wohnen
Änderungen anzeigen

Beschlusstext

    Wohnen ist eine soziale Frage. Mieten und Immobilienpreise haben sich in den
    wirtschaftsstarken Städten und Regionen in den letzten Jahren stark erhöht. Gestiegene
    Wohnkosten stellen für sehr viele Menschen insbesondere Familien, inzwischen bis weit in die
    Mitte unserer Gesellschaft hinein vor große Probleme. Bezahlbare Wohnungen mitten in der
    Stadt, in gewachsenen Wohnvierteln, in der Nähe vom Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft von
    Schulen und Kitas, medizinischen Versorgungseinrichtungen, aber auch Kulturangeboten werden
    für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen unerreichbar. Viele haben Angst davor,
    ihre Wohnung zu verlieren oder ihre angestammten Wohnviertel verlassen zu müssen. Das
    schlägt einen Spalt in unsere Gesellschaft. Der soziale Zusammenhalt geht verloren.
    Wachsende räumliche Barrieren, zunehmend getrennte Wohnorte und Lebensbereiche von Alten und
    Jungen, Armen und Reichen, Familien und Singles verstärken die Spaltung.

      Die Mieten in deutschen Großstädten steigen seit Jahren rasant. Allein in Berlin stiegen die
      Neuvertragsmieten binnen fünf Jahren um etwa 50 Prozent. In München sind Quadratmeterpreise
      von über 20 Euro inzwischen keine Seltenheit mehr. Preistreiber sind oftmals spekulative
      Bodenpreise. Aber das Problem betrifft schon lange nicht mehr nur die Metropolen. Auch in
      Städten wie Lübeck, Potsdam oder Reutlingen haben immer mehr Menschen Probleme, eine Wohnung
      zu finden, die sie auch bezahlen können. Noch extremer ist der Anstieg der Kaufpreise von
      Immobilien. In den sieben größten deutschen Städten haben sie sich seit 2010 verdoppelt.

        Immer mehr Menschen müssen einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für die Mietkosten
        ausgeben. .Jede fünfte Mieterin, jeder fünfte Mieter gilt inzwischen als überlastet. Für
        immer mehr soziale und kulturelle Einrichtungen werden die überhöhten Mieten zum Problem.
        Bei vielen kleinen Gewerbetreibenden oder bei Existenzgründer*innen (wie Start-Ups) werden
        die Gewinne von steigenden Mieten aufgefressen. Eine vielfältige Einzelhandelsstruktur
        verschwindet so aus unseren Städten. Aber auch für Unternehmen wird es zu einem Problem,
        dass ihre Mitarbeiter*innen in der Stadt keine Wohnung mehr finden. Diese Entwicklungen
        stellen eine Gefahr für den Frieden und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft dar und
        verschärfen die soziale Spaltung.

          Besonders betroffen von der Wohnungsnot sind Menschen mit geringerem Einkommen, Familien mit
          Kindern, Alleinerziehende, Arbeitssuchende, LSBTIQ, Menschen mit Behinderung sowie
          Migrant*innen. Gerade sie werden bei der Vergabe von Wohnungen diskriminiert. Oft
          entscheidet die Tatsache, ob jemand Mayer oder Haddad heißt, alleinerziehend ist oder nicht
          darüber, ob die Person zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird. Menschen werden aus
          ihren angestammten Wohnquartieren vertrieben, wenn ihre Vermieter*innen die Mieten immer
          stärker erhöhen. Modernisierungen, die wir für die Rettung des Klimas dringend brauchen,
          werden dafür missbraucht, Rendite zu maximieren. Mieter*innen werden so aus ihren Wohnungen
          verdrängt und dann durch neue Wohnungseigentümer*innen oder besserverdienende Mieter*innen
          ersetzt. Es steigt auch die Zahl der Wohnungslosen. In einem reichen Land wie unserem fehlt
          es inzwischen 650.000 Menschen am Allernötigsten: an der eigenen Wohnung.

            Der Wohnungsmarkt liegt wesentlich in kommunaler Verantwortung. Die Wohnungsbaupolitik als
            Daseinsvorsorge ist überwiegend Ländersache. Probleme sollen da gelöst werden, wo sie
            entstehen.

              Es gibt aber auch ganz andere Problemlagen. In Deutschland gibt es zahlreiche Regionen mit
              schrumpfender Bevölkerung, Wohnungsleerstand und Herausforderungen durch einen raschen
              demographischen Wandel. Hinzu kommt eine Zersiedelung, die lange, unökologische
              Pendelverkehre und eine überlastete Verkehrsinfrasturktur zur Folge haben. Dieses Problem
              werden wir aber weniger mit wohnungspolitischen, sondern vielmehr eher mit regionalen,
              strukturpolitischen Instrumenten insbesondere durch die Landesregierungen lösen.

                Die Ursachen für die Wohnungskrise sind vielfältig. Eine Deregulierung des Wohnungsmarktes,
                politische Fehlentscheidungen wie die Privatisierung großer kommunaler Wohnungsbestände
                sowie eine durch die Finanzkrise verstärkte Immobilienspekulation sind nur einige davon. Es
                gibt zwar immer noch hunderttausende private Vermieter*innen, die eine Wohnung oder ein
                Mietshaus zur Altersvorsorge erworben haben, und bei der Vermietung häufig auf maximale
                Rendite verzichten. Und es gibt sozial verantwortliche Wohnungsunternehmen , die mit ihrem
                Bestand stabilisierend auf den Wohnungsmarkt wirken. Doch es fehlt schlicht an genügend
                Wohnraum. Staatliche Aufgabe ist insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Seit der
                Finanzmarktkrise sind unsere Städte aber auch zum Spielfeld der globalen Finanzinvestoren
                geworden, die die städtischen Bodenpreise in Höhen getrieben haben, die bezahlbaren
                Wohnungsneubau teilweise unmöglich machen. Gleichzeitig wurde der Wohnungsneubau in den
                angespannten Wohnungsmärkten in Deutschland über viele Jahre massiv vernachlässigt. Nach
                unterschiedlichen Schätzungen liegt der Bedarf an neuen Wohnungen deutlich über den im
                vergangenen Jahr gebauten 285.000 Wohnungen. Aus diesem Grund müssen wir den Bestand an
                preiswertem Wohnraum schützen sowie dringend eine Bauoffensive starten, damit sich die
                Mietsteigerungen der vergangenen Jahre nicht noch mehr fortsetzen.

                  „Bauen, Bauen, Bauen“ allein kann jedoch nicht die Lösung sein. Es kommt entscheidend darauf
                  an, was, wo, wie und für wen gebaut wird. Mit Luxus-Apartments ist weder der jungen Familien
                  noch dem alleinerziehenden Krankenpfleger oder der Rentnerin geholfen.Der grundgesetzlichen
                  Forderung, dass Eigentum "zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll" muss politisch
                  wirksam Geltung verschafft werden.

                    Eine wesentliche Ursache des Fehlens von preisgünstigem Wohnraum ist der Rückzug der
                    öffentlichen Hand aus dem sozialen Wohnungsbau, die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit
                    für über drei Millionen Wohnungen und die massenhafte Privatisierung öffentlicher
                    Wohnungsbestände in den letzten drei Jahrzehnten. Die Folgen spüren wir heute: Gemeinnützig
                    gebundene Wohnungen gibt es nur noch auf freiwilliger Basis und von den damals 3,6 Millionen
                    Sozialwohnungen sind heute weniger als 1,2 Millionen übrig. Wir werden uns deshalb in
                    Zukunft gegen weitere Verkäufe kommunaler und staatlicher Wohnungen vehement wehren. Denn es
                    sind diese Fehler der Vergangenheit, die sich heute rächen. Eine Studie gibt den
                    bundesweiten Bedarf an günstigen Sozialmietwohnungen mit zusätzlich 1,6 Millionen an.
                    Überteuerte Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen treiben die
                    Entwicklung weiter an.

                      Verschärft wird die Situation durch Finanzspekulationen. Spekulant*innen nutzen gezielt
                      bestehende Lücken in den Steuergesetzen, um Gewinne am Allgemeinwohl vorbei zu schleusen und
                      missbrauchen das Mietrecht zur Renditemaximierung. Der Grundstücks- und Wohnungsmarkt ist in
                      einigen Großstädten bereits zu einem ungebremsten Finanzmarkt geworden. Geschäftsmodelle,
                      die mit ungezügelten Renditeerwartungen mit Wohnraum an der Börse spekulieren stehen im
                      Widerspruch zum Recht auf Wohnen. Doch Wohnen ist keine Ware, sondern ein soziales
                      Grundrecht. Was gebaut wird, muss lebenswert und nachhaltig sein. Gutes Wohnen bedeutet auch
                      Ruhe und gesunde Luft – Wohnen soll nicht krank machen. So manches Quartier wirkt wie
                      ausgestorben anstatt quirlig und lebendig: leere Zweitwohnungen, kaum Menschen auf der
                      Straße.Wir wollen nachhaltige, also sozial gemischte, grüne und kulturell ansprechende
                      Quartiere erhalten und neu schaffen, in denen auch altersgerechtes Leben und barrierefreien
                      Wohnen möglich sind und auch Arbeitsplätze vor Ort entstehen können.

                        Auch der Klimawandel und insbesondere die Klimaanpassung stellt uns in Fragen des Wohnens
                        und Arbeitens in unseren Dörfern und Städten vor neue Herausforderungen. Dicht bebaute
                        innerstädtische Quartiere heizen sich im Sommer stark auf. Wir müssen verhindern, dass sich
                        unsere Städte für kranke oder alte Menschen im Zuge der fortschreitenden Erderhitzung zu
                        Zonen entwickeln, in denen sie weder schlafen noch sich im Freien aufhalten können. Auch
                        deswegen werden grüne Lungen für unsere Städte immer wichtiger. Wir wollen die Anzahl von
                        Bäumen in Städten und an Verkehrswegen drastisch erhöhen. Wir wollen die Anzahl von Bäumen
                        in Städten drastisch erhöhen, um Schatten und Sauerstoff in die Stadt zu bringen sowie die
                        Wasseraufnahme zu verbessern. Außerdem wollen wir die Dächer und Fassaden nutzen, um Natur
                        in die Stadt zu bringen. Und in Zeiten des Klimawandels und begrenzter Ressourcen kann die
                        Lösung für den Wohnungsmarkt nicht nur in Neubauten liegen. Wir setzen daher auch auf
                        flächensparendes Wohnen, damit der bestehende Wohnraum besser genutzt wird.

                          Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Wohnen ein Grundrecht. Wir wollen es als einen Bestandteil von
                          neuen sozialen Grundrechten in unser Grundgesetz aufnehmen.

                            Mit dem vorliegenden wohnungspolitischen Programm buchstabieren wir aus, mit welchen
                            Maßnahmen wir dieses Grundrecht auf Wohnen einlösen können.

                              1. Neuen Wohnraum schaffen – sozial und gemeinwohlorientiert

                                Beim sozialen Wohnungsbau stehen wir vor einer Herkulesaufgabe. Wir müssen die Fehler und
                                Versäumnisse der vergangenen 30 Jahre zügig korrigieren. Schon seit den 1990er Jahren haben
                                sich viele Kommunen mehr und mehr aus dem Wohnungsmarkt zurückgezogen. In Folge des Skandals
                                bei dem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen „Neuen Heimat“ entschied sich die damalige
                                schwarz-gelbe Bundesregierung, die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland insgesamt
                                abzuschaffen, statt sie zu reformieren. Anstatt Transparenz herzustellen und gegen
                                Korruption entschlossen vorzugehen zog sich die Politik weitgehend aus dem Wohnungsmarkt
                                zurück und überließ ihn dem freien Spiel des Marktes.

                                  Die vom Bund in den vergangenen Jahren ergriffenen Maßnahmen reichen angesichts der
                                  Herausforderung hinten und vorne nicht. Ein Beispiel ist der soziale Wohnungsbau: 2020 wird
                                  der Bund seine Mittel um ein Drittel auf nur noch eine Milliarde Euro kürzen. Und das,
                                  obwohl seit Jahren zwischen 40.000 und 60.000 Sozialwohnungen pro Jahr verloren gehen. Der
                                  Bedarf liegt aber mindestens bei 80.000 zusätzlichen Sozialwohnungen jährlich.

                                    Den geringen Ausgaben des Bundes für den Wohnungsbau stehen Aufwendungen für Kosten der
                                    Unterkunft und Wohngeld in Höhe von 17 Milliarden Euro gegenüber. Anstatt Wohnraum zu
                                    schaffen, alimentieren wir die teuren Mieten der privaten Eigentümer*innen für diejenigen,
                                    die sich das Wohnen nicht mehr leisten können. So subventionieren wir mit Steuergeldern
                                    letztlich die Gewinne von Vermieter*innen und Wohnungskonzernen. Neue Wohnungen entstehen so
                                    nicht.

                                      Wir wollen deswegen eine Kehrtwende in der deutschen Wohnungspolitik. Wir wollen neuen
                                      Wohnraum schaffen – und zwar vor allem öffentlich und gemeinwohlorientiert.

                                        Gemeinnützig Bauen und Wohnen

                                          Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau müssen wieder deutlich erhöht und verstetigt werden.
                                          Dafür müssen bestehende kommunale Wohnungsgesellschaften gestärkt werden und es braucht eine
                                          Gründungsoffensive für neue kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften.
                                          Dabei wollen wir die Kommunen dabei umfassend unterstützen. Genauso stehen wir an der Seite
                                          der Zivilgesellschaft und unterstützen das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“.

                                            Wir werden eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Insgesamt wollen wir in den nächsten
                                            zehn Jahren den Bestand an dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen um mindestens eine Million
                                            erhöhen. Dafür setzen wir auf Neubau, aber auch auf Ankauf von bestehenden Wohnungen.
                                            Entsprechend braucht es ein öffentliches Investitionsprogramm des Bundes von zunächst
                                            mindestens drei Milliarden Euro jährlich. Wir finanzieren das teilweise durch die
                                            Abschaffung von wohnungspolitisch nicht zielführenden Subventionen wie dem Baukindergeld.

                                              Für die Wohngemeinnützigkeit soll das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“
                                              gelten. Vermieter*innen, die sich dazu verpflichten, dauerhaft an Menschen mit geringerem
                                              Einkommen und zu günstigen Mieten zu vermieten, erhalten eine öffentliche Förderung. Die
                                              Wohngemeinnützigkeit steht allen Akteur*innen offen: der kommunalen Wohnungsgesellschaft,
                                              der Genossenschaft, aber auch dem privaten Wohnungsunternehmen und der privaten
                                              Kleinvermieter*in. Wir gewähren einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der
                                              Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Erwerb wird von der Grunderwerbsteuer befreit.
                                              Außerdem werden die Gewinne von der Ertragsbesteuerung befreit. Wir werden die Besteuerung
                                              der Wohnungswirtschaft künftig konsequent an dem Leitprinzip der Gemeinnützigkeit
                                              ausrichten. Spekulative Abschreibungsmodelle müssen abgeschafft werden. Um den dauerhaften
                                              Erhalt der Sozialwohnungen doppelt abzusichern, setzen wir zusätzlich auf öffentliches
                                              Eigentum an Grund und Boden und setzen das Erbbaurecht ein.

                                                Im sozialen Wohnungsbau früherer Jahre wurden viele Fehler gemacht. Aus diesen Fehlern
                                                wollen wir lernen. Wir werden für ein ausgewogenes Verhältnis von Sozialwohnungen,
                                                Genossenschaften, Wohnprojekten, privatem Mietwohnungsbau und selbstgenutztem Wohneigentum
                                                Sorge tragen, um soziale Segregation zu verhindern. Unser Ziel sind vielfältige gemischte
                                                Quartiere, wo Menschen unabhängig von Alter und Einkommen Nachbar*innen sein können. Wir
                                                wollen bei Neubauten verbindliche Quoten an Sozialwohnungen haben und deshalb Kommunen die
                                                Möglichkeit geben, in Bebauungsplänen Festsetzungen zu treffen, wonach bei Wohnbauvorhaben
                                                ein bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche im geförderten Wohnbau realisiert werden
                                                muss. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum auch für mehr Menschen zur Verfügung stellen, wir
                                                wollen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen erhöhen und eine neue Kategorie geförderter
                                                Wohnungen für Haushalte schaffen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen
                                                um bis zu 50 Prozent übersteigt. Bei diesen Sozialwohnungen gelten dann entsprechend weniger
                                                strenge Kriterien bei der Miethöhe und es wird eine Teilförderung gewährt.

                                                  Unser Vorbild für einen gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt ist die Stadt Wien mit ihrem
                                                  großen Anteil gemeinnütziger und für breite Schichten bezahlbaren Wohnraum, der ausgewogene
                                                  Mischung sicherstellt. In einer Sozialwohnung zu wohnen wird dort nicht gleichgesetzt mit
                                                  Armut, weil die Mehrheit der Wienerinnen und Wiener in Sozialwohnungen lebt. Menschen, deren
                                                  Einkommen über die Einkommensgrenzen hinauswächst, werden deswegen nicht zum Umzug
                                                  gezwungen, aber für sie soll eine einkommensabhängige Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden,
                                                  deren Einnahmen für den Bau neuer Sozialwohnungen verwendet wird. Alternativ können
                                                  Wohnungsunternehmen das Modell einkommensabhängiger Mietstufen nutzen, wobei die
                                                  Mietbelastungsquote für einkommensschwache Mieter*innen nicht höher als 30 Prozent ihres
                                                  Nettoeinkommens liegen sollte.

                                                    Wir werden für die Wohngemeinnützigkeit eine unabhängige Aufsicht schaffen, welche die
                                                    Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Zu Unrecht bezogene Fördergelder werden
                                                    zurückgefordert und Verstöße auch mit Bußgeldern belegt. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen
                                                    müssen vollständig transparent wirtschaften. Unser Leitbild ist nicht der große, zentral
                                                    verwaltete staatliche Wohnungskonzern, sondern dezentral verwaltete und selbstbestimmte
                                                    Wohnprojekte und überschaubare Wohnungsunternehmen. Deshalb werden wir eine
                                                    Mietermitbestimmung einführen, so dass die Menschen, die in den Wohnungen leben, ein
                                                    Mitspracherecht und Einfluss auf wichtige Entscheidungen erhalten.

                                                      Barrierefreies Wohnen in jedem Alter

                                                        Altersgerechter und barrierefreier Wohnraum ist eine wichtige Basis für ein selbstständiges
                                                        und selbstbestimmtes Leben – in den Städten ebenso wie in den ländlichen Räumen. Für einen
                                                        Großteil der Menschen stellen mittlerweile ambulante Wohn- und Pflegeformen eine klare
                                                        Alternative zum Heim dar. Wir wollen daher Wohnungen und das Wohnumfeld so gestalten, dass
                                                        Menschen unabhängig von ihrem Alter oder ihrer eingeschränkten Bewegungsfreiheit möglichst
                                                        selbstständig und unabhängig in ihrer gewohnten oder gewünschten Umgebung leben können. Dazu
                                                        gehören auch Hausgemeinschaften, Pflegewohngruppen und Wohngemeinschaften genauso wie
                                                        Mehrgenerationenwohnen oder „Wohnen mit Versorgungssicherheit“ in der eigenen Wohnung.
                                                        Derzeit fehlen allerdings allein für Menschen mit Behinderung in Deutschland immer noch rund
                                                        eine Millionen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen. Zudem es gibt auch zu wenig
                                                        preiswerte Wohnungen für Menschen mit Einschränkungen. Hier wollen wir ansetzen und das KfW-
                                                        Programm „Altersgerechter Umbau“ mit deutlich aufstocken, um den großen Bedarf zu decken.
                                                        Darüber hinaus werden wir die Städtebauförderung um einen Teil für inklusive Quartiere und
                                                        Dörfer ergänzen. Hier sind auch Länder und Kommunen gefragt, den barrierefreien Ausbau
                                                        voranzubringen und die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raums an die Groß- und
                                                        Mittelstädten, sowie untereinander zu ergänzen und zu verbessern.

                                                          Verdichten, aber nicht Erdrücken

                                                            Boden ist ein begrenztes Gut. Wir müssen Bauflächen schaffen und gleichzeitig den
                                                            Flächenfraß reduzieren. Was wie ein Widerspruch klingt, wird durch eine innovative
                                                            Bauoffensive aufgelöst werden, die behutsam verdichtet, höher baut, und die ganze Stadt
                                                            konsequent begrünt.

                                                              Besonders in unseren Städten erleben wir vielfältige Nutzungskonflikte. Was hat Vorrang?
                                                              Parkplatz oder Spielplatz? Wohnung oder Einkaufszentrum? Solche Fragen werden in Kommunen
                                                              täglich diskutiert und potentielle Bauflächen sind heiß umkämpft. Um mehr Wohnraum in
                                                              Städten zu schaffen, wollen wir, wo es sinnvoll ist, nachverdichten. Neue Quartiere sollen
                                                              nach dem Leitbild "Stadt der kurzen Wege" geplant werden, damit die Bewohner*innen alle
                                                              Angebote des täglichen Bedarfs fußläufig (möglicher Ergänzung: oder mit dem ÖPNV) erreichen
                                                              können. Bestehende Gebäude sollen aufgestockt werden, um Flächen zu sparen, Supermärkte und
                                                              Parkplätze können überbaut werden. Wir erleichtern die behutsame Nachverdichtung durch
                                                              Dachausbauten finanziell, wenn dadurch bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Statt einer
                                                              Sonderabschreibung, welche die Preise weiter in die Höhe treibt, wollen wir eine
                                                              Investitionszulage im Rahmen einer „Grünen Bauoffensive“ schaffen. Wir fördern damit
                                                              finanziell die Nachverdichtung mit Wohnungen sowie das Aktivieren von Brachen in den
                                                              Innnenbereichen der Städte.

                                                                In Deutschland stehen etwa zwei Millionen Wohnungen leer. Wir fördern die Wiederbelebung
                                                                leerstehender Häuser und Wohnungen finanziell mit der "Grünen Bauoffensive". Vielerorts
                                                                lässt sich so Naturverlust und Flächenversiegelung an Ortsrändern und im Umland verhindern
                                                                und vorhandene Häuser und Grundstücke in den Ortskernen wieder beleben. Das schafft und
                                                                sichert Werte, statt Natur und das Klima zu zerstören und Ortskerne auszuhöhlen.

                                                                  Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei der Planung beteiligt werden. Mangelnde
                                                                  Beteiligung führt zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Bauverzögerungen und oft
                                                                  entstehen an dem Alltag der Menschen vorbei gebaute Quartiere. Deswegen stehen wir für
                                                                  moderne Beteiligungsprozesse im Rahmen einer zu verwirklichenden Baukultur. Wir wollen
                                                                  Beteiligungsprozesse organisieren, in denen Menschen frühzeitig ergebnisoffen mitentscheiden
                                                                  können, was gebaut, wird.

                                                                    Viele bestehende Bebauungspläne sind schon älter und ermöglichen nur begrenzt heutige
                                                                    Anforderungen an eine angemessene Nachverdichtung. Wir wollen die Kommunen dabei
                                                                    unterstützen, bestehende Bebauungspläne im Sinne einer vertikalen Siedlungsentwicklung zu
                                                                    ändern, so dass höher gebaut werden kann und Natur in der Stadt und Umland geschont und
                                                                    bereits versiegelte Flächen besser genutzt werden.

                                                                      Bisher ungenutzte Brachen, die eine ökologische Funktion für die Stadt haben, sollten wir
                                                                      schon aus Klimaschutzgründen nicht vollständig bebauen, sondern auch für neue grüne Lungen,
                                                                      Erholungsgebiete und soziale Begegnungsräume nutzen. Wir verschreiben uns dem Ziel der
                                                                      doppelten Innenentwicklung. Ebenfalls ist es wichtig, dass neue öffentliche Räume
                                                                      erschlossen und unsere Städte lebenswerter gestaltet werden.

                                                                        Soviel, wie neu gebaut wird, so viel an neuem Grün wollen wir schaffen – auch und vor allem
                                                                        auf Dächern und Fassaden, die heute dafür weitgehend ungenutzt bleiben. So wollen wir das
                                                                        Stadtgrün schützen und erweitern, nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und als
                                                                        Anpassungsmaßnahme an die Klimakrise, sondern auch, weil es für die Lebensqualität in den
                                                                        Städten, gerade für Menschen ohne Zugang zu Gärten und Freiflächen, von hoher Bedeutung ist.
                                                                        Wir setzen auf die Senkung der Flächeninanspruchnahme auf maximal 30 Hektar pro Tag.
                                                                        Spätestens ab 2030 wollen wir erreichen, dass für jede neue Versiegelung von Fläche eine
                                                                        gleich große, nicht mehr benötigte Siedlungsfläche renaturiert wird.

                                                                          Im ländlichen Raum stellt sich das Problem oft umgekehrt dar. Es gibt Leerstand und Dörfer
                                                                          mit Einwohnerschwund. Gut ausgebaute ÖPNV-Verbindungen sind nicht nur eine klimafreundliche
                                                                          Verkehrsalternative, sondern auch ein Mittel gegen Wohnungsnot, wenn so der ländliche Raum
                                                                          mit attraktiven Reisezeiten an die Ballungszentren angeschlossen und angebunden wird. Um
                                                                          ländliche Räume wieder attraktiver zu machen, müssen wir aber mehr tun, als nur eine
                                                                          Verbindung in die nächste Stadt herzustellen. Es bedarf einer massiven Stärkung der
                                                                          öffentlichen Infrastruktur in ländlichen Räumen. Gesundheitsversorgung, Verwaltung, soziale
                                                                          und kulturelle Angebote und vieles mehr.

                                                                            Der Baulandspekulation den Boden entziehen

                                                                              Der stärkste Kostentreiber beim Wohnen sind Grundstücks- und Baulandpreise. Die Preise für
                                                                              Bauland sind seit 2010 um über 60 Prozent gestiegen, in den Großstädten noch deutlich
                                                                              stärker. Mit 870 Prozent Bodenwertsteigerung in weniger als zehn Jahren musste Berlin den
                                                                              größten Anstieg weltweit verkraften. Grund und Boden ist zum Spekulationsobjekt geworden und
                                                                              die explodierenden Bodenpreise schlagen auf die Immobilienpreise und Mieten durch. Wenn
                                                                              davon gesprochen wird, dass günstiges Bauen kaum mehr möglich ist, liegt dies zuvorderst an
                                                                              den inzwischen für sehr viele Menschen unbezahlbaren Grundstückspreisen. Aber Boden ist ein
                                                                              Allgemeingut, unvermehrbar, unentbehrlich und sozial gebunden.

                                                                                In Deutschland hat die öffentliche Hand viele ihrer Grundstücke verkauft. Die Bundesanstalt
                                                                                für Immobilienaufgaben (BImA) hat ihre Grundstücke lange Zeit meistbietend versteigert und
                                                                                wurde damit selbst zu einem Treiber der Spekulation. Eine Bodenvorratspolitik, die Vorsorge
                                                                                für die Zukunft betreibt, haben deutsche Städte und Gemeinden fast nirgends gemacht. Daraus
                                                                                resultiert, dass die wertvollen Baugrundstücke in unseren Städten heute größtenteils in
                                                                                privater Hand sind und die Kommunen horrende Preise zahlen müssten, um sie zurück zu kaufen.
                                                                                Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, wieder eine aktive Bodenpolitik zu betreiben und
                                                                                verstärkt Grund und Boden für öffentliche Aufgaben wie gemeinnützigen Wohnungsbau zu
                                                                                erwerben. Der Bund muss das durch eine langfristige gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
                                                                                unterstützen.

                                                                                  Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investoren
                                                                                  veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung
                                                                                  abgegeben werden. An private Investor*innen sollte hingegen nur noch im Erbbaurecht vergeben
                                                                                  werden, damit die Flächen dauerhaft im staatlichen Eigentum verbleiben. Heute laufen
                                                                                  Sozialbindungen nach 15 bis 30 Jahren aus. Durch die Vergabe im Erbbaurecht wollen wir
                                                                                  vertraglich sicherstellen, dass künftig Sozialwohnungen dauerhaft in der Bindung erhalten
                                                                                  bleiben. Wir werden die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Liegenschaften
                                                                                  des Bundeseisenbahnvermögens zu einem gemeinnützigen, revolvierenden Bundesbodenfonds weiter
                                                                                  entwickeln. Der Bundesbodenfonds soll für gemeinwohlorientiere und öffentliche Akteure des
                                                                                  Wohnungsbaus Grundstücke ankaufen und diesen Akteuren Grundstücke übertragen bzw.
                                                                                  verpachten.

                                                                                    Viele Investor*innen sind Eigentümer von Bauland, spekulieren aber lieber auf steigende
                                                                                    Bodenpreise als zu bauen. Das Bau- und Planungsrecht bietet die Möglichkeit,
                                                                                    Grundstückseigentümer mit dem Baugebot zur Bebauung zu verpflichten. Das
                                                                                    Bundesverfassungsgericht sieht gerade bei Grund und Boden eine besondere und weitgehend
                                                                                    soziale Verpflichtung des Eigentums. Wer der Aufforderung sein Grundstück zu bebauen nicht
                                                                                    nachkommt, kann zum Verkauf gezwungen werden, ggf. nur gegen Entschädigung zum
                                                                                    Bodenrichtwert . Wir unterstützen die Kommunen, die von dieser Möglichkeit bei besonders
                                                                                    angespannten Wohnungsmärkten Gebrauch machen. Bei solchen Lagen sollen Kommunen das Baugebot
                                                                                    nicht nur für einzelne Grundstücke, sondern für bestimmte Gebiete aussprechen können. Länder
                                                                                    sollen in die Lage versetzt werden, durch eine erhöhte Grundsteuer für unbebaute Grundstücke
                                                                                    einen Anreiz zum Bauen zu schaffen.
                                                                                    Es gibt weitere Möglichkeiten, die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken.
                                                                                    Vorbildcharakter hat für uns die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Durch
                                                                                    sie ist sichergestellt, dass nicht nur die Eigentümer*innen eines Unternehmens, sondern auch
                                                                                    die dort beschäftigen Arbeitnehmer*innen einen Einfluss auf die Entscheidungen haben, die
                                                                                    sie direkt betreffen. Wir wollen dieses Prinzip vom Arbeitsverhältnis auf das Mietverhältnis
                                                                                    übertragen. Unser Ziel ist, der Gemeinschaft der Mieter*innen Mitbestimmungsrechte zu
                                                                                    einzuräumen, etwa wenn es um Umbauten oder Modernisierungen geht. Wir wollen so eine echte
                                                                                    Mietermitbestimmung entwickeln, um die Gemeinwohlorientierung des Eigentums auch auf dem
                                                                                    Wohnungsmarkt durchzusetzen. Diese Mietermitbestimmung soll – analog zur
                                                                                    Arbeitnehmermitbestimmung – für Wohnungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe gelten.

                                                                                    Die größte Hürde zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes liegt nicht in fehlenden Investoren
                                                                                    oder Fördermitteln, sondern überwiegend in der Vergabepraxis von Flächen. Immer noch zu oft
                                                                                    werden öffetnliche Flächen meistbietend an Investoren veräussert, ohne ausreichende
                                                                                    städtebauliche wie mietpreisbeschränkende Rahmenbedingungen zu definieren,. In der Folge
                                                                                    wird eben kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, sondern vielmehr die Mieten maximiert.Die
                                                                                    Kommunalpolitik hat häufig zu wenig Instrumente, um dem entgegenzuwirken. Aufgabe der
                                                                                    Bundes- und Landespolitik ist es daher, solchen für die Wohnungsmärkte fatalen
                                                                                    Flächenvergaben entgegenzuwirken und die Kommunen zu unterstützen, eine aktive Bodenpolitik
                                                                                    zu betreiben und mehr Transparenz zu schaffen.

                                                                                      Die Preise für Grund und Boden steigen nicht, weil die Eigentümer*innen die Qualität des
                                                                                      Bodens verbessern, sondern wegen der Lage, also einer Umgebung mit öffentlicher
                                                                                      Infrastruktur, attraktiven Arbeitsplätzen, Kultureinrichtungen oder Universitäten. Aufgrund
                                                                                      dieser Faktoren werden bestimmte Gegenden beliebter und stärker nachgefragt. Die Ernte
                                                                                      dieser Leistungen anderer sollte nicht über eine Bodenrente privatisiert werden. Für die
                                                                                      Eigentümer*in stellen sie einen leistungslosen Vermögenszuwachs dar. Im Baugesetzbuchgibt es
                                                                                      bereits Instrumente, die durch die kommunale Planung geschaffenen privaten
                                                                                      Bodenwertsteigerungen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen und bei Sanierungs- und
                                                                                      Entwicklungsmaßnahmen abzuschöpfen. Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, weitergehende
                                                                                      planungsbedingte Bodenwertsteigerungen rechtssicher abzuschöpfen und für kommunale
                                                                                      Infrastrukturen, soziales Wohnung und Umwelt einzusetzen. Dies soll auch bei Bauvorhaben in
                                                                                      bereits bebauten Quartieren ermöglicht werden (§34 BauGB), wo bislang leistungslose
                                                                                      Bodenwertsteigerungen gar nicht für die Belange der Allgemeinheit nutzbar sind. Damit wird
                                                                                      es auch möglich, den häufigen spekulativen Handel mit Baugenehmigungen einzudämmen und so
                                                                                      mittels dieser Spekulationsbremse für Boden den zuletzt stark angewachsene Bauüberhang in
                                                                                      den Städten abzubauen.

                                                                                        Mit dem Vorkaufsrecht gemeinwohlorientiertes Wohnen schaffen und Mieter*innen vor
                                                                                        Verdrängung schützen

                                                                                          Das im Bauplanungsrecht verankerte Vorkaufsrecht der Kommunen für Wohnungen und Bauland ist
                                                                                          ein wichtiges Mittel, gegen Verdrängung der angestammte Mieter*innen in den Stadtgebieten
                                                                                          entgegenzutreten, und stellt für uns ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel von mehr
                                                                                          öffentlichem und solidarischem Eigentum zu verwirklichen. Es wird aber viel zu selten
                                                                                          genutzt und unterliegt zu restriktiven Voraussetzungen. Daher wollen wir den Kommunen die
                                                                                          Möglichkeit geben, Vorkaufsrechte innerhalb von vier Monaten auch mit dem Ziel einer
                                                                                          langfristigen Bodenbevorratung zu begründen und im Einzelfall auszuüben. Das kommunale
                                                                                          Vorkaufsrecht soll auf alle Gebiete der Stadt ausgeweitet werden. Bei der Errechnung des
                                                                                          Preises soll der Ertrags- und nicht der Verkehrswert herangezogen werden, der bezahlbare
                                                                                          Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Zusätzlich wollen wir
                                                                                          gesetzlich festschreiben, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts auch dann durch das Wohl
                                                                                          der Allgemeinheit gerechtfertigt ist, wenn sie dazu dient, geförderten Wohnraum zu schaffen
                                                                                          bzw. den Ankauf durch gemeinwohlorientierte Genossenschaften zu ermöglichen. Greifen sollen
                                                                                          gesetzliche Vorkaufsrechte zukünftig auch bei Zwangsversteigerungen und bei Share-Deals
                                                                                          analog § 1 Grunderwerbsteuergesetz. Schließlich wollen wir die Möglichkeit der Ausübung
                                                                                          eines Vorkaufsrechts zum Verkehrswert um eine Regelung ergänzen, wonach – analog den
                                                                                          bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Enteignungsrecht – solche Wertsteigerungen des
                                                                                          Grundstücks außer Betracht bleiben, die erst aus der städtebaulichen Maßnahme resultieren,
                                                                                          die das gesetzliche Vorkaufsrecht begründet. Eine Stärkung des Vorkaufsrechtes der Kommunen
                                                                                          ist auch dann sinnvoll, wenn es gar nicht angewandt wird, weil die Mieter*innen auch durch
                                                                                          Abwendungsvereinbarungen vor Verdrängung geschützt werden können.

                                                                                          Um die kommunalen Bauämter zu unterstützen, wollen wir beim Bund (BBSR) eine
                                                                                          Rechtberatungsstelle einrichten , um Kommunen bei der Ausübung von Vorkaufsrechten und
                                                                                          weiteren Geboten zu unterstützen. Viele Kommunen erheben inzwischen Leerstände,
                                                                                          Problemimmobilien, brachliegende und verfallende Grundstücke in Online-Katastern. So können
                                                                                          Kommunen städtebauliche und soziale Missstände schnell erkennen und gegen diese vorgehen. .
                                                                                          Oft haben Kommunen oder Genossenschaften Schwierigkeiten, den Ankauf zu finanzieren.
                                                                                          Deswegen wollen wir Allianzen zur Ausübung des Vorkaufsrechts unterstützen. Beispielsweise
                                                                                          könnte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Teileigentum des Bundes
                                                                                          begründen, sich so am Kauf beteiligen und damit der Kommune den Ankauf ermöglichen.
                                                                                          Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Erwerber*innen könnten eine Förderung
                                                                                          durch günstige Kredite oder Zuschüsse der öffentlichen Hand erhalten, um die Finanzierung zu
                                                                                          ermöglichen.

                                                                                            Digital planen und nachhaltig bauen

                                                                                              Mit einer Innovationsoffensive für Klima-Investitionen in allen Gebäuden unterstützen wir
                                                                                              selbstnutzende Eigentümerinnen, Vermieter sowie Mieter*innen. Wir helfen ihnen, zu tragbaren
                                                                                              Kosten Zukunft zu gestalten und Klimaschutzmaßnahmen gemäß der Ziele von Paris umzusetzen.
                                                                                              Dafür stellen wir im Aktionsplan „Faire Wärme“ sieben Milliarden Euro im Jahr für Planung,
                                                                                              Investitionen und bezahlbaren Wohnraum und für ressourcenschonendes Bauen, zum Beispiel
                                                                                              durch modularen Holzbau, bereit. Hemmnisse im Baurecht für serielles und modulares Bauen
                                                                                              wollen wir in der Musterbauordnung reduzieren und so Kostensenkungen ermöglichen. Wir
                                                                                              schaffen ein Gebäuderessourcengesetz, das die ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung für ein
                                                                                              Gebäude in den Blick nimmt.

                                                                                                Damit die erheblichen Investitionen für Neubau sowie klima- und altersgerechten Umbau
                                                                                                überhaupt geleistet werden können, wollen wir die Innovationskraft und Produktivität im
                                                                                                Bauwesen stärken. Durchgängige Verwaltungsstrukturen, starke gesetzliche aber umsetzbare
                                                                                                Rahmenbedingungen, hohe Fachkompetenz aller Beteiligten von der Eigentümer*in über die
                                                                                                Planenden bis zum Handwerker sind erforderlich um Nachhaltigkeit im Bauwesen Wirklichkeit
                                                                                                werden zu lassen. Wir wollen die Forschung, aber auch Verwaltung, Eigentümer*innen und
                                                                                                Bauwirtschaft unterstützen und Pilotprojekte wie beispielsweise beim Einsatz von 3-D-
                                                                                                Druckern in Deutschland fördern.

                                                                                                  Der nachwachsende Baustoff Holz bietet gleich mehrfach Potenzial für eine höhere
                                                                                                  Produktivität durch Modularität, Materialeigenschaften, auch durch digitale Unterstützung.
                                                                                                  Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk
                                                                                                  vorfertigen und auf der Baustelle rasch und kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als
                                                                                                  Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Mit einem
                                                                                                  Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten
                                                                                                  Einsatz von Baumaterialien aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an, das Bauwerk- und
                                                                                                  Baustoffrecycling fördern wir vorrangig. Die Kapazität nachwachsender Die Kapazität
                                                                                                  nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher wollen wir im Gebäudeenergiegesetz honorieren und
                                                                                                  als Beitrag zum klimaneutralen Gebäudebestand auch anrechnen.

                                                                                                    Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen für ressourcenschonende Infrastrukturen und
                                                                                                    lebenswerte Städte genutzt und im Sinne der Bürger*innen und des Gemeinwohls eingesetzt
                                                                                                    werden. Der Schutz vor Risiken, etwa bei der Datensicherheit und kritischen Infrastrukturen,
                                                                                                    muss dabei immer berücksichtigt werden. Dies ist eine primäre öffentliche Aufgabe. Schon
                                                                                                    heute geben Städte und Gemeinden wertvolle IT-Infrastrukturen aus der Hand. Städte und
                                                                                                    Gemeinden müssen durch ein Bundesprogramm mehr Mittel an die Hand bekommen, um ihre
                                                                                                    Verwaltung, das Management der Energiekreisläufe sowie die Infrastrukturen digital zu
                                                                                                    ertüchtigen.

                                                                                                      Wohnraum nutzen – Leerstand und Fehlnutzung verhindern

                                                                                                        Nicht immer fehlt Wohnraum: Manchmal ist er vorhanden, wird aber nicht oder falsch genutzt.
                                                                                                        Wir wollen gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum vorgehen. Wenn
                                                                                                        Eigentümer*innen eine Zweckentfremdung nicht beenden oder Wohnraum verfallen lassen und
                                                                                                        andere Sanktionen nicht wirken, ist die Einsetzung von Treuhänder*innen ein Mittel zur
                                                                                                        Herstellung der Wohnnutzung. In beliebten Großstädten verschwindet Wohnraum auch dadurch,
                                                                                                        dass er als Ferienwohnung genutzt und so für dauerhafte Bewohner*innen unzugänglich wird.
                                                                                                        Nicht selten findet man in den beliebten Lagen von Städten wie Berlin und Hamburg viele
                                                                                                        Inserate bei Airbnb und Co., aber kaum Mietwohnungsangebote mehr. Wir unterstützen die
                                                                                                        Kommunen dabei, gegen Zweckentfremdung und Fehlnutzungen vorzugehen und diese zu verbieten.
                                                                                                        Die Verfolgung muss verbessert und die Bußgelder müssen erhöht werden. Die EU-Kommission
                                                                                                        steht in der Pflicht, die Länder und Kommunen bei der Schaffung von verbindlichen
                                                                                                        Auskunftspflichten von Online-Plattformen zu unterstützen.

                                                                                                          Seit 1987 ist die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner*in um über ein Drittel
                                                                                                          gestiegen und statistisch leben mittlerweile in jeder Wohnung weniger als 2 Personen . Der
                                                                                                          Grund dafür ist oft, dass immer mehr Menschen in Wohnungen leben, die für sie zu groß
                                                                                                          geworden sind. Menschen etwa, die nicht in eine kleinere Wohnung ziehen, wenn die Kinder aus
                                                                                                          dem Haus sind, oder Menschen, die nach einer Trennung oder dem Versterben der Partner*in in
                                                                                                          ihrer Wohnung verbleiben. Ein Umzug kommt für sie oft aus Kostengründen nicht in Betracht,
                                                                                                          weil sie dann einen älteren und sehr günstigen Mietvertrag verlieren würden. Und eine neue
                                                                                                          Wohnung wäre nicht nur kleiner, sondern zudem meist sogar dennoch auch noch teurer. Oftmals
                                                                                                          ist das auch der Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung nicht aufgeben, wenn sie eine andere,
                                                                                                          weiter entfernte Arbeit antreten. Die weiten Arbeitswege verschärfen wiederrum zusätzlich
                                                                                                          die Verkehrsprobleme in unseren Städten. Diese Probleme wollen wir angehen, indem wir den
                                                                                                          Mieter*innen ein Recht geben, ihre bestehenden Mietverträge untereinander zu tauschen. So
                                                                                                          können Menschen ihre als zu groß empfundene Wohnung mit beispielsweise jungen Familie
                                                                                                          tauschen, die dringend mehr Platz benötigt. Und das ohne steigende Kosten, weil sie einfach
                                                                                                          in den Mietvertrag der Anderen als neue Mietpartei einsteigen. Bisher wird dies nur
                                                                                                          innerhalb von einigen Wohnungsgesellschaften und auf freiwilliger Basis praktiziert. Wir
                                                                                                          werden dafür einen allgemeinen Rechtsanspruch einführen. Er soll zunächst nur für
                                                                                                          Wohnungsgesellschaften gelten, private Kleinvermieter*innen bleiben davon ausgenommen.
                                                                                                          Außerdem werden wir der Vermieter*in ein Recht einräumen, bei berechtigten Gründen der
                                                                                                          Übertragung des Mietvertrags zu widersprechen. Zusätzlich wollen wir den Umzug in solchen
                                                                                                          Fällen finanziell fördern.

                                                                                                          Mit einem Programm für flächensparendes Wohnen fördern wir Umzüge, Umbauten und
                                                                                                          Wohnungstausch durch Information, Beratung und Zuschüsse. So werden beispielsweise Eltern
                                                                                                          unterstützt, die ihre Wohnung nach dem Auszug ihrer Kinder mit einer jungen Familie tauschen
                                                                                                          wollen, oder die ihre Wohnung so umbauen wollen, dass die alten Kinderzimmer als eigene
                                                                                                          Wohnung vermietet werden können. Bremen beispielsweise will eine zentrale, öffentliche
                                                                                                          Plattform für Wohnungstausch einrichten, in die neben den Beständen der öffentlichen
                                                                                                          Wohnungsbaugesellschaften auch private Vermieter*innen einbezogen werden.


                                                                                                          Kommunen und Baubranche für mehr Wohnungsneubau stärken

                                                                                                            Das in den Bereichen Planung und Bau tätige Personal in den Kommunen ist seit 1991 um 35
                                                                                                            Prozent zurückgegangen. . Und heute sind es diese wenigen Beschäftigten, die den
                                                                                                            aufgelaufenen kommunalen Investitionsstau bei maroden Schulen und Brücken lösen und
                                                                                                            zusätzlich Wohnungsneubau und Klimaschutz organisieren sollen. Gestiegene Anforderungen an
                                                                                                            Vergabe, Rechtskonformität und Bürgerbeteiligung erfordern darüberhinaus, dass die
                                                                                                            Personalkapazitäten in den Ämtern dauerhaft wieder aufgebaut werden.

                                                                                                              Ganz ähnlich sieht es im privaten Sektor aus: Trotz Einstellungen in den vergangenen Jahren
                                                                                                              arbeiten heute in der Bauwirtschaft fast 800.000 Menschen weniger als noch Mitte der 1990er
                                                                                                              Jahre. Hinzu kommen die planenden, finanzierenden und überwachenden Berufe. Wenn wir beim
                                                                                                              Planen und Bauen wieder aufholen wollen, muss sich das schnell ändern.

                                                                                                                Denn in dieser schwierigen Situation brauchen wir die Kommunen bei der Planung und beim Bau
                                                                                                                mehr als je zuvor. Die Steuerung der Bautätigkeit, des Klimaschutzes in Stadtvierteln und in
                                                                                                                Gebäuden sehen wir als kommunale Aufgabe. Daher wollen wir den Kommunen das Planen und
                                                                                                                Steuern erleichtern durch planbare, verlässliche Investitionshilfen, finanzielle Entlastung
                                                                                                                der Kommunen sowie leichtere Planungsinstrumente im Planungs- und Baurecht für dringende
                                                                                                                Belange: Vorkaufsrechte, Klimamodernisierung oder Neubauplanung im Ortskern. Wir stärken die
                                                                                                                Kommunen und sorgen für planbare und verlässliche Investitionshilfen, und zwar mit dem
                                                                                                                „Aktionsplan Faire Wärme“, der Bauoffensive, einem Bundesprogramm für grüne Infrastrukturen
                                                                                                                und der Neuen Wohngemeinnützigkeit. So können Kommunen wieder eigenes Planungspersonal
                                                                                                                einstellen, ihre Wohnungsämter und Grünflächenämter stärken und bei Bedarf
                                                                                                                Wohnungsunternehmen gründen, und zwar mit demokratisch legitimierter Planung in kommunaler
                                                                                                                Hand, nicht durch Finanzinvestoren. Überschuldete Kommunen wollen wir durch Altschuldenhilfe
                                                                                                                und Entlastung bei den Sozialkosten wieder auf die Füße helfen. Zudem wollen wir ein
                                                                                                                Programm zum Abbau der Altschulden ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher
                                                                                                                Wohnungsunternehmen auflegen, um dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung diese
                                                                                                                Ungerechtigkeit zu beseitigen.

                                                                                                                  Wir wollen es Kommunen ermöglichen, mit machbarem Aufwand Bauland im Innenbereich für
                                                                                                                  öffentliche und private Investitionen zu aktivieren, und gleichzeitig grüne Freiräume,
                                                                                                                  Mobilität, Schulen und Sozialwohnungen einzuplanen. Dazu geben wir ihnen da, wo
                                                                                                                  Wohnraummangel und Belange der Stadtentwicklung es erfordern, die Möglichkeit, ein
                                                                                                                  „Innenentwicklungsgebiet“ festzulegen. Darin können sie aktiv Baulücken, Brachflächen und
                                                                                                                  andere Flächen zur baulichen oder Freiraumnutzung erschließen und entwickeln. Das ergänzt
                                                                                                                  die Baugenehmigung nach §34 BauGB. Außerdem soll in diesen Gebieten das kommunale
                                                                                                                  Vorkaufsrecht ausgebaut werden. So können die Kommunen zum Beispiel im Umland der
                                                                                                                  Ballungszentren und Metropolen Baupotenziale in den Ortskernen erschließen, bevor sie
                                                                                                                  Bauland auf der grünen Wiese entwickeln. Die Erschließung durch Stadtbahnen und
                                                                                                                  Radschnellwege ist genauso wie die durch Pflegedienste, Jugendzentren und Kitas einfacher in
                                                                                                                  kompakteren Orten.

                                                                                                                    Öffentliche Bauinvestitionen sind immer noch häufig von der Kassenlage abhängig. Fehlt es an
                                                                                                                    Steuereinnahmen, wird nicht mehr gebaut. Damit ist es für die private Bauwirtschaft nie
                                                                                                                    sicher, ob die aktuelle Auftragslage auch in Zukunft Bestand hat. In dieser Situation
                                                                                                                    erhöhen Unternehmen eher die Preise, als dass sie ihre Kapazitäten ausweiten. Durch die
                                                                                                                    Erhöhung und Verstetigung der Mittel für den öffentlichen Wohnungsbau und für Klimaschutz in
                                                                                                                    Gebäuden wollen wir das ändern und geben dem Baugewerbe das Signal, dass es sich lohnt zu
                                                                                                                    investieren und neue Beschäftigte einzustellen. Die Bauwirtschaft hat kaum noch
                                                                                                                    Produktivitätszuwächse.Firmen finden angesichts des Baubooms kaum noch Mitarbeiter*innen und
                                                                                                                    Fachkräfte. Wir werden alles tun, um die Bauwirtschaft dabei zu unterstützen. Damit
                                                                                                                    handwerkliche Berufe attraktiver für junge Menschen werden, wollen wir die Möglichkeiten der
                                                                                                                    dualen Ausbildung aufwerten und stärken. Für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Nicht-EU
                                                                                                                    Ausland braucht es ein modernes Einwanderungsrecht, das die bestehenden Regelungen
                                                                                                                    liberalisiert, systematisiert und vereinfacht und bessere Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildung
                                                                                                                    und Erwerbsmöglichkeiten für Asylsuchende bietet.

                                                                                                                    Insbesondere in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt brauchen wir eine Politik der
                                                                                                                    „sozialen Bodennutzung“, um ausreichend Wohn- und Pflegeprojekte schaffen zu können. In
                                                                                                                    diesen Gebieten begrüßen wir es, wenn Kommunen eine Mindestquote von 30% der neu zu
                                                                                                                    errichtenden Wohnflächen für den sozial geförderter Wohnungsbau vorsehen. Zudem sollten die
                                                                                                                    Grundstücke nicht nach Höchstgebotsverfahren an den Meistbietenden veräußert werden. Im
                                                                                                                    Rahmen von Konzeptausschreibungen sollten soziale und inklusive Wohnprojekten oder
                                                                                                                    genossenschaftliche Wohnformen mit Erbbaurecht bevorzugt werden.

                                                                                                                      2. Faire Mieten: Mieter*innenrechte verbessern

                                                                                                                        Das Problem, dass immer mehr Menschen durch die Miete übermäßig belastet werden, hat
                                                                                                                        zahlreiche Ursachen. Dazu gehören unter Anderem ein zu geringer Wohnungsneubau - vor allem
                                                                                                                        im bezahlbaren Segment -, ein grassierender Niedriglohnsektor und prekäre
                                                                                                                        Beschäftigungsformen ebenso wie Spekulation mit Immobilien. Eine spürbare Begrenzung des
                                                                                                                        Mietsanstiegs ist kurzfristig das wirksamste Instrument, um die Ertragswerte von Immobilien
                                                                                                                        zu begrenzen und dämpfend auf die Preisentwicklung einzuwirken.

                                                                                                                          Die große Koalition hat im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Gebremst hat
                                                                                                                          sie allerdings kaum. Zu viele Ausnahmen durchlöchern ihre Wirksamkeit. Mit der Durchsetzung
                                                                                                                          werden die Mieter*innen allein gelassen. Es liegt an ihnen, gegen ihre neue Vermieter*in zu
                                                                                                                          klagen. Viele tun das nicht. Wir wollen deshalb in Gebieten mit Wohnungsnot regionale und
                                                                                                                          wirksame Mietobergrenzen einziehen. Die Mietpreisbremse muss endlich angezogen und unnötige
                                                                                                                          Ausnahmen abgeschafft werden. Geschäftsmodelle wie möbliertes Wohnen könnten so endlich
                                                                                                                          reguliert oder unterbunden werden. Sie muss als ein dauerhaftes Instrument im Mietrecht
                                                                                                                          erhalten bleiben, und nicht wie von der Bundesregierung geplant bereits 2025 wieder
                                                                                                                          auslaufen. Es sind die Länder, die darüber entscheiden, in welchen Gebieten die
                                                                                                                          Mietpreisbremse überhaupt gilt. Die Beschränkung, dass sie dies nur für maximal fünf Jahre
                                                                                                                          dürfen, muss fallen. Die Mietpreisbremse erlaubt heute, bis zu zehn Prozent über die
                                                                                                                          ortsübliche Vergleichsmiete hinauszugehen. Wir werden diesen Wert auf fünf Prozent senken.
                                                                                                                          Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden wir zu einer Ordnungswidrigkeit machen und mit
                                                                                                                          einer empfindlichen Geldbuße belegen. Um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverträgen
                                                                                                                          stärker einzuschränken, werden wir den Mietanstieg auf maximal 2,5 Prozent pro Jahr bis zur
                                                                                                                          ortsüblichen Vergleichsmiete beschränken.

                                                                                                                            Miethöhen orientieren sich in vielen Fällen an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in
                                                                                                                            Mietspiegeln ermittelt wird. Diese ortsübliche Vergleichsmiete steigt aber vielerorts rasch
                                                                                                                            an. Der Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten vier Jahre
                                                                                                                            zusammen. Die Große Koalition hat das sehr zaghaft auf künftig sechs Jahre verlängert. Dies
                                                                                                                            führt aber immer noch dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch die bestehenden
                                                                                                                            Mietverträge zeitlich verzögert betroffen sind. Wir werden deshalb die Mietverträge der
                                                                                                                            letzten zwanzig Jahre für die Berechnung des Mietspiegels berücksichtigen. In einigen
                                                                                                                            Kommunen gibt es überhaupt keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können
                                                                                                                            Mieter*innen die Höhe der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich
                                                                                                                            bestimmen. Wir werden die Kommunen finanziell unterstützen, um dies künftig abzusichern.
                                                                                                                            Zukünftig soll es den Ländern ermöglicht werden, Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die
                                                                                                                            Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels aufzuerlegen und das auch finanziell zu
                                                                                                                            fördern. Dort wo es qualifizierte Mietspiegel gibt, sollen diese auch von allen
                                                                                                                            Wohnungsanbietern verpflichtend als Mieterhöhungsinstrument genutzt werden müssen, damit
                                                                                                                            Wohnungseigentümer*innen künftig nicht mehr auf Basis von teureren Vergleichswohnungen
                                                                                                                            Mieterhöhungen einklagen können. Die Heranziehung von Vergleichswohnungen zur Begründung der
                                                                                                                            Mieterhöhung darf nur dann erfolgen, wenn die Vergleichswohnungen nicht allein aus dem
                                                                                                                            Bestand nur eine*r Eigentümer*in stammen.
                                                                                                                            Wir wollen durch Änderung des BGBs und der Betriebskostenverordnung sicherstellen, dass die
                                                                                                                            Grundsteuer nicht länger auf die Mieter*innen umgelegt werden kann. 57,9 Prozent der
                                                                                                                            Haushalte (ca. 36,4 Millionen Menschen) wären so nicht länger von der Grundsteuer belastet.
                                                                                                                            Für statistische Verweise auf die Betriebskostenverordnung werden wir durch eine Änderung
                                                                                                                            des BGBEGs eine Übergangsfrist von mindestens 10 Jahren gewähren.

                                                                                                                              Der Plan der Berliner Landesregierung, einen Mietendeckel einzuführen, gibt der Stadt ein
                                                                                                                              weiteres Instrument zur preislichen Regulierung des überhitzten Wohnungsmarktes an die Hand.
                                                                                                                              Weil mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten wird, ist es richtig, dass
                                                                                                                              Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit sorgsam geprüft werden.

                                                                                                                                Über die Kündigung bestehender Mietverträge und die Eigentumsumwandlung oder die
                                                                                                                                Wiedervermietung an wohlhabendere Mieter*innen findet ein großer Teil der Mietsteigerungen
                                                                                                                                statt. Menschen werden aus ihren Nachbarschaften verdrängt. Stadtteile werden sozial immer
                                                                                                                                homogener und die Gesellschaft treibt auseinander. Kündigungen führen in extremen, aber
                                                                                                                                leider immer häufigeren Fällen auch zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei
                                                                                                                                Familien mit Kindern. Unser Ziel ist es, beim Kündigungsschutz wieder ein Gleichgewicht
                                                                                                                                zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen herzustellen. Gerät ein*e Mieter*in in
                                                                                                                                Zahlungsverzug und erhält deswegen die Kündigung, soll er oder sie die Möglichkeit haben,
                                                                                                                                die Kündigung durch Nachzahlung abzuwenden. Mieter*innen sollen keine Angst haben müssen,
                                                                                                                                ihre Wohnung zu verlieren, nur weil sie berechtigt von ihrem Mietminderungsrecht bei Mängeln
                                                                                                                                in der Wohnung Gebrauch gemacht haben. Wir wollen kostenfreie Mieterberatungen und die
                                                                                                                                Schuldnerberatung in den Kommunen ausbauen.

                                                                                                                                  Menschenrecht auf Wohnen durchsetzen

                                                                                                                                    Die Anzahl wohnungsloser Menschen in Deutschland seit Jahren rapide ansteigt. Nach
                                                                                                                                    Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2017 mind.
                                                                                                                                    650.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Hinzukommen tausende Obdachlose, deren Anzahl
                                                                                                                                    bisher nicht systematisch erfasst ist. Immer mehr Städte reagieren auf die steigenden
                                                                                                                                    Obdachlosigkeit mit baulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, um obdachlose Menschen von
                                                                                                                                    bestimmten Plätzen fernzuhalten. Diese Praxis ist für uns mit der Menschenwürde nicht
                                                                                                                                    vereinbar, verlagert Obdachlosigkeit nur und muss unterbunden werden. Stattdessen wollen wir
                                                                                                                                    ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und
                                                                                                                                    Obdachlosigkeit auf den Weg bringen und uns entsprechend der globalen Nachhaltigkeitsziele
                                                                                                                                    vornehmen, dass es bis 2030 keine Obdachlosigkeit mehr in Deutschland gibt.

                                                                                                                                    Überforderung, Burn-out-, Suchterkrankungen, Verschuldung und Armut: Insbesondere Personen
                                                                                                                                    mit sozialen Schwierigkeiten, aber zunehmend auch Frauen und Familien mit Kindern sind von
                                                                                                                                    Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Um sie beim Erhalt des Wohnraums zu unterstützen,
                                                                                                                                    wollen wir in allen Kommunen Fachstellen einrichten, in denen Ansprechpartner*innen der
                                                                                                                                    Jobcenter, der Sozialämter, der Bau- und Wohnungsaufsicht, von Sucht- und
                                                                                                                                    Schuldnerberatungsstellen und der Mieter*innenberatung zusammenwirken. Auch Personen im
                                                                                                                                    ALG2-Bezug sind aufgrund von Sanktionen oder unzureichenden Kosten der Unterkunft besonders
                                                                                                                                    oft von Wohnungslosigkeit bedroht. Sie wollen wir vor Wohnungslosigkeit schützen, indem wir
                                                                                                                                    die Kosten der Unterkunft den regionalen Wohnungsmärkten anpassen und die Sanktionierung der
                                                                                                                                    sozialen Mindestsicherung und der Kosten der Unterkunft abschaffen. EU-Bürger*innen, die auf
                                                                                                                                    der Suche nach Arbeit nach Deutschland kommen, wollen wir ebenfalls vor Wohnungslosigkeit
                                                                                                                                    bewahren. Dafür wollen wir sie von Anfang an gezielt bei der Suche nach
                                                                                                                                    sozialversicherungspflichtiger Arbeit unterstützen und nach drei Monaten den Zugang zu
                                                                                                                                    Leistungen des SGB II ermöglichen. Außerdem wollen wir Kommunen befähigen, diese EU-
                                                                                                                                    Bürger*innen im Wohnungsnotfall den Zugang zu Notunterkünften zu gewährleisten.

                                                                                                                                    In angespannten Wohnungsmärkten beobachten wir, dass die Wohnungslosigkeit bis weit in die
                                                                                                                                    Mittelschicht hineinreicht. Auch diese braucht unsere Unterstützung. Bei besonderen sozialen
                                                                                                                                    Härten sind Zwangsräumungen mit allen Mitteln zu verhindern, bis alternativer Wohnraum am
                                                                                                                                    Wohnort zur Verfügung steht. Denn eine Unterbringung in Wohnungsloseneinrichtungen ist für
                                                                                                                                    diesen Personenkreis unzumutbar. Kommunale Wohnungsunternehmen wollen wir außerdem
                                                                                                                                    verpflichten, Zwangräumung durch Beratung möglichst abzuwenden und Ersatzwohnraum zur
                                                                                                                                    Verfügung zu stellen.

                                                                                                                                    Wer einmal in die Wohnungslosigkeit gerät, schafft es selten aus eigener Kraft aus dieser
                                                                                                                                    hinaus und lebt über mehrere Jahre in Wohnungsloseneinrichtungen. Dabei sind Betroffene
                                                                                                                                    erheblichen gesundheitlichen und sozialen Gefährdungen ausgesetzt. Wir wollen daher
                                                                                                                                    niedrigschwellige passgenaue Hilfen für Obdachlose ausbauen, wie z. B. Hilfeangebote für
                                                                                                                                    Psychisch- und Suchtkranke. Es ist eine menschenwürdige Notversorgung sicherzustellen, die
                                                                                                                                    besondere Bedarfe von vulnerablen Gruppen wie Obdachlose mit Mobilitätseinschränkungen,
                                                                                                                                    Pflegebedürftige und Sterbenskranke (Hospiz) berücksichtigt. In spezialisierten Unterkünften
                                                                                                                                    wollen wir unter anderem von Wohnungslosigkeit betroffenen LSBTTIQ*-Jugendlichen einen
                                                                                                                                    "Safer Space" vor Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Übergriffen bieten. Darüber
                                                                                                                                    hinaus müssen Bürger*innen unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug Zugang zu
                                                                                                                                    Notunterkünften erhalten.
                                                                                                                                    Um eine möglichst schnelle Reintegration in normale Wohnungsverhältnisse zu ermöglichen,
                                                                                                                                    wollen wir in allen Wohnungsloseneinrichtungen die Beratung durch Sozialarbeiter*innen
                                                                                                                                    ausbauen und Wohnungslose durch die Einrichtung von kommunalen Wohnungsakquisestelle bei der
                                                                                                                                    Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützen. Außerdem braucht es eine gezielte
                                                                                                                                    Förderung des "Housing First"-Ansatzes, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können,
                                                                                                                                    ohne sich zuvor für Hilfe "qualifizieren" zu müssen. So soll das Menschenrecht auf Wohnen
                                                                                                                                    dauerhaft sichergestellt werden.

                                                                                                                                    Das Wohngeld wollen wir als wohnungs- und sozialpolitisches Instrument stärken. Es muss
                                                                                                                                    durch jährliche Anpassung dynamisiert werden und die Berechnung der Mietstufen darf nicht
                                                                                                                                    länger nur auf Grundlage der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgen. Zudm wollen wir einen
                                                                                                                                    Erwerbstätigenfreibetrag einführen und das Wohngeld unschädlich für das Aufenthaltsrecht
                                                                                                                                    ausgestalten. Um Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher in Folge einer energetischen
                                                                                                                                    Sanierung nicht mit den gestiegenen Mietkosten alleine zu lassen, werden wir eine
                                                                                                                                    Klimakomponente beim Wohngeld einführen.

                                                                                                                                      Eigenbedarfskündigungen sollen deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die
                                                                                                                                      Eigentümer*in und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Wir
                                                                                                                                      wollen prüfen inwiefern es möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders
                                                                                                                                      schutzwürdigen Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschliessen. Die
                                                                                                                                      voranschreitende Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wollen wir so nicht
                                                                                                                                      hinnehmen. Die Kommunen können heute schon in sogenannten Milieuschutzgebieten die
                                                                                                                                      Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen zwar einschränken, aber durch eine Lücke im
                                                                                                                                      Bundesbaugesetz nicht untersagen. Bedingungen und Befristungen werden wir weitgehend
                                                                                                                                      abschaffen, so dass eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Umwandlung ausnahmslos
                                                                                                                                      und stadtweit untersagen kann, wenn sie es für geboten hält. Wir setzen verstärkt auf das
                                                                                                                                      städtebauliche Instrument des Milieuschutzes, um die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung
                                                                                                                                      in Gebieten mit hohem Verdrängungsdruck zu erhalten.

                                                                                                                                        Oft scheitert Mietrecht in der Umsetzung. Mieter*innen werden alleine gelassen und müssen
                                                                                                                                        ihre Rechte gegen große Wohnungskonzerne einklagen, die allerdings Heerscharen von Anwälten
                                                                                                                                        beschäftigen, um ihre Interessen durchzusetzen. Um ein Kräftegleichgewicht zwischen großen
                                                                                                                                        Wohnungsunternehmen und Mieter*innen herzustellen, sind mehr kollektive Klagemöglichkeiten
                                                                                                                                        unerlässlich. Hierfür wollen wir Gruppenklagen einführen. Außerdem streben wir an, die
                                                                                                                                        Einhaltung der zulässigen Miethöhen effektiver zu kontrollieren und damit mehr Verstöße
                                                                                                                                        aufzudecken. Dazu wollen wir auch das Wirtschaftsstrafrecht gegen überhöhte Mieten wieder
                                                                                                                                        wirksam machen. Verstöße werden wir wirksam sanktionieren.

                                                                                                                                          Viele Menschen werden auf dem Wohnungsmarkt aus rassistischen oder anderen Gründen
                                                                                                                                          diskriminiert. Oft werden Menschen allein wegen ihres Namens, ihrer Sprache oder ihres
                                                                                                                                          bisherigen Wohnorts nicht zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen oder haben als potentielle
                                                                                                                                          Mieter*innen keine Chance. Wir wollen diese Diskriminierung beenden. Dafür muss das
                                                                                                                                          Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert, die Ausnahmen bei der Vermietung von
                                                                                                                                          Wohnraum (AGG, §19 Abs. 3) ersatzlos gestrichen und der Merkmalskatalog erweitert werden.
                                                                                                                                          Denn der soziale Status oder auch die Sprache sind Diskriminierungsmerkmale, die auf dem
                                                                                                                                          Wohnungsmarkt eine besonders wichtige Rolle spielen. Wohnprojekte und Wohnformen, die
                                                                                                                                          vulnerable und marginalisierte Gruppen gezielt unterstützen und einen "Safer Space" vor
                                                                                                                                          Diskriminierung bieten, wollen wir fördern. Außerdem setzen wir uns für die Einführung des
                                                                                                                                          Verbandsklagerechts ein, damit Verbände für Betroffene klagen können. Und wir wollen, dass
                                                                                                                                          Fachstellen zur Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen, die von Diskriminierung
                                                                                                                                          betroffen sind, gestärkt und ausgebaut werden. Sie sollen auch Testingverfahren anwenden.
                                                                                                                                          Damit wollen wir den Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt wirkungsvoller gestalten.

                                                                                                                                            Gewerbemietrecht und Grundsteuer reformieren

                                                                                                                                              Für lebenswerte Städte ist auch ein vielfältiges Angebot an kleinen Läden,
                                                                                                                                              Handwerksbetrieben und Angeboten für Familien im direkten Wohnumfeld entscheidend. Gerade
                                                                                                                                              kleine Gewerbetreibende in den begehrten Lagen können sich die steigenden Mieten vielfach
                                                                                                                                              nicht mehr leisten. Damit wird die Knappheit auch für den Wirtschaftsstandort zu einer
                                                                                                                                              ernsten Bedrohung für Vielfalt. Auch Träger sozialer Einrichtungen sind für ihre Arbeit auf
                                                                                                                                              bezahlbare Gewerberäume angewiesen, die in den Städten immer knapper werden.
                                                                                                                                              Deshalb muss auch das Gewerbemietrecht reformiert werden. Auch für Gewerbetreibende braucht
                                                                                                                                              es eine Begrenzung von Mieterhöhungen, eine Mietpreisbremse bei Neuvermietung und einen
                                                                                                                                              wirksamen Kündigungsschutz. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit: Die Praxis,
                                                                                                                                              Mietverträge auf kurze Zeiträume von zum Beispiel einem Jahr zu befristen, muss beendet
                                                                                                                                              werden.

                                                                                                                                                . Wir wollen sicherstellen, dass durch die Reform der Grundsteuer nicht die Mieter*innen
                                                                                                                                                belastet werden. Deshalb werden wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter*innen
                                                                                                                                                abschaffen. Für bestehende Vereinbarungen, die dem entgegenstehen, werden wir eine
                                                                                                                                                angemessene Übergangsfrist gewähren.

                                                                                                                                                  3. Spekulation, Geldwäsche und Steuerumgehung beenden

                                                                                                                                                    Die Explosion der Immobilienpreise zeigt, dass Wohnungen und Grundstücke zum
                                                                                                                                                    Spekulationsobjekt auf den Finanzmärkten geworden sind. Nicht nur die Mieter*innen leiden
                                                                                                                                                    unter dieser Entwicklung. Mehr und mehr Expert*innen warnen vor einer Immobilienpreisblase
                                                                                                                                                    in Deutschland, deren Platzen verheerende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hätte.
                                                                                                                                                    Wir wollen zu einem Wohnungsmarkt zurückkehren, der nicht vom Spekulationsinteresse
                                                                                                                                                    getrieben wird.
                                                                                                                                                    Wir wollen die Anhäufung von Immobilienbesitz und damit die Vermögenskonzentration in den
                                                                                                                                                    Händen weniger Investoren und anonymen Kapitals steuerlich unattraktiv machen.

                                                                                                                                                      Durch die Steuerumgehung mittels sogenannter Share Deals gelingt es großen
                                                                                                                                                      Wohnungsgesellschaften, und spekulationsgetriebenen Immobilienakteuren Immobilien zu kaufen,
                                                                                                                                                      ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Immer größere Wohnungsbestände sind in die Hand von
                                                                                                                                                      börsennotierten Konzernen, internationalen Gesellschaften und Private Equity Fonds geraten.
                                                                                                                                                      Auch die deutsche Körperschaftsteuer wird so umgangen. Sie verschieben Gewinne ins Ausland,
                                                                                                                                                      um die Körperschaftssteuer auf Mieterträge und Veräußerungsgewinne auf ein Minimum zu
                                                                                                                                                      reduzieren. Wir werden die Praxis der steuerfreien Share Deals beenden, indem wir schon bei
                                                                                                                                                      einem Verkauf der Mehrheit einer Gesellschaft zumindest anteilig Grunderwerbsteuer erheben.
                                                                                                                                                      Außerdem wollen wir für die Länder die Möglichkeit schaffen, die Grunderwerbsteuer
                                                                                                                                                      progressiv auszugestalten. Wenn Wohnungskonzerne große Immobilienbestände aufkaufen, soll
                                                                                                                                                      eine höhere Grunderwerbsteuer fällig werden, als wenn Privatpersonen ein Wohneigentum
                                                                                                                                                      erwerben. Unternehmen der Neuen Wohngemeinnützigkeit werden von der Grunderwerbsteuer
                                                                                                                                                      vollständig befreit. So wird die Grunderwerbsteuer zu einer Antispekulationssteuer.

                                                                                                                                                        Der deutsche Wohnungsmarkt gilt in Europa als Paradies für Geldwäsche. Mit Geldern aus
                                                                                                                                                        kriminellen Geschäften wie Bestechung, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung werden deutsche
                                                                                                                                                        Immobilien aufgekauft, denn die Gefahr, entdeckt zu werden, ist in Deutschland gering. Der
                                                                                                                                                        deutsche Wohnungsmarkt ist bei russischen Oligarchen und der italienischen Mafia ebenso
                                                                                                                                                        populär wie bei griechischen, deutschen oder amerikanischen Steuerhinterzieher*innen.
                                                                                                                                                        Deutschland gilt für sie als sicherer Hafen. Das von der großen Koalition eingeführte
                                                                                                                                                        Transparenzregister hat daran wenig geändert. Noch immer ist es in vielen Fällen nicht klar,
                                                                                                                                                        wem eine Immobilie letztlich gehört. Die wahren Eigentümer*innen verstecken sich oftmals
                                                                                                                                                        hinter verschachtelten Beteiligungsstrukturen. Transparenz darf deshalb in Zukunft nicht nur
                                                                                                                                                        drauf stehen, sondern muss auch drin sein. Für jede Immobilie in Deutschland müssen
                                                                                                                                                        wirtschaftlich Berechtigte und die letztlich dahinterstehenden natürlichen Personen benannt
                                                                                                                                                        werden – ohne jede Ausnahme. Das Transparenzregister selbst soll öffentlich zugänglich
                                                                                                                                                        werden, um seinem Namen auch endlich gerecht zu werden. Mindestens Journalist*innen,
                                                                                                                                                        Nichtregierungsorganisationen und den Bewohner*innen der Immobilien selbst muss ein
                                                                                                                                                        berechtigtes Interesse daran eingeräumt werden, so dass sie einfach und jederzeit Zugang zu
                                                                                                                                                        den Namen haben. Bei Gesellschaften als Eigentümer*in einer Immobilie muss auch im Grundbuch
                                                                                                                                                        über eine Identifikationsnummer ersichtlich sein, wer sich konkret dahinter verbirgt.
                                                                                                                                                        Gesellschaften, die nicht im Transparenzregister eingetragen sind, werden wir den Kauf von
                                                                                                                                                        Immobilien künftig nicht mehr gestatten.

                                                                                                                                                          Die Geldwäsche mit Immobilien in Deutschland wird zur Zeit auch dadurch stark vereinfacht,
                                                                                                                                                          dass der Immobilienkauf in Deutschland auch mit Bargeld stattfinden darf. In anderen
                                                                                                                                                          europäischen Ländern ist dies meist schon aufgrund von Obergrenzen für die Zahlung mit
                                                                                                                                                          Bargeld nicht möglich. Eine solche Obergrenze werden wir beim Kauf von Immobilien ebenfalls
                                                                                                                                                          einführen. Makler*innen und Notar*innen werden dazu verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu
                                                                                                                                                          überprüfen. Bei Verdacht auf Geldwäsche muss immer eine Meldung an die Behörden erfolgen und
                                                                                                                                                          in Fällen, bei denen die Herkunft der Gelder nicht identifiziert werden kann, darf der
                                                                                                                                                          Kaufvertrag nicht mehr notariell beglaubigt werden. Wir setzen hierbei auch auf
                                                                                                                                                          verpflichtende Fortbildungen für Makler*innen und Notar*innen und auf die Zusammenarbeit mit
                                                                                                                                                          den Kammern und Berufsverbänden. Auch die Bauaufsichten sollen bei unklaren
                                                                                                                                                          Eigentumsverhältnissen berechtigt werden, vor Erteilung einer Baugenehmigung Auskunft über
                                                                                                                                                          die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer zu verlangen. Außerdem sollen künftig bei jedem
                                                                                                                                                          Immobilienkauf die Finanzbehörden informiert werden, auch wenn die Käufer*innen nicht in
                                                                                                                                                          Deutschland steuerpflichtig sind. In diesem Fall sollen Meldungen an die zuständigen
                                                                                                                                                          Finanzbehörden des Landes erfolgen, in dem die Käufer*in und der wirtschaftlich Berechtigte
                                                                                                                                                          steuerpflichtig sind. So helfen wir auch anderen Staaten bei der Verfolgung von
                                                                                                                                                          Steuerhinterzieher*innen und anderen Kriminellen.

                                                                                                                                                            Alle Maßnahmen gegen Geldwäsche helfen aber wenig, wenn die Behörden nicht dazu in der Lage
                                                                                                                                                            sind, sie auch durchzusetzen. Wir werden die personelle und materielle Ausstattung im
                                                                                                                                                            Bereich Kontrolle und Bekämpfung sowie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf
                                                                                                                                                            Bundes- und Landesebene erheblich verbessern. Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität,
                                                                                                                                                            insbesondere im Immobilienbereich, soll der Schutz von Whistleblowern deutlich verbessert
                                                                                                                                                            und aufbauend auf den ersten Erfahrungen die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung erweitert
                                                                                                                                                            werden. Wir wollen prüfen, ob Immobilien zu gemeinwohlorientierten Zweckenin Bundes- bzw.
                                                                                                                                                            Landeseigentum überführt werden können.
                                                                                                                                                            .

                                                                                                                                                              Auch steuerliche Sonderbehandlungen machen Immobilien als Investitionsobjekt interessant und
                                                                                                                                                              treiben damit Preise und Mieten in die Höhe. Diese steuerlichen Vorteile wollen wir abbauen
                                                                                                                                                              beziehungsweise nur noch gemeinnützigen Eigentümer*innen gewähren. Für Veräußerungsgewinne
                                                                                                                                                              von privaten Immobilien wollen wir die Spekulationsfrist abschaffen und auch bei der
                                                                                                                                                              Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sicherstellen, dass Wertsteigerungen der
                                                                                                                                                              Immobilien besteuert werden.

                                                                                                                                                                4. Wohnen wird klimaneutral

                                                                                                                                                                  Klimafreundliche Modernisierung

                                                                                                                                                                    Wir wollen Fehlentwicklungen bei der energetischen Gebäudemodernisierung beenden. Zentral
                                                                                                                                                                    ist, dass der Bund die Rechtsgrundlagen dafür schafft, allen Eigentümer von Gebäuden, die
                                                                                                                                                                    dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, Anreize zu bieten, innerhalb der nächsten 30
                                                                                                                                                                    Jahre klimaneutral zu modernisieren. Auf dieser Grundlage soll energetische Modernisierung
                                                                                                                                                                    klaren Kriterien folgen: mehr Klimaschutz, so warmmietenneutral wie möglich, ohne
                                                                                                                                                                    Verdrängung sowie in Übereinstimmung mit den Mieterinnen und Mietern. Zusammen mit einem
                                                                                                                                                                    Energieeinsparrecht und einer Förderung, die die Modernisierungen auf den nötigen
                                                                                                                                                                    Klimaschutzpfad bringen, wollen wir so energieeffiziente Gebäude zu geringstmöglichen Kosten
                                                                                                                                                                    schaffen und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen. Zentral wird dabei sein, auch
                                                                                                                                                                    die Wärme erneuerbar zu machen. Ideale Systeme dafür sind die Nah- und Fernwärmenetze, die
                                                                                                                                                                    sich aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen speisen. Dort, wo die Besiedlungsstruktur
                                                                                                                                                                    es möglicht, müssen wir weg von der Einzelhausbetrachtung hin zu einer Quartiersbetrachtung.
                                                                                                                                                                    Durch diese Strategie hat es zum Beispiel Dänemark geschafft, den Anteil der Erneuerbaren im
                                                                                                                                                                    Wärmebereich auf 65 Prozent zu bringen und sie zielen auf 80 Prozent bis 2030. In
                                                                                                                                                                    Deutschland beträgt der Anteil 14 Prozent – meist aus Biogas-Anlagen.

                                                                                                                                                                      Kosten für Luxusmodernisierungen, wie beispielsweise einen neuen Balkon oder schicke
                                                                                                                                                                      Waschbecken, dürfen nicht weiter gegen den Mieterwillen auf die Miete umgelegt werden, denn
                                                                                                                                                                      sie führen regelmäßig zu Preissteigerungen. Freiwillige Vereinbarungen zwischen
                                                                                                                                                                      Vermieter*innen und Mieter*innen sind davon unbenommen. Um jedoch den CO2-Ausstoß wie auch
                                                                                                                                                                      die Energiekosten zu senken, ermöglichen wir eine, auch angesichts niedriger
                                                                                                                                                                      Finanzierungskosten angemessene Umlage. Statt heute acht Prozent der Kosten sollen höchstens
                                                                                                                                                                      vier Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro
                                                                                                                                                                      pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe der
                                                                                                                                                                      maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die
                                                                                                                                                                      Vermieter*innen zu schaffen, sie auch in Anspruch zu nehmen. Zudem soll sich die
                                                                                                                                                                      Umlagefähigkeit auf Maßnahmen zum Klimaschutz, den Abbau von Barrieren und die technische
                                                                                                                                                                      Einbruchssicherung beschränken. Mieter*innen sollen einen Gutschein für einen kostenlosen
                                                                                                                                                                      Klima-Check erhalten, um zu ermitteln, wo sie Energie und Kosten einsparen und das Klima
                                                                                                                                                                      schützen können. Eine Beschwerdestelle für Mieter*innen soll künftig im Streitfall klären,
                                                                                                                                                                      ob die Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich wie angekündigt Energie und Kosten einsparen und
                                                                                                                                                                      im Einklang mit Energiesparrecht und Sanierungsfahrplan sind. Selbstnutzende
                                                                                                                                                                      Eigentümer*innen wollen wir mit einem Steuerbonus bei der energetischen Sanierung ihrer
                                                                                                                                                                      Wohnungen und Häuser unterstützen. Diese Gruppe modernisiert weniger als
                                                                                                                                                                      Wohnungsunternehmen, daher muss es für sie attraktiver werden, an öffentliche Fördermittel
                                                                                                                                                                      zu gelangen.

                                                                                                                                                                      Für die Soziale Wärmewende brauchen wir daher eine gerechte Kostenverteilung zwischen
                                                                                                                                                                      Vermieter*innen, Mieter*innen, sowie der öffentlichen Hand. Die von uns vorgesehene
                                                                                                                                                                      Absenkung der Modernisieurngsumlage ist ein wichtiger Schritt, um als Sofortmaßnahme die
                                                                                                                                                                      einseitige Kostenverteilung zulasten der Mieter*innen zu beenden. Darüber hinaus werden wir
                                                                                                                                                                      alternative Vorschläge, die Modernisierungsumlage durch ein anderes Instrument zu ersetzen,
                                                                                                                                                                      prüfen und ggfls. in einem zweiten Schritt umsetzen.

                                                                                                                                                                        Wir wollen einen dynamisch angelegten, wirksamen CO2-Preis für den Wärmesektor einführen,
                                                                                                                                                                        der sich planbar an den Kosten des CO2-Ausstoßes des Energieträgers orientiert. Zudem wollen
                                                                                                                                                                        wir, dass der CO2-Preisbestandteil auf Wärmebrennstoffe als Investitionsanreiz für die
                                                                                                                                                                        Vermieter*innen wirkt, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu verbessern.

                                                                                                                                                                          Unternehmen und Privatpersonen brauchen Planungssicherheit für ihre
                                                                                                                                                                          Investitionsentscheidungen. Deshalb wollen wir erstens mit einem Energieeinspargesetz einen
                                                                                                                                                                          klaren Pfad vorgeben, wie viel Energie in welchen Bereichen bis wann eingespart werden muss.
                                                                                                                                                                          Im Gebäudebereich wollen wir zweitens das schwer zu durchblickende Regelungsdickicht durch
                                                                                                                                                                          ein einfaches und transparentes Energieeinsparrecht ersetzen. Anstatt jedes Bauteil einzeln
                                                                                                                                                                          zu bewerten, wollen wir die CO2-Emissionen und den Wärmebedarf eines Gebäudes zur
                                                                                                                                                                          maßgeblichen Steuerungsgröße machen.

                                                                                                                                                                            Den genauen Fahrplan für die Modernisierung älterer Gebäude erstellen sachverständige
                                                                                                                                                                            Energieberater*innen im Einklang mit der baukulturellen Gestaltung. Eigentümer*innen können
                                                                                                                                                                            Schritte des Fahrplans auf Antrag kostenlos erstellen lassen. Für die einzelnen Stationen im
                                                                                                                                                                            Klima-Fahrplan des Gebäudes gibt es öffentliche Fördermittel. Bei Neubau muss das Passivhaus
                                                                                                                                                                            zum verpflichtenden Standard werden, denn die beste Energie ist diejenige, die man gar nicht
                                                                                                                                                                            erst verbraucht. Bestandsgebäude wie Denkmäler sind unter fachlicher Aufsicht bestmöglich
                                                                                                                                                                            energetisch zu modernisieren. Wird die Heizung neu eingebaut oder getauscht, müssen künftig
                                                                                                                                                                            Anteile erneuerbare Wärmeenergie wie hocheffiziente Wärmepumpen, Solarenergie oder CO2-arme
                                                                                                                                                                            Nahwärme aus einem anliegenden Netz eingesetzt werden. Öffentliche Förderung gibt es nur ab
                                                                                                                                                                            einem solchen Klimapfad und für den Bestand nur bei bestmöglicher energetischer
                                                                                                                                                                            Modernisierung.

                                                                                                                                                                              Die Potenziale für solare, CO2-freie Wärme werden heute völlig unzureichend genutzt. 2017
                                                                                                                                                                              wurden nur knapp acht Terawattstunden Solarwärme genutzt. Für eine vollständig erneuerbare
                                                                                                                                                                              Wärmeversorgung ist mindestens das Zehnfache erforderlich. Doch bisher behindern staatliche
                                                                                                                                                                              Subventionen in dreistelliger Millionenhöhe für fossile Heizungen sowie fehlende gesetzliche
                                                                                                                                                                              Vorgaben für erneuerbare Wärme im Gebäudebestand den zügigen Ausbau der Solarthermie. Der
                                                                                                                                                                              Einbau von Öl- und Gasheizungen wird noch immer in Millionenhöhe vom Bund gefördert. Diese
                                                                                                                                                                              klimaschädliche Form des Heizens muss ein Ende haben. Ölheizungen dürfen künftig nicht mehr
                                                                                                                                                                              eingebaut werden. Zusätzlich wollen wir ein Förderprogramm für den Tausch von Öl- und
                                                                                                                                                                              Gasheizungen gegen moderne Heizungen mit Sonnenwärme und hocheffiziente Wärmepumpen ggf. mit
                                                                                                                                                                              Holz auflegen. Ebenso soll der Einsatz von erneuerbarer Wärme ab sofort verpflichtend
                                                                                                                                                                              werden, wenn eine fossile Heizung sowieso ausgetauscht wird.

                                                                                                                                                                                Energetische Quartierssanierung

                                                                                                                                                                                  Wir denken energetische Gebäudemodernisierung nicht länger nur von Haus zu Haus, sondern in
                                                                                                                                                                                  Zusammenhängen von städtischen Quartieren, Gewerbegebieten, Dörfern oder Siedlungen. Dadurch
                                                                                                                                                                                  stärken wir gemeinschaftliche Versorgungslösungen, die effizienter und günstiger sind als
                                                                                                                                                                                  eine Vielzahl von Einzellösungen.

                                                                                                                                                                                    Nahwärmenetze ermöglichen es, örtlich erzeugte Wärme aufzunehmen, mit Speichern zu
                                                                                                                                                                                    verknüpfen und effizient zu verteilen – insbesondere in dicht bebauten Quartieren. Deshalb
                                                                                                                                                                                    wollen wir sie CO2- und energieeinsparend ausbauen und stärker fördern, wenn sie zur lokalen
                                                                                                                                                                                    Klimastrategie passen. Wir wollen Wärmenetze dazu für die Einspeisung erneuerbarer Wärme
                                                                                                                                                                                    öffnen, etwa von großflächigen Solarthermieanlagen, hocheffizienten Groß-Wärmepumpen und
                                                                                                                                                                                    Power-to-Heat aus temporären Stromüberschüssen. Das Einspeisen besonders effizienter
                                                                                                                                                                                    Wärmeenergie aus Kraft-Wärme-Kopplung oder bisher ungenutzter Wärmequellen wie Abwärme oder
                                                                                                                                                                                    Abwasserwärme aus der Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen wollen wir fördern. Wir
                                                                                                                                                                                    werden eine Solarpflicht für Photovoltaik auf Neubauten einführen. Für die energetische
                                                                                                                                                                                    Quartierssanierung legen wir ein finanzstarkes Förderprogramm auf, um in Gebieten, in denen
                                                                                                                                                                                    viele Gebäude sanierungsbedürftig sind, die Modernisierungsrate zu erhöhen und
                                                                                                                                                                                    warmmietenneutrale Modernisierungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen zu
                                                                                                                                                                                    ermöglichen.

                                                                                                                                                                                      Mit dem Quartiersprogramm „Gutes Klima im Quartier“ wollen wir der Verdrängung von Menschen
                                                                                                                                                                                      mit geringem Einkommen entgegenwirken und den Zusammenhalt in den Stadtvierteln erhalten.
                                                                                                                                                                                      Aber auch Kommunen sollen darüber unterstützt werden, damit sie gezielt verbindliche
                                                                                                                                                                                      Klimafahrpläne mit passender Wärmeplanung auflegen und zugleich soziale Fördervereinbarungen
                                                                                                                                                                                      mit den Eigentümer*innen für die Modernisierung der Einzelgebäude treffen können.
                                                                                                                                                                                      Mieter*innen und selbstnutzende Eigentümer*innen mit kleinen Einkommen sollen bei Bedarf
                                                                                                                                                                                      einen Sozialplan mit Modernisierung ohne Erhöhung der Warmmieten bzw. für tragbare
                                                                                                                                                                                      Investitionskosten bekommen können. Hierfür gibt es einen Förderbonus zusätzlich zur
                                                                                                                                                                                      heutigen KfW-Förderung.

                                                                                                                                                                                        Ökologisch bauen und wohnen

                                                                                                                                                                                          Die Klimakrise erfordert, dass wir das Leben in unseren Städten neu denken. Von Hitzewellen
                                                                                                                                                                                          sind die Bewohner*innen von Städten besonders betroffen, da Städte heißer werden als das
                                                                                                                                                                                          Umland und je nach Bebauung einen zusätzlichen Hitzeinseleffekt haben. Während einer
                                                                                                                                                                                          Hitzewelle kann es hier noch einmal bis zu acht Grad heißer sein als im Umland. In Berlin
                                                                                                                                                                                          könnte so bald ein Klima wie heute im australischen Canberra herrschen. Die Klimaanspassung
                                                                                                                                                                                          wird also in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen.

                                                                                                                                                                                            Deshalb müssen wir im Städtebau dringend für Kühlung sorgen. Statt Asphaltwüsten und
                                                                                                                                                                                            Hitzeinseln braucht es grüne Oasen in unseren Städten. Wasserflächen, Bäume, Parks, grüne
                                                                                                                                                                                            Dächer und Fassaden wirken wie natürliche Klimaanlagen. In Grünflächen und -dächern kann
                                                                                                                                                                                            Starkregen-Wasser versickern und gespeichert werden. Das kühlt und entlastet die
                                                                                                                                                                                            Kanalisation immens. Die Regenwasserableitung in Fliessgewässer wollen wir minimieren.
                                                                                                                                                                                            Versickerungsflächen und Zisternen wollen wir fördern.

                                                                                                                                                                                              Für das Bauen werden in Deutschland jährlich 250 Millionen Tonnen Sand und Kies sowie 230
                                                                                                                                                                                              Millionen Tonnen Naturstein abgebaut. Das geht mit der Zerstörung von Landschaften und
                                                                                                                                                                                              Lebensräumen einher. Gleichzeitig landen 200 Millionen Tonnen größtenteils
                                                                                                                                                                                              wiederverwertbarer Bauabfälle auf Deponien. Um das Recyceln dieser Baustoffe zu fördern,
                                                                                                                                                                                              wollen wir, dass die Länder auf Primärrohstoffe, entsprechend der Ausbeutung von Öl und Gas,
                                                                                                                                                                                              eine Abgabe nehmen können.

                                                                                                                                                                                                Für die Herstellung der Baustoffe selbst wird ein Vielfaches der Energie verbraucht, die das
                                                                                                                                                                                                entstehende Gebäude später pro Jahr benötigt. Wir wollen bei der Klassifizierung von Bau-
                                                                                                                                                                                                und Dämmstoffen die Umweltauswirkungen und den Energieeinsatz bei der Herstellung
                                                                                                                                                                                                berücksichtigen, die sogenannte graue Energie. Wir wollen eine Volldeklaration aller
                                                                                                                                                                                                Baustoffe gegenüber den Bauherr*innen. Künftig muss der Bund in seinen Gesetzen und
                                                                                                                                                                                                Förderprogrammen statt Styropor und Co. fossilfreie und CO2-speichernde Materialien aus
                                                                                                                                                                                                nachwachsenden Stoffen wie Holz und Pflanzenfasern belohnen.

                                                                                                                                                                                                  Damit auf den Dächern von Wohn- und Mietshäusern Solaranlagen entstehen und durch Haushalte
                                                                                                                                                                                                  oder E-Mobilität genutzt werden können, müssen auch Solaranlagen aus dem Quartier als
                                                                                                                                                                                                  Mieterstrom gefördert werden können, ohne Mengenbegrenzungen. Das neue Mieterstromgesetz ist
                                                                                                                                                                                                  dafür jedoch ungeeignet – viel zu bürokratisch und unattraktiv. Deshalb wollen wir die
                                                                                                                                                                                                  Anmeldung von Mieterstromanlagen und bestehende Beschränkungen vereinfachen. Und schließlich
                                                                                                                                                                                                  ist es unser Ziel, dass bei allen bundeseigenen Gebäuden ab einer Nutzfläche von 500
                                                                                                                                                                                                  Quadratmetern möglichst Solarthermie und Photovoltaik genutzt werden.

                                                                                                                                                                                                    5. Solidarisches Eigentum sichern und erweitern

                                                                                                                                                                                                      Deutschland ist Mieter*innenland. Die Wohnungsmärkte – vor allem in unseren großen Städten –
                                                                                                                                                                                                      waren lange geprägt von öffentlichen Wohnungsgesellschaften, großen Beständen an
                                                                                                                                                                                                      Sozialwohnungen und sozialen Eigentümern wie Genossenschaften. Dieses Modell hat
                                                                                                                                                                                                      sichergestellt, dass Mieter*innen vor drastischen Mieterhöhungen geschützt waren und man in
                                                                                                                                                                                                      Deutschland keine Immobilie besitzen musste, um auch in Zukunft bezahlbar wohnen zu können.

                                                                                                                                                                                                        Ein funktionierender Wohnungsmarkt braucht neben einem hohen Bestand an öffentlichem und
                                                                                                                                                                                                        gemeinwohlorientiertem Eigentum aber auch privates, selbstgenutztes Wohneigentum. Wir wollen
                                                                                                                                                                                                        die Länder ermächtigen, den Steuersatz der Grunderwerbssteuer progressiv auszugestalten und
                                                                                                                                                                                                        beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und im Gegenzug für private
                                                                                                                                                                                                        Besitzer*innen abzusenken. Wo andere auf finanzmarktgetriebene Wohnungsmärkte oder auf
                                                                                                                                                                                                        riesige staatliche Wohnungskonzerne setzen, ist das grüne Leitbild das gemeinschaftliche und
                                                                                                                                                                                                        solidarische Eigentum.

                                                                                                                                                                                                          Wir wollen Menschen auch und gerade beim Wohnen sowie der Gestaltung ihres Wohnumfelds ein
                                                                                                                                                                                                          selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Daher werden wir gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie
                                                                                                                                                                                                          kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften ebenso unterstützen wie den
                                                                                                                                                                                                          gemeinschaftlichen Erwerb von Immobilien durch die Mieter*innen. Es sind diese Akteur*innen,
                                                                                                                                                                                                          die Vorfahrt auf dem Wohnungsmarkt bekommen sollen. Die Erfahrungen zeigen nicht nur, dass
                                                                                                                                                                                                          selbstverwaltete Projekte funktionieren und auch langfristig tragen – wie zum Beispiel das
                                                                                                                                                                                                          „Mietshäusersyndikat“ eindrücklich zeigt. Das gemeinsame Agieren für den Stadtteil und die
                                                                                                                                                                                                          Gemeinschaft schafft echten Mehrwert sowie ein sozialeres und lebendigeres Umfeld: dauerhaft
                                                                                                                                                                                                          bezahlbaren Raum zum Wohnen, vielfältige gemeinschaftlich betriebene Gebäude und nicht
                                                                                                                                                                                                          kommerzielle, öffentliche Räume für Stadtteilaktivitäten und Kultur sowie die Erfahrung,
                                                                                                                                                                                                          wirklich etwas bewegen zu können.

                                                                                                                                                                                                            Wo Anonymität und Vereinsamung zum Problem werden, können gemeinschaftliche Formen des
                                                                                                                                                                                                            Wohnens dazu beitragen, dass wieder aktive Nachbarschaften entstehen, in denen Menschen
                                                                                                                                                                                                            generationenübergreifend füreinander Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig helfen.
                                                                                                                                                                                                            Deswegen werden wir Arten von gemeinschaftlichem Wohneigentum der direkten Bewohner*innen
                                                                                                                                                                                                            öffentlich fördern und dafür den nötigen Grund und Boden bereitstellen. Sie sollen
                                                                                                                                                                                                            beispielsweise Vorrang bei Konzeptvergaben erhalten. Und der Immobilienerwerb sollte nicht
                                                                                                                                                                                                            an der Finanzierung scheitern. Weil große Konzerne jederzeit Zugang zu günstigen Krediten
                                                                                                                                                                                                            haben, wollen wir ein Gegengewicht schaffen. Dafür werden wir verschiedene
                                                                                                                                                                                                            Finanzierungsformen wie günstige Kredite von öffentlichen Banken, Garantien und Bürgschaften
                                                                                                                                                                                                            prüfen. Außerdem soll das Vorkaufsrecht zu Gunsten von sozialen Akteuren und von
                                                                                                                                                                                                            Genossenschaften oder auch gemeinnützigen GmbHs ausgeübt werden können und diese Akteure
                                                                                                                                                                                                            auch bei der Ausübung des Vorkaufsrechts finanziell unterstützt werden. Hier kommen für uns
                                                                                                                                                                                                            Mischformen aus öffentlichem und privatem Eigentum in Betracht. So könnten beispielsweise
                                                                                                                                                                                                            kommunale oder landeseigene Wohnungsgesellschaften oder auch die Bundesanstalt für
                                                                                                                                                                                                            Immobilienaufgaben (BImA) ein Teileigentum erwerben. Das verhindert den weiteren Ausverkauf
                                                                                                                                                                                                            an börsennotierte und renditeorientierte Kapitalgesellschaften und schafft solidarische
                                                                                                                                                                                                            Eigentumsformen.

                                                                                                                                                                                                              Weiterhin werden wir Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen
                                                                                                                                                                                                              fördern. So kann der Zinsvorteil des Staates an junge Familien weitergegeben werden, denen
                                                                                                                                                                                                              es ermöglicht wird, Wohneigentum zu erwerben. Um sicher zu stellen, dass günstig gebaut und
                                                                                                                                                                                                              verkauft wird, sollte eine öffentliche Ausschreibung für den Bau der Wohnungen erfolgen und
                                                                                                                                                                                                              sie sollten auf öffentlichem Bauland im Erbbaurecht gebaut werden.

                                                                                                                                                                                                                Mehr Menschen sollen sich Wohneigentum leisten können. Die Kosten für die Makler*innen
                                                                                                                                                                                                                treiben die Preise in die Höhe. Zum Teil werden mehr als sieben Prozent des Kaufpreises
                                                                                                                                                                                                                verlangt, was weit über dem in anderen Ländern üblichen Werten liegt. Daher werden wir das
                                                                                                                                                                                                                Bestellerprinzip einführen: Künftig zahlt derjenige die Courtage, der auch die Maklerin
                                                                                                                                                                                                                bestellt. In aller Regel ist dies die Verkäufer*in einer Immobilie. Zusätzlich werden wir
                                                                                                                                                                                                                die Höhe der Gebühr gesetzlich für die Käufer*in auf maximal zwei Prozent deckeln. Zudem
                                                                                                                                                                                                                werden wir einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter*innen und Mietverwalter*innen sowie
                                                                                                                                                                                                                Makler*innen einführen.

                                                                                                                                                                                                                  Das Baukindergeld der großen Koalition werden wir abschaffen, weil es einen Mitnahmeeffekt
                                                                                                                                                                                                                  hat und wir die Mittel effizienter verwenden können. Außerdem werden wir Baugenossenschaften
                                                                                                                                                                                                                  fördern und die Menschen dabei unterstützen, genossenschaftliches Teileigentum an Wohnungen
                                                                                                                                                                                                                  zu erwerben. Dafür werden wir zinslose Darlehen und Zuschüsse zur Eigenkapitaleinlage
                                                                                                                                                                                                                  gewähren. Damit wird auch Menschen geholfen, die sich den vollständigen Kauf einer Immobilie
                                                                                                                                                                                                                  nicht leisten können.

                                                                                                                                                                                                                    Schon 1967 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Nutzung von Grund und
                                                                                                                                                                                                                    Boden nicht dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen
                                                                                                                                                                                                                    vollständig überlassen werden kann. Demnach sind gerade bei Grund und Boden die Interessen
                                                                                                                                                                                                                    des Allgemeinwohls höher zu werten als bei anderem Vermögen. Die in Artikel 14 des
                                                                                                                                                                                                                    Grundgesetzes geregelte Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist aber mehr und mehr
                                                                                                                                                                                                                    verlorengegangen. Wir wollen sie einfordern und herstellen. Die Möglichkeit zur
                                                                                                                                                                                                                    Vergesellschaftung gegen Entschädigung ist in unserer Verfassung ausdrücklich vorgesehen.
                                                                                                                                                                                                                    Wir würden uns wünschen, dass die Umstände die Länder und den Bund nicht zwingen, dieses
                                                                                                                                                                                                                    letzte Mittel anzuwenden, um das Sozialstaatsgebot zu erfüllen. Wenn Wohnungsunternehmen
                                                                                                                                                                                                                    sich jedoch weigern, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, kann die öffentliche Hand
                                                                                                                                                                                                                    diesen Schritt gehen.

                                                                                                                                                                                                                      Enteignungen im Einzelfall sind nicht nur im Grundgesetz vorgesehen, sondern erfolgen auch
                                                                                                                                                                                                                      regelmäßig, etwa wenn eine neue Autobahn gebaut werden soll. Der richtige Umgang mit
                                                                                                                                                                                                                      Enteignungen ist pragmatisch, nicht ideologisch. Wir wollen Enteignungen nur als letztes
                                                                                                                                                                                                                      Mittel anwenden, wenn es zu einem groben Missbrauch des Eigentumsrechts kommt. Etwa wenn mit
                                                                                                                                                                                                                      Bauland spekuliert, wertvoller Wohnraum bewusst nicht vermietet (spekulativer Leerstand),
                                                                                                                                                                                                                      trotz eines ausgesprochenen Baugebots weder gebaut noch verkauft wird oder wenn große
                                                                                                                                                                                                                      Wohnungsgesellschaften dauerhaft ihren Pflichten nicht nachkommen. Ob eine Enteignung
                                                                                                                                                                                                                      ökonomisch Sinn macht und das richtige Mittel ist, muss jeweils kommunal entschieden werden
                                                                                                                                                                                                                      und wird wesentlich von den erwarteten Kosten für die Steuerzahler*innen abhängen.

                                                                                                                                                                                                                      Gehe zu Zeile:
                                                                                                                                                                                                                      Zeile nicht gefunden
                                                                                                                                                                                                                      • PDF-Version
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