Fast die Hälfte der CO2-Emissionen im Bereich Verkehr und Wärme entfallen auf die Unternehmen. Daher trägt die Wirtschaft erheblich zu einer Wirksamkeit des CO2-Preises bei. Wir wollen die Unternehmen darin unterstützen ihre Wärmeversorgung klimaneutral umzustellen. Auch im Gesetz (siehe §11, Abs. 3, BEHG), ist festgehalten, dass daher grundsätzlich die finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen einer Befreiung, Reduzierung oder anteiligen Rückerstattung der durch das BEHG entstandenen Zusatzkosten vorzuziehen ist, oder zumindest sicherzustellen ist, dass die gleichen Vorteile auch für saubere Produktionsweise gewährt werden.
Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für eine Carbon-Leakage-Verordnung trägt dem nicht Rechnung und sieht eine umfangreiche Befreiung von Unternehmen im internationalen Wettbewerb von der CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme vor, unabhängig von Emissions- und Handelsintensität. Die Senkung der EEG-Umlage wird bei den Kompensationen nicht verrechnet. Die Kompensationen sollen bis 2023 völlig ohne Pflicht zur Investition in Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Diese Ausgestaltung durchlöchert die Wirksamkeit des CO2-Preises und schadet der Akzeptanz. Daher ist es wichtig dass wir hier Änderungen vornehmen.
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