Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | T Grußworte und Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 10.09.2019, 05:22 |
WO-03: Wahlverfahren für die Wahl zum Parteirat
Antragstext
Die Wahlen zum Parteirat sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen
Abstimmungssystems durchgeführt.
Dem Parteirat gehören die Bundesvorsitzenden und die/der politischen
Bundesgeschäftsführer*in gemäß § 16 (2) der Satzung an. Die bis zu 13 weiteren
Mitglieder des Parteirats nach § 16 (2) der Satzung werden in verbundener Einzelwahl
getrennt nach Frauen und offenen Plätzen gewählt. Dem Parteirat gehören mindestens zur
Hälfte Frauen an, entsprechend der Wahl des Bundesvorstands werden somit zunächst 5
bis 7 Frauenplätze, danach 6 bis 8 Offene Plätze gewählt.
Alle Kandidat*innen stellen sich nur ein Mal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes,
für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den
jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Parteirat beträgt 4 Minuten.
Während der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten können Meldungen für Fragen
an die kandidierenden Personen bei der technischen Antragskommission schriftlich
eingereicht werden (Name, Kreisverband, Frage und Adressat*in). Das Präsidium verliest
pro Kandidat*in maximal 2
gezogene Fragen. Zur Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat*innen
jeweils 2 Minuten zur Verfügung.
Danach beginnen die Wahlgänge. Zunächst werden alle Frauenplätze gewählt, danach alle
Offenen Plätze. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie
in diesem Wahlgang Parteiratsmitglieder zu wählen sind.
Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Erreichen mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu
wählen sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt.
Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, reicht ab dem 3.
Wahlgang die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.
Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
Kommentare
Dirk Paul Finkeldey:
Das ist eine sehr ernst gemeinte Frage, da ich selbst beobachten konnte wie jemand insgesamt 6 Stimmen abgegeben hat.
Hierdurch ist aus meiner Sicht keine Ordentliche und Rechtlich einwandfreie Wahl möglich.
Philipp Schmagold:
es soll jemand 6 Stimmen abgegeben haben? Wo und wann soll das denn passiert sein?
Gerne per Email an mich wenden: Philipp (at) schmagold .de
Thomas Künstler:
Nabiha Ghanem:
Allerdings muss das auch nicht unbedingt ein großes Problem sein. Wir haben auch schon für kurzzeitig abwesende Delegierte auf deren Bitte hin abgestimmt. Der Klassiker: ich hole Kaffee, falls ich nicht rechtzeitig wieder da bin, wähle für mich XY.
Wenn allerdings ein großer KV zusammen weggeht und einer Person alle Geräte in die Hand drückt, wird es schwierig.
Christian-Ulrich Sauter:
aber das ist bei einer Papierwahl auch halbwegs einfach möglich, zur Not geht man mit 6 Stimmkarten zu 6 verschiedenen Einsammlern.
Und bei einer Papierwahl ist die Fälschung einer Stimmkarte auch sehr einfach.
Thomas Künstler:
Dirk Paul Finkeldey:
Weder die Technische Antragskommission, noch das Präsidium hat sich dafür Interessiert.
Die Meldenden Person ist schlicht abgeblitzt.