Das Wahlalter von 16 erscheint für ein Grundsatzprogramm auf längere Sicht zu wenig engagiert. Zudem haben wir in manchen Bundesländern bereits ein Wahlalter von 16, zumindest auf kommunaler Ebene. Eine konkrete Zahl wird auch nicht der dauerhaften Geltung eines Grundsatzprogramms gerecht sowie der innerparteilichen Diskussion, die bis hin zu völlig anderen Altersgrenzen und Umsetzungsmöglichkeiten beim Wahlrecht reicht.
Durch die erwiesenermaßen immer früher eintretende moralische und politische Reife von Kindern/Jugendlichen sollten wir uns hier Spielraum lassen und konkrete Zahlen für die Bundestagswahlprogramme aufheben.
Der Antrag soll zudem den Blick auf andere Nicht-Wahlberechtigte weiten, die bisher nicht benannt werden. Dazu gehören hier lebende EU-Bürger*innen (bei Landtags- und Bundestagswahlen) sowie Nicht-EU-Bürger*innen, die in gar keiner Weise über ihre Lebensumstände mitentscheiden können.
Diese Menschen von unseren demokratischen Prozessen auszuschließen, sorgt für eine unnötige Kluft und eine geringere Akzeptanz unseres politischen Systems. Sie macht Menschen womöglich auch anfälliger für anti-demokratische Propaganda und erschwert in jedem Falle ihre Integration.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 18.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:34 |
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