Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | Tabea Rößner (KV Mainz) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.F-01-097 |
Eingereicht: | 05.10.2020, 18:50 |
GSP.F-01-142: Kapitel 3: Fortschritt gestalten
Verfahrensvorschlag zu GSP.F-01-097: Antragstext
Von Zeile 97 bis 117:
(154) Digitalisierung kann genutzt werden, um Großartiges zu leisten, aber auch, um Gesellschaften zu manipulieren bis hin zu digitalen Diktaturen. Sie kann zu Engagement motivieren und neue Solidarität stiften, aber auch zur Passivität und zur Vereinsamung führen. Sie hat das Potential, das Gesundheitssystem zu unterstützen, Energie einzusparen oder Verkehr effizienter zu lenken. Politik hat die Aufgabe, die Digitalisierung so zu gestalten, dass sie Freiheitsgrade und Selbstbestimmung verstärkt und nicht eingrenzt. Dazu ist es unerlässlich, neben Technologiefirmen und staatlichen Stellen auch die Zivilgesellschaft zentral in die Entwicklung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur einzubeziehen.
(154) Die transformative Kraft der Digitalisierung ist ein großes gesellschaftliches Versprechen. Sie ermöglicht Schlüsseltechnologien, die Wissenschaft voranbringen, Ressourcen einsparen, das Gesundheitssystem unterstützen und den Verkehr effizienter lenken. Politik hat die Aufgabe, die digitale Zukunft durch wertegeleitete Regulierung, Anreize und gezielte Förderung so zu gestalten, dass sie unseren gesellschaftlichen Werten und Rechten entspricht. Ziel dabei ist es, Grundrechte zu verteidigen, die sozial-ökologische Transformation voranzutreiben, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische, kulturelle, materielle und barrierefreie Teilhabe möglichst aller Menschen zu gewährleisten, insbesondere im Sinne nachfolgender Generationen. Digitalisierung ist konsequent an Nachhaltigkeit auszurichten und so zu gestalten, dass sie Freiheit und Selbstbestimmung stärkt statt sie einzugrenzen. Voraussetzung dafür ist, die offene und demokratische Diskussionskultur auch online zu wahren, eine zunehmende Militarisierung ziviler Infrastrukturen zu verhindern und einem nur von wirtschaftlichen Interessen dominierten Internet entgegenzutreten. Eine selbstbestimmte digitale Zukunft ist nur möglich durch den Aufbau notwendiger Expertise und deren Sicherung in einer engen europäischen und internationalen Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Stellen und Zivilgesellschaft.
(155) Ein Mensch ohne Privatsphäre ist niemals frei. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung bei der Verarbeitung von Daten sind sicherzustellen, sowohl beim Staat als auch privaten Akteuren. Daten- und Menschenrechtsschutz, die informationelle Selbstbestimmung, die informationstechnische Integrität und Sicherheit gilt es, entschlossen zu verteidigen und auszubauen. Die Verantwortung dafür darf nicht allein auf das Individuum abgeschoben werden. Entsprechend sind kollektive Schutz- und Abwehrrechte sowie die digitale Souveränität zu stärken. Digitale Angebote anonym nutzen zu können, erfüllt eine wichtige Schutzfunktion und ist zugleich Ausdruck digitaler Freiheit und Selbstbestimmung, insbesondere für vulnerable Gruppen.
(156) Offenheit muss ein Leitprinzip für den digitalen Wandel sein. Die Verfügbarkeit von Daten ist durch europäische, datenschutzkonforme, dezentrale und kooperative Datenökosysteme zu ermöglichen und zu fördern. Sie sind beispielsweise Grundlage für intelligente Medizin, vernetzte Mobilität und eine diverse Digitalwirtschaft. Übermäßige Datenmacht und sich selbst verstärkende Datenmonopole sind zu verhindern und aufzubrechen. Offene Daten, offene Software, offene Standards und offene Schnittstellen müssen politisch gefördert werden und Standard sein, wenn öffentliche Gelder aufgewendet werden.
(157) Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und zu kommunizieren, sowie auf einen offenen und schnellen Zugang zum Internet. Statt digitaler Schranken entlang nationaler Grenzen, muss der online-gestützte grenzüberschreitende Austausch gewährleistet werden. Die digitale Transformation kann allen Individuen mehr Macht verleihen. Große Teile gesellschaftlicher Willensbildung und der dafür notwendigen Debatten spielen sich inzwischen digital ab, einhergehend mit weitaus größeren Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Potentiale müssen besser für demokratische Prozesse nutzbar gemacht und vor Manipulationen und Desinformation geschützt werden. Aufgrund niedrigschwelliger Eingriffsmöglichkeiten für Unternehmen und staatliche Stellen, benötigen digitale Räume einen besonderen Schutz.
(155) Ein Mensch ohne Privatsphäre ist niemals selbstbestimmt. Informationelle Selbstbestimmung und informationstechnische Sicherheit sind zu gewährleisten genauso wie die Möglichkeit, Daten im Internet auch wieder zu löschen (Recht auf Vergessenwerden).
(156) Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und frei zu kommunizieren. Die digitale Transformation kann allen Individuen mehr Macht verleihen. Sie bringt eine neue Welle der Aufklärung mit sich. Menschen werden von Nutzer*innen zu Gestalter*innen. Dabei müssen die alten Fragen der Moderne nach Freiheit, Gleichberechtigung, Vernunft und Moral neu beantwortet werden.
(157) Der Umgang mit Daten muss von klaren Kriterien geleitet sein: Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Schutz von Privatheit und Freiheit im Netz. Das bedeutet auch, eine angemessene Vergütung für Künstler*innen und Kulturschaffende sicherzustellen.
Antragstext
Nach Zeile 142 einfügen:
(163 neu) Damit die Digitalisierung zum Klimaretter und nicht zum Klimakiller wird, braucht sie dringend einen ökologischen Ordnungsrahmen. Die ökologischen Potenziale digitaler Anwendungen wollen wir heben und nachhaltige Technologien fördern. Mit vernetzten Produktionen, Geräten,
Energienetzen oder Verkehrsträgern können wir enorm Ressourcen einsparen. Diese positiven Effekte werden wir aber nur realisieren, wenn wir die Digitalisierung konsequent an Nachhaltigkeit ausrichten. Alle digitalen Entwicklungen, Förderungen der öffentlichen Hand und gesetzliche Regelungen müssen unter einem Nachhaltigkeitsvorbehalt stehen. Wenn digitale Anwendungen einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten oder eine digitale Lösung nachhaltiger ist als eine analoge, dann unterstützen wir diese.
weitere Antragsteller*innen
- Malte Spitz (KV Unna)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Jeanette Hofmann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christoph Gaa (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christian Tramnitz (KV Hochtaunus)
- Richard Ralfs (KV Rhein-Sieg)
- Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)
- Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)
- Madeleine Henfling (KV Ilm-Kreis)
- Jan Philipp Albrecht (KV Kiel)
- Thomas Blankenburg (KV Ilm-Kreis)
- Alexander Salomon (KV Karlsruhe)
- Johanna Mellentin (KV Fürstenfeldbruck)
- Esther Hochhäuser (KV Berlin-Mitte)
- Michael Servatius (Berlin-Pankow KV)
- Jennifer Jasberg (KV Hamburg-Bergedorf)
- Erik Sachtleber (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Margarete Prowe (KV Hamburg-Altona)
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Von Zeile 97 bis 117:
(154) Digitalisierung kann genutzt werden, um Großartiges zu leisten, aber auch, um Gesellschaften zu manipulieren bis hin zu digitalen Diktaturen. Sie kann zu Engagement motivieren und neue Solidarität stiften, aber auch zur Passivität und zur Vereinsamung führen. Sie hat das Potential, das Gesundheitssystem zu unterstützen, Energie einzusparen oder Verkehr effizienter zu lenken. Politik hat die Aufgabe, die Digitalisierung so zu gestalten, dass sie Freiheitsgrade und Selbstbestimmung verstärkt und nicht eingrenzt. Dazu ist es unerlässlich, neben Technologiefirmen und staatlichen Stellen auch die Zivilgesellschaft zentral in die Entwicklung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur einzubeziehen.
(154) Die transformative Kraft der Digitalisierung ist ein großes gesellschaftliches Versprechen. Sie ermöglicht Schlüsseltechnologien, die Wissenschaft voranbringen, Ressourcen einsparen, das Gesundheitssystem unterstützen und den Verkehr effizienter lenken. Politik hat die Aufgabe, die digitale Zukunft durch wertegeleitete Regulierung, Anreize und gezielte Förderung so zu gestalten, dass sie unseren gesellschaftlichen Werten und Rechten entspricht. Ziel dabei ist es, Grundrechte zu verteidigen, die sozial-ökologische Transformation voranzutreiben, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische, kulturelle, materielle und barrierefreie Teilhabe möglichst aller Menschen zu gewährleisten, insbesondere im Sinne nachfolgender Generationen. Digitalisierung ist konsequent an Nachhaltigkeit auszurichten und so zu gestalten, dass sie Freiheit und Selbstbestimmung stärkt statt sie einzugrenzen. Voraussetzung dafür ist, die offene und demokratische Diskussionskultur auch online zu wahren, eine zunehmende Militarisierung ziviler Infrastrukturen zu verhindern und einem nur von wirtschaftlichen Interessen dominierten Internet entgegenzutreten. Eine selbstbestimmte digitale Zukunft ist nur möglich durch den Aufbau notwendiger Expertise und deren Sicherung in einer engen europäischen und internationalen Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Stellen und Zivilgesellschaft.
(155) Ein Mensch ohne Privatsphäre ist niemals frei. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung bei der Verarbeitung von Daten sind sicherzustellen, sowohl beim Staat als auch privaten Akteuren. Daten- und Menschenrechtsschutz, die informationelle Selbstbestimmung, die informationstechnische Integrität und Sicherheit gilt es, entschlossen zu verteidigen und auszubauen. Die Verantwortung dafür darf nicht allein auf das Individuum abgeschoben werden. Entsprechend sind kollektive Schutz- und Abwehrrechte sowie die digitale Souveränität zu stärken. Digitale Angebote anonym nutzen zu können, erfüllt eine wichtige Schutzfunktion und ist zugleich Ausdruck digitaler Freiheit und Selbstbestimmung, insbesondere für vulnerable Gruppen.
(156) Offenheit muss ein Leitprinzip für den digitalen Wandel sein. Die Verfügbarkeit von Daten ist durch europäische, datenschutzkonforme, dezentrale und kooperative Datenökosysteme zu ermöglichen und zu fördern. Sie sind beispielsweise Grundlage für intelligente Medizin, vernetzte Mobilität und eine diverse Digitalwirtschaft. Übermäßige Datenmacht und sich selbst verstärkende Datenmonopole sind zu verhindern und aufzubrechen. Offene Daten, offene Software, offene Standards und offene Schnittstellen müssen politisch gefördert werden und Standard sein, wenn öffentliche Gelder aufgewendet werden.
(157) Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und zu kommunizieren, sowie auf einen offenen und schnellen Zugang zum Internet. Statt digitaler Schranken entlang nationaler Grenzen, muss der online-gestützte grenzüberschreitende Austausch gewährleistet werden. Die digitale Transformation kann allen Individuen mehr Macht verleihen. Große Teile gesellschaftlicher Willensbildung und der dafür notwendigen Debatten spielen sich inzwischen digital ab, einhergehend mit weitaus größeren Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Potentiale müssen besser für demokratische Prozesse nutzbar gemacht und vor Manipulationen und Desinformation geschützt werden. Aufgrund niedrigschwelliger Eingriffsmöglichkeiten für Unternehmen und staatliche Stellen, benötigen digitale Räume einen besonderen Schutz.
(155) Ein Mensch ohne Privatsphäre ist niemals selbstbestimmt. Informationelle Selbstbestimmung und informationstechnische Sicherheit sind zu gewährleisten genauso wie die Möglichkeit, Daten im Internet auch wieder zu löschen (Recht auf Vergessenwerden).
(156) Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und frei zu kommunizieren. Die digitale Transformation kann allen Individuen mehr Macht verleihen. Sie bringt eine neue Welle der Aufklärung mit sich. Menschen werden von Nutzer*innen zu Gestalter*innen. Dabei müssen die alten Fragen der Moderne nach Freiheit, Gleichberechtigung, Vernunft und Moral neu beantwortet werden.
(157) Der Umgang mit Daten muss von klaren Kriterien geleitet sein: Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Schutz von Privatheit und Freiheit im Netz. Das bedeutet auch, eine angemessene Vergütung für Künstler*innen und Kulturschaffende sicherzustellen.
Antragstext
Nach Zeile 142 einfügen:
(163 neu) Damit die Digitalisierung zum Klimaretter und nicht zum Klimakiller wird, braucht sie dringend einen ökologischen Ordnungsrahmen. Die ökologischen Potenziale digitaler Anwendungen wollen wir heben und nachhaltige Technologien fördern. Mit vernetzten Produktionen, Geräten,
Energienetzen oder Verkehrsträgern können wir enorm Ressourcen einsparen. Diese positiven Effekte werden wir aber nur realisieren, wenn wir die Digitalisierung konsequent an Nachhaltigkeit ausrichten. Alle digitalen Entwicklungen, Förderungen der öffentlichen Hand und gesetzliche Regelungen müssen unter einem Nachhaltigkeitsvorbehalt stehen. Wenn digitale Anwendungen einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten oder eine digitale Lösung nachhaltiger ist als eine analoge, dann unterstützen wir diese.
weitere Antragsteller*innen
- Malte Spitz (KV Unna)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Jeanette Hofmann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christoph Gaa (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christian Tramnitz (KV Hochtaunus)
- Richard Ralfs (KV Rhein-Sieg)
- Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)
- Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)
- Madeleine Henfling (KV Ilm-Kreis)
- Jan Philipp Albrecht (KV Kiel)
- Thomas Blankenburg (KV Ilm-Kreis)
- Alexander Salomon (KV Karlsruhe)
- Johanna Mellentin (KV Fürstenfeldbruck)
- Esther Hochhäuser (KV Berlin-Mitte)
- Michael Servatius (Berlin-Pankow KV)
- Jennifer Jasberg (KV Hamburg-Bergedorf)
- Erik Sachtleber (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Margarete Prowe (KV Hamburg-Altona)
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(163 neu) Damit die Digitalisierung zum Klimaretter und nicht zum Klimakiller wird, braucht sie dringend einen ökologischen Ordnungsrahmen. Die ökologischen Potenziale digitaler Anwendungen wollen wir heben und nachhaltige Technologien fördern. Mit vernetzten Produktionen, Geräten,
Energienetzen oder Verkehrsträgern können wir enorm Ressourcen einsparen. Diese positiven Effekte werden wir aber nur realisieren, wenn wir die Digitalisierung konsequent an Nachhaltigkeit ausrichten. Alle digitalen Entwicklungen, Förderungen der öffentlichen Hand und gesetzliche Regelungen müssen unter einem Nachhaltigkeitsvorbehalt stehen. Wenn digitale Anwendungen einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten oder eine digitale Lösung nachhaltiger ist als eine analoge, dann unterstützen wir diese.
weitere Antragsteller*innen
- Malte Spitz (KV Unna)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Jeanette Hofmann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christoph Gaa (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christian Tramnitz (KV Hochtaunus)
- Richard Ralfs (KV Rhein-Sieg)
- Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)
- Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)
- Madeleine Henfling (KV Ilm-Kreis)
- Jan Philipp Albrecht (KV Kiel)
- Thomas Blankenburg (KV Ilm-Kreis)
- Alexander Salomon (KV Karlsruhe)
- Johanna Mellentin (KV Fürstenfeldbruck)
- Esther Hochhäuser (KV Berlin-Mitte)
- Michael Servatius (Berlin-Pankow KV)
- Jennifer Jasberg (KV Hamburg-Bergedorf)
- Erik Sachtleber (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Margarete Prowe (KV Hamburg-Altona)
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