Auch wenn genetische Eingriffe zur Verhinderung von Erbkrankheiten heute noch nicht bis zur Anwendbarkeit ausgereift sind, könnten sie in den nächsten Jahren dennoch das Potential aufweisen, viel Leid zu lindern und Krankheiten, die bereits seit Generationen nicht bekämpft werden können, völlig auszulöschen.
Der deutsche Ethikrat empfielt in einem Statement von 2019, Keimbahneingriffe nicht völlig auszuschließen, da sie ethisch durchaus vertretbar und mitunter sogar erstrebenswert sein könnten - obwohl derzeitige Verfahren noch zu riskant seien und weiter beforscht werden müssten.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist eine Weiterentwicklung der Verfahren bis zur Einsetzbarkeit potentiell realistisch, einem tatsächlichen Eingriff müssen jedoch in besonderem Maße risikobewertende Studien vorrausgehen, da bei genetischen Eingriffen trotz modernen Methoden Fehler und Nebenwirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können.
Selbst wenn sich das Risiko eines Eingriffs in einiger Zukunft als gering genug heraus stellt, um den Versuch zu rechtfertigen, eine Erbkrankheit in der menschlichen Keimbahn auszulöschen, sollte vor der Umsetzung eine breite Debatte in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft stehen.
Dieser Antrag beinhaltet ausdrücklich nicht die Forderung, Eingriffe in die Keimbahn zu erlauben, sondern fordert, dass ein medizinisches Gebiet, das zur abschließenden wissenschaftlichen sowie ethischen Beurteilung noch nicht ausreichend erforscht wurde, nicht voreilig ausgeschlossen wird.
Statt veralteter Prinzipien braucht die Debatte über Keimbahneingriffe eine differenzierte Diskussion, in der wir uns als wissenschaftsorientierte Partei zumindest mit den Möglichkeiten zukünftiger Forschung auseinandersetzen müssen, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen können.
Stellungnahme des Ethikrates:
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