| Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Achim Jooß (KV Ortenau) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 10%) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 28.08.2020, 11:25 | 
GSP.I-01-316: Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 315 bis 316 einfügen:
unterliegen einem öffentlichen Interesse. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind auszuschließen. Handelsabkommen dürfen es Staaten und der EU nicht erschweren, eigene höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt-, und Verbraucher*innenschutz festzulegen.
Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Frieden und internationale Ordnung
(327) Die großen politischen Herausforderungen unserer Zeit lassen sich nur global lösen. 
Nachhaltige Politik bedarf vorausschauenden Handelns in internationaler Kooperation.
(328) Eine an Frieden, Freiheit, Solidarität, Menschenrechten und globaler Gerechtigkeit 
orientierte Politik braucht Bündnisse all derer, die an den Wert von Kooperation und die 
Stärke des Rechts in den internationalen Beziehungen glauben – gerade weil offene 
Gesellschaften immer stärker auch im globalen Systemwettbewerb mit autoritären Staaten und 
Diktaturen stehen. Multilaterale Zusammenarbeit in den internationalen Organisationen bleibt 
die beste Form, globale Politik zu gestalten.
(329) Es braucht eine internationale Ordnung, die auf der gerechten Verteilung globaler 
Ressourcen und auf verbindlichen Regeln fußt, die die Rechte von Einzelnen und von 
Kollektiven schützt, Konflikte verhindert oder gewaltfrei und zum Wohle der Allgemeinheit 
löst.
(330) Eine friedliche und gerechte Weltordnung erfordert starke Vereinte Nationen mit dem 
Ziel einer Weltinnenpolitik. Die Vereinten Nationen sind das zentrale Forum, um 
völkerrechtliche Normen zu entwickeln und sich auf weltgemeinschaftliche Ziele zu 
verständigen. Sie müssen gestärkt werden.
(331) Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist unsere Brücke in die 
Zivilgesellschaften der Welt. Das Netzwerk ihrer Akteur*innen schafft sichere 
Begegnungsräume für den kulturellen Austausch, Zugang zu Bildung und Wissen und übernimmt 
Verantwortung auch aus unserer Geschichte heraus. Sie ist wertegeleitete Außenpolitik auf 
individueller Ebene, die Frieden und Entwicklung, internationale Kooperation und Solidarität 
in den Mittelpunkt stellt.
(332) Zur Bearbeitung globaler Herausforderungen braucht es die Europäische Union als 
Friedensmacht, die sich ihrer Verantwortung in der Welt, besonders im Rahmen der Vereinten 
Nationen, bewusst ist und zum Prinzip der internationalen Kooperation steht. Dieser 
Verantwortung kann die EU nur gerecht werden, wenn sie nationale Spaltungen überwindet und 
gemeinsam handelt. Die Antwort auf die aktuellen globalen Herausforderungen ist eine stetige 
Vertiefung und Weiterentwicklung der EU, perspektivisch hin zu einer Föderalen Europäischen 
Republik.
Europäische Union
(333) Die Europäische Union ist Anker für Multilateralismus und demokratische Souveränität 
in einer globalisierten Welt. Es gilt, das Versprechen der Europäischen Union auf eine 
wertebasierte Politik nach innen und außen einzulösen. Bei Krisen gerät das Projekt EU immer 
wieder unter Druck, die Nationalstaaten agieren ohne Absprachen und oft unsolidarisch. 
Gerade in Krisen aber zeigt sich, dass die EU als Gemeinschaft stärker ist als jedes Land 
für sich allein und dass die Europäische Union mehr ist als ein Binnenmarkt. Sie muss als 
politisches Projekt weiterentwickelt werden.
(334) Es ist zentrale Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, die Gräben in der Europäischen 
Union nicht durch nationale Egoismen zu vergrößern. Es ist ihre Verantwortung, die 
Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen zu verbessern.
(335) Die Europäische Grundrechtecharta, freie Binnengrenzen und europäische Freizügigkeit 
sind Meilensteine der europäischen Einigung, hinter die wir nicht zurückfallen dürfen.
(336) Auf Grundlage der gemeinsamen Werte braucht es ein gemeinsames strategisches 
Bewusstsein der EU, das sich durch die verschiedenen Politikbereiche zieht. Indem die EU 
mehr strategische Souveränität aufbaut, kann sie auch global Demokratie schützen und den 
Klimaschutz voranbringen sowie in der Wirtschafts- und Finanzpolitik an Menschenrechten und 
Gemeinwohl orientierte Standards setzen.
(337) Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die EU wirtschaftlich einen großen Einfluss. 
Daraus erwächst die Verantwortung, diese Stärke für eine an Menschenrechten und Gemeinwohl 
orientierte und regulierte Globalisierung einzusetzen, die Krisen verhindert, statt sie zu 
verstärken. Wer ökologisch, sozial, transparent und menschenrechtskonform produziert, soll 
davon einen Vorteil haben. Wer das Gegenteil tut, soll negative Konsequenzen spüren.
(338) Damit Herausforderungen nicht nur durch die eigene nationalstaatliche Brille 
betrachtet werden und um gegenseitiges Verständnis zu stärken, braucht es einen 
paneuropäischen Diskurs in einer europäischen Öffentlichkeit sowie eine paneuropäische 
Zivilgesellschaft. Dafür sind nichtkommerzielle und europäisch geförderte Kommunikations- 
und Begegnungsräume für alle Europäer*innen notwendig – digital, über die klassischen Medien 
und im direkten Austausch miteinander –, ebenso wie gemeinsame Organisationsformen wie 
europäische Vereine und gemeinnützige Organisationen.
(339) Eine starke Europäische Union gibt es nur mit verstärkter Zusammenarbeit. Denn nicht 
alle EU-Staaten wollen immer dasselbe zur selben Zeit. Die fehlende Einigung der EU-Staaten 
oder die Blockadehaltung einzelner Staaten dürfen nicht zur Ausrede für kollektives 
Nichthandeln werden. Deswegen müssen manche Mitgliedstaaten nächste Schritte eher gehen als 
andere und in manchen Dingen gemeinsam vorangehen. Dabei ist immer sicherzustellen, dass das 
Projekt der Europäischen Union als Ganzes nicht gefährdet wird und dass alle Mitgliedstaaten 
sich jederzeit anschließen können. So kann es in einem Bündnis der europäischen Demokratien 
auch gegen die nationalistischen Kräfte und Regierungen in Europa gelingen, das europäische 
Einigungswerk fortzusetzen sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken.
(340) Die EU muss weltpolitikfähig werden. Sie muss im Sinne universeller Werte und daraus 
abgeleiteter Interessen die Regeln und Realitäten des internationalen Umfelds mitgestalten. 
Eine geeinte Europäische Union kann sich in der globalisierten Welt als Akteurin behaupten 
und demokratische und nachhaltig orientierte Gestaltungskraft entfalten. Die Grundlage dafür 
bilden die Menschenrechte und die globalen Nachhaltigkeitsziele.
(341) Die EU muss ihre Soft Power nutzen, um die internationale Politik entscheidend 
mitzugestalten. Dabei gilt es, nationale Interessen im Lichte des europäischen Gemeinwohls 
und der europäischen Handlungsfähigkeit zu definieren und die Leitlinien der Mitgliedstaaten 
in einer gemeinsamen außenpolitischen Strategie zu bündeln. Das Prinzip der Einstimmigkeit 
soll durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt werden, um die gemeinsame Außen- und 
Sicherheitspolitik der EU (GASP/GSVP) zu stärken und so handlungsfähiger zu werden.
(342) Das Friedensprojekt Europa ist mehr als die EU. Daraus erwachsen Verpflichtungen im 
Erweiterungsprozess und in der Nachbarschaftspolitik. Die EU steht in der politischen 
Verantwortung, das Vertrauen in das Beitrittsversprechen nicht zu enttäuschen und 
gleichzeitig den notwendigen Reformprozess in den Beitrittsländern mitzugestalten. 
Partnerschaften, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Solidarität mit den Regionen vor Europas 
Haustür tragen zu Stabilität und Sicherheit bei. Die Östliche Partnerschaft der EU ist eine 
wichtige Säule, die auf demokratischer Solidarität und der selbstbestimmten Entwicklung der 
osteuropäischen Nachbarn basiert. Auch die Kooperationen mit Staaten in Nordafrika und dem 
Nahen Osten können Demokratisierung, Durchsetzung von Menschenrechten und wirtschaftliche 
Entwicklung stärken. Unter dieser Prämisse sollen sie ausgebaut werden. Die gemeinsamen 
europäischen Institutionen wie OSZE oder Europarat sind im Zusammenspiel mit einer starken 
Europäischen Union wichtige Plattformen einer multilateralen Weltordnung.
Bündnispolitik
(343) Die Vereinten Nationen bilden den multilateralen Rahmen der internationalen 
Zusammenarbeit. Mehr Verantwortung in den Vereinten Nationen erfordert von Deutschland und 
der EU, ihr Engagement finanziell, personell und diplomatisch substanziell zu verstärken, 
besser zu koordinieren und die internationalen Vereinbarungen auch konsequent und kohärent 
in nationale und europäische Politik umzusetzen. Dabei geht es um das Prinzip der Reform 
durch Stärkung. Das ist gerade wichtig, wenn nationale Egoismen zunehmen und wichtige 
Entscheidungen blockiert werden.
(344) Der Sicherheitsrat und andere Organe der Vereinten Nationen müssen an die Realitäten 
des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Das betrifft sowohl die strukturelle und finanzielle 
Ausstattung von VN-Organisationen als auch eine gerechtere Repräsentation der Regionen und 
der Beitragsleister im Sicherheitsrat.
(345) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll als Sonderorganisation der VN und als 
wichtigste Organisation im Bereich der globalen Gesundheit gestärkt werden. Ihre Aufgabe 
kann sie nur mit einer ausreichenden Ausstattung und einem starken Mandat ausführen. Dafür 
sind deutlich höhere Beiträge an die WHO notwendig.
(346) Wenn multilaterale Prozesse in den Vereinten Nationen und der EU dauerhaft blockiert 
sind, braucht es im Sinne der Stärkung des internationalen Rechts und der internationalen 
Ordnung Vorreiter.
(347) In Zeiten von dysfunktionalen internationalen Institutionen bauen informelle Formate 
Brücken. Diese dürfen aber nicht Machtinstrumente gegenüber denen sein, die nicht an ihnen 
beteiligt sind. Zum Beispiel spielen die G20 eine wichtige Rolle für die internationale 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Bewältigung globaler Herausforderungen. Sie müssen 
für andere Akteure offen sein. Langfristig sollen die Beratungen der G20 in den Sozial- und 
Wirtschaftsrat der Vereinten Nationen überführt werden.
(348) Neben der staatlichen Zusammenarbeit sind Bündnisse mit und zwischen Städten und 
Regionen, Wirtschaftsakteur*innen sowie Zivilgesellschaften zentral. Nichtstaatliche Akteure 
gehören stärker in Aushandlungsprozesse auf bilateraler und multilateraler Ebene einbezogen 
und in ihrer Vernetzung untereinander unterstützt. Im Dialog mit der globalen 
Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft können neue Wege entwickelt und neue 
Bündnispartner*innen gefunden werden, um die sozial-ökologische Modernisierung 
voranzutreiben. Auch wenn es noch keine Einigung auf ein internationales Vorgehen gibt, kann 
so in zentralen Bereichen wie beim Handel oder in der Flucht- und Migrationspolitik 
vorangegangen werden.
(349) Zu einer fairen Globalisierung gehört die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe 
genauso wie die Mitbestimmung und demokratische Organisierung auf kommunaler und regionaler 
Ebene.
(350) Die eigene kulturelle, sprachliche und religiöse Identität zu leben, ist für viele 
Menschen wesentlich. Statt in regionale Nationalismen, Unabhängigkeitsbestrebungen oder 
gewaltsame Konflikte zu verfallen, braucht es eine Politik für nationale Minderheiten, die 
deren Rechte auf kulturelle und sprachliche Vielfalt stärkt sowie gleichberechtigte 
gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Partizipation sichert und fördert.
Globale Sicherheit
(351) Eine an universeller Würde und Freiheit orientierte Politik denkt Sicherheit nicht von 
nationalen Grenzen, sondern von jedem einzelnen Menschen her. Zivile Krisenprävention, 
Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Ermächtigung marginalisierter 
Gesellschaftsgruppen, eine gewaltfreie Regelung von Konflikten, Wiederaufbau, Klima- und 
Umweltschutz, gerechte Ressourcenverteilung und die Geltung des internationalen Rechts sind 
Grundlage einer nachhaltigen Friedens- und Sicherheitspolitik. Dazu gehören auch die 
europäische Integration und die Beteiligung an Systemen kollektiver Sicherheit.
(352) Über Frieden und Sicherheit nachzudenken sollte nicht erst beginnen, wenn beides schon 
in Gefahr ist. Konsequent auf alle Politikfelder angewandt kann das Prinzip der Vorsorge 
viel Leid verhindern.
(353) Zivile Krisenprävention muss noch stärker institutionell verankert werden. Dazu bedarf 
es ausreichender Analysekapazitäten, Regionalkompetenz, Wirkungsforschung, eines 
intensivierten Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und der 
unmittelbaren Verfügbarkeit von Personal und Material. Zivile Krisenprävention und 
politische Konfliktlösung haben unbedingt Vorrang vor dem Einsatz militärischer Gewalt. Wo 
sich multiple Krisen häufen, kommt es besonders darauf an, bei der Krisenprävention 
schneller besser zu werden.
(354) Das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta ist eine große Errungenschaft. VN-geführte 
Friedenseinsätze sind ein zentrales Instrument kollektiver Friedenssicherung und als solche 
trotz aller Defizite – gerade durch eine größere europäische Beteiligung an 
Blauhelmeinsätzen – zu stärken.
(355) Die Europäische Union ist eine Friedensmacht. Das Primat des Zivilen und das breite 
Spektrum ziviler Instrumente zeichnen sie aus. Friedensmissionen, zivile Krisenprävention, 
Diplomatie, internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Auswärtige Kultur- und 
Bildungspolitik, Mediation, die Bereitstellung von Zivil- und Polizeiexperten, 
Rechtsstaatsförderung und gesellschaftliche Verständigungsarbeit sind die Stärken der 
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sie muss institutionell, personell und 
finanziell gestärkt und noch enger verzahnt werden.
(356) Maßgabe einer starken Außen- und Sicherheitspolitik sind der Schutz vor Gewalt und die 
gleichberechtigte Vertretung von Frauen auf allen Ebenen, bei allen Verhandlungen und in 
allen Gremien. Frauen sind fundamental für nachhaltige Versöhnungs- und Friedensprozesse. In 
der feministischen Außenpolitik stehen der Schutz und die Rechte aller marginalisierten, 
diskriminierten Bevölkerungsgruppen im Zentrum. Sie folgt dem Leitbild der „menschlichen 
Sicherheit“.
(357) Die Klimakrise ist ein globales Sicherheitsrisiko. Klimapolitik ist daher ein 
zentraler Bestandteil der globalen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Dafür ist 
ein internationales Rahmenwerk auf VN- und EU-Ebene zur Vermeidung von Klima- und 
Umweltkonflikten erforderlich, um Staaten und Regionen, die besonders von den Folgen der 
Klimakrise oder von Rohstoffknappheit, Dürren, Nahrungsknappheit und Überschwemmungen 
betroffen sind, zu schützen und zu unterstützen: die Responsibility to Prepare.
(358) Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung von Waffen sind und bleiben 
wesentliche Pfeiler jeder Friedenspolitik. Abrüstung und Rüstungskontrolle bedeuten global 
mehr Sicherheit für alle. Es braucht ein strenges Regelwerk zur Abrüstung und zum Verbot von 
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Massenvernichtungswaffen. Dazu gehört 
eine Unterstützung des VN-Atomwaffenverbotsvertrags. Der Anspruch ist nichts Geringeres als 
eine atomwaffenfreie Welt.
(359) Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime 
und in Kriegsgebiete verbieten sich. Es braucht eine gemeinsame restriktive europäische 
Rüstungsexportkontrolle mit starken Institutionen und im Einklang mit den EU-Leitlinien für 
Rüstungsexporte. EU-Mitgliedstaaten, die gegen verbindliche europäische 
Rüstungsexportkriterien verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Der Einsatz von 
Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten muss streng reguliert und private 
Militärfirmen müssen verboten werden.
(360) Autonome tödliche Waffensysteme, die keiner Steuerung mehr durch den Menschen bei 
Auswahl und Bekämpfung von Zielen unterliegen, stellen eine unberechenbare Bedrohung dar. Um 
diese Entwicklung zu stoppen, braucht es international klare ethische Regeln und Verbote. 
Weiterentwickelte, verbindliche Regeln sollen eine Militarisierung des Weltraumes 
verhindern.
(361) Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich gegen Angriffe auf ihre 
kritische Infrastruktur schützen. Um Angriffe über und auf das Internet zu verhindern, 
braucht es mehr eigene Anstrengung zur Sicherung der Infrastruktur und ein internationales 
Vertragswerk.
(362) Die Anwendung militärischer Kriegsgewalt bringt immer massives Leid mit sich. Wir 
wissen aber auch, dass die Unterlassung in einzelnen Fällen zu größerem Leid führen kann. 
Handlungsleitend in der internationalen Sicherheitspolitik ist auch das erweiterte VN-
Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Prevent, Protect, React, Rebuild), das 
uns als internationale Gemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten 
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Zentral für 
Frieden, Versöhnung und Gerechtigkeit ist auch der Einsatz gegen die Straflosigkeit solcher 
Menschenrechtsverbrechen.
(363) Der Einsatz von militärischer Gewalt ist immer nur äußerstes Mittel. Bewaffnete 
Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind einzubetten in ein System gegenseitiger kollektiver 
Sicherheit und in ein politisches Gesamtkonzept, basierend auf dem Grundgesetz und dem 
Völkerrecht. Bei Eingriffen in die Souveränität eines Staates oder dort, wo staatliche 
Souveränität fehlt, braucht es ein Mandat der Vereinten Nationen. Wenn das Vetorecht im 
Sicherheitsrat missbraucht wird, um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken, 
steht die Weltgemeinschaft vor einem Dilemma, weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und 
Völkerrecht schädigt wie Handeln.
(364) Die Bundeswehr ist eine in internationalen Bündnissen verankerte Parlamentsarmee. 
Daraus erwächst eine Fürsorgepflicht des Parlaments gegenüber den Soldat*innen sowie die 
Verpflichtung, sie entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben auszustatten. Der Auftrag 
und die Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen Herausforderungen für 
Sicherheit und Friedenssicherung. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen 
können und genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen. Direkte 
Einsätze im Rahmen der VN haben dabei Vorrang vor Einsätzen der EU oder der NATO.
(365) Die Prinzipien der „Inneren Führung“ und der „Staatsbürger*innen in Uniform“ binden 
die Soldat*innen an die Gesellschaft und die Werte und Normen des Grundgesetzes. Eine 
Bundeswehr, die fest in unserer Gesellschaft verankert ist, muss die Vielfalt der 
Gesellschaft abbilden. Das betrifft den Anteil von Menschen unterschiedlicher sozialer 
Herkunft, mit und ohne Migrationserfahrung, von People of Color sowie von Frauen, die in der 
Bundeswehr beschäftigt sind. Menschenfeindliche Ideologien und rechte Strukturen in der 
Bundeswehr müssen konsequent verfolgt und zerschlagen werden. Unsere Geschichte lehrt uns, 
wie unersetzlich Demokratiebildung und antifaschistische Grundwerte gerade in einer Armee 
sind.
(366) Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer 
Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die gemeinsame 
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. 
Es braucht eine Sicherheitsunion, die parlamentarisch kontrolliert ist. Anstatt immer mehr 
Geld in nationale militärische Parallelstrukturen zu leiten, sollte die verstärkte 
Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut und militärische Fähigkeiten sollten 
gebündelt werden. Dafür braucht es eine geeignete Ausstattung, den Ausbau von EU-Einheiten 
sowie eine Stärkung des gemeinsamen europäischen Hauptquartiers.
(367) Die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union muss strategisch, 
vorausschauend, umfassend und schnell handlungsfähig sein. Dazu braucht es eine gemeinsame 
Analysefähigkeit sowie eine Stärkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Schritt für 
Schritt sollen immer mehr Entscheidungen in diesem Bereich mit qualifizierter Mehrheit 
getroffen werden können.
(368) Die NATO ist auf absehbare Zeit ein unverzichtbarer und sicherheitspolitischer 
Renationalisierung entgegenwirkender Bestandteil der europäischen Sicherheitsarchitektur 
sowie der transatlantischen Beziehungen. Sie leidet unter divergierenden 
sicherheitspolitischen Interessen innerhalb der Allianz und einer unklaren strategischen 
Perspektive. Es braucht eine strategische Neuausrichtung. Mit einer stärkeren militärischen 
Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der EU und mit den europäischen NATO-Partnern 
Großbritannien und Norwegen können europäische strategische Interessen geschlossen und 
durchsetzungsstärker vertreten werden.
(369) Frieden in Europa bedeutet mehr als Frieden, Sicherheit und Stabilität in der EU. Wir 
teilen die Vision einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung innerhalb des OSZE-Raums. Die 
OSZE braucht eine Stärkung, um das Ziel eines Systems kollektiver Sicherheit in ganz Europa 
voranzubringen.
Globale Strukturpolitik
(370) In einer verflochtenen Welt verbinden und überkreuzen sich alle Bereiche der Politik. 
Globale Strukturpolitik muss sich für die sozial-ökologische Transformation von einer 
„Politik nach außen“ lösen und einen abgestimmten, vernetzten Ansatz verfolgen. Das heißt 
auch, das Denken in einzelnen Ressorts zu beenden und innere Widersprüche im 
Regierungshandeln konsequent auszuräumen. Alle politischen Entscheidungen müssen einem 
verpflichtenden Nachhaltigkeitscheck unterzogen werden.
(371) Handlungsrahmen für das Gesamtregierungshandeln sind die Menschenrechte, die 
Klimaziele von Paris und die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige 
Entwicklung. Sie sind Voraussetzung dafür, Strukturen global und nachhaltig gestalten zu 
können. So konnten Erfolge bei der Bekämpfung von Armut und Hunger sowie beim Zugang zum 
Gesundheits- und Bildungssystem erreicht werden. Das Recht auf Entwicklung gilt weltweit. Um 
die globalen Nachhaltigkeitsziele einzuhalten und das globale Zusammenleben möglichst 
krisenfest zu gestalten, braucht es kohärente Politik in allen Politikfeldern.
(372) Internationale Zusammenarbeit mit Staaten und Zivilgesellschaften in ärmeren Regionen 
der Welt ist weder auf Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren noch einseitigen 
wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen unterzuordnen. Internationale 
Zusammenarbeit basiert vielmehr auf rechtebasierter Kooperation, dem Partnerschaftsprinzip 
bei globalen Herausforderungen, auf Selbstbestimmung und hat globale Gerechtigkeit und die 
Sicherung globaler öffentlicher Güter zum Ziel.
(373) Die Fehler der Ausbeutung von Mensch und Natur müssen überwunden werden durch ein 
faires und nachhaltiges Wachstums- und Wohlstandsmodell. Aus den Verbrechen des 
Kolonialismus erwächst für Deutschland und Europa eine besondere Verantwortung. 
Wertegeleitete Politik hat ihr Handeln konsequent auf friedens-, menschenrechts- und 
klimapolitisch kontraproduktive Wirkungen zu prüfen und Schädliches zu unterlassen.
(374) Es braucht eine starke öffentliche Säule der Entwicklungsfinanzierung. Sie gehört 
wirksam ausgeweitet und verbessert. Die globale Transformation bedeutet vor allem in ärmeren 
Ländern massive Investitionen. Diese nachhaltig, sozial-ökologisch und auf lokale 
Bedürfnisse ausgerichtet bereitzustellen, muss ein zentrales Ziel der globalen 
Finanzierungsarchitektur sein. Internationale Zusagen müssen verbindlich eingehalten und die 
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. In der internationalen 
Klimafinanzierung stehen die Industriestaaten gegenüber den ärmeren Ländern bei der 
Anpassung und bei der Bewältigung von Schäden und Verlusten in der Verantwortung.
(375) Als weltweit größte Geberin hat die EU ein großes Potential für mehr Kohärenz und 
Effizienz in der globalen Strukturpolitik. Ziel ist mittelfristig eine europäische 
Vergemeinschaftung der nationalen Entwicklungspolitiken der Mitgliedstaaten. Eine gemeinsame 
europäische Entwicklungszusammenarbeit soll zu einem Kern des gemeinsamen europäischen 
Handelns werden.
(376) Nachhaltiger Frieden und Demokratie sind auf eine aktive Zivilgesellschaft angewiesen. 
Eine lebendige Zivilgesellschaft trägt dazu bei, Korruption und soziale Ungleichheit zu 
bekämpfen. Daher gilt es, die Handlungsspielräume einer kritischen Zivilgesellschaft global 
zu verteidigen und die Selbstorganisationskräfte der Zivilgesellschaft zu stärken und zu 
erweitern.
Handel
(377) Internationaler Handel verbindet Menschen und Staaten, ermöglicht Teilhabe an Gütern 
und Dienstleistungen und die Verbreitung von Innovationen. Handel ist kein Selbstzweck, 
sondern dient einem gerechten Wohlstand und damit der menschlichen Entfaltung. Er soll fair 
gestaltet und demokratisch kontrolliert werden. Er muss zur Umsetzung der VN-
Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens beitragen, anstatt diese zu 
konterkarieren.
(378) Eine demokratische Welthandelsordnung unter dem Dach einer reformierten WTO soll für 
den regelgebundenen Ausgleich von Interessen stehen. Auch fortschrittliche bilaterale 
Abkommen sind wichtige Schritte auf diesem Weg, wenn sie transparent und demokratisch 
zustande kommen und sich an globalen Gemeinwohlinteressen ausrichten.
(379) Europäische Handelspolitik ist ein starkes Instrument, um Umwelt-, Tier- und 
Klimaschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und soziale Standards wie den Schutz von 
Arbeitnehmer*innen-Rechten mit Wirtschaftsinteressen in Einklang zu bringen und weltweit 
durchzusetzen. Bereiche der Daseinsvorsorge, also öffentliche Güter wie beispielsweise 
Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit oder Wasser, sind staatliche Aufgaben und 
unterliegen einem öffentlichen Interesse. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind 
auszuschließen. Handelsabkommen dürfen es Staaten und der EU nicht erschweren, eigene höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt-, und Verbraucher*innenschutz festzulegen.
(380) Es braucht weltweit eine regionale Versorgungssicherheit mit überlebensnotwendigen 
Lebens- und Arzneimitteln. Daher dürfen diese nicht allein krisenanfälligen globalen 
Lieferketten überlassen werden, sondern müssen auch im europäischen Binnenmarkt produziert 
werden können.
(381) Handelsabkommen sind stark, wenn sie regionale Wirtschaftskreisläufe beachten und 
Instrumente beinhalten, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele sichern, wie zum 
Beispiel Mindeststandards oder Handelsbeschränkungen.
(382) Fairer Handel braucht einen Abbau der Ungleichgewichte im Welthandel und in der 
Eurozone. Deutschland hat dabei eine besondere Verantwortung und sollte mit öffentlichen 
Investitionen, guten Löhnen oder einer Stärkung der Binnennachfrage seinen 
Handelsbilanzüberschuss schrittweise reduzieren.
(383) Ärmere Länder sind im Welthandel mit einer asymmetrischen Zollpolitik zu stärken. Sie 
sollen souverän entscheiden, welche Bereiche ihrer Wirtschaft sie öffnen und welche sie 
vorerst schützen wollen. Industriestaaten müssen unter Berücksichtigung hoher ökologischer 
und sozialer Standards ihre Märkte hingegen für diese Länder öffnen und sollen Exporte nicht 
subventionieren, die lokale Märkte zerstören. Denn formal gleiche Rechte bei ungleich 
verteilter ökonomischer Macht führen zu ungerechten Ergebnissen.
(384) Herstellung, Produktion und Transport der Waren für den europäischen Markt müssen frei 
sein von ausbeuterischer Arbeit, Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und 
Umweltzerstörung. Dafür soll Fair Trade Standard werden. Das gilt für den gesamten Weg der 
Lieferketten und ist über vollständige Transparenz, etwa durch digitale Verfahren, sowie 
über gesetzliche Verpflichtungen herzustellen. Dabei kommt der öffentlichen Hand als weitaus 
größtem Beschaffer eine besondere Verantwortung zu.
Finanzmärkte und Währungsordnung
(385) Unregulierte globale Finanzmärkte haben zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine schwere 
Wirtschaftskrise ausgelöst und weltweit für schwere Verwerfungen gesorgt. Kurzfristige, 
spekulative Finanzströme sollen daher reguliert, verteuert und notfalls verboten werden. 
Auch mit Steuerumgehung und nicht gesicherten Spekulationen soll künftig kein Geld mehr 
verdient werden. Steuersümpfe müssen trockengelegt und internationale Steuerhinterziehung 
muss bekämpft werden.
(386) Nachhaltige internationale Direktinvestitionen fördern die weltweite Entwicklung und 
gehören zu einer starken europäischen Außenwirtschaftspolitik. Eine gerechte 
Weltwährungsordnung ermöglicht allen Ländern – nicht nur den wohlhabenden – eine 
langfristige und damit verlässliche Finanzierung von Investitionen. Neben einer Regulierung 
von kurzfristigem Kapitalverkehr braucht es dafür die Stabilisierung von Wechselkursen.
(387) Nur globale öffentliche Institutionen können gegen spekulative Attacken auf Staaten 
und ihre Währungen absichern. Langfristiges Ziel ist daher eine weltweite Kooperation der 
Zentralbanken sowie eine Stärkung und Demokratisierung des Internationalen 
Währungsfonds (IWF). So soll Liquidität sichergestellt, dem globalen Finanzmarkt ein 
stabiler Rahmen gesetzt und Krisen sollen so verhindert werden. Die Europäische Zentralbank 
steht schon jetzt in der Verantwortung, die Auswirkungen ihrer Politik auf weniger und am 
wenigsten entwickelte Länder zu berücksichtigen sowie Wechselkurse zu stabilisieren und 
abzusichern. So hilft europäische Geldpolitik, spekulative Kapitalflucht aus diesen Ländern 
zu vermeiden und deren Entwicklung zu fördern.
(388) Schulden können – wenn das Geld gut investiert wird – Entwicklung fördern und die 
notwendige Finanzierung für die sozial-ökologische Transformation bereitstellen. 
Überschuldung hingegen schadet insbesondere den Ärmsten der Armen. Aber sie bremst auch die 
Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele, gefährdet Gesundheitsversorgung, Bildung und 
Infrastruktur in vielen Ländern. Die internationale Gemeinschaft muss regelbasierte 
Verfahren ermöglichen, um bei Zahlungsunfähigkeit von Staaten durch Schuldenerlasse, 
Zahlungsaufschübe oder einen Schuldenschnitt einen Ausgleich zu finden.
(389) Zu einer weltpolitikfähigen EU gehört eine sichere und starke Währung. Der Euro soll 
zu einer globalen Leitwährung werden. Voraussetzung dafür sind eine gemeinsame Fiskalpolitik 
der EU sowie die Herausgabe sicherer und liquider gemeinsamer Anleihen, abgesichert mit 
eigenen Steuerquellen. Europas strategische Souveränität soll auch durch eigene europäische 
Zahlungssysteme und ein digitales Zentralbankgeld sichergestellt werden.
Migration und Flucht
(390) Migration ist etwas zutiefst Menschliches und war stets Triebfeder für Entwicklung und 
globale Zusammenarbeit, genauso Quelle von Austausch und Innovation. Migration ist kein 
Ausnahmezustand, sondern prägt und verändert seit Jahrhunderten auch unsere Gesellschaft und 
unseren Alltag auf allen Ebenen. Unsere Demokratie ist keine, in der Zugehörigkeit auf 
Herkunft basiert, sondern eine offene Gesellschaft, in der wir uns gemeinsam darüber 
verständigen, wie wir zusammenleben wollen.
(391) Der Globale Pakt für Migration stärkt und sichert die Rechte und die Freiheit von 
Menschen, die nicht in ihrem Geburtsland leben, arbeiten oder zur Schule gehen. Er ist 
Grundlage für die internationale Verständigung zum rechtebasierten Umgang mit Migration und 
soll in diesem Sinne weiterentwickelt werden. Seine Prinzipien müssen national verbindlich 
umgesetzt werden.
(392) Migration braucht legale Zugangswege. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Deshalb 
braucht es ein Einwanderungsgesetz mit fairen und diskriminierungsfreien Kriterien für 
legale Einwanderung. Das schließt ein Recht auf Familienleben mit ein sowie dass Menschen 
ihren Status wechseln und zwischen ihrem Herkunftsland und dem Wohnort hin- und herreisen 
können. Menschen, die hier leben, sollen schnell den Zugang zu staatsbürgerlichen Rechten 
bekommen. Dafür braucht es ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht, das mehrere 
Staatsbürgerschaften ermöglicht.
(393) Menschen, die aufgrund von politischer Verfolgung, Folter, massiven 
Menschenrechtsverletzungen oder Krieg gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, werden durch 
das Asylrecht geschützt. Das international verankerte Recht, in einem anderen Land Schutz zu 
suchen, beruht auf den Lehren aus dem Menschheitsverbrechen der Shoah. Die völkerrechtlich 
verbindlichen Regeln, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention, gelten universell und 
uneingeschränkt für alle Geflüchteten. Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist Grundpfeiler 
einer menschenrechtsorientierten Politik und muss unangetastet bleiben. Der Globale Pakt für 
Flüchtlinge steht für das Bestreben, Flucht international menschenwürdig zu gestalten und 
die Rechte der Betroffenen zu schützen. Entsprechend muss der internationale Umgang mit 
Geflüchteten rechtebasiert weiterentwickelt werden.
(394) Egal wo jemand herkommt, egal wo jemand hinwill oder aus welchem Grund ein Mensch in 
Seenot ist: Menschen sind aus Lebensgefahr zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen. 
Dort, wo Menschen in Not sind, haben Staaten die Verantwortung, Rettungen zu koordinieren 
und zu organisieren. Dafür braucht es ein gemeinsames EU-Seenotrettungssystem. 
Hilfsorganisationen, die Menschen aus Seenot retten, müssen unterstützt und dürfen nicht 
kriminalisiert werden.
(395) Die weltweite Zahl von Menschen auf der Flucht steigt auch durch klimabedingte 
Katastrophen, die wiederum bestehende Konflikte weiter verschärfen. Ziel muss sein, durch 
Klimaanpassung und -schutz zu verhindern, dass Menschen aufgrund der Klimafolgen ihre Heimat 
verlassen müssen. Menschen, denen Staatenlosigkeit droht oder die dauerhaft ihre Heimat 
verlieren, brauchen Möglichkeiten zur würdevollen Migration. Sie dürfen nicht in eine 
Schutzlücke geraten. Perspektivisch brauchen sie einen völkerrechtlichen Schutzstatus.
(396) Menschen brauchen Perspektiven. Duldungen bedeuten einen Zustand in der Schwebe, 
fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Ein solcher Ausnahmezustand muss Ausnahme 
bleiben. Menschen, die dauerhaft hier leben, brauchen ein Bleiberecht. Abschiebungen in 
Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich.
(397) Rechtsstaatliche, schnelle und geordnete Verfahren ermöglichen die Wahrnehmung der 
menschenrechtlichen und humanitären Verantwortung der EU. Abschottung ist nicht nur inhuman, 
sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich kontrollierte EU-Außengrenzen, eine zuverlässige 
Registrierung – perspektivisch über eine eigene europäische Asylbehörde – sowie ein 
einheitliches europäisches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, 
sind die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Grenzen sind nur rechtsstaatlich 
geschützt, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden.
(398) Nicht jede*r hat das Recht auf Asyl, aber jede*r hat das Recht auf ein 
rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung sowie auf eine würdige Unterbringung 
und Behandlung. Zugang zu rechtlicher Beratung und Widerspruchsmöglichkeiten sowie zu 
ärztlicher Versorgung muss in dieser Zeit gewährleistet sein.
(399) Um eine humanitäre Versorgung von geflüchteten Menschen auch außerhalb der 
Europäischen Union zu unterstützen, sind Kooperation und Solidarität mit Nachbarstaaten und 
weiteren Aufnahmeländern notwendig. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen jedoch nicht zu 
Menschenrechtsverletzungen führen oder zum Ziel haben, Schutz in Europa unmöglich zu machen. 
Besonderen Schutz brauchen vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Frauen, Kinder, LGBTIQ, alte 
und kranke Menschen.
(400) Das Bekämpfen von Fluchtursachen heißt, die Gründe für Flucht und nicht die Menschen 
auf der Flucht zu bekämpfen. Europäische Politik muss sich danach ausrichten, die 
politischen Herausforderungen global zu denken und auch lokal dafür Sorge zu tragen, globale 
Gerechtigkeit zu stärken. Europäische Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Agrar- oder 
Rüstungsexportpolitik muss konsequent auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen 
Wirkungen in Drittstaaten überprüft werden und nach dem Pariser Klimaabkommen, den 
Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen sowie den Menschenrechten gestaltet sein.
(401) Im Zentrum unserer Asyl- und Migrationspolitik steht der Mensch in seiner Würde und 
Freiheit. Unser Ziel ist eine Welt, in der Menschen nicht zur Flucht gezwungen werden.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 315 bis 316 einfügen:
unterliegen einem öffentlichen Interesse. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind auszuschließen. Bilaterale Handelsabkommen dürfen es Staaten und der EU nicht erschweren, unilateral höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt-, und Verbraucher*innenschutz festzulegen. Das Vorsorgeprinzip ist zu gewährleisten.
Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Frieden und internationale Ordnung
(327) Die großen politischen Herausforderungen unserer Zeit lassen sich nur global lösen. 
Nachhaltige Politik bedarf vorausschauenden Handelns in internationaler Kooperation.
(328) Eine an Frieden, Freiheit, Solidarität, Menschenrechten und globaler Gerechtigkeit 
orientierte Politik braucht Bündnisse all derer, die an den Wert von Kooperation und die 
Stärke des Rechts in den internationalen Beziehungen glauben – gerade weil offene 
Gesellschaften immer stärker auch im globalen Systemwettbewerb mit autoritären Staaten und 
Diktaturen stehen. Multilaterale Zusammenarbeit in den internationalen Organisationen bleibt 
die beste Form, globale Politik zu gestalten.
(329) Es braucht eine internationale Ordnung, die auf der gerechten Verteilung globaler 
Ressourcen und auf verbindlichen Regeln fußt, die die Rechte von Einzelnen und von 
Kollektiven schützt, Konflikte verhindert oder gewaltfrei und zum Wohle der Allgemeinheit 
löst.
(330) Eine friedliche und gerechte Weltordnung erfordert starke Vereinte Nationen mit dem 
Ziel einer Weltinnenpolitik. Die Vereinten Nationen sind das zentrale Forum, um 
völkerrechtliche Normen zu entwickeln und sich auf weltgemeinschaftliche Ziele zu 
verständigen. Sie müssen gestärkt werden.
(331) Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist unsere Brücke in die 
Zivilgesellschaften der Welt. Das Netzwerk ihrer Akteur*innen schafft sichere 
Begegnungsräume für den kulturellen Austausch, Zugang zu Bildung und Wissen und übernimmt 
Verantwortung auch aus unserer Geschichte heraus. Sie ist wertegeleitete Außenpolitik auf 
individueller Ebene, die Frieden und Entwicklung, internationale Kooperation und Solidarität 
in den Mittelpunkt stellt.
(332) Zur Bearbeitung globaler Herausforderungen braucht es die Europäische Union als 
Friedensmacht, die sich ihrer Verantwortung in der Welt, besonders im Rahmen der Vereinten 
Nationen, bewusst ist und zum Prinzip der internationalen Kooperation steht. Dieser 
Verantwortung kann die EU nur gerecht werden, wenn sie nationale Spaltungen überwindet und 
gemeinsam handelt. Die Antwort auf die aktuellen globalen Herausforderungen ist eine stetige 
Vertiefung und Weiterentwicklung der EU, perspektivisch hin zu einer Föderalen Europäischen 
Republik.
Europäische Union
(333) Die Europäische Union ist Anker für Multilateralismus und demokratische Souveränität 
in einer globalisierten Welt. Es gilt, das Versprechen der Europäischen Union auf eine 
wertebasierte Politik nach innen und außen einzulösen. Bei Krisen gerät das Projekt EU immer 
wieder unter Druck, die Nationalstaaten agieren ohne Absprachen und oft unsolidarisch. 
Gerade in Krisen aber zeigt sich, dass die EU als Gemeinschaft stärker ist als jedes Land 
für sich allein und dass die Europäische Union mehr ist als ein Binnenmarkt. Sie muss als 
politisches Projekt weiterentwickelt werden.
(334) Es ist zentrale Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, die Gräben in der Europäischen 
Union nicht durch nationale Egoismen zu vergrößern. Es ist ihre Verantwortung, die 
Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen zu verbessern.
(335) Die Europäische Grundrechtecharta, freie Binnengrenzen und europäische Freizügigkeit 
sind Meilensteine der europäischen Einigung, hinter die wir nicht zurückfallen dürfen.
(336) Auf Grundlage der gemeinsamen Werte braucht es ein gemeinsames strategisches 
Bewusstsein der EU, das sich durch die verschiedenen Politikbereiche zieht. Indem die EU 
mehr strategische Souveränität aufbaut, kann sie auch global Demokratie schützen und den 
Klimaschutz voranbringen sowie in der Wirtschafts- und Finanzpolitik an Menschenrechten und 
Gemeinwohl orientierte Standards setzen.
(337) Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die EU wirtschaftlich einen großen Einfluss. 
Daraus erwächst die Verantwortung, diese Stärke für eine an Menschenrechten und Gemeinwohl 
orientierte und regulierte Globalisierung einzusetzen, die Krisen verhindert, statt sie zu 
verstärken. Wer ökologisch, sozial, transparent und menschenrechtskonform produziert, soll 
davon einen Vorteil haben. Wer das Gegenteil tut, soll negative Konsequenzen spüren.
(338) Damit Herausforderungen nicht nur durch die eigene nationalstaatliche Brille 
betrachtet werden und um gegenseitiges Verständnis zu stärken, braucht es einen 
paneuropäischen Diskurs in einer europäischen Öffentlichkeit sowie eine paneuropäische 
Zivilgesellschaft. Dafür sind nichtkommerzielle und europäisch geförderte Kommunikations- 
und Begegnungsräume für alle Europäer*innen notwendig – digital, über die klassischen Medien 
und im direkten Austausch miteinander –, ebenso wie gemeinsame Organisationsformen wie 
europäische Vereine und gemeinnützige Organisationen.
(339) Eine starke Europäische Union gibt es nur mit verstärkter Zusammenarbeit. Denn nicht 
alle EU-Staaten wollen immer dasselbe zur selben Zeit. Die fehlende Einigung der EU-Staaten 
oder die Blockadehaltung einzelner Staaten dürfen nicht zur Ausrede für kollektives 
Nichthandeln werden. Deswegen müssen manche Mitgliedstaaten nächste Schritte eher gehen als 
andere und in manchen Dingen gemeinsam vorangehen. Dabei ist immer sicherzustellen, dass das 
Projekt der Europäischen Union als Ganzes nicht gefährdet wird und dass alle Mitgliedstaaten 
sich jederzeit anschließen können. So kann es in einem Bündnis der europäischen Demokratien 
auch gegen die nationalistischen Kräfte und Regierungen in Europa gelingen, das europäische 
Einigungswerk fortzusetzen sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken.
(340) Die EU muss weltpolitikfähig werden. Sie muss im Sinne universeller Werte und daraus 
abgeleiteter Interessen die Regeln und Realitäten des internationalen Umfelds mitgestalten. 
Eine geeinte Europäische Union kann sich in der globalisierten Welt als Akteurin behaupten 
und demokratische und nachhaltig orientierte Gestaltungskraft entfalten. Die Grundlage dafür 
bilden die Menschenrechte und die globalen Nachhaltigkeitsziele.
(341) Die EU muss ihre Soft Power nutzen, um die internationale Politik entscheidend 
mitzugestalten. Dabei gilt es, nationale Interessen im Lichte des europäischen Gemeinwohls 
und der europäischen Handlungsfähigkeit zu definieren und die Leitlinien der Mitgliedstaaten 
in einer gemeinsamen außenpolitischen Strategie zu bündeln. Das Prinzip der Einstimmigkeit 
soll durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt werden, um die gemeinsame Außen- und 
Sicherheitspolitik der EU (GASP/GSVP) zu stärken und so handlungsfähiger zu werden.
(342) Das Friedensprojekt Europa ist mehr als die EU. Daraus erwachsen Verpflichtungen im 
Erweiterungsprozess und in der Nachbarschaftspolitik. Die EU steht in der politischen 
Verantwortung, das Vertrauen in das Beitrittsversprechen nicht zu enttäuschen und 
gleichzeitig den notwendigen Reformprozess in den Beitrittsländern mitzugestalten. 
Partnerschaften, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Solidarität mit den Regionen vor Europas 
Haustür tragen zu Stabilität und Sicherheit bei. Die Östliche Partnerschaft der EU ist eine 
wichtige Säule, die auf demokratischer Solidarität und der selbstbestimmten Entwicklung der 
osteuropäischen Nachbarn basiert. Auch die Kooperationen mit Staaten in Nordafrika und dem 
Nahen Osten können Demokratisierung, Durchsetzung von Menschenrechten und wirtschaftliche 
Entwicklung stärken. Unter dieser Prämisse sollen sie ausgebaut werden. Die gemeinsamen 
europäischen Institutionen wie OSZE oder Europarat sind im Zusammenspiel mit einer starken 
Europäischen Union wichtige Plattformen einer multilateralen Weltordnung.
Bündnispolitik
(343) Die Vereinten Nationen bilden den multilateralen Rahmen der internationalen 
Zusammenarbeit. Mehr Verantwortung in den Vereinten Nationen erfordert von Deutschland und 
der EU, ihr Engagement finanziell, personell und diplomatisch substanziell zu verstärken, 
besser zu koordinieren und die internationalen Vereinbarungen auch konsequent und kohärent 
in nationale und europäische Politik umzusetzen. Dabei geht es um das Prinzip der Reform 
durch Stärkung. Das ist gerade wichtig, wenn nationale Egoismen zunehmen und wichtige 
Entscheidungen blockiert werden.
(344) Der Sicherheitsrat und andere Organe der Vereinten Nationen müssen an die Realitäten 
des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Das betrifft sowohl die strukturelle und finanzielle 
Ausstattung von VN-Organisationen als auch eine gerechtere Repräsentation der Regionen und 
der Beitragsleister im Sicherheitsrat.
(345) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll als Sonderorganisation der VN und als 
wichtigste Organisation im Bereich der globalen Gesundheit gestärkt werden. Ihre Aufgabe 
kann sie nur mit einer ausreichenden Ausstattung und einem starken Mandat ausführen. Dafür 
sind deutlich höhere Beiträge an die WHO notwendig.
(346) Wenn multilaterale Prozesse in den Vereinten Nationen und der EU dauerhaft blockiert 
sind, braucht es im Sinne der Stärkung des internationalen Rechts und der internationalen 
Ordnung Vorreiter.
(347) In Zeiten von dysfunktionalen internationalen Institutionen bauen informelle Formate 
Brücken. Diese dürfen aber nicht Machtinstrumente gegenüber denen sein, die nicht an ihnen 
beteiligt sind. Zum Beispiel spielen die G20 eine wichtige Rolle für die internationale 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Bewältigung globaler Herausforderungen. Sie müssen 
für andere Akteure offen sein. Langfristig sollen die Beratungen der G20 in den Sozial- und 
Wirtschaftsrat der Vereinten Nationen überführt werden.
(348) Neben der staatlichen Zusammenarbeit sind Bündnisse mit und zwischen Städten und 
Regionen, Wirtschaftsakteur*innen sowie Zivilgesellschaften zentral. Nichtstaatliche Akteure 
gehören stärker in Aushandlungsprozesse auf bilateraler und multilateraler Ebene einbezogen 
und in ihrer Vernetzung untereinander unterstützt. Im Dialog mit der globalen 
Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft können neue Wege entwickelt und neue 
Bündnispartner*innen gefunden werden, um die sozial-ökologische Modernisierung 
voranzutreiben. Auch wenn es noch keine Einigung auf ein internationales Vorgehen gibt, kann 
so in zentralen Bereichen wie beim Handel oder in der Flucht- und Migrationspolitik 
vorangegangen werden.
(349) Zu einer fairen Globalisierung gehört die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe 
genauso wie die Mitbestimmung und demokratische Organisierung auf kommunaler und regionaler 
Ebene.
(350) Die eigene kulturelle, sprachliche und religiöse Identität zu leben, ist für viele 
Menschen wesentlich. Statt in regionale Nationalismen, Unabhängigkeitsbestrebungen oder 
gewaltsame Konflikte zu verfallen, braucht es eine Politik für nationale Minderheiten, die 
deren Rechte auf kulturelle und sprachliche Vielfalt stärkt sowie gleichberechtigte 
gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Partizipation sichert und fördert.
Globale Sicherheit
(351) Eine an universeller Würde und Freiheit orientierte Politik denkt Sicherheit nicht von 
nationalen Grenzen, sondern von jedem einzelnen Menschen her. Zivile Krisenprävention, 
Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Ermächtigung marginalisierter 
Gesellschaftsgruppen, eine gewaltfreie Regelung von Konflikten, Wiederaufbau, Klima- und 
Umweltschutz, gerechte Ressourcenverteilung und die Geltung des internationalen Rechts sind 
Grundlage einer nachhaltigen Friedens- und Sicherheitspolitik. Dazu gehören auch die 
europäische Integration und die Beteiligung an Systemen kollektiver Sicherheit.
(352) Über Frieden und Sicherheit nachzudenken sollte nicht erst beginnen, wenn beides schon 
in Gefahr ist. Konsequent auf alle Politikfelder angewandt kann das Prinzip der Vorsorge 
viel Leid verhindern.
(353) Zivile Krisenprävention muss noch stärker institutionell verankert werden. Dazu bedarf 
es ausreichender Analysekapazitäten, Regionalkompetenz, Wirkungsforschung, eines 
intensivierten Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und der 
unmittelbaren Verfügbarkeit von Personal und Material. Zivile Krisenprävention und 
politische Konfliktlösung haben unbedingt Vorrang vor dem Einsatz militärischer Gewalt. Wo 
sich multiple Krisen häufen, kommt es besonders darauf an, bei der Krisenprävention 
schneller besser zu werden.
(354) Das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta ist eine große Errungenschaft. VN-geführte 
Friedenseinsätze sind ein zentrales Instrument kollektiver Friedenssicherung und als solche 
trotz aller Defizite – gerade durch eine größere europäische Beteiligung an 
Blauhelmeinsätzen – zu stärken.
(355) Die Europäische Union ist eine Friedensmacht. Das Primat des Zivilen und das breite 
Spektrum ziviler Instrumente zeichnen sie aus. Friedensmissionen, zivile Krisenprävention, 
Diplomatie, internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Auswärtige Kultur- und 
Bildungspolitik, Mediation, die Bereitstellung von Zivil- und Polizeiexperten, 
Rechtsstaatsförderung und gesellschaftliche Verständigungsarbeit sind die Stärken der 
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sie muss institutionell, personell und 
finanziell gestärkt und noch enger verzahnt werden.
(356) Maßgabe einer starken Außen- und Sicherheitspolitik sind der Schutz vor Gewalt und die 
gleichberechtigte Vertretung von Frauen auf allen Ebenen, bei allen Verhandlungen und in 
allen Gremien. Frauen sind fundamental für nachhaltige Versöhnungs- und Friedensprozesse. In 
der feministischen Außenpolitik stehen der Schutz und die Rechte aller marginalisierten, 
diskriminierten Bevölkerungsgruppen im Zentrum. Sie folgt dem Leitbild der „menschlichen 
Sicherheit“.
(357) Die Klimakrise ist ein globales Sicherheitsrisiko. Klimapolitik ist daher ein 
zentraler Bestandteil der globalen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Dafür ist 
ein internationales Rahmenwerk auf VN- und EU-Ebene zur Vermeidung von Klima- und 
Umweltkonflikten erforderlich, um Staaten und Regionen, die besonders von den Folgen der 
Klimakrise oder von Rohstoffknappheit, Dürren, Nahrungsknappheit und Überschwemmungen 
betroffen sind, zu schützen und zu unterstützen: die Responsibility to Prepare.
(358) Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung von Waffen sind und bleiben 
wesentliche Pfeiler jeder Friedenspolitik. Abrüstung und Rüstungskontrolle bedeuten global 
mehr Sicherheit für alle. Es braucht ein strenges Regelwerk zur Abrüstung und zum Verbot von 
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Massenvernichtungswaffen. Dazu gehört 
eine Unterstützung des VN-Atomwaffenverbotsvertrags. Der Anspruch ist nichts Geringeres als 
eine atomwaffenfreie Welt.
(359) Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime 
und in Kriegsgebiete verbieten sich. Es braucht eine gemeinsame restriktive europäische 
Rüstungsexportkontrolle mit starken Institutionen und im Einklang mit den EU-Leitlinien für 
Rüstungsexporte. EU-Mitgliedstaaten, die gegen verbindliche europäische 
Rüstungsexportkriterien verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Der Einsatz von 
Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten muss streng reguliert und private 
Militärfirmen müssen verboten werden.
(360) Autonome tödliche Waffensysteme, die keiner Steuerung mehr durch den Menschen bei 
Auswahl und Bekämpfung von Zielen unterliegen, stellen eine unberechenbare Bedrohung dar. Um 
diese Entwicklung zu stoppen, braucht es international klare ethische Regeln und Verbote. 
Weiterentwickelte, verbindliche Regeln sollen eine Militarisierung des Weltraumes 
verhindern.
(361) Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich gegen Angriffe auf ihre 
kritische Infrastruktur schützen. Um Angriffe über und auf das Internet zu verhindern, 
braucht es mehr eigene Anstrengung zur Sicherung der Infrastruktur und ein internationales 
Vertragswerk.
(362) Die Anwendung militärischer Kriegsgewalt bringt immer massives Leid mit sich. Wir 
wissen aber auch, dass die Unterlassung in einzelnen Fällen zu größerem Leid führen kann. 
Handlungsleitend in der internationalen Sicherheitspolitik ist auch das erweiterte VN-
Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Prevent, Protect, React, Rebuild), das 
uns als internationale Gemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten 
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Zentral für 
Frieden, Versöhnung und Gerechtigkeit ist auch der Einsatz gegen die Straflosigkeit solcher 
Menschenrechtsverbrechen.
(363) Der Einsatz von militärischer Gewalt ist immer nur äußerstes Mittel. Bewaffnete 
Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind einzubetten in ein System gegenseitiger kollektiver 
Sicherheit und in ein politisches Gesamtkonzept, basierend auf dem Grundgesetz und dem 
Völkerrecht. Bei Eingriffen in die Souveränität eines Staates oder dort, wo staatliche 
Souveränität fehlt, braucht es ein Mandat der Vereinten Nationen. Wenn das Vetorecht im 
Sicherheitsrat missbraucht wird, um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken, 
steht die Weltgemeinschaft vor einem Dilemma, weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und 
Völkerrecht schädigt wie Handeln.
(364) Die Bundeswehr ist eine in internationalen Bündnissen verankerte Parlamentsarmee. 
Daraus erwächst eine Fürsorgepflicht des Parlaments gegenüber den Soldat*innen sowie die 
Verpflichtung, sie entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben auszustatten. Der Auftrag 
und die Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen Herausforderungen für 
Sicherheit und Friedenssicherung. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen 
können und genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen. Direkte 
Einsätze im Rahmen der VN haben dabei Vorrang vor Einsätzen der EU oder der NATO.
(365) Die Prinzipien der „Inneren Führung“ und der „Staatsbürger*innen in Uniform“ binden 
die Soldat*innen an die Gesellschaft und die Werte und Normen des Grundgesetzes. Eine 
Bundeswehr, die fest in unserer Gesellschaft verankert ist, muss die Vielfalt der 
Gesellschaft abbilden. Das betrifft den Anteil von Menschen unterschiedlicher sozialer 
Herkunft, mit und ohne Migrationserfahrung, von People of Color sowie von Frauen, die in der 
Bundeswehr beschäftigt sind. Menschenfeindliche Ideologien und rechte Strukturen in der 
Bundeswehr müssen konsequent verfolgt und zerschlagen werden. Unsere Geschichte lehrt uns, 
wie unersetzlich Demokratiebildung und antifaschistische Grundwerte gerade in einer Armee 
sind.
(366) Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer 
Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die gemeinsame 
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. 
Es braucht eine Sicherheitsunion, die parlamentarisch kontrolliert ist. Anstatt immer mehr 
Geld in nationale militärische Parallelstrukturen zu leiten, sollte die verstärkte 
Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut und militärische Fähigkeiten sollten 
gebündelt werden. Dafür braucht es eine geeignete Ausstattung, den Ausbau von EU-Einheiten 
sowie eine Stärkung des gemeinsamen europäischen Hauptquartiers.
(367) Die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union muss strategisch, 
vorausschauend, umfassend und schnell handlungsfähig sein. Dazu braucht es eine gemeinsame 
Analysefähigkeit sowie eine Stärkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Schritt für 
Schritt sollen immer mehr Entscheidungen in diesem Bereich mit qualifizierter Mehrheit 
getroffen werden können.
(368) Die NATO ist auf absehbare Zeit ein unverzichtbarer und sicherheitspolitischer 
Renationalisierung entgegenwirkender Bestandteil der europäischen Sicherheitsarchitektur 
sowie der transatlantischen Beziehungen. Sie leidet unter divergierenden 
sicherheitspolitischen Interessen innerhalb der Allianz und einer unklaren strategischen 
Perspektive. Es braucht eine strategische Neuausrichtung. Mit einer stärkeren militärischen 
Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der EU und mit den europäischen NATO-Partnern 
Großbritannien und Norwegen können europäische strategische Interessen geschlossen und 
durchsetzungsstärker vertreten werden.
(369) Frieden in Europa bedeutet mehr als Frieden, Sicherheit und Stabilität in der EU. Wir 
teilen die Vision einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung innerhalb des OSZE-Raums. Die 
OSZE braucht eine Stärkung, um das Ziel eines Systems kollektiver Sicherheit in ganz Europa 
voranzubringen.
Globale Strukturpolitik
(370) In einer verflochtenen Welt verbinden und überkreuzen sich alle Bereiche der Politik. 
Globale Strukturpolitik muss sich für die sozial-ökologische Transformation von einer 
„Politik nach außen“ lösen und einen abgestimmten, vernetzten Ansatz verfolgen. Das heißt 
auch, das Denken in einzelnen Ressorts zu beenden und innere Widersprüche im 
Regierungshandeln konsequent auszuräumen. Alle politischen Entscheidungen müssen einem 
verpflichtenden Nachhaltigkeitscheck unterzogen werden.
(371) Handlungsrahmen für das Gesamtregierungshandeln sind die Menschenrechte, die 
Klimaziele von Paris und die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige 
Entwicklung. Sie sind Voraussetzung dafür, Strukturen global und nachhaltig gestalten zu 
können. So konnten Erfolge bei der Bekämpfung von Armut und Hunger sowie beim Zugang zum 
Gesundheits- und Bildungssystem erreicht werden. Das Recht auf Entwicklung gilt weltweit. Um 
die globalen Nachhaltigkeitsziele einzuhalten und das globale Zusammenleben möglichst 
krisenfest zu gestalten, braucht es kohärente Politik in allen Politikfeldern.
(372) Internationale Zusammenarbeit mit Staaten und Zivilgesellschaften in ärmeren Regionen 
der Welt ist weder auf Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren noch einseitigen 
wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen unterzuordnen. Internationale 
Zusammenarbeit basiert vielmehr auf rechtebasierter Kooperation, dem Partnerschaftsprinzip 
bei globalen Herausforderungen, auf Selbstbestimmung und hat globale Gerechtigkeit und die 
Sicherung globaler öffentlicher Güter zum Ziel.
(373) Die Fehler der Ausbeutung von Mensch und Natur müssen überwunden werden durch ein 
faires und nachhaltiges Wachstums- und Wohlstandsmodell. Aus den Verbrechen des 
Kolonialismus erwächst für Deutschland und Europa eine besondere Verantwortung. 
Wertegeleitete Politik hat ihr Handeln konsequent auf friedens-, menschenrechts- und 
klimapolitisch kontraproduktive Wirkungen zu prüfen und Schädliches zu unterlassen.
(374) Es braucht eine starke öffentliche Säule der Entwicklungsfinanzierung. Sie gehört 
wirksam ausgeweitet und verbessert. Die globale Transformation bedeutet vor allem in ärmeren 
Ländern massive Investitionen. Diese nachhaltig, sozial-ökologisch und auf lokale 
Bedürfnisse ausgerichtet bereitzustellen, muss ein zentrales Ziel der globalen 
Finanzierungsarchitektur sein. Internationale Zusagen müssen verbindlich eingehalten und die 
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. In der internationalen 
Klimafinanzierung stehen die Industriestaaten gegenüber den ärmeren Ländern bei der 
Anpassung und bei der Bewältigung von Schäden und Verlusten in der Verantwortung.
(375) Als weltweit größte Geberin hat die EU ein großes Potential für mehr Kohärenz und 
Effizienz in der globalen Strukturpolitik. Ziel ist mittelfristig eine europäische 
Vergemeinschaftung der nationalen Entwicklungspolitiken der Mitgliedstaaten. Eine gemeinsame 
europäische Entwicklungszusammenarbeit soll zu einem Kern des gemeinsamen europäischen 
Handelns werden.
(376) Nachhaltiger Frieden und Demokratie sind auf eine aktive Zivilgesellschaft angewiesen. 
Eine lebendige Zivilgesellschaft trägt dazu bei, Korruption und soziale Ungleichheit zu 
bekämpfen. Daher gilt es, die Handlungsspielräume einer kritischen Zivilgesellschaft global 
zu verteidigen und die Selbstorganisationskräfte der Zivilgesellschaft zu stärken und zu 
erweitern.
Handel
(377) Internationaler Handel verbindet Menschen und Staaten, ermöglicht Teilhabe an Gütern 
und Dienstleistungen und die Verbreitung von Innovationen. Handel ist kein Selbstzweck, 
sondern dient einem gerechten Wohlstand und damit der menschlichen Entfaltung. Er soll fair 
gestaltet und demokratisch kontrolliert werden. Er muss zur Umsetzung der VN-
Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens beitragen, anstatt diese zu 
konterkarieren.
(378) Eine demokratische Welthandelsordnung unter dem Dach einer reformierten WTO soll für 
den regelgebundenen Ausgleich von Interessen stehen. Auch fortschrittliche bilaterale 
Abkommen sind wichtige Schritte auf diesem Weg, wenn sie transparent und demokratisch 
zustande kommen und sich an globalen Gemeinwohlinteressen ausrichten.
(379) Europäische Handelspolitik ist ein starkes Instrument, um Umwelt-, Tier- und 
Klimaschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und soziale Standards wie den Schutz von 
Arbeitnehmer*innen-Rechten mit Wirtschaftsinteressen in Einklang zu bringen und weltweit 
durchzusetzen. Bereiche der Daseinsvorsorge, also öffentliche Güter wie beispielsweise 
Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit oder Wasser, sind staatliche Aufgaben und 
unterliegen einem öffentlichen Interesse. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind 
auszuschließen. Bilaterale Handelsabkommen dürfen es Staaten und der EU nicht erschweren, unilateral höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt-, und Verbraucher*innenschutz festzulegen. Das Vorsorgeprinzip ist zu gewährleisten.
(380) Es braucht weltweit eine regionale Versorgungssicherheit mit überlebensnotwendigen 
Lebens- und Arzneimitteln. Daher dürfen diese nicht allein krisenanfälligen globalen 
Lieferketten überlassen werden, sondern müssen auch im europäischen Binnenmarkt produziert 
werden können.
(381) Handelsabkommen sind stark, wenn sie regionale Wirtschaftskreisläufe beachten und 
Instrumente beinhalten, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele sichern, wie zum 
Beispiel Mindeststandards oder Handelsbeschränkungen.
(382) Fairer Handel braucht einen Abbau der Ungleichgewichte im Welthandel und in der 
Eurozone. Deutschland hat dabei eine besondere Verantwortung und sollte mit öffentlichen 
Investitionen, guten Löhnen oder einer Stärkung der Binnennachfrage seinen 
Handelsbilanzüberschuss schrittweise reduzieren.
(383) Ärmere Länder sind im Welthandel mit einer asymmetrischen Zollpolitik zu stärken. Sie 
sollen souverän entscheiden, welche Bereiche ihrer Wirtschaft sie öffnen und welche sie 
vorerst schützen wollen. Industriestaaten müssen unter Berücksichtigung hoher ökologischer 
und sozialer Standards ihre Märkte hingegen für diese Länder öffnen und sollen Exporte nicht 
subventionieren, die lokale Märkte zerstören. Denn formal gleiche Rechte bei ungleich 
verteilter ökonomischer Macht führen zu ungerechten Ergebnissen.
(384) Herstellung, Produktion und Transport der Waren für den europäischen Markt müssen frei 
sein von ausbeuterischer Arbeit, Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und 
Umweltzerstörung. Dafür soll Fair Trade Standard werden. Das gilt für den gesamten Weg der 
Lieferketten und ist über vollständige Transparenz, etwa durch digitale Verfahren, sowie 
über gesetzliche Verpflichtungen herzustellen. Dabei kommt der öffentlichen Hand als weitaus 
größtem Beschaffer eine besondere Verantwortung zu.
Finanzmärkte und Währungsordnung
(385) Unregulierte globale Finanzmärkte haben zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine schwere 
Wirtschaftskrise ausgelöst und weltweit für schwere Verwerfungen gesorgt. Kurzfristige, 
spekulative Finanzströme sollen daher reguliert, verteuert und notfalls verboten werden. 
Auch mit Steuerumgehung und nicht gesicherten Spekulationen soll künftig kein Geld mehr 
verdient werden. Steuersümpfe müssen trockengelegt und internationale Steuerhinterziehung 
muss bekämpft werden.
(386) Nachhaltige internationale Direktinvestitionen fördern die weltweite Entwicklung und 
gehören zu einer starken europäischen Außenwirtschaftspolitik. Eine gerechte 
Weltwährungsordnung ermöglicht allen Ländern – nicht nur den wohlhabenden – eine 
langfristige und damit verlässliche Finanzierung von Investitionen. Neben einer Regulierung 
von kurzfristigem Kapitalverkehr braucht es dafür die Stabilisierung von Wechselkursen.
(387) Nur globale öffentliche Institutionen können gegen spekulative Attacken auf Staaten 
und ihre Währungen absichern. Langfristiges Ziel ist daher eine weltweite Kooperation der 
Zentralbanken sowie eine Stärkung und Demokratisierung des Internationalen 
Währungsfonds (IWF). So soll Liquidität sichergestellt, dem globalen Finanzmarkt ein 
stabiler Rahmen gesetzt und Krisen sollen so verhindert werden. Die Europäische Zentralbank 
steht schon jetzt in der Verantwortung, die Auswirkungen ihrer Politik auf weniger und am 
wenigsten entwickelte Länder zu berücksichtigen sowie Wechselkurse zu stabilisieren und 
abzusichern. So hilft europäische Geldpolitik, spekulative Kapitalflucht aus diesen Ländern 
zu vermeiden und deren Entwicklung zu fördern.
(388) Schulden können – wenn das Geld gut investiert wird – Entwicklung fördern und die 
notwendige Finanzierung für die sozial-ökologische Transformation bereitstellen. 
Überschuldung hingegen schadet insbesondere den Ärmsten der Armen. Aber sie bremst auch die 
Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele, gefährdet Gesundheitsversorgung, Bildung und 
Infrastruktur in vielen Ländern. Die internationale Gemeinschaft muss regelbasierte 
Verfahren ermöglichen, um bei Zahlungsunfähigkeit von Staaten durch Schuldenerlasse, 
Zahlungsaufschübe oder einen Schuldenschnitt einen Ausgleich zu finden.
(389) Zu einer weltpolitikfähigen EU gehört eine sichere und starke Währung. Der Euro soll 
zu einer globalen Leitwährung werden. Voraussetzung dafür sind eine gemeinsame Fiskalpolitik 
der EU sowie die Herausgabe sicherer und liquider gemeinsamer Anleihen, abgesichert mit 
eigenen Steuerquellen. Europas strategische Souveränität soll auch durch eigene europäische 
Zahlungssysteme und ein digitales Zentralbankgeld sichergestellt werden.
Migration und Flucht
(390) Migration ist etwas zutiefst Menschliches und war stets Triebfeder für Entwicklung und 
globale Zusammenarbeit, genauso Quelle von Austausch und Innovation. Migration ist kein 
Ausnahmezustand, sondern prägt und verändert seit Jahrhunderten auch unsere Gesellschaft und 
unseren Alltag auf allen Ebenen. Unsere Demokratie ist keine, in der Zugehörigkeit auf 
Herkunft basiert, sondern eine offene Gesellschaft, in der wir uns gemeinsam darüber 
verständigen, wie wir zusammenleben wollen.
(391) Der Globale Pakt für Migration stärkt und sichert die Rechte und die Freiheit von 
Menschen, die nicht in ihrem Geburtsland leben, arbeiten oder zur Schule gehen. Er ist 
Grundlage für die internationale Verständigung zum rechtebasierten Umgang mit Migration und 
soll in diesem Sinne weiterentwickelt werden. Seine Prinzipien müssen national verbindlich 
umgesetzt werden.
(392) Migration braucht legale Zugangswege. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Deshalb 
braucht es ein Einwanderungsgesetz mit fairen und diskriminierungsfreien Kriterien für 
legale Einwanderung. Das schließt ein Recht auf Familienleben mit ein sowie dass Menschen 
ihren Status wechseln und zwischen ihrem Herkunftsland und dem Wohnort hin- und herreisen 
können. Menschen, die hier leben, sollen schnell den Zugang zu staatsbürgerlichen Rechten 
bekommen. Dafür braucht es ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht, das mehrere 
Staatsbürgerschaften ermöglicht.
(393) Menschen, die aufgrund von politischer Verfolgung, Folter, massiven 
Menschenrechtsverletzungen oder Krieg gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, werden durch 
das Asylrecht geschützt. Das international verankerte Recht, in einem anderen Land Schutz zu 
suchen, beruht auf den Lehren aus dem Menschheitsverbrechen der Shoah. Die völkerrechtlich 
verbindlichen Regeln, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention, gelten universell und 
uneingeschränkt für alle Geflüchteten. Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist Grundpfeiler 
einer menschenrechtsorientierten Politik und muss unangetastet bleiben. Der Globale Pakt für 
Flüchtlinge steht für das Bestreben, Flucht international menschenwürdig zu gestalten und 
die Rechte der Betroffenen zu schützen. Entsprechend muss der internationale Umgang mit 
Geflüchteten rechtebasiert weiterentwickelt werden.
(394) Egal wo jemand herkommt, egal wo jemand hinwill oder aus welchem Grund ein Mensch in 
Seenot ist: Menschen sind aus Lebensgefahr zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen. 
Dort, wo Menschen in Not sind, haben Staaten die Verantwortung, Rettungen zu koordinieren 
und zu organisieren. Dafür braucht es ein gemeinsames EU-Seenotrettungssystem. 
Hilfsorganisationen, die Menschen aus Seenot retten, müssen unterstützt und dürfen nicht 
kriminalisiert werden.
(395) Die weltweite Zahl von Menschen auf der Flucht steigt auch durch klimabedingte 
Katastrophen, die wiederum bestehende Konflikte weiter verschärfen. Ziel muss sein, durch 
Klimaanpassung und -schutz zu verhindern, dass Menschen aufgrund der Klimafolgen ihre Heimat 
verlassen müssen. Menschen, denen Staatenlosigkeit droht oder die dauerhaft ihre Heimat 
verlieren, brauchen Möglichkeiten zur würdevollen Migration. Sie dürfen nicht in eine 
Schutzlücke geraten. Perspektivisch brauchen sie einen völkerrechtlichen Schutzstatus.
(396) Menschen brauchen Perspektiven. Duldungen bedeuten einen Zustand in der Schwebe, 
fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Ein solcher Ausnahmezustand muss Ausnahme 
bleiben. Menschen, die dauerhaft hier leben, brauchen ein Bleiberecht. Abschiebungen in 
Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich.
(397) Rechtsstaatliche, schnelle und geordnete Verfahren ermöglichen die Wahrnehmung der 
menschenrechtlichen und humanitären Verantwortung der EU. Abschottung ist nicht nur inhuman, 
sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich kontrollierte EU-Außengrenzen, eine zuverlässige 
Registrierung – perspektivisch über eine eigene europäische Asylbehörde – sowie ein 
einheitliches europäisches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, 
sind die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Grenzen sind nur rechtsstaatlich 
geschützt, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden.
(398) Nicht jede*r hat das Recht auf Asyl, aber jede*r hat das Recht auf ein 
rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung sowie auf eine würdige Unterbringung 
und Behandlung. Zugang zu rechtlicher Beratung und Widerspruchsmöglichkeiten sowie zu 
ärztlicher Versorgung muss in dieser Zeit gewährleistet sein.
(399) Um eine humanitäre Versorgung von geflüchteten Menschen auch außerhalb der 
Europäischen Union zu unterstützen, sind Kooperation und Solidarität mit Nachbarstaaten und 
weiteren Aufnahmeländern notwendig. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen jedoch nicht zu 
Menschenrechtsverletzungen führen oder zum Ziel haben, Schutz in Europa unmöglich zu machen. 
Besonderen Schutz brauchen vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Frauen, Kinder, LGBTIQ, alte 
und kranke Menschen.
(400) Das Bekämpfen von Fluchtursachen heißt, die Gründe für Flucht und nicht die Menschen 
auf der Flucht zu bekämpfen. Europäische Politik muss sich danach ausrichten, die 
politischen Herausforderungen global zu denken und auch lokal dafür Sorge zu tragen, globale 
Gerechtigkeit zu stärken. Europäische Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Agrar- oder 
Rüstungsexportpolitik muss konsequent auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen 
Wirkungen in Drittstaaten überprüft werden und nach dem Pariser Klimaabkommen, den 
Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen sowie den Menschenrechten gestaltet sein.
(401) Im Zentrum unserer Asyl- und Migrationspolitik steht der Mensch in seiner Würde und 
Freiheit. Unser Ziel ist eine Welt, in der Menschen nicht zur Flucht gezwungen werden.
weitere Antragsteller*innen
- Dislo Benjamin Harter (KV Ortenau)
- Enrico Wolfgang Schandl (KV Ortenau)
- Karsten Kolb (KV Ortenau)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Dave Kolboom (KV Steinburg)
- Christian Schorr (KV Havelland)
- Christian Stettin (KV Wetterau)
- Benjamin Braatz (KV Düren)
- Annette Reif (KV Tuttlingen)
- Karl-Heinz Trick (KV Ortenau)
- Jochen Detscher (Stuttgart KV)
- Clara Käßner (KV Halle)
- Michael Jahn (KV Esslingen)
- Moritz Oberberg (KV Bochum)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Christian Bock (KV Mannheim)
- Oskar Kurz (KV Ennepe-Ruhr)

Kommentare