Uns ist mit der Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht und bezahlbaren Wohnraum und der Grünen Stadtratsfraktion wichtig, dass neben der Ausweitung des Vorkaufsrechts auf das gesamte Stadtgebiet zur Eigentumsbegründung auch die Ausweisung von Erhaltungssatzungen erleichtert und in den Brennpunkten des Mietwohnungsbedarfs großflächig angewandt werden kann. Dies ermöglicht die flächendeckende Genehmigungspflicht der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und eine drastische Beschränkung von Ausnahmetatbeständen.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | OV Au-Haidhausen (dort beschlossen am: 08.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: W-01-279 |
Eingereicht: | 22.10.2019, 08:21 |
Kommentare
Bernd Schreyer:
Eurer modifizierten Übernahme von W-01-279 bezüglich dieses Antrages können wir Münchner Grüne
leider in dieser Form nicht zustimmen.
Denn die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB wird im W-01 damit als bisher zahnloses Instrument unverändert hingenommen und nicht einmal erwähnt. Eine stadtweite Ausweitung ist bisher rechtlich nicht möglich und muss zukünftig möglich gemacht werden. Das bloße "Vorkaufsrecht zur Begründung von solidarischem Eigentum" genügt uns nicht, zumal der Verkehrswert in München
für diesen Vorkauf aufgrund der gigantischen Steigerung der Bodenwerte (450% seit 2010) im größerem Umfange unbezahlbar geworden ist. Wir brauchen in München - neben dem Vorkaufsrecht - auch die Ausdehnung der Erhaltungssatzungsgebiete, damit ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen
- unabhängig vom Vorkauf - durchgesetzt werden kann und Ausnahmetatbestände beschränkt werden können.
Deshalb ist die beantragte Formulierung für uns wichtig und sollte in den Antrag aufgenommen werden.
Mit solidarischen grünen Grüßen
Bernd Schreyer
für die Antragsteller des OV Au-Haidhausen
und Münchner Stadträt*innen
Bernd Schreyer:
Eurer modifizierten Übernahme von W-01-279 bezüglich dieses Antrages können wir Münchner Grüne
leider in dieser Form nicht zustimmen.
Denn die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB wird im W-01 damit als bisher zahnloses Instrument unverändert hingenommen und nicht einmal erwähnt. Eine stadtweite Ausweitung ist bisher rechtlich nicht möglich und muss zukünftig möglich gemacht werden. Das bloße "Vorkaufsrecht zur Begründung von solidarischem Eigentum" genügt uns nicht, zumal der Verkehrswert in München
für diesen Vorkauf aufgrund der gigantischen Steigerung der Bodenwerte (450% seit 2010) im größerem Umfange unbezahlbar geworden ist. Wir brauchen in München - neben dem Vorkaufsrecht - auch die Ausdehnung der Erhaltungssatzungsgebiete, damit ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen
- unabhängig vom Vorkauf - durchgesetzt werden kann und Ausnahmetatbestände beschränkt werden können.
Deshalb ist die beantragte Formulierung für uns wichtig und sollte in den Antrag aufgenommen werden.
Mit solidarischen grünen Grüßen
Bernd Schreyer
für die Antragsteller des OV Au-Haidhausen
und Münchner Stadträt*innen