Die Veräusserungsgewinne von nicht selbstgenutztem Grundeigentum sollten generell, ohne Spekulationsfrist wie andere Einkommen besteuert werden. Es ist nicht einsehbar, warum ein Eigentümer heute für den Verkauf seines Mietshauses z.B. drei Millionen Euro völlig steuerfrei einnehmen darf, das ihn beim Kauf vor 15 Jahren 700.000 Euro gekostet hat. Auch das Problem der Besteuerung von ererbten Grundeigentum könnte entspannt werden, wenn es eine angemessene Besteuerung der Veräusserungsgewinne gäbe. Denn man soll nicht die Nutzung von Grundeigentum steuerlich erschweren, wohl aber beim Veräusserungsgewinn Staat / Kommune einen angemessenen Anteil zukommen lassen.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Franziska Eichstädt-Bohlig (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: W-01-575 |
Eingereicht: | 24.10.2019, 09:46 |
Kommentare
Klaus Habermann-Nieße:
Caroline Sophie Meder:
Diese Kommentarfunktion hier hat Auswirkung auf die 19 Unterstützer*innen, die Franziska braucht.
Herzlich grüßt Dich, Caro
Wulf Winter:
Gruss Wulf
Thomas Kowalczyk:
Abgestimmt am 22./23. Februar in Berlin (Exrotaprint) als Änderungsantrag unterstützen. Dort sind auch die bürgerlichen Werte zu Wohnungspolitik und Gemeinwohl vorangestellt, die aus meiner Sicht uns Grüne eigentlich ausmachen - so mein Wunsch zumindest.
Gabriele Kutt:
Astrid Tag:
Gabriele Kutt:
Martin Saltzwedel:
Iris Behr:
Nur: wie komme ich in die Liste? Gruß Iris
Corinna Balkow:
auch ich möchte gerne zustimmen, weißt du schon wie ich in die Liste aufgenommen werden könnte? viele Grüße Corinna
Beate Keydel:
Petra Neubauer: