Die steuergestützte Basisfinanzierung für alle - das Grundeinkommen - plus die einkommensabhängige Absicherung der Sozialversicherungsbeiträge ist keine Transferleistung. Es gibt jedoch Menschen, bei denen das Ziel der Existenzsicherung damit noch nicht komplett erreicht ist, z.B. indem Wohnkosten nicht oder nicht vollumfänglich bestritten werden können. Außerdem gibt es weitere Mehrbedarfe, wie im Antrag bereits erwähnt. Für diese, gegenüber den bisherigen Hartz-IV-EmpfängerInnen deutlich kleinere Personengruppe, muss die Möglichkeit bestehen, Sozialleistungen - also Transferleistungen - zu beantragen. Das verstehen wir unter Garantiesicherung, denn - wie der Name schon sagt - sichern diese Leistungen die über die garantierte Basisfinanzierung hinausgehenden Mehrbedarfe. Das soziale Netz berücksichtigt aber auch die einkommensunabhängigen Transferleistungen. Auch sie gehören zur Garantiesicherung. Für die Vermögensprüfung fordern wir deren Abschaffung. Das Existenzminimum muss ausschließlich durch Einkommen generiert werden. Allerdings ist eine Vermögenssteuer ab einer bestimmten Höhe an Vermögen ein adäquates Mittel, um die genannten steuergestützten Auszahlbeträge und Absicherungen mitzufinanzieren.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
---|---|
Antragsteller*in: | Ilona Borszik (KV Chemnitz) und 10 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 23.09.2020, 12:51 |
Kommentare