Zunächst einmal ist "attraktive Rendite" Marketing-Sprech der Finanzindustrie, der im Grundsatzprogramm vermieden werden sollte.
Der Trend, einen Teil die Altersbezüge von der gesetzlichen Rentenversicherung auf Erträge privater Kapitalanlagen zu verschieben, ist dem schädlichen Standortwettbewerb um die niedrigsten Sozialausgaben zu verdanken. Die Unternehmen sollen vor steigenden Arbeitgeberanteilen für die gesetzliche Rentenversicherung geschützt werden. Gleichzeitig zwingt diese Politik die Arbeitnehmer*innen, zusätzlich Geld für private Kapitalanlagen aufzuwenden, um den Rentenverlust auszugleichen. Sie bewirkt eine unsoziale Umverteilung.
Es wird behauptet, dass diese Entwicklung notwendig sei, um der Entwicklung zu begegnen, dass wir in Zukunft weniger Arbeitende pro Rentner*in haben werden. Kapitalgedeckte Altersvorsorge löst dieses Problem aber nicht. Denn die privat Vorsorgenden müssen im Rentenalter von ihrem angesparten Vermögen Waren kaufen, die die dann arbeitende Generation herstellen muss.
Hinzu kommt, dass eine private Altersvorsorge, die ja ein Mehr an Sparen bewirkt, volkswirtschaftlich kontraproduktiv ist, da Deutschland seit Jahrzehnten einen Sparüberhang aufweist. Das heißt, dass wir mehr Ersparnisse bilden, als sich Menschen oder Unternehmen verschulden. Wir nötigen deshalb unsere Handelspartner, die unsere Exportüberschüsse aufnehmen, sich bei uns zu verschulden. Diese Entwicklung ist gefährlich, da sie bei unseren Handelspartnern Arbeitslosigkeit bewirkt.
Im Ergebnis ist es unsinnig und unsozial, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge durch ein Opt-out Modell schon fast verbindlich zu machen.
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