S-01 Beschluss: S-01: Klarstellung gleichberechtigte Teilhabe
Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung und Statute |
Antragsteller*in: | Sprecher*innenrat der Bundesarbeitsgemeinschaften (dort beschlossen am: 20.07.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 11.09.2019, 06:41 |
Antragshistorie: |
Kommentare
Kay Müller:
Barbara Poneleit:
Dirk Paul Finkeldey:
sollten Frauen das Recht haben einen Mann als Vertretung wählen zu können damit Ihr Stimmrecht nicht verloren geht.
Für mich ist es schlimmer das Frauen stimmen verloren gehen weil es nicht genügend Frauen zur Vertretung gibt.
Sigrid Busch:
Meiner Erfahrung nach gibt es aber auch bei uns Grünen sehr häufig die Situation, das Frauen von einigen Männern gezielt angegangen werden und dann aufgrund der Massivität einfach verzichten (um endlich Ruhe) zu haben. Leider gibt es noch zu viele Männer, die sich zwar verbal für die Frauenquote einsetzen, aber wenn es um einen von ihnen gewünschten Posten/Delegation geht, anders handeln.
Ich habe die Quotierung als Instrument verstanden, dass sich alle für ein ausgewogenes Verhältnis von Männer und Frauen einsetzen. Unsere Bemühungen sollten daher sein, aktiv Frauen für die politische Arbeit zu motivieren und bis zur Erreichung der 50% Quote werden wir Probleme haben.
Was tun, wenn trotz aller intensiven Bemühungen dennoch keine Frau will, sehe ich dabei auch als problematisch an. Eine sinnvolle Lösung sehe ich aber nicht.
Kay Müller:
Aus diesem Grund habe ich einen Änderungsvorschlag gemacht zum Antrag.
Irmgard Pehle:
es gibt so unendlich viele Quoten, z.B. für Fachgruppen, Regionen, Religionen, politische Positionen, ich habe noch nie erlebt, dass ein Mann abgelehnt hat, weil z.B. evangelisch gefordert war oder tätig im Fachbereich 13 oder Westfale oder Realo. Warum ist das so schwer für manche Frauen zu akzeptieren, dass sie als Frau gewählt werden, selbstverständlich weil sie qualifiziert sind? Siehe Aufsichtsräte, Vorstände usw.
Ich würde mich freuen, mich mit Dir auf der BDK zu unterhalten. Gruß, Irmgard
Kay Müller:
ich würde gerne mit euch dazu mal ein wenig ins Detail gehen. Ich glaube gemeinsam könnten wir vieleicht einen völlig neuen Entwurf erarbeiten. meldet euch doch mal. Ich habe bereist 2 weitere dazu angeschrieben. Würde mich freuen.
kay-mueller@live.de
Kay Müller:
Christian Mahler:
Jim Martens:
Im Übrigen sollten sich bei dem Punkt vielleicht einfach mal die Männer an die eigene Nase fassen: Wer geht von sich aus zu LAGen zur Familienpolitik? Die "weichen" Themen werden von Männern tendenziell nicht besetzt und das liegt dort definitiv nicht an Diskriminierung, sondern am mangelnden Willen und den kann man nicht erzwingen. Hingegen gibt es durchaus viele Frauen mit Kompetenz und Interesse an "harten" Themen, die dann aber oftmals gegen (etablierte) Männer den Kürzeren ziehen.
Christian Mahler:
Pit Kludig:
Deshalb sollte es auch keine Frauen- sondern eine Geschlechterquote geben. Jedes Geschlecht sollte mit mindestens 40% vertreten sein, am besten Paritätisch.
Eine Übervorteilung aufgrund eines Geschlechts ist eben nicht die Lösung des Problems, sondern schafft lediglich neue Probleme.
Und um nochmal zur oben genannten Familienpolitik zu kommen: um als Mann als Familienpolitiker ernstgenommen zu werden, muss man wahrscheinlich genauso kämpfen, wie wenn man als Frau in der Verkehrs- oder Wirtschaftspolitik mitwirken möchte. Deshalb braucht es keine Frauen- sondern eine Geschlechterquote, damit wir diese klassischen Geschlechterdomänen auflösen können. In beide Richtungen,
Kay Müller:
ich würde gerne mit euch dazu mal ein wenig ins Detail gehen. Ich glaube gemeinsam könnten wir vieleicht einen völlig neuen Entwurf erarbeiten. meldet euch doch mal.
kay-mueller@live.de
Kay Müller:
Und wenn wir es mal ganz genau nehmen und alle berücksichtigen wollen, müssten wir dann nicht eine 33,3% Regelung suchen für M/ W/ D?
Thomas Künstler:
Ina Jacobi:
Dirk Paul Finkeldey:
Da es hier ebenfalls um Gleichberechtigung und Teilhabe geht, bitte ich euch diesen Antrag zu unterstützen :
https://antraege.gruene.de/44bdk/Grundeinkommen_als_sichere_Basis_in_einer_Welt_des_Wandels-51535
Mario Hüttenhofer:
Veit Olschinski:
In der Konsequenz führt dies zu Rechtsunsicherheit, ob die darauf basierenden Beschlüsse Bestand haben oder undemokratisch zustande gekommen sind.
Dennis Nawrot:
"Für eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter ist es notwendig, dass alle Geschlechter den selben Zugang zu allen Positionen haben."
Solange es um Gleichberechtigung aller Menschen geht, zieht man bei Grüns an einem Strang.
Die Tendenz geht aber nun dahin, ein Geschlecht zu übervorteilen.
Das kann und wird von den Benachteiligten in der Praxis nicht mitgetragen werden - und das mit Recht.
Man öffnet also Absprachen und Parallelstrukturen Tür und Tor, fördert ein Gegeneinander statt ein Miteinander.
Oder vergrault auf Dauer halt Mitglieder in Richtung von Parteien, die es mit der Gleichberechtigung der Geschlechter auch Ernst meinen.
Isabel Morales Rey:
Tobias Balke:
BAG-Delegierte sollen alle Mitglieder eines Landesverbandes, einer Fraktion, der Grünen Jugend, des Bundesvorstandes oder einer anderen BAG vertreten, unabhängig von deren Geschlecht, alle Frauen, Männer und nicht-binären Mitglieder. Da Männer und nicht-binäre Mitglieder von Frauen vertreten werden dürfen, dürfen Frauen auch von Männern und nicht-binären Mitgliedern vertreten werden.
Ziel des Frauenstatuts ist die aktive Frauenförderung, nicht aber die Verhinderung von Mitglieder-Aktivität. Das Frauenstatut gestattet durch seinen § 1 in einer bestimmten Lage - wenn nämlich sich keine Frau zur Kandidatur bereit findet und auch nach nochmaliger gezielter Werbung immer noch keine Frau antreten will - ausnahmsweise die Besetzung eines "ungraden" Listenplatzes mit einem Mann. Ein Zwangs-Freihalten von Listenplätzen auf unbestimmte Zeit, einen Wegfall von Delegiertenmandaten verordnet es also grade nicht, das Frauenstatut will kein Klaffen einer Lücke und keinen Entzug von Stimmrechten (etwa als "strafweise" Disziplinarmassnahme gegen Gliederungen, welche zu wenig für die Frauenförderung tun). Solch repressiven Wünschen gibt das Frauenstatut bewusst und zu recht keinen Raum.
Das Frauenstatut geht von starken und regelungsbedürftigen Spannungen, aber nicht von einem antagonistischen Widerspruch zwischen grünen Frauen und grünen Männern aus. Das Frauenstatut sieht und regelt daher die Auseinandersetzung zwischen den Geschlechtern nicht als ein Nullsummenspiel, in dem jeder Gewinn der einen Seite automatisch eine Niederlage der anderen Seite wäre. Frauen sollen Männer nicht möglichst weit ins Abseits verdrängen, sondern ihnen satzungsmässig garantiert mit gleicher Stärke und Handlungsmöglichkeiten begegnen.
Dafür genügt dem Frauenstatut eine annähernde zahlenmässige Gleichheit. Es verlangt beispielsweise nicht von quotiert gewählten Vorständen, dass für jede vorübergehend verreiste oder erkrankte Vorstandsfrau mindestens ein Vorstandsmann auf seine Mitsprache oder Mitentscheidung verzichtet, solange die Abwesende ihr Amt nicht ausübt. Es duldet auch in Delegiertenversammlungen - wie beispielsweise der BDK - ein real öfter mal vorkommendes leichtes Übergewicht von Männerstimmen im Sitzungsraum. Es vertraut auf die Fähigkeit grüner Frauen, dennoch mit ihren Fragen, Vorschlägen und Forderungen durchzudringen. Dies, weil es bei grünen Männern ein annähernd gleich starkes Interesse und Aufgeschlossenheit für weibliche ebenso wie für männliche Stimmen voraussetzt und erfahrungsgemäß beinah immer auch voraussetzen darf.
Repräsentative Demokratie lebt von der Fähigkeit und Bereitschaft der Repräsentierenden, die Repräsentierten zu vertreten. Und zwar nicht nur die Mitglieder derjenigen Menschengruppen zu vertreten, zu denen sie selber gehören, sondern alle repräsentierten Bürger*innen in deren ganzer Vielfalt, dabei die Interessen aller mit zu bedenken und allen gerecht zu werden. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 38 (1) "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.".
Dem entsprechend sollten auch BAG-Delegierte alle Mitglieder ihrer delegierenden Basisorganisation unabhängig von deren (biologischen und sozialen) Geschlecht übernehmen, das kann und darf von ihnen verlangt werden.
Hinzu kommt, dass der Antrag S-01 so, wie er im Moment dasteht, etwas vollkommen Unzulässiges verlangt: in den BAGen soll die Bundessatzung hinterher nur noch eingeschränkt gelten. Der Antragssatz „Hierbei finden § 1 Sätze 4 und 5 des Frauenstatutes keine Anwendung." ist ein offener Aufruf, mit einem einfachen BDK-Beschluss die Bundessatzung teilweise ausser Kraft zu setzen. Das sollte die BDK Bielefeld nicht zulassen, sondern ausdrücklich erklären: Auch in den Bundesarbeitsgemeinschaften gilt die gesamte Bundessatzung und als deren integraler Bestandteil das Frauenstatut in voller Kraft und mit all seinen Bestimmungen. - Selbst wenn die BDK das Frauenstatut so verändern würde, wie in S-04 verlangt, wäre der Antrag S-01 noch nicht mit der Bundessatzung vereinbar. Dies liegt an den beiden S-01-Sätzen "Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatzdelegierte nur Frauen gewählt und entsandt werden." und "Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) in der BAG erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.".
§ 10 (2) der Bundessatzung garantiert Kreis- und Landesverbänden Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Jeder Landesverband, der das will, kann also seine BAG-Delegierten und BAG-Ersatzdelegierten gemäß seiner Landessatzung wählen und entsenden und vom Bundesverband deren Anerkennung und volles Stimmrecht verlangen.
Daher stimmt bitte für die Formulierung aus S-01-002 "§ 6 Gleichberechtigte Teilhabe: Grundsätzlich sind bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. Das Bundesfrauenstatut findet auch in den BAGen volle Anwendung einschließlich seiner Bestimmungen aus § 1 Sätze 4 und 5. Alle Delegierten und, sobald sie gebraucht werden, auch die Ersatzdelegierten haben volles Stimmrecht und vertreten alle Mitglieder ihrer Gliederung.", siehe https://antraege.gruene.de/44bdk/Klarstellung_gleichberechtigte_Teilhabe-37830/5988 .
Sollte dieser Änderungsantrag nicht angenommen werden, dann stimmt bitte gegen den ganzen Antrag S-01.
bündnisgrüne Grüße,
Tobias