Die Zeilenstreichung ist keine Streichung, sondern eine Umstellung. Zugehörig zu diesem Antrag ist: https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_1_lebensgrundlagen_schuetzen-5200/10678 (Dieser Änderungsantrag teilt den Absatz "Klimaschutzsofortprogramm auflegen" in zwei Absätze.)
Begründung für den Inhalt dieses ÄAs:
Bis sich die Bundesregierung innerhalb eines transparenten und demokratischen Verfahrens ein bindendes CO2-Budget gegeben hat, muss der 1,5-Grad-Pfad weiter verfolgt werden, weshalb es sich anbietet, den Erkenntnissen der Wuppertalstudie zu folgen und bis Ende 2023 -52% Treibhausgase gegenüber 1990 zu erreichen. Diese Berechnungen decken sich zudem mit dem Gutachten des Sachverständigenrates der Bundesregierung für Umweltfragen, dessen dringende Empfehlung, die Klimaziele und Maßnahmen am CO2-Budget und wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, jedoch von CDU und SPD ignoriert wurden.
Dieses ambitionierte Ziel von -52% sollten wir durch die beschriebenen Sofortmaßnahmen erreichen. 2019 konnten wir schon -35,1% Emissionen verbuchen, somit sind es etwa weitere -16,9% verglichen mit 1990, die wir innerhalb kurzer Zeit reduzieren müssten. Sobald das errechnete und legitimierte CO2-Budget als schlagkräftiges Instrument greifen kann, müssen wir die unterschiedlichen Reduktionspfade neu errechnen, weshalb es sein kann, dass unsere festgeschriebenen -70% nachgeschärft werden müssen. Deshalb die letzte vorsichtige Anpassung in diesem Passus. (Zum Vergleich: Die Wuppertalstudie gäbe uns – bei 50%iger Wahrscheinlichkeit, das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und einem globalen Pro-Kopf-Budget – vor, bis 2030 -89% Emissionen erreicht zu haben.)
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