Die Forderung, Sportschütz*Innen den legalen Waffenbesitz zu verwehren, kriminalisiert ungerechterweise bundesweit ca. 1,6 Millionen Sportschütz*Innen. Trotz einzelner medienwirksamer Delikte stellt der legale Waffenbesitz von Sportschütz*innen kein grundsätzliches Problem dar. 96% aller in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Schusswaffendelikte werden mit illegalen Waffen begangen. Bei den restlichen Delikten mit legalen Schusswaffen sind die behördlichen Waffenträger*innen mit erfasst. Auch verhindert das Waffengesetz bereits heute die Bewaffnung von Reichsbürger*innen und Anhänger*innen verfassungsfeindlicher Gruppierungen. Hier gibt es jedoch ein erhebliches Vollzugsdefizit - das ist auch genau der Punkt bei dem wir in der politischen Debatte ansetzen sollten wenn wir weitere schlimme Gewalttaten verhindern möchten, ohne aber 1,6 Millionen oft ehrenamtlich engagierte Sportschütz*innen vor den Kopf zu stoßen.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | Maximilian Deisenhofer (KV Günzburg) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 18.09.2020, 07:47 |
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