Gemeinwohlökonomie entsteht von unten, durch Initiativen von Pionier*innen und durch Unternehmen, die schon immer Verantwortung übernehmen – im Sinne des althergebrachten, sprichwörtlichen „ehrbaren Kaufmanns“, der, bzw. heute auch "die", sich nicht nur um den Gewinn kümmert, sondern um die Gesellschaft insgesamt bemüht. Gemeinwohlökonomie muss aber auch bei den großen Aktiengesellschaften ansetzen. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die Aktiengesellschaften im Kern, von innen heraus verändern. Hierzu braucht es klare Vorgaben der Politik. Wir wollen, auch aus Gründen der Fairness, große Unternehmen in die Pflicht nehmen, die bislang ausschließlich auf Rendite aus sind. Dazu wollen wir, dass Aktiengesellschaften nicht nur über Nachhaltigkeitsindikatoren berichten, wie derzeit im Antrag des Bundesvorstandes steht, sondern dass die Eigentümer*innen über eine Nachhaltigkeitsstrategie ihres Unternehmens abstimmen müssen. Dazu sollen gesetzlich Mindestanforderungen im Aktienrecht verankert werden. Somit würde transparent, was das Unternehmen wirklich umsetzen möchte und inwiefern es bereit ist, zu Lasten kurzfristiger Gewinnerwartungen in einen langfristig nachhaltigen Unternehmenserfolg zu investieren, im Sinne des Gemeinwohls.
Außerdem wird es so erst möglich, dass von einer Pflichtverletzung des Vorstandes abgesehen wird, wenn eine Entscheidung dazu dient, dass das Unternehmen soziale und ökologische Standards einhält, zu denen sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet hat. Die nichtfinanziellen Ziele und Indikatoren sollten wie die finanziellen extern überprüft und testiert werden.
Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 20%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WKF-05-108-2 |
Eingereicht: | 06.10.2019, 15:42 |
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Kajo Aicher: