Aktuell werden Neueinrichtungen z.B. von Straßenbahnlinien oft nicht gefördert, da sie aufgrund aktueller Berechnungsgrundlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben seien. Diese Berechnungen gehen u.a. aber bei der erreichten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs von zu niedrigen CO2-Preisen aus. Daher müssen die Fördergrundlagen geändert werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Pfalz-Kreis (dort beschlossen am: 15.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-088 |
Eingereicht: | 18.04.2021, 19:16 |
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