Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | T Grußworte und Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 10.09.2019, 05:19 |
WO-01: Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesschiedsgericht
Antragstext
Die Wahlen zum Bundesschiedsgericht sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen
Abstimmungssystems durchgeführt.
Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts nach § 20 Ziffer (3) der Satzung werden im
Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Vorsitzende*r, stellvertretende*r
Vorsitzende*r, Beisitzer*in, zwei stellvertretende Beisitzer*innen.
Alle Kandidat*innen stellen sich nur ein Mal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes,
für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den
jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesschiedsgericht beträgt 3 Minuten.
Danach beginnen die Wahlgänge. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die
erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den
meisten Stimmen gewählt.
Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3.
Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.
Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
Kommentare
Dirk Paul Finkeldey:
Das ist eine sehr ernst gemeinte Frage, da ich selbst beobachten konnte wie jemand insgesamt 6 Stimmen abgegeben hat.
Hierdurch ist aus meiner Sicht keine Ordentliche und Rechtlich einwandfreie Wahl möglich.