Die Begründung ist im Änderungstext enthalten.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Bernd Steinhoff (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: W-01-609 |
Eingereicht: | 22.10.2019, 12:08 |
Kommentare
Reiner Daams:
Bernd Steinhoff:
https://www.boell.de/de/2019/03/18/giessen-aus-den-sechzigern-die-zukunft?dimension1=division_kpse
Bernd Steinhoff:
https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/mietspiegel-2019/mietspiegel-2019-broschuere.pdf
Reiner Daams:
Das ist sicher je nach Marktlage auch unterschiedlich. Ich kenne aber tatsächlich keine Marktlage, und auch keinen Standort, bei dem die Differenz so hoch ist, dass sich dadurch die hohen Kosten einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch diese Mietdifferenz auch nur annähernd refinanzieren ließe geschweige denn eine Rendite abwerfen würde, selbst bei Inanspruchnahme heutiger Förderung nicht. Der Vorteil einer Sanierung läge also überwiegend beim Mieter. Unter diesen Bedingungen würde kein Vermieter sanieren.
Joachim Schmitt:
Reiner Daams:
Ich bezweifele auch, dass 4 % reichen, auch wenn. Ich angesichts der andauernden Niedrigzinsphase die aktuelle Begrenzung für zu niedrig halte.
Bernd Steinhoff:
http://www.b-steinhoff.de/energieberatung/Vergleich_Umlage-Oekomietspiegel.pdf
Reiner Daams:
Bernd Steinhoff:
Das ist bei 4 % Modernisierungsumlage summiert erschreckend wenig.
Für die Differenz der Spanneneinordnung Energiekennwerte habe ich 10 Prozent Mieterhöhung angesetzt (ggü. 35% für Mieter recht entspannt). Das entspricht bei z.B. 7 Euro Miete/qm 70 Cent/qm. Da sie sich auf einen Qualitätsunterschied der Wohnung beziehen, wie Bad und Sammelheizung ggü. Toilette, bleiben sie fortlaufend bestehen als Mehreinnahme des Vermieters/Investors in die energetische Modernisierung.
Zum Nachvollziehen meine excel-Datei zum Herunterladen:
http://www.b-steinhoff.de/energieberatung/Klimasozial_Sanieren.xlsx
Bernd Steinhoff: