| Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sprecher*innenrat der Bundesarbeitsgemeinschaften (dort beschlossen am: 22.04.2021) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-918 | 
| Angelegt: | 27.04.2021, 19:11 | 
PB.S-01-429-3: Kapitel 3: Solidarität sichern
Verfahrensvorschlag zu PB.Z-01-918: Antragstext
Von Zeile 917 bis 919 einfügen (PB.Z-01: Kapitel 5: Zusammen leben):
Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir, dass Bewegungs- und Sportflächen in der Wohnungsbaupolitik und Quartiersplanung fest verankert und die bestehenden Anlagen unter Beachtung der energetischen Vorschriften durch die Kommunen saniert werden können. Dazu gehören auch insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind
Unsere vielfältige Gesellschaft ist stark. Weil Menschen sich engagieren, auf 
Fußballplätzen, bei der freiwilligen Feuerwehr, in Musikschulen oder am Sorgentelefon, Junge 
für Alte, Alte für Junge. Weil es ein breites Kulturangebot gibt, eine vielfältige 
Medienlandschaft. Weil die Jugend sich einmischt, weil Menschen in Kommunalparlamenten 
Verantwortung übernehmen, sich Bürger*innen in Foren einbringen und das Schicksal ihrer Orte 
in die Hand nehmen.
Aber Demokratie ist nie fertig. Unser demokratisches Zusammenleben in Deutschland und Europa 
ist ein Versprechen, das wir immer wieder neu erfüllen müssen. Es verspricht gleiche 
Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte für alle, die hier leben. Es ist oft anstrengend, teils 
eine Zumutung, wenn andere Ansichten und Werthaltungen akzeptiert und respektiert werden 
müssen, wenn es den einen zu schnell und den anderen zu langsam vorangeht. Aber vor allem 
ist es eine Stärke: zuhören, den Dialog suchen, inhaltlich ringen. So haben wir als 
demokratische Gesellschaft die Herausforderungen der letzten Jahrzehnte gemeistert. Nun gilt 
es mit voller Gleichberechtigung und mehr Beteiligung unsere liberale Demokratie zu stärken, 
in Deutschland und in Europa, auf den Straßen, in den Parlamenten, und unsere Institutionen 
fit zu machen für die Aufgaben dieses Jahrzehnts.
Menschen sind unterschiedlich, aber gleich in ihrer Würde und ihren Rechten. Nur wenn Würde 
und gleiche Rechte vor der Klammer stehen, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft, in 
unserem Europa gleichen Schutz und gleiche Chancen haben und ihre Rechte in Anspruch nehmen 
können, kommen Freiheit und Sicherheit – individuelle und gesellschaftliche – heraus und 
wird Gerechtigkeit befördert. Dieser Anspruch ist jedoch noch nicht voll verwirklicht. Wenn 
mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und 
bezahlt wird, ist die Demokratie nicht vollkommen. Viele Menschen erleben noch immer 
Ausgrenzung und Diskriminierung. Nötig sind mehr Zugänge, mehr Teilhabe und mehr 
Repräsentanz, zum Beispiel für Menschen aus Ostdeutschland oder mit Migrationsgeschichte. 
Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht Politik, die Strukturen verändert.
Rassismus trifft uns nicht alle, aber er geht uns alle an. Wenn wir als Gesellschaft lernen, 
Vielfalt als Reichtum zu begreifen, schützen wir uns gegenseitig vor Gewalt, Hetze, 
Ausgrenzung, Frauenhass und Rassismus. Aber das reicht noch nicht. Wir wissen, dass aus 
diskriminierenden Worten Taten werden. Die Angriffe von Extremist*innen, insbesondere von 
rechts, treffen unsere demokratische Gesellschaft bis ins Mark. Sie zielen auf Menschen beim 
Beten, beim ausgelassenen Beisammensein oder in den Institutionen des Staates. Unsere 
Demokratie muss wehrhaft dagegenhalten, mit einer starken Zivilgesellschaft, selbstbewussten 
Parlamenten, einer gut ausgestatteten und bürger*innennahen Polizei und handlungsfähigen, 
starken Justiz. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wie wir unser Zusammenleben gestalten, hängt stark vom Zusammenspiel zwischen Bürger*innen 
und dem Staat ab. Wenn Menschen beteiligt und gehört werden, geht Planung schneller. Wenn 
Jugend mitentscheidet, werden Entscheidungen besser und zukunftsfester. Wenn 
Gleichberechtigung und Vielfalt herrschen, werden sie ausgewogener und nachhaltiger. Wir 
wollen deshalb mehr Möglichkeiten schaffen, damit Menschen sich einbringen können.
Immer mehr Herausforderungen sind europäisch und global. Sie bewältigen wir nur in einer 
starken Europäischen Union, die Handlungswillen und Handlungsfähigkeit zusammenbringt und 
die von ihren Bürger*innen aktiv mitgestaltet wird. Darum denken wir unsere Demokratie 
konsequent europäisch, wollen diese vertiefen, lähmende Blockaden strukturell überwinden – 
und so Zukunftsfragen beherzt angehen. Unser Fixstern für die Weiterentwicklung der 
Europäischen Union ist die Föderale Europäische Republik.
Gleichzeitig gilt es unseren demokratischen Staat auf die Höhe der Zeit zu bringen. Alte 
Faxgeräte, fehlendes Personal und überbordende Bürokratie nerven und verhindern, dass es 
vorangeht. Unser Ziel ist ein gut funktionierender Staat, pragmatisch und den Menschen 
zugewandt. Ein Staat, der mit einer effizienten, zugänglichen Verwaltung in der Lage ist, 
Krisen zu bewältigen, und das Land voranbringt, der es Menschen leicht macht, ihren Alltag 
zu bewältigen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Und wir wollen mit Anstand und 
Transparenz regieren, bauend auf Gleichberechtigung und kooperativ. Für Zusammenhalt in 
Vielfalt, in einem bürger*innennahen Staat.
Wir machen den Staat effektiver und bürger*innennäher
Planungs- und Investitionsbeschleunigung
Deutschland braucht im nächsten Jahr eine Modernisierungsoffensive. Die 
Schieneninfrastruktur, erneuerbare Energien und die Energienetze müssen ausgebaut, Schulen, 
Straßen und Brücken saniert, digitale Infrastrukturen aufgebaut werden. Doch derzeit dauert 
es oft viel zu lange, solche Projekte zu realisieren, Investitionsmittel fließen nicht ab. 
Das wollen wir ändern. Wir verschlanken die Verfahren durch Bündelung und schaffen 
öffentliche Planungskapazitäten. Wir stärken auf allen Ebenen die Planungsbehörden und 
zuständigen Gerichte. Besonders wichtige Projekte sollten durch eine Einbeziehung des 
Parlaments beschleunigt werden. . Auch die frühzeitige Einbindung der Bürger*innen vor Ort 
führt in der Regel dazu, dass Projekte schneller und besser abgeschlossen werden können. 
Ziel ist, alle Planungszeiten zu halbieren.
Digitale Ämter – serviceorientiert, schnell und zuvorkommend
Jeden Tag tun gut ausgebildete Fachleute in den Behörden ihre Arbeit, um das Land am Laufen 
zu halten. Dennoch ist für viele Menschen der Kontakt zu deutschen Behörden unkomfortabel 
und unzeitgemäß. Ein Grund dafür sind unzureichende Technik und veraltete und überkommene 
Abläufe. Mit mehr barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen 
Beteiligungsformaten im Planungsrecht und Open Government wollen wir unsere Verwaltung 
modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen. 
Verwaltungsverfahren sollen stets digital gedacht und gestaltet werden, vor allem auch in 
der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Türen des 
Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern geöffnet bleiben 
und durch mobile Angebote ergänzt werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen 
soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden 
muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Damit die 
Verwaltung all dies leisten kann, muss sie selbst digitalisiert werden. Wir setzen uns 
gemeinsam mit den Ländern dafür ein, dass die Verwaltung flächendeckend mit der modernsten 
Technik ausgestattet wird, vom Gesundheits- bis zum Bürgeramt. Digitalisierung wird das 
Verhältnis von Staat und Bürger*innen auf eine neue Basis stellen und auch zum Motor für 
einen modernen Sozialstaat werden. In diesem werden Leistungen des Staates ohne komplizierte 
Anträge geprüft und automatisch den Berechtigten bereitgestellt.
Der Personalausweis auf dem Smartphone
Sichere und geschützte digitale Identitäten sind (häufig) das fehlende Puzzlestück für 
moderne staatliche Dienstleistungen und die vertrauensvolle Nutzung privater Dienste. Wir 
wollen auch bei digitalen Verwaltungsleistungen vorankommen und den Sprung zu sicheren 
mobilen digitalen Identitäten per Smartphone (Wallet-Lösungen) ermöglichen – wie es zum 
Beispiel in skandinavischen Ländern schon Praxis ist. Mit dem mobilen Personalausweis auf 
dem Smartphone sollen Bürger*innen beispielsweise Behördengänge oder die Steuererklärungen 
abwickeln können. Mit einer staatlich abgesicherten ID-Wallet, die den höchsten Datenschutz- 
und IT-Sicherheitsstandards entspricht, sollen Bürger*innen ihren Personalausweis, ihren 
Führerschein oder ihre Krankenkassenkarte, aber auch Zahlungsdaten und Mitgliedschaften 
sicher auf dem Smartphone verwahren können und nicht auf private Anbieter angewiesen sein 
müssen. Diese digitalen Identitäten können dann auch für die sichere Nutzung von privaten 
Diensten wie Online-Versandhandel genutzt werden. Dafür schaffen wir die gesetzliche 
Grundlage, fördern die öffentliche Entwicklung und Zertifizierung. Europa und Deutschland 
müssen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein und Vertrauen durch 
Souveränität schaffen.
Transparenz-Gesetz für Open Data
Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische 
Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch für neue 
technologische Anwendungen ist der geregelte Zugang zu offenen Daten aus staatlichen 
Beständen wichtig. Wir heben den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten nicht 
personenbeziehbaren Daten und wollen diesen zeitnah, kosten- und lizenzfrei zur Verfügung 
stellen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und 
nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Auch offene Software, offene 
Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabe- 
und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
Bessere Daten für die Forschung – bessere Entscheidungsgrundlagen für 
die Politik
Auch die Corona-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass Deutschland bei Forschungsdaten weit 
hinter vergleichbaren Ländern zurückliegt. Während in den USA viele Daten quasi in Echtzeit 
vorlagen und politische Maßnahmen zeitnah evaluiert werden konnten, fehlen bei uns 
hinreichende und schnell verfügbare Daten. Wir wollen das ändern und zeitnah Daten der 
Forschung und den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stellen. Dafür richten 
wir ein Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt ein, mit einem gesetzlichen 
Forschungsauftrag und einem eigenen Forschungsinstitut. Wir werden auch Unsicherheiten bei 
der Datenverknüpfung beseitigen und ein Datentreuhandzentrum einrichten, das, unter 
Datenschutzauflagen, Daten aus unterschiedlichen öffentlichen Statistiken verknüpfen darf.
Klimaneutrale Bundesverwaltung
Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich 
beides wird. Die Bundesverwaltung muss klimaneutral werden. Das umfasst sowohl die 
Versorgung mit Ökostrom und den Fuhrpark der Bundesbehörden als auch die Gebäude des Bundes, 
die mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch 
modernisiert werden. Mit der Einführung eines Solarstandards über Neubauten hinaus werden 
die Dächer der Bundesbehörden zu Kraftwerken. Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine 
Beschaffung sofort an ökologischen und sozialen Kriterien orientiert. So geht die Politik 
mit gutem Beispiel voran.
Der lernende Staat
Corona- und Klimakrise führen uns vor Augen, mit welch großen Herausforderungen Regierung 
und Verwaltung heute umgehen müssen. Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung in die Lage 
versetzt wird, vorausschauend zu handeln und sich zugleich zügig und konsequent an ihre 
jeweiligen Aufgaben anzupassen. Dafür braucht es eine Kultur behördlicher Zusammenarbeit 
sowie innovative und flexible Arbeitsstrukturen. Innovationseinheiten in den Behörden sollen 
eng und transparent mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden zusammenarbeiten, sich 
untereinander vernetzen sowie neue Ideen testen und eine positive Fehlerkultur etablieren. 
Mitarbeiter*innen und Beamt*innen der öffentlichen Verwaltung sollen außerdem in ihrer 
Expertise und Kreativität gefördert und gestärkt werden. Wir setzen uns zudem für mehr 
Kooperation der Ministerien bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele ein.
Justiz entlasten und digitalisieren
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben mit einer hohen Arbeitsbelastung zu kämpfen. 
Verfahren dauern zu lang. Hier braucht es dringend Entlastung durch mehr Personal, durch die 
Entkriminalisierung von Bagatelldelikten und durch eine flächendeckende Ausstattung der 
Justiz mit der nötigen Technik. Die Digitalisierung der Justiz wie auch ihren Personalbedarf 
werden wir durch einen Bund-Länder-Digitalpakt Justiz in Fortsetzung und Konkretisierung des 
Ende 2021 auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat mit ausreichender Finanzierung umsetzen. 
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen digital zusammenarbeiten können, wozu es einheitliche 
Programme und zureichende Bandbreiten braucht. Wir fördern und vereinfachen die 
elektronische Kommunikation zwischen Bürger*innen und Justiz. Dazu gehört der leichte Zugang 
zum Recht durch schnelle Online-Verfahren für einfache Rechtssachen.
Den öffentlichen Dienst stärken und modernisieren
Der öffentliche Dienst, die Millionen Menschen, die in Verwaltungen, Ministerien und 
Behörden arbeiten, sind ein Rückgrat unserer Demokratie und das Fundament unseres 
Gemeinwesens. Doch in den letzten Jahrzehnten wurde zu oft am öffentlichen Dienst gespart 
und gekürzt – die Konsequenzen spüren wir heute alle. Damit unser Staat mit den großen 
Herausforderungen Schritt halten kann, müssen die Mitarbeiter*innen unseres Gemeinwesens in 
die Lage dazu versetzt werden. Wir wollen deshalb den öffentlichen Dienst wieder stärken und 
ihn zugleich modernisieren. Mehr Stellen, gerade im IT- und Planungsbereich, gute Bezahlung, 
flexible Laufbahnen, mehr Durchlässigkeit machen den öffentlichen Dienst fit für das 21. 
Jahrhundert. Dazu starten wir eine große Fortbildungsoffensive für die öffentliche 
Verwaltung und werden die Digitalisierung zum Schwerpunkt einer jeden Verwaltungsausbildung 
machen.
Vielfalt in der Verwaltung
Die Vielfalt Deutschlands sollte sich auch in seiner Verwaltung widerspiegeln, denn das 
trägt zu Vertrauen und Bürger*innennähe bei. Eine diverse Verwaltung entsteht aber nicht von 
selbst, sondern benötigt Mittel, Strukturen und gezielte Förderung. Im Bereich des 
öffentlichen Dienstes und der Unternehmen mit Bundesbeteiligung hat der Staat die 
Möglichkeit, als gutes Beispiel in Sachen Vielfalt voranzugehen, so beispielsweise 
Mehrsprachigkeit in der Verwaltung zu fördern und bei der Einstellungs- und 
Beförderungspraxis nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch die 
gesellschaftliche Vielfalt zu beachten und in den Unternehmensleitbildern das Ziel der 
Gleichberechtigung und der Repräsentanz diskriminierter Gruppen zu verankern. Ganz besonders 
gilt dies für die im Bewerbungsprozess besonders relevanten Einheiten wie die 
Personalabteilung oder Einstellungskommissionen, die so weit wie möglich geschlechtergerecht 
und vielfältig zu besetzen sind. Wir werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des 
Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund einführen. Das „Diversity-Budgeting“, also 
den Einsatz und die Evaluierung von Haushaltsmitteln in einer Vielfalt besonders fördernden 
Weise, wollen wir voranbringen.
Wir treten ein für Vielfalt, Anerkennung und gleiche 
Rechte
Einheit in Vielfalt
Wir alle sind unterschiedlich, aber an Rechten und Würde gleich. Zusammenhalt in Vielfalt 
setzt voraus, respektiert und gehört zu werden, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben 
zu können, ohne Angst frei zu leben und sich als Gleiche zu begegnen, das Gemeinsame neben 
den Unterschieden zu sehen. Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von 
Diskriminierung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleiche die Möglichkeit zur vollen 
Teilhabe erhalten, wollen wir einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als 
ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der 
(post)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung. Um den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die die 
Teilhabe an der offenen und vielfältigen Einwanderungsgesellschaft betreffen, bei einem 
Ministerium bündeln und diese Themen aus dem Innenministerium herauslösen. Für mehr 
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das 
Bundesgremiengesetz reformieren. Alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt hier haben, 
sollen ein kommunales Wahlrecht erhalten.
Konsequent gegen Rassismus
Rassismus ist Realität im Alltag, auf der Straße, im Netz, in Institutionen. Er betrifft 
nicht alle von uns gleichermaßen, aber er geht uns alle gleichermaßen an. Rassismus und alle 
Formen von Diskriminierungen stellen nicht nur eine große Gefahr für die betroffenen 
Menschen dar, sondern bedrohen auch das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben. Wir 
wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen und strukturellem Rassismus 
mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur 
überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ sowie der expliziten Benennung von 
Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 
(ADS) muss unabhängiger und wirkmächtiger werden – mit mehr Personal, Budget und 
Kompetenzen. Zudem wollen wir eine*n weisungsunabhängige*n und finanziell gut 
ausgestattete*n Antirassismusbeauftragte*n einsetzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 
soll zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden. Das Netz 
zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll flächendeckend ausgebaut und in den 
Institutionen sollen Anlaufstellen geschaffen werden. Wir werden die Forschung zu 
Diskriminierung und Rassismus ausbauen, insbesondere Antidiskriminierungs- und 
Gleichstellungsdaten erheben und unabhängige wissenschaftliche Studien in Bezug auf 
staatliche Institutionen durchführen. Antirassismus, Antidiskriminierung und 
Postkolonialismus wollen wir in Lehrplänen verankern.
Unterstützung und Sicherheit für Juden und Jüdinnen in Deutschland
Jüdisches Leben in seiner Vielfalt und seiner Selbstentfaltung in Deutschland werden wir 
konsequent fördern und sichtbar machen. Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die 
jüdisches religiöses Leben, Kultur und Bildung stärken. Wir wollen politische und kulturelle 
Bildungsangebote für alle Bürger*innen zugänglich machen, um Wissen über das jüdische Leben 
sowie Kontakte und Erfahrungen mit jüdischen Menschen und Einrichtungen zu vermitteln, auch 
über schulische und universitäre Curricula. Dafür müssen sich jüdische Menschen in 
Deutschland sicher fühlen können. Sicherheit von Jüdinnen und Juden und den Schutz jüdischer 
Einrichtungen und Gemeinden müssen wir umfassend gewährleisten. Antisemitische Anschläge in 
der Gegenwart, allen voran der von Halle, erinnern uns daran, wie stark der Antisemitismus 
noch immer in Deutschland verbreitet ist. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, 
Antisemitismus, auch im Alltäglichen, mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten. Dafür 
braucht es bessere Analysekapazitäten und eine entschlossene Ahndung und Dokumentation 
antisemitischer Vorfälle. Antisemitische Narrative und verschwörungsideologische Erzählungen 
– auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen – müssen entlarvt werden. 
Präventionsmaßnahmen und sensibilisierende Aus- und Fortbildungen, allen voran der 
Mitarbeiter*innen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, wollen 
wir gezielt ausbauen. Antisemitismus soll auch abseits des Geschichtsunterrichts in den 
Lehrplänen verankert werden.
Muslim*innen schützen und stärken
Der Islam gehört zu Deutschland, jedoch sind Muslim*innen überproportional von struktureller 
Diskriminierung, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sowie von gewalttätigen Übergriffen 
betroffen. Der Anschlag von Hanau, die fortdauernden Bedrohungen muslimischer Einrichtungen 
zeigen, wie dringend nötig umfassende Schutzkonzepte sowie Präventionsprogramme sind. Opfer 
müssen geschützt, beraten und gestärkt, die Ursachen der Muslim*innenfeindlichkeit verstärkt 
in den Blick genommen werden. Tatsächliche Gleichstellung setzt rechtliche Gleichstellung 
voraus. Im Bereich der religiösen Pluralität stellt das deutsche Religionsverfassungsrecht 
eine gute Grundlage dar, um die Vielfalt auch in einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu 
gewährleisten. Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt 
bevorzugen. Wir unterstützen Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in 
keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und 
deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen. 
Für die eigenständige und selbstbewusste Religionsausübung von Muslim*innen ist eine Imam-
Ausbildung in Deutschland dringend notwendig. Dafür wollen wir islamisch-theologische und 
praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische 
Religionsbedienstete in Kooperation mit den Instituten für islamische Theologie bundesweit 
etablieren und unterstützen.
Antiziganismus entschlossen bekämpfen
Immer noch leiden Menschen mit Romani-Hintergrund in Deutschland an einem tiefsitzenden 
Antiziganismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Immer noch werden Angehörige 
der größten Minderheit in der Europäischen Union beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen 
und Arbeit benachteiligt. Wir wollen deshalb die neue EU-Roma-Rahmenstrategie (Post-2020) 
umsetzen. Dafür braucht es eine mit ausreichend finanziellen Mitteln und Befugnissen 
ausgestattete „Nationale Koordinierungsstelle“, die die Umsetzung und das Monitoring der 
deutschen Strategie in Abstimmung mit den Bundesländern, Verwaltungen und 
Selbstorganisationen übernimmt. Der Erhalt von Sprache und Kulturen von Sinti*zze und 
Rom*nja muss aktiv gefördert sowie eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Monitoring- und 
Informationsstelle zur Dokumentation und Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und zur 
Unterstützung der Betroffenen eingerichtet werden.
Ein Barrierefreiheits-Gesetz
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein. Für behinderte und ältere Menschen, Eltern 
mit Kinderwagen oder Verletzte mit Gipsbein sind jedoch Stufen, zu enge Türen oder schwer 
lesbare Webseiten oft im Weg, es ist mühsam, manchmal unmöglich, Angebote zu nutzen, die für 
andere selbstverständlich sind. Wir wollen Barrierefreiheit schaffen, damit Menschen mit 
Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt, gemeinsam 
mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können. Das wollen wir mit einem 
„Barrierefreiheits-Gesetz“ erreichen. Durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll mehr 
barrierefreier Wohnraum entstehen. Den Abbau von Barrieren in Städten und Dörfern werden wir 
im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen.
Verhältnis Kirche und Staat reformieren
Die christlichen Kirchen und Gemeinden sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Sie 
sind zuverlässige Partner, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Die Betreuung 
von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Kindern wäre ohne die Vielfalt auch 
der kirchlichen Träger nicht möglich. Ihre tatkräftige Unterstützung, wenn es um 
Seenotrettung und die Integration von Geflüchteten geht, ist ein wichtiger 
gesellschaftlicher Beitrag. Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wollen 
wir, auch weltweit, weiter stärken. Gleichzeitig wahren wir das Selbstbestimmungsrecht der 
Religionsgemeinschaften, suchen die Kooperation und den Dialog mit allen unabhängigen 
Religions- und Weltanschauungen, die das Grundgesetz achten, und stehen dabei stets zum 
säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip. Die besondere Beziehung zwischen Staat und 
den christlichen Kirchen wollen wir erhalten und wo nötig der gesellschaftlichen Realität 
anpassen. So wollen wir, dass beispielsweise das kirchliche Arbeitsrecht reformiert wird. 
Außerdem wollen wir die Vollendung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen 
umsetzen.
Wir erneuern das demokratische Fundament
Für eine saubere Politik
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen. Grundlage sind klare Regeln und die Haltung 
der Menschen, die sie vertreten. Wir wollen Vertrauen ermöglichen und das Primat der Politik 
gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Seit Jahren drängen wir darauf, dass 
politische Interessensvertretung transparent, nachvollziehbar und fair ist. Bereits bei der 
Entstehung von Gesetzen muss sichtbar sein, wer Einfluss genommen und welche Akteur*innen 
mitgewirkt haben. Dafür wollen wir mit einem gesetzlichen Lobbyregister wirkungsvoll den 
Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen bei Bundesregierung und 
Bundestag offenlegen. Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine 
entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur 
Abgeordnetenbestechung klarer fassen. Wir wollen, dass der Wechsel aus Regierungsämtern in 
die Wirtschaft für eine Karenzzeit von zwei Jahren nach Ausscheiden auf Interessenskonflikte 
geprüft wird. Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten sollen auf Euro und Cent 
veröffentlicht werden, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten 
braucht es striktere Regeln. Die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete 
sollte verboten werden. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden, deshalb 
wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen 
beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Solange es keine 
gesetzliche Regelung gibt, wollen wir uns im politischen Wettbewerb nicht schlechterstellen 
als die politische Konkurrenz. Für das Parteiensponsoring wollen wir eine gesetzliche 
Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro einführen. Das Parteiengesetz und die 
unabhängige Kontrolle werden wir stärken.
Parlament stärken, Wahlrecht reformieren
Der Bundestag ist der zentrale Ort für öffentliche Debatten, Rede und Gegenrede und 
Entscheidungen unserer Demokratie. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung 
und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Wir wollen die Rolle des Bundestages 
bei der Gesetzgebung ausbauen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zu garantieren und zu stärken. 
Deshalb setzen wir uns für eine Wahlrechtsreform ein, die das Parlament kleiner macht, fair 
und verfassungsgemäß ist und bei der jede Stimme gleich viel wert ist. Die Sitzungen der 
Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Die 
Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem 
Akteneinsichtsrecht gestärkt werden.
Macht fair teilen, auch in den Parlamenten
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie 
muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege, 
die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Das bedeutet auch, dass es 
dringend mehr Frauen im Parlament braucht. Frauen sollten überall gleichberechtigt vertreten 
sein, wo Entscheidungen getroffen werden, die uns alle betreffen. Gleichberechtigung ist ein 
historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle. Dass Parität per Gesetz 
wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass 
verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus Bund 
und Ländern aufgezeigt. Wir wollen die Parität vorantreiben und entsprechende 
Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, 
braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von 
Politik erleichtern.
Mit 16 wählen
Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis 
ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft 
junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die 
Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und 
ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. 
Darum werden wir uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 
Jahre abzusenken.
Bürger*innenräte für mehr Beteiligung
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. 
Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die 
Alltagsexpertise von Bürger*innen direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Auf 
Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig 
ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. 
Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche 
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire 
Beratung muss sichergestellt werden. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen 
auseinandersetzen. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-
Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der 
Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für 
bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk für alle und eine vielfältige 
Medienlandschaft
Kritischer und unabhängiger Journalismus ist eine Säule unserer Demokratie. Wir haben in 
Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft aus öffentlich-rechtlichen, privaten und Non-
Profit-Angeboten. Wir stehen zu einem pluralistischen, kritischen und staatsfernen 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle und arbeiten dafür, dass er stark und zukunftsfest 
aufgestellt ist. Dazu zählen auch eine ausreichende Finanzierung und ein Programmauftrag, 
der alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Aus der besonderen Stellung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks und dem Anspruch, dass er die Lebenswelt und Interessen aller 
angemessen abbildet, ergeben sich auch Reformbedarfe. Hierfür wollen wir gemeinsam mit den 
Ländern eine Initiative auf den Weg bringen und in der Breite der Gesellschaft eine Debatte 
darüber führen, wie öffentlich-rechtliche Medien im 21. Jahrhundert aussehen sollen. Wir 
setzen uns dafür ein, dass die Rundfunkräte die Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven 
unserer heutigen Gesellschaft besser abbilden, dass sie durchsetzungsstärker sowie sender- 
und staatsferner werden. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wollen wir zu 
gemeinsamen Plattformen weiterentwickeln, die europäisch verzahnt werden können, um so die 
europäische Demokratie zu stärken.
Hasskriminalität im Netz bekämpfen
Digitale Plattformen und Anwendungen müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Uns 
geht es darum, Nutzer*innenrechte zu stärken und dabei die Balance zwischen 
Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren. Wir wollen Hasskriminalität im Netz 
wirksamer bekämpfen und dafür einen effektiven Gesetzesrahmen entwickeln. Betroffene müssen 
sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Das wollen wir durch die 
ambitionierte Ausgestaltung und dann zügige Umsetzung des europäischen Digital Services Act 
erreichen. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden, eine 
Verbesserung der Strafverfolgung und zivilrechtlicher Durchsetzung ein. Dafür brauchen wir 
personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen, gut 
geschult, auf Grundlage klarer Rechtsvorgaben arbeiten können. Plattformbetreiber müssen 
ihrer großen Verantwortung gerecht werden. Sie dürfen bestehende Rechte nicht aushöhlen, 
sind für eigene Inhalte haftbar und müssen beim Moderieren von Inhalten die Grundrechte 
wahren. Große Anbieter sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten 
für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir bündeln in ein Gesetz für 
digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn 
keine Täter*in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die 
Rechtskontrolle der Anbieter insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch 
besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Eine 
Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.
Software für die Allgemeinheit
Unser Alltag wird immer häufiger von Teilhabe an und Zugang zu Software geprägt. Freie und 
offene Software bildet dabei eine Grundlage unzähliger Anwendungen, seien es digitale 
Lernplattformen, sichere Anwendungen für die Heimarbeit, Stärkung der IT-Sicherheit mit 
guter Verschlüsselung oder sichere und einfache Abstimmungsmöglichkeiten in der Vereins- und 
Parteiarbeit. Sie spielt in immer mehr gesellschaftlich relevanten Bereichen eine 
entscheidende Rolle und ist Grundlage für unsere Anforderungen in Bezug auf Offenheit, 
Teilhabe und Sicherheit. Doch oftmals fehlt es den Entwickler*innen an Unterstützung, diese 
dauerhaft auf dem neusten Stand der Technik zu halten und anwendungsfreundlich zu gestalten. 
Wir treten daher dafür ein, eine eigenständige öffentliche Förderstiftung zu schaffen, die 
gesellschaftlich relevante freie und offene Software fördert, deren Ergebnisse Gesellschaft, 
Wissenschaft, Schulen, Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung stehen.
Demokratiefördergesetz für eine starke Zivilgesellschaft
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in 
unserer Demokratie. Engagierte Menschen, vor allem Ehrenamtler*innen in Initiativen, 
Verbänden, Vereinen oder NGOs, stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen 
auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Wir 
machen uns dafür stark, dass sie ihrer Arbeit in Zukunft gut abgesichert, ohne 
Einschüchterung und Kriminalisierung nachgehen können. Mit einem Demokratiefördergesetz 
werden wir ihr Engagement nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell 
absichern. Die Arbeit der politischen Stiftungen wollen wir verbindlicher und transparenter 
regeln, auch in ihrem Verhältnis zu den Parteien, und dafür eine eigenständige gesetzliche 
Grundlage schaffen.
Gemeinnützigkeit reformieren
Alle Bürger*innen sollen gleichberechtigt an der Willensbildung unserer Gesellschaft 
teilhaben können. Die Gemeinnützigkeit ist dafür ein wichtiger Status, der an vielen Stellen 
überhaupt erst Zugänge öffnet. Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen 
wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen 
Ziele sollen sie auch durch politische Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen 
verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch 
die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit 
zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen 
Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes 
und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen 
wir anerkennen und stärken. Auch der E-Sport soll gemeinnützig werden. Mit der Einführung 
einer Demokratieklausel stellen wir sicher, dass sich Vereine aktiv an gesellschaftlichen 
Debatten beteiligen können. Für mehr Transparenz sorgen wir mit einem 
Gemeinnützigkeitsregister und einfach handhabbaren Transparenzpflichten sowie mit Regeln zur 
Offenlegung der Spendenstruktur.
Freiwilligendienst ausbauen und für alle ermöglichen
Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind vielfältig, Millionen Menschen stärken damit den 
Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir wollen den Bundesfreiwilligendienst auf 200.000 Plätze im 
Jahr erweitern und machen uns für eine rechtliche Garantie für einen Platz stark. Die 
Freiwilligendienste sollen besser ausfinanziert werden, damit sich junge Menschen unabhängig 
vom Einkommen ihrer Eltern engagieren können. Auch für Ältere und Menschen mit Behinderungen 
sollen die Rahmenbedingungen attraktiver und inklusiver werden. Zusammen mit Ländern und 
Kommunen wollen wir eine Engagementkarte für Vergünstigungen einführen, beispielsweise für 
Schwimmbäder oder Theater, und erkennen die Leistung der vielen Engagierten mehr an.
Wir gestalten die vielfältige Einwanderungsgesellschaft
Einbürgerung erleichtern
Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und 
Zugehörigkeit sicher. Wer in Deutschland geboren wird, soll die Möglichkeit erhalten, 
deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen 
Aufenthalt in Deutschland hat. Für Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser 
Gesellschaft geworden sind, sollen Einbürgerungen früher möglich werden. Nach fünf Jahren 
Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den 
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit 
anerkennen. Die vorgenommenen Aushöhlungen des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir 
zurücknehmen. Hindernisse bei der Identitätsklärung, die nicht in der Hand der 
Einzubürgernden liegen, dürfen ihnen nicht angelastet werden.
Ein modernes Einwanderungsgesetz für eine vielfältige 
Einwanderungsgesellschaft
Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch bis heute fehlen eine aktive 
Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsrecht, das Einwanderung tatsächlich fördert und 
nicht komplizierter macht. Wir wollen ein modernes Einwanderungsgesetz beschließen, das neue 
Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft – auch im gering- und 
unqualifizierten Bereich –, das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet, 
das globale und regionale Notwendigkeiten berücksichtigt und flexibel auf die Bedarfe des 
Arbeitsmarktes reagiert. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine 
punktebasierte Talentkarte eingeführt werden. Wir erleichtern die Bildungsmigration über 
Stipendien und Ausbildungsvisa, genauso wie die Voraussetzungen für eine unbefristete 
Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. 
Außerdem beenden wir den automatischen Verlust der Aufenthaltserlaubnis nach einem 
sechsmonatigen Aufenthalt im Ausland. Für Menschen, die sich ohne sicheren Aufenthaltstitel 
in Deutschland befinden, jedoch in den Arbeitsmarkt integriert sind oder deren 
Qualifizierung in den Arbeitskräftebedarf passt, soll es die Möglichkeit zum echten 
Spurwechsel geben. Gut funktionierende Konzepte der Arbeitsmigration, wie die 
Westbalkanregelung, bauen wir aus und verstetigen sie.
Integration gelingt nur mittendrin – Sprache, Zugang, Teilhabe von 
Anfang an
Integration ist in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft der erste Schritt auf dem 
Weg zu gleichen Teilhabechancen in zentralen Bereichen des Lebens. Sie ist ein 
wechselseitiger Prozess und stellt sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch 
an alle, die schon länger hier leben. Für das Zusammenleben sind die Werte des Grundgesetzes 
die Grundlage. Wir treten dafür ein, dass alle neu ankommenden Migrant*innen und 
Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf einen kostenfreien Zugang zu passgenauen und gut 
erreichbaren Sprach- und Integrationskursen haben. Denn derzeit ist das für viele Personen 
im Asylverfahren, Geduldete und EU-Bürger*innen nur schwer und kostenpflichtig möglich. 
Zudem wollen wir die nach 2015 ausgebauten Angebote an weiterführenden Sprachkursen 
aufrechterhalten. Genauso wichtig für eine gelingende Integration sind die möglichst 
dezentrale Unterbringung, ein breites Beratungsangebot gerade auch für Familien sowie der 
unterschiedslose Zugang zu Wohnraum, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zu Kitas, 
Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit. Gezielte Unterstützung ermöglicht Teilhabe und 
stärkt den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen auf europäischer Ebene einen 
kommunalen Integrationsfonds auflegen, um europaweit das Ankommen in den Kommunen direkt zu 
unterstützen. Damit sollen unter anderem Migrationsberatungsstellen gestärkt und aufgebaut, 
zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen gefördert und strukturelle Entlastungen der 
Kommunen, die sich zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklären, in der EU gesichert 
werden. Betriebe, die Geflüchteten eine Chance auf Ausbildung oder Beschäftigung geben, 
brauchen entsprechende Unterstützung und Förderung.
Asylverfahren rechtssicher und transparent
Wir wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet 
sind. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel 
kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder nicht. 
Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der 
Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, wollen wir sicherstellen und die verlängerte 
Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf mögliche 18 Monate 
rückgängig machen auf wieder 6 Monate. Die dezentrale Unterbringung sollte immer Vorrang 
haben. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu 
Bildungsangeboten garantieren. Wir beenden die flächendeckenden und anlasslosen 
Widerrufsprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und optimieren 
so das Asylprozessrecht. Wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen und damit 
eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten, die ein 
echtes Ankommen und Teilhabe erschwert. Integrationsfeindliche gesetzliche Regelungen wie 
Arbeitsverbot und pauschale Wohnsitzauflage schaffen wir ab. Die in den vergangenen Jahren 
vorgenommenen Aushöhlungen des Asylrechts wollen wir zurücknehmen. Die Ausrufung „sicherer“ 
Herkunfts- oder Drittstaaten lehnen wir ab – auch auf europäischer Ebene.
Raus aus der Duldung
Mehr als 200.000 Menschen – darunter viele Kinder und Jugendliche – leben über viele Jahre 
in einem Zustand der Perspektivlosigkeit und Rechtsunsicherheit in Deutschland, weil sie nur 
geduldet sind. Das ist weder für die Betroffenen noch für das gesellschaftliche 
Zusammenleben gut. Nicht zu wissen, ob Deutschland wirklich Heimat wird, erschwert die 
Integration massiv. Wir wollen die Anzahl der Menschen, die sich von Duldung zu Duldung 
hangeln müssen, deshalb möglichst auf null reduzieren. Für diese Menschen braucht es nach 
fünf Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht. Heranwachsende, Jugendliche und Familien 
mit minderjährigen Kindern sollen nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen. Durch 
die Umwandlung der Ausbildungsduldung in ein Ausbildungsbleiberecht verschaffen wir den 
Menschen einen verlässlichen Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt und sorgen für die 
Betriebe für Planungssicherheit. Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und 
aufenthaltsrechtlichen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Asyl 
bekommen und in ihrem Herkunftsland nicht gefährdet sind, müssen zügig wieder ausreisen. Wir 
wollen dies durch schnelle und wirksame Unterstützung und Beratung erleichtern. 
Abschiebungen, zum Beispiel über Rückübernahmeabkommen, sind das letzte Mittel, wenn die 
Rückkehr verweigert wird, freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Abschiebungen in 
Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan 
wieder einsetzen.
Wir rücken Feminismus, Queerpolitik und 
Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus
Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. 
Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und 
auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die 
Parlamente. Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die 
für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht 
geteilt werden. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-
Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der 
Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die 
neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution 
ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und 
wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik 
und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die 
Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine Gleichberechtigungsstrategie, 
die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die 
Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, 
in der Frauen und Männer gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine 
gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich 
wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit 
der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen 
beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der 
in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert 
erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden. 
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns 
oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei 
und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und 
sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine qualifizierte 
Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Wir werden 
Monitoringstellen einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit 
prüfen.
Frauenhäuser absichern
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, 
Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine 
Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht 
eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer 
Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen 
Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine 
Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und 
deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer 
Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen 
Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden. Wir brauchen 
Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. 
Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für 
queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden.
Vor Zwang schützen
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Dazu sollen 
Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden und in Zukunft einer Erlaubnispflicht 
unterliegen. Außerdem wollen wir Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen. 
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir 
mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, 
Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Opfer von 
Menschenhandel einfach abzuschieben ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und 
Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der 
Täter*innen würde erleichtert. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Frauen 
und Männer, die davon bedroht sind, brauchen Hilfe und Schutz und gute Beratung durch 
verlässlich finanzierte Beratungsstellen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine massive 
Verletzung der körperlichen Integrität. Es ist entscheidend, dass wir den Betroffenen helfen 
und sie schützen, auch durch internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen. Doch auch in 
Deutschland brauchen wir eine Strategie dagegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die 
sich in diesem Bereich engagieren, wollen wir besser unterstützen, die Kontaktpersonen der 
Mädchen sowie pädagogisches Personal und Jugendämter sollen geschult und sensibilisiert 
werden.
Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben 
entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und 
umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Die 
Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den 
schwersten im Leben. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und 
medizinisch professionell versorgt werden. Wir streiten für eine ausreichende und 
wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche 
vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten 
Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und 
die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu 
gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von 
selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen 
Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die 
Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. 
Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu 
gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu 
streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für 
Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden.
Homo- und Transfeindlichkeit bekämpfen
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen 
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche 
Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes 
Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes 
ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ 
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* 
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und 
Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven 
Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen 
LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende 
Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu 
schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge 
Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten 
informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam 
mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den 
Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
Selbstbestimmung garantieren, Transsexuellengesetz aufheben
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte 
Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag 
der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir 
schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen 
Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden 
Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch 
auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür 
sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.
Wir stärken Sicherheit und Bürger*innenrechte
Eine gut ausgestattete und bürger*innennahe Polizei
Deutschland ist ein sicheres Land. Das liegt auch an einer gut arbeitenden Polizei. Wir 
wollen, dass das so bleibt. Dennoch: Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder 
organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen schwer. Für ihre Aufgaben wie 
Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und 
auf dem Land, analog und digital. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und 
Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben. 
Die Polizist*innen verdienen unsere Wertschätzung, genauso wie gute Arbeitsverhältnisse und 
leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden. Sichere und leistungsfähige 
Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, ist dabei eine Grundvoraussetzung moderner 
Polizeiarbeit, die wir unterstützen wollen.
Die besondere Verantwortung der Polizei
Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei und sicher leben können. Sicherheit muss 
überall gleichermaßen garantiert sein. Damit die Polizei dieser Aufgabe nachkommen kann, 
muss sie auf das Vertrauen der gesamten Bevölkerung bauen können. Als ausführendes Organ des 
staatlichen Gewaltmonopols hat die Polizei dabei eine ganz besondere Verantwortung. Dem 
dient die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei sowie einer/eines 
Bundespolizeibeauftragten, an die/den sich sowohl Polizist*innen wie auch Bürger*innen 
wenden können, um in der Polizeiarbeit auftretende Missstände zu bearbeiten. Polizist*innen 
sollten sich auch nach der Ausbildung verpflichtend fortbilden können und müssen. Wichtige 
Fortbildungsbereiche sind beispielsweise der Umgang mit psychisch Kranken sowie 
Antidiskriminierung und die Gefahr von Racial Profiling. Längst überfällig sind 
wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsorganen. 
Rationale Sicherheitspolitik setzt eine solide Faktenlage und klare Zuständigkeiten voraus. 
Deshalb werden wir den Periodischen Sicherheitsbericht wieder einführen, dessen Aussagekraft 
sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Europäisches Kriminalamt schaffen, organisierte Kriminalität 
verfolgen
Zahlreiche Straftaten wie Einbrüche oder Diebstähle finden grenzüberschreitend statt. Auch 
die organisierte Kriminalität und islamistische oder rechtsextreme Terrornetzwerke machen 
nicht an Landesgrenzen halt. Zum Schutz der Bürger*innen und zur Verteidigung unserer 
Freiheit brauchen wir eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und 
Justiz: durch gemeinsame europäische Polizeiteams, durch die Aufwertung von Europol zu einem 
Europäischen Kriminalamt sowie durch eine engere justizielle Zusammenarbeit der 
Mitgliedstaaten, auch mit Hilfe von Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Wegen 
der zunehmenden Vernetzung von europäischen Datenbanken sind hohe Datenschutzstandards und 
eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes unabdingbar. Diese Zusammenarbeit 
braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
Verfassungsschutz neu ordnen
Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt, als er sich auf dem 
rechten Auge blind zeigte. Hier sind Veränderungen, insbesondere durch einen personellen 
Neuanfang, zu beobachten, nun muss ein struktureller Neustart folgen, mit dem die 
Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes verbessert wird. Die in Wissenschaft und 
Zivilgesellschaft schon heute vorhandene Expertise über verfassungsfeindliche Bestrebungen 
muss systematischer genutzt werden. Wir wollen den Verfassungsschutz deshalb strukturell neu 
aufstellen: zum einen mit einem unabhängigen, wissenschaftlich und unter Einbeziehung der 
Zivilgesellschaft aus öffentlichen Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung. 
Zum anderen mit einem verkleinerten Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr, das 
mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen 
Aufgaben arbeitet.
Rechtsextremismus bekämpfen, Netzwerke zerschlagen
Es gibt mehr als 32.000 Rechtsextremist*innen in Deutschland, die sich immer stärker 
vernetzen. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der 
Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben. Dazu braucht es ein 
Bündel aus Prävention, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen. Durch eine bundesweit vernetzte 
Präventionsstrategie wollen wir die Präventionsarbeit massiv ausbauen. Die 
zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus soll strukturell und langfristig durch 
ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Wir werden unabhängige wissenschaftliche 
Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden 
initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Die Mordserie des 
rechtsterroristischen NSU sowie andere rassistische und rechtsextremistische Terrorakte in 
Deutschland sind nach wie vor nicht vollständig aufgearbeitet. Deshalb richten wir nach dem 
Vorbild der Stasi-Unterlagen-Behörde ein NSU-Archiv ein, in dem auch die Ergebnisse der 13 
parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ausgewertet werden und langfristig für 
Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die Zivilgesellschaft zugänglich sind.
Vor Terrorismus schützen
Jede Form politisch motivierter Gewalt gefährdet unseren Rechtsstaat. Insbesondere durch 
Terrorismus von gewaltbereiten Rechtsextremist*innen und Islamist*innen ist die innere 
Sicherheit in Deutschland bedroht. Um die offene Gesellschaft, unsere Demokratie und die 
Menschen zu schützen, müssen wir Terror entschieden bekämpfen – durch Prävention, bessere 
Vernetzung der Sicherheitsbehörden und eine konsequente Überwachung von sogenannten 
Gefährder*innen. Dazu braucht es eine europäisch abgestimmte Definition des 
Gefährderbegriffs. Gefährder*innen müssen engmaschig überwacht werden. Ziel ist, dass 
gegenüber Gefährder*innen offene Haftbefehle konsequent vollstreckt und laufende Verfahren 
über Ländergrenzen hinweg zusammengezogen werden. Die Kooperation und Kommunikation zwischen 
den Sicherheitsbehörden auch über Ländergrenzen muss reformiert werden, wozu die Schaffung 
rechtlicher Grundlagen für die Terrorabwehrzentren GTAZ und GETZ gehört. Aussteigerprogramme 
für Menschen aus rechtsextremistischen und islamistischen Szene werden wir ausbauen. Es 
braucht ein bundeseinheitliches, professionalisiertes Präventions- und 
Deradikalisierungsnetzwerk analog zu den zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich bereits 
besser als die politischen Ebenen in Bund und Ländern vernetzt haben. Prävention und 
Deradikalisierung in Haftanstalten wollen wir stärken. Um Attentate zu erschweren, werden 
wir illegalen Waffenhandel, auch und gerade auf Online-Marktplätzen, verstärkt verfolgen. 
Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden.
Schutz für Whistleblower
Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten 
– kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus 
den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Missstände bis hin zu kriminellen 
Aktivitäten in Unternehmen und Behörden brauchen mutige Menschen, die sie ans Licht bringen. 
Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und 
gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das 
werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie 
ambitioniert und umfassend in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben 
sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche 
Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als 
Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen 
ermutigt werden.
Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren
Ein starker, demokratischer Rechtsstaat kann gleichzeitig Sicherheit gewährleisten und 
Freiheit bewahren. Wir stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die 
konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt, statt die Bevölkerung mit 
pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen. Zukünftige Sicherheitsgesetze 
müssen auf valider Empirie beruhen und verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend beachten. 
Statt pauschaler, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und genereller Backdoors für 
Sicherheitsbehörden oder Staatstrojaner für Geheimdienste wollen wir es der Polizei 
ermöglichen, technische Geräte anhand einer rechtsstaatlich ausgestalteten Quellen-TKÜ 
zielgerichtet zu infiltrieren. Zudem soll eine Meldepflicht für Sicherheitslücken eingeführt 
werden.
Wir garantieren den Rechtsstaat und stärken den 
Verbraucherschutz
Konsequent gegen Korruption
Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind 
Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für 
Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der 
polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir 
Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits 
verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen 
Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass 
Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet 
werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. 
Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. 
Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum 
Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf. Den 
Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe 
öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für 
Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister 
einführen.
Rechtsschutz für jeden, Sammelklagen einführen
Menschen müssen ihr Recht auch gegenüber wirtschaftlich Stärkeren wirksam durchsetzen 
können, zum Beispiel in Fällen wie dem Diesel-Abgas-Betrug. Dazu führen wir die Sammelklage 
(Gruppenklage) ein, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden 
effektiv zu ihrem Recht kommen und zum Beispiel Schadensersatz bekommen. Die bisher 
eingeführten kollektiven Klageverfahren wie die Musterfeststellungsklage, die nur 
Verbraucher*innen zusteht, und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind unzureichend. 
Die immer beliebtere Rechtsdurchsetzung durch Legal-Tech-Unternehmen stellt andererseits 
eine Belastung für die Justiz dar, da alle Fälle einzeln entschieden werden. Den kollektiven 
Rechtsschutz wollen wir deshalb verallgemeinert und vereinheitlicht in die 
Zivilprozessordnung integrieren und die Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer 
Gruppenklage ermöglichen. Für eine bessere Durchsetzung des Rechts sollen die 
Zugangsschranken gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden. Die Verbandsklage-Richtlinie 
der EU setzen wir zügig in nationales Recht um.
Kinderschutz vor Gericht verbessern
In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche 
Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihre Familien haben können. Es gilt den 
Kinderschutz vor Gericht zu stärken. Wir machen einerseits die Fortbildungen für 
Familienrichter*innen verbindlich und werden diese andererseits bei ihrem Arbeitspensum 
berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum 
Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern 
weiter stärken. Mehrfache Vernehmungen müssen vermieden und die Befragungen kindgerecht 
ausgestaltet sein. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt 
werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes – 
Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Online-Kündigung mit nur einem Klick
Online-Verträge kann man mit einem Klick abschließen, während man für die Kündigung häufig 
zu Telefon oder Briefbogen greifen muss. Auch lange Mindestlaufzeiten und automatische 
Vertragsverlängerungen um ein Jahr sind alles andere als verbraucherfreundlich. Wir wollen 
Verbraucher*innen vor Vertragsfallen schützen und durchsetzen, dass die Online-Kündigung so 
einfach ist wie die Online-Bestellung. So wie es einen Bestellbutton gibt, muss es auch 
einen Kündigungsbutton geben sowie eine verpflichtende Eingangsbestätigung für Online-/E-
Mail-Kündigungen. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen müssen verkürzt werden 
– zugunsten des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbs. Wir wollen die maximale 
Mindestlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren halbieren und die stillschweigende 
Vertragsverlängerung von einem Jahr auf einen Monat verkürzen.
Ein Recht auf Reparatur
Von der Waschmaschine bis zum Handy – viele Geräte landen schon nach kurzer Zeit auf dem 
Müll, weil sie schnell kaputtgehen, nicht reparierbar sind oder keine Software-Updates mehr 
angeboten werden. Das ärgert die Verbraucher*innen, es verschwendet wertvolle Ressourcen und 
verursacht Berge von Elektroschrott. Wir setzen stattdessen auf Qualität und Langlebigkeit. 
Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden. Die 
Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet 
sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Durch die 
Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre und eine Angabe der vom Hersteller 
vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer 
gebaut werden. So werden wir die Spielräume der EU-Vorgaben voll ausschöpfen und uns 
gleichzeitig für mehr Verbraucherschutz in der EU engagieren.
Finanzberatung im Interesse der Kund*innen
Häufig werden Kund*innen Finanzprodukte angedreht, die für sie zu teuer, zu riskant oder 
schlicht ungeeignet sind. Diese Produkte sind häufig gut für die Gewinne der Banken und 
Versicherungen, aber schlecht für die Kund*innen. Wir wollen die Finanzberatung vom Kopf auf 
die Füße stellen. Dafür schaffen wir ein einheitliches und transparentes Berufsbild für 
Finanzberater*innen. Alle Vermittler*innen und Berater*innen sollen künftig von der BaFin 
beaufsichtigt werden. Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer 
unabhängigen Honorarberatung übergehen. Dafür schaffen wir eine gesetzliche Honorarordnung, 
die Finanzberater*innen stärkt und unabhängiger macht. Die Finanzaufsicht soll von der 
Möglichkeit, den Vertrieb von schädlichen und irreführenden Finanzprodukten zu untersagen, 
stärker als bisher Gebrauch machen. Überhöhte Dispozinsen und Gebühren für das Basiskonto 
werden wir begrenzen.
Wir fördern die Kultur, die Künste und den Sport
Krisenfeste Strukturen für die Kultur
Kultur ist frei und muss keinen Zweck erfüllen. Sie ist gleichzeitig von zentraler Bedeutung 
für die Selbstreflexion der Gesellschaft, den Zusammenhalt und die Persönlichkeitsbildung 
der Einzelnen. Wir wollen, dass die Kulturlandschaft nach der Pandemie mit ihren 
monatelangen Schließungen zu neuer Lebendigkeit, Vielfalt und Reichhaltigkeit findet und 
Kultur und kulturelle Bildung endlich selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden. 
Eine nachhaltige (Wiederaufbau-)Strategie muss die Kommunalfinanzen als eine wichtige 
Grundlage für das Kulturleben stärken, das Zuwendungsrecht reformieren, mehr Kooperationen 
zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen und -
projekten ermöglichen sowie einen Fonds zum Schutz von Kultureinrichtungen vor Verdrängung 
und Abriss einrichten, der Kulturorte langfristig absichert. Die öffentliche Kulturförderung 
soll künftig partizipativ, geschlechtergerecht, abgestimmt und nach transparenten Kriterien 
angelegt sein.
Kulturschaffende und Kreative besser absichern
Die Corona-Krise zeigt, unter welch prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende 
arbeiten. Für eine vielfältige Kulturlandschaft braucht es eine Absicherung, die Freiräume 
bietet und künstlerisches und kreatives Schaffen ermöglicht. Kulturschaffende sollen für die 
Zeit der Corona-Krise mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat abgesichert werden. Die 
Künstlersozialkasse (KSK) muss finanziell gestärkt, Rechtssicherheit für die Mitgliedschaft 
in der KSK geschaffen und die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der 
Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden. Bei kulturellen Werken muss für Urheber*innen 
eine angemessene Vergütung sichergestellt werden. Eine angemessene Beteiligung insbesondere 
an den Gewinnen der Vertriebsplattformen sorgt dafür, dass Kultur- und Medienschaffende 
weiter an ihren Werken verdienen können.
Kultur in der Gesellschaft
Aktives Kulturleben ist die Basis von demokratischen Gesellschaften. Hier findet die 
Auseinandersetzung darüber statt, wie wir leben wollen. Deshalb muss die Gesellschaft in 
ihrer ganzen Vielfalt im Kulturschaffen sichtbar sein. Wir wollen Kultureinrichtungen öffnen 
und stärken, damit jede*r einfachen Zugang zu ihnen hat und ihre Angebote nutzen und 
gestalten kann. Bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden müssen dafür abgebaut 
werden, etwa durch den kostenlosen Eintritt für Schüler*innen in staatlichen Museen oder 
durch die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken. Wir wollen gerade solche 
Kulturangebote kontinuierlich und flächendeckend fördern, die die Situation und die 
Bedürfnisse in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde mitdenken und das als ihre zentrale 
Zukunftsaufgabe verstehen. In ländlichen Regionen, aber auch in urbanen Zentren sollen 
Kultureinrichtungen Knotenpunkte von Begegnungen und zu sogenannten „Dritten Orten“ werden, 
die auch Menschen einen Zugang zu Kultur ermöglichen, die davon bislang wenig profitieren. 
Bei der Besetzung von Intendanzen, bei der Zusammensetzung von staatlich geförderten 
Kulturbetrieben, bei der Vergabe von Stipendien und Werksaufträgen und bei staatlichen Jurys 
wollen wir eine Quotenregelung einführen, um Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. 
Zudem muss auf angemessene Repräsentanz der vielfältigen Gesellschaft geachtet werden. 
Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe müssen fester Bestandteil der Ausbildung 
zu Kulturberufen sein.
Den Kulturbetrieb ökologischer machen
Der Kulturbetrieb und die Künste können eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der 
Klimakrise spielen. Auch gibt es viele Initiativen und Akteur*innen, die mit viel Einsatz 
versuchen, ressourcenschonender zu arbeiten und den Kulturbetrieb ökologisch auszurichten. 
Wir werden das ökologische Engagement im Kulturbetrieb nachhaltig unterstützen. Dafür werden 
wir einen „Green Culture Fonds“ als Förderinstrument einrichten. Antragsberechtigt sind 
öffentlich geförderte Einrichtungen und Projekte sowie private Akteur*innen der Kultur- und 
Kreativwirtschaft und der freien Szene. Auch beim Film sollen Förderinstitutionen und -
maßnahmen künftig klare Anreize für eine nachhaltige Produktion schaffen. Doch auch gerade 
Künstler*innen geben neben Wissenschaftler*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft 
Impulse für die nachhaltige Transformation.
Erinnerungskultur stärken und öffnen
Erinnerungskultur trägt entscheidend zur Selbstverständigung und zum Zusammenhalt bei und 
ist eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz unserer Demokratie. Doch noch immer gibt 
es Leerstellen in der Aufarbeitung der deutschen Verbrechensgeschichte. Der 
Nationalsozialismus muss weiter konsequent aufgearbeitet und bisher wenig beachtete 
Opfergruppen wie die sogenannten „Asozialen“, „Berufsverbrecher“ und „Euthanasie“-Opfer 
sollen durch eine angemessene Entschädigung anerkannt werden. Die finanzielle Förderung von 
Forschungsarbeiten, die Weiterentwicklung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit 
der Gedenkstätten sowie die weitere Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubkunst stehen dabei 
im Mittelpunkt. Auch die DDR-Diktatur soll durch die Fortsetzung der Forschung und der 
politischen Bildungsarbeit an den Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen weiter aufgearbeitet werden. Wir werden die Kontinuitäten des Kolonialismus ins 
Bewusstsein rücken durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte und so eine breite 
gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern, die sich nicht allein auf die 
Rückgabe von Kulturgütern beschränkt, sondern eine antirassistische Perspektive auf 
Geschichte und Gesellschaft ermöglicht. Gleichzeitig muss sich die deutsche 
Erinnerungskultur für die Erfahrungen und Geschichten der Menschen öffnen, die nach 
Deutschland eingewandert sind, und das Gedenkstättenkonzept entsprechend weiterentwickelt 
werden.
Ein Entwicklungsplan für den Sport
Im Sport, dem größten Träger der organisierten Zivilgesellschaft und des freiwilligen 
Engagements, werden täglich demokratische Werte wie Gemeinsamkeit, Toleranz, Integration, 
Inklusion, Engagement und Gesundheitsprävention gelebt und vermittelt. Damit übernimmt der 
Sport eine herausragende Rolle für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dies werden wir 
fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen Ideen und Energien bündeln und 
zusammen mit den Sportverbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft einen 
Entwicklungsplan Sport erarbeiten und umsetzen – ähnlich dem Goldenen Plan aus den 1960ern. 
Ein besonderer Fokus muss dabei vor allem auf strukturschwachen Regionen, gerade in 
Ostdeutschland, liegen, denn die Diskrepanz zwischen Ost und West ist beim Breitensport auch 
30 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Problem. Ausreichend vorhandene und 
barrierefreie Sportstätten und Bewegungsräume zählen in Städten und ländlichen Räumen zur 
Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir, dass Bewegungs- und Sportflächen in der 
Wohnungsbaupolitik und Quartiersplanung fest verankert und die bestehenden Anlagen unter Beachtung der energetischen Vorschriften durch die Kommunen saniert werden können. 
Dazu gehören auch insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind 
schwimmen lernen kann. Das wollen wir mit einem Bundesprogramm zur Sanierung und 
Instandsetzung von Schwimmstätten erreichen. Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral, 
sozial und nachhaltig ermöglicht werden, so dass sie auch einen bleibenden 
Infrastrukturgewinn für die Bürger*innen vor Ort schaffen. Dafür braucht es eine bundesweit 
einheitliche und föderal abgestimmte Gesamtstrategie, bei der von Beginn an 
Bürger*innenbeteiligung Teil der Planung ist.
Spitzensport braucht Breitensport
Ein starker Breitensport braucht Vorbilder. Im Spitzen- und Profisport muss es um die 
bestmögliche Förderung von Talenten gehen, nicht um den größten Gewinn für Funktionär*innen. 
Deshalb wollen wir bei der Förderung des Spitzensports die Bedingungen und Perspektiven für 
Leistungssportler*innen in den Mittelpunkt stellen. Bei der Doping-Prävention und im Anti-
Doping-Kampf stärken wir die NADA, und auf internationaler Ebene setzen wir uns für eine 
Athlet*innenvertretung bei der WADA ein sowie dafür, dass diese künftig unabhängig vom IOC 
finanziert wird. Auch Korruptionsskandale auf höchster Ebene der Sportfunktionär*innen sowie 
die zunehmende Kommerzialisierung bedrohen den Spitzensport. Gerade beim Fußball gilt es den 
Sport den Fans zurückzugeben. Deswegen sollen Transparenz und Good Governance auch im Sport 
vorangetrieben werden. Gegen Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit im Sport gehen wir mit einem finanziell starken Bundesprogramm vor, 
das von einer unabhängigen Stelle beraten wird. Wir schützen die Bürger*innenrechte von Fans 
und diese vor ausufernden Datensammlungen und Kollektivstrafen.
Wir bauen Europa weiter
Die Zukunft der EU gestalten
Wir sehen Deutschland in einer zentralen Verantwortung für den Zusammenhalt und die 
Fortentwicklung der EU. Zuletzt aber wurde von Berlin aus bestenfalls verwaltet, oftmals 
gebremst. Wir wollen die Europapolitik wieder aktiv gestalten – mit klarem Wertekompass, 
entlang einer starken deutsch-französischen Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit unseren 
europäischen Partner*innen. Unser Ziel ist eine EU, die zusammenhält und voranschreitet. In 
manchen Bereichen kommen wir nur mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten voran, aber die 
verstärkte Zusammenarbeit muss stets im Rahmen der Verträge und im Bestreben, dass sich 
letztlich alle anschließen, erfolgen. In den kommenden zwei Jahren bietet die „Konferenz zur 
Zukunft der EU“ eine große Chance, gemeinschaftlich mit den Bürger*innen Reformen der EU zu 
entwickeln. Wir wollen sie nutzen für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem 
Weg zur Föderalen Europäischen Republik und um europäische Antworten auf die großen 
Herausforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Konferenz sollen im Rahmen der 
europäischen Gesetzgebung bis hin zu Vertragsänderungen umgesetzt werden.
Europäisches Parlament stärken
Die Geschichte der EU ist eine Geschichte zunehmender Legitimität der europäischen 
Institutionen. Unser Ziel ist, die europäische parlamentarische Demokratie zu stärken: mit 
einem Parlament, das in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet, ein 
vollwertiges Initiativrecht für die Gesetzgebung und ein starkes Haushaltsrecht erhält. Es 
soll die Kommission auf Vorschlag des Kommissions-Präsidenten bzw. der Kommissions-
Präsidentin wählen sowie durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen können. Für die 
Wahlen zum Europäischen Parlament setzen wir uns dafür ein, dass die Bürger*innen mit ihrer 
Stimme für einen Spitzenkandidaten bzw. eine Spitzenkandidatin der Parteien auch die/den 
nächste*n Präsident*in der EU-Kommission bestimmen. Ein Teil der Abgeordneten soll zukünftig 
nicht mehr über viele nationale Listen ins Europaparlament einziehen, sondern über wirklich 
europäische, transnationale Listen.
Ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht
Zum europäischen Gemeinwesen gehört das Zusammenwachsen der Zivilgesellschaften. Deshalb 
setzen wir uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein 
europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung 
würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen. 
Zudem wollen wir die Europäische Bürgerinitiative als zentrales Instrument der Teilhabe der 
Bürger*innen und der Zivilgesellschaft stärken. So sollen Bürger*innen auch eine Reform der 
Verträge oder die Einberufung eines Bürger*innenrates fordern können. Ist eine 
Bürgerinitiative erfolgreich, sollte spätestens nach einem Jahr und einer Prüfung auf 
Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten ein Gesetzesvorschlag folgen und im Europaparlament 
eine Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative stattfinden.
Mit Mehrheitsentscheidungen Blockaden auflösen
Europa braucht mehr Handlungsfähigkeit, um auf Augenhöhe mit den heutigen Herausforderungen 
voranzukommen. Blockaden durch einzelne Staaten in Bereichen wie der Außen- und 
Sicherheitspolitik und in Steuerfragen oder auch bei Energie und Sozialem können wir uns 
nicht länger leisten. Solange nationale Einzelinteressen das europäische Gemeinwohl 
ausbremsen können, wird die EU keine aktivere Rolle etwa für mehr Steuergerechtigkeit oder 
mehr Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte in der Welt übernehmen können. Darum 
setzen wir uns dafür ein, für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen heute noch im 
Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen in Mitentscheidung des 
Europäischen Parlaments einzuführen. Das ist auch deshalb wichtig, um bei weiteren 
Erweiterungsrunden der EU deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Unser langfristiges Ziel ist 
es, die europäischen Institutionen zu einem Zweikammersystem weiterzuentwickeln.
Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung transparent machen
Mehr Transparenz stärkt die europäische Demokratie und das Vertrauen der Bürger*innen in 
Politik. Um nachvollziehbar zu machen, wofür die Regierungen der Mitgliedstaaten in Brüssel 
eintreten, setzen wir uns für Fristen im Rahmen der Gesetzgebung ein, bis zu denen eine 
öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss. Dabei müssen alle Regierungen ihre 
aktuelle Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft vorlegen. Auch den Zugang zu EU-
Dokumenten wollen wir substanziell weiterentwickeln. Die EU arbeitet bei 
Interessensvertreter*innen bereits transparenter als der Bundestag. Wir wollen weitere 
Schritte gehen – mit einem verbindlichen Lobbyregister für alle EU-Institutionen, strikteren 
Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft und einem „legislativen 
Fußabdruck“, durch den die Einflussnahme auf Gesetzgebung überprüfbarer wird, kontrolliert 
durch eine unabhängige Ethikbehörde, die Sanktionen verhängen kann.
Europäische Grundrechte einklagbar machen
Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Wir wollen die EU-Grundrechtecharta 
langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, um so alle EU-Bürger*innen in 
ihren Rechten zu stärken. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Grundrechte setzen wir uns für ein stärkeres Instrument ein, um Verstöße autoritärer 
Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen 
konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von 
Subventionen folgen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann 
direkt von der EU gefördert werden. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit 
braucht es substanzielle Fortschritte. Alle Mitgliedstaaten sollen sich der Europäischen 
Staatsanwaltschaft anschließen, wenn sie neue EU-Gelder erhalten wollen.
Eine öffentlich-rechtliche Medienplattform in Europa
Ein zusammenwachsendes Europa braucht eigene, öffentliche Orte, an denen seine Bürger*innen 
zusammenkommen können, um sich zu informieren, zu partizipieren, sich zu unterhalten und 
politisch zu diskutieren. Wenn überhaupt, kommen dafür bislang nur kommerziell betriebene, 
digitale Plattformen in Frage. Als zeitgemäße Antwort setzen wir uns darum für eine 
europäische, digitale Plattform in öffentlicher Hand ein. Sie bündelt europaweit qualitativ 
hochwertige Inhalte – werbefrei, offen und multilingual. Unter hohen Datenschutzstandards 
soll sie darüber hinaus als Kommunikationsplattform dienen. Die Grundlage bildet ein 
öffentlich-rechtlicher Auftrag, sie arbeitet zusammen mit den nationalen öffentlichen 
Rundfunkanstalten und frei von politischer Einflussnahme.
Europa der Kommunen und Regionen
Eine demokratische, vielfältige und bürger*innennahe EU lebt von der Stärke der Kommunen und 
Regionen. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip soll Europa da unterstützen, wo Kommunen an ihre 
Grenzen stoßen – aber nicht jeden Lebensbereich regulieren. Die Wettbewerbsregeln des 
Binnenmarkts dürfen Kommunen nicht zur Privatisierung öffentlicher Güter zwingen. In EU-
Handelsabkommen braucht es Ausnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge sowie für öffentliche 
und soziale Dienstleistungen. Für mehr europaweite Kooperation wollen wir 
Städtepartnerschaften stärken, INTERREG-Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
ausweiten und Euregios und Eurodistrikte durch weniger Bürokratie und mehr Flexibilität 
fördern. Kommunen und Regionen brauchen mehr Mitsprache auf europäischer Ebene, unter 
anderem über einen gestärkten Ausschuss der Regionen. Bei Gestaltung und Vergabe von 
Förderprogrammen setzen wir auf das Partnerschaftsprinzip.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 428 bis 430 einfügen:
gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen, denn Vorsorge ist die beste Medizin. Bewegung und Sport sind wichtige Bausteine für ein gesundes Leben und können das Risiko für das Auftreten von Zivilisationskrankheiten sowie damit verbundene frühzeitige Todesfälle reduzieren. Im Zeitalter der digitalen Revolution und angesichts der aktuellen sowie möglicher kommender Pandemien, die die Gefahr einer Zunahme gesundheitsschädlicher körperlicher Inaktivität bedeuten, bekennen wir uns zum Bewegungsziel der WHO, die körperliche Inaktivität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis 2030 um 15% zu senken, und dazu, die dafür notwendigen Bewegungsangebote zu ermöglichen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Schaffung attraktiver öffentlicher Bewegungsräume zur Förderung eines bewegten Alltags. Um uns gegen klimawandelbedingte Hitzewellen zu wappnen, werden wir einen Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen etablieren.
Die Pandemie hat uns gezeigt, was eine Gesellschaft stark macht – dass man sich unterhakt 
und einander vertraut. Sie hat uns spüren lassen, wie kostbar Gemeinsamkeit für unser 
individuelles Glück ist, wie sehr wir andere Menschen brauchen und wie groß die Gefahr ist, 
wenn eine Gesellschaft auseinanderdriftet. Diese alte und doch noch mal neu erlebte 
Erfahrung ist Auftrag, Solidarität und Schutz in konkrete, bessere Politik zu übersetzen. 
Wir wollen alles dafür tun, die Bedingungen für ein gutes Leben – von Kindesbeinen an – zu 
verbessern: materielle Sicherheit, Chancen und Teilhabe zu garantieren und ein 
Sicherheitsversprechen zu geben, das umso stärker ist, je mehr Unterstützung gebraucht wird. 
Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen dafür 
nicht für alle gewährleistet werden. Gesellschaften ohne existenzielle Not sind 
krisenfester, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaften stärker.
Corona hat uns schonungslos die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates vor Augen 
geführt: wie wichtig ein robustes Gesundheitssystem für alle ist. Wie zentral eine 
Wirtschaftskraft ist, die für gesellschaftlichen Wohlstand und damit einen Sozialstaat 
sorgt, der Menschen bei Jobverlust oder Wirtschaftseinbruch vor Obdachlosigkeit bewahrt. Sie 
hat aber zugleich bestehende Ungleichheiten verschärft. Wer arm ist, wird schneller krank. 
Frauen tragen eine besondere Last in den systemrelevanten Berufen der Pflege, der Erziehung 
und im Einzelhandel, sind aber deutlich schlechter bezahlt und in Entscheidungsprozessen 
weniger repräsentiert. Selbständige, die ohnehin schon größere Risiken eingehen, stürzen 
ohne Verdienst in Existenzangst oder -not. Wer die Kinder allein erzieht, ist durch 
Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice noch mal mehr gefordert. Die Pandemie hat uns 
auf unsere individuellen Lebensumstände zurückgeworfen. Wenn die Wohnung eng ist, der Garten 
fehlt, aber die Schwimmhalle dicht ist, ist es dreifach schwer. Einsamkeit wird größer.
Jetzt ist die Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen. Der Weg aus der Pandemie muss zu einem 
neuen sozialen Sicherheitsversprechen führen. Wir wollen Schritt für Schritt die sozialen 
Systeme so verändern, dass sie allen Menschen Sicherheit und Halt geben, auch in Zeiten 
persönlicher und gesellschaftlicher Umbrüche, und ihnen Teilhabe ermöglichen. Unsere 
Bibliotheken und Bolzplätze, Sport- und Musikvereine, Theater und Jugendzentren – kurz, 
unsere öffentlichen und sozialen Orte – sollten zu den schönsten und stärksten Räumen des 
Miteinanders werden.
Glück und Chancen dürfen nicht davon abhängen, ob man im Norden oder Süden, Osten oder 
Westen, in der Stadt oder auf dem Land lebt, entsprechend sind gleichwertige 
Lebensverhältnisse Verfassungsgrundsatz. Wir setzen alles daran, aus diesem oftmals noch 
unerfüllten Anspruch Realität zu machen. Wer auf dem Land wohnt, braucht genauso einen 
Zugang zu Ärzt*innen, schnellem Internet, öffentlicher Daseinsvorsorge wie Städter*innen. 
Und wer in der Stadt lebt, muss auch dort guten und bezahlbaren Wohnraum finden können. 
Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und für viele Menschen, viele Familien bis weit in 
die Mittelschicht hinein eine der Existenz.
Unser Gesundheitssystem soll allen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung garantieren, 
aber es klaffen Lücken: Gesundheitsämter wurden kaputtgespart, in Krankenhäusern und der 
Verwaltung fehlt Personal, die, die da sind, arbeiten am Anschlag. Wir wollen die Vorzeichen 
ändern und Vorsorge zum Leitprinzip machen: Kliniken sollen ihrem gesellschaftlichen Auftrag 
entsprechend finanziert werden, auch auf dem Land braucht es Zugang zu Geburtshilfe und 
Notfallhilfen. In der Pflege setzen wir uns ein für bessere Arbeitsbedingungen, mehr 
Personal, Sicherheit für Menschen, die Pflege benötigen, und für diejenigen, die Angehörige 
oder Freund*innen pflegen.
Digitalisierung, globaler Wettbewerb und der nötige Umbau der Wirtschaft bedeuten für viele 
Menschen große Veränderungen, die mit der Angst vor Verlusten einhergehen. Aber Angst lähmt 
und macht mürbe. Menschen benötigen auch im Übergang Sicherheit. Es gilt die Risiken 
abzusichern und Perspektiven zu geben, etwa durch eine Arbeitsversicherung und durch 
Weiterbildung. Starke Tarifpartner, starke Gewerkschaften und demokratische Mitbestimmung 
können ebenfalls dazu beitragen, die großen Herausforderungen beim Übergang in eine sozial-
ökologische Marktwirtschaft gemeinsam zu bewältigen. Wir werden zeigen, dass Transformation 
und Digitalisierung hin zu einem klimagerechten Wohlstand zukunftsfähige Jobs schaffen, mit 
guten Arbeitsbedingungen und gerecht verteilter Arbeit.
Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien
Kinder in den Mittelpunkt
Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf 
besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern 
haben ganz eigene Bedürfnisse, die bei Entscheidungen angehört, mitgedacht und abgewogen 
werden müssen. Wir werden deshalb sicherstellen, dass das Wohl von Kindern bei staatlichen 
Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommt. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der 
Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen 
Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und 
Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen 
Hintergrund, altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die Jugendarbeit 
spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem 
Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und 
Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen 
und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken. Beim Aufbau oder der Auswahl von 
Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche 
betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im Baugesetzbuch 
berücksichtigen.
Eine Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut
In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem 
bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft vorn und 
hinten nicht. Jedes Kind verdient unsere Unterstützung. Daher wollen wir Familien stärken 
mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung: der Kindergrundsicherung. 
Unser Vorschlag: Kindergeld, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für 
Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der 
Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit 
geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je 
niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger 
Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch berechnet und 
ausgezahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für 
Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen 
auch mehr. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder 
zum Leben brauchen.
Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder
Ob Kita, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder Angebote der 
Jugendarbeit – die Kinder- und Jugendhilfe begleitet Familien beim Aufwachsen der Kinder. 
Sozialarbeiter*innen und Pädagog*innen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck 
Enormes. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete 
Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen. Leistungsansprüche von Kindern und 
Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden bisher in einem eigenen 
Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderungen geregelt. Das grenzt aus. Mit einem 
Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und 
Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit 
Behinderungen und ihre Eltern richten. Wir wollen auf dem eingeschlagenen Weg hin zu einem 
inklusiven SGB VIII zügiger voranschreiten. Daher werden wir die Länder und Kommunen, die 
bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der 
Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. So können 
wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden.
Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt
Kinder und Jugendliche wachsen als Digital Natives auf, sie sollen sicher und selbstbestimmt 
mit Tablets, Smartphones und Co. umgehen können. Wir stärken die digitale Bildung als 
Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Kitas, Schulen und der Jugendhilfe, mit Fortbildungen für 
Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben 
können, das geht nur mit entsprechender Hardware: Kinder in Familien im Hartz-IV- oder 
Kinderzuschlags-Bezug sollen für die Schule einen Laptop erhalten, wenn sie diesen 
benötigen. Kinder und Jugendliche brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie 
Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt, dem Mobbing im Netz wollen wir einen 
Riegel vorschieben. Dafür setzen wir auf eine Präventionsstrategie, mit verpflichtenden 
sicheren Voreinstellungen für Plattformen und leicht auffindbaren Beschwerdemöglichkeiten. 
Vor kommerziellem Sammeln ihrer Daten durch private Anbieter werden wir Kinder schützen.
Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
Für viele Kinder und Jugendliche ist sexualisierte Gewalt leidvoller Alltag. Dagegen gehen 
wir hart vor – mit starker Prävention, konsequenter Strafverfolgung und einem Maßnahmenpaket 
zur Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste 
Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung und gelebte 
Schutzkonzepte überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. 
Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Schutz bei Kindeswohlgefährdung und 
Missbrauch gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die 
Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen und die Anforderungen an die Qualifikation von 
Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen 
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche 
Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern. Wir werden bundesweit spezialisierte 
Fachberatungsstellen und telefonische sowie Online-Beratungsangebote finanziell absichern.
Mehr Zeit für Familien
Den Kopf frei haben für die Familie, die Kinder, auch wenn sie krank sind, das ist unser 
Ziel. Mit der KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: pro 
Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt 
werden. Wird die KinderZeit Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend 
den Bezugszeitraum. Sie kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden, denn auch 
bei älteren Kindern kann mehr Aufmerksamkeit nötig sein. Wir unterstützen Eltern dabei, 
Familie und Arbeit mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor in 
eine ausgewogene Balance zu bringen, Familienarbeit partnerschaftlich zu teilen und 
Teilzeitfallen zu vermeiden. Niemand soll sich zwischen Kind und Job entscheiden müssen, 
darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und 
Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten beiden 
Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen 
erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 
Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes 
verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem 
Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten.
Alleinerziehenden den Rücken stärken
Alleinerziehende leisten enorm viel und sind dennoch besonders oft von Armut bedroht. Mit 
der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von 
Kindern steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur 
die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es bei 
der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des 
Umgangs, egal nach welchem Modell, angemessen berücksichtigt. Für Eltern im 
Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Ob wichtiger Abendtermin 
im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch – Kinder können und sollten nicht immer dabei 
sein. Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für 
ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das gilt besonders im 
Krankheitsfall, denn Kinder und Haushalt müssen trotzdem versorgt sein.
Absicherung für alle Familienformen
Ob Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt 
muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der 
Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber 
auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei 
Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der 
Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die 
auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, geben 
wir allen Beteiligten mehr Sicherheit. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das 
langwierige Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht 
zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in heterosexuellen Ehen automatisch 
als zweites rechtliches Elternteil gilt. Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche 
Lebensgemeinschaften und lesbische Paare die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die 
künstliche Befruchtung erhalten. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo 
Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, 
die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig 
von der Ehe rechtlich absichert.
Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne
Mindestlohn anheben
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber 
in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit 
schlechten Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon 
Frauen betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 
12 Euro anheben. Für weitere Erhöhungen soll die Mindestlohnkommission den Auftrag bekommen, 
dass der Mindestlohn wirksam vor Armut schützen und mindestens der Entwicklung der 
Tariflöhne entsprechen muss. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn 
für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Ohne 
sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen 
Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels 
Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, 
damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und 
Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen besser davor schützen.
Vollbeschäftigung schaffen
Wir wollen allen Menschen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, denn ein guter 
Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung. 
Dazu müssen wir gute und sichere Jobs schaffen. Wir wollen die Beschäftigung weiter erhöhen 
und damit auch verhindern, dass Corona langfristige Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt. Mit 
dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungsgeist und Forschung sowie 
Innovation wollen wir ein Umfeld für viele neue Jobs schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt war 
dabei in den letzten Jahren gespalten: Fachkräftemangel und deutliche Lohnsteigerungen für 
Hochqualifizierte in einigen Branchen, prekäre Beschäftigung, unfreiwillige Teilzeit und 
stagnierende Reallöhne in anderen. Dem wollen wir mit einer sozial gerechten Arbeitspolitik 
entgegentreten. Damit sorgen wir für gute Löhne und trocknen den Niedriglohnsektor 
mittelfristig aus. Langzeitarbeitslose brauchen eine besonders intensive Betreuung durch die 
Arbeitsagentur, für Menschen ohne Perspektiven am ersten Arbeitsmarkt schaffen wir einen 
dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt.
Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen
Die Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen 
Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens 
für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke 
Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. 
Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum 
Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf 
ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für 
allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Betriebsräte, 
die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt 
auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die 
Mitbestimmungsrechte wollen wir ausbauen und modernisieren, wenn es um die 
Personalentwicklung, die Stärkung von Frauen und die Verbesserung der Klimabilanz im 
Unternehmen geht. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische 
Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet 
werden.
Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen
Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und 
Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei 
Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu 
einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger 
Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe 
– wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen. Homeoffice kann 
zudem auch zur Entgrenzung von Arbeit und zum Abbau des bisherigen Arbeitsortes außerhalb 
der eigenen vier Wände führen. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen 
wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf Homeoffice einführen – mit Blick auf 
betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien versehen. Ein 
Arbeitsplatz im Unternehmen muss aber ebenfalls allen zur Verfügung stehen.
Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit
Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder 
psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst 
oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie 
beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der 
Automobilbranche vorgeschlagen hat, können eine Chance sein, Arbeit gerechter zu verteilen, 
Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer*innen zu entlasten. Wir wollen Beschäftigte in der 
Pflege, in der die Belastung besonders hoch ist, mit besseren Arbeitsbedingungen 
unterstützen und deshalb die 35-Stunden-Woche einführen. Darüber hinaus wollen wir die 
Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu 
bestimmen – gerade um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern –, verbessern. 
Dafür wollen wir die starre Vollzeit zu einer Wahlarbeitszeit zwischen 30 und 40 Stunden bei 
flexiblem Arbeitszeitkorridor umgestalten. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der 
Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie wollen 
wir konsequent umsetzen.
Arbeitsversicherung stärkt Chancen
Wir wollen die Arbeitsmarktpolitik auf die Zukunft ausrichten und die 
Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür ist ein 
Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. In einer 
Welt, in der häufige Berufswechsel für viele Menschen Normalität sind und man nicht mehr 
automatisch 40 Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, brauchen alle Menschen Anlaufstellen und 
Unterstützung, um ihr Berufsleben selbstbestimmt zu gestalten. Überall dort, wo es eine 
Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei 
der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit 
vereinfacht werden. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich erleichtern und 
bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld einführen. Auch selbständige Berufstätigkeit muss sozial besser abgesichert 
werden. Dafür vereinfachen wir den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und 
schaffen eine Zugangsmöglichkeit für alle Selbständigen auch mit Wahltarifen. Wir wollen 
Gründungen aus Phasen der Arbeitslosigkeit heraus besser fördern und durch die Krise 
zurückgeworfene junge Berufsanfänger*innen mit einem Einstiegszuschuss eine Brücke in den 
Arbeitsmarkt bauen.
Besserer Schutz bei online vermittelter Arbeit
Vom Handwerkerdienst über Software-Entwicklung bis zur Reinigung – immer mehr 
Dienstleistungen werden über Online-Plattformen vermittelt (Gig-Working) oder finden sogar 
ortsunabhängig in der Cloud statt (Crowd-Working). Die Digitalisierung von Tätigkeiten und 
die digitale Vermittlung von Arbeit bergen viele neue Chancen. Aber Arbeitsrecht und 
Arbeitsschutz müssen an die Onlinewelt angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von 
Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem 
wir bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für 
mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Wenn der/die Auftragnehmer*in einer Plattform 
angibt, einen Arbeitnehmerstatus zu haben, soll künftig der/die Auftraggeber*in beweisen, 
dass dem nicht so ist. Unfaires Preis-Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für 
zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-
Selbständige, die für Plattformen tätig werden, sollen sich künftig leichter tariflich 
organisieren können, und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen 
vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können. 
Plattformbetreiber tragen eine Verantwortung für ihre Auftragnehmer*innen. Wir wollen mit 
klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen 
Geschäftsbedingungen für Fairplay bei der Plattformökonomie sorgen.
Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus europäischen 
Nachbarstaaten
In jedem europäischen Nachbarland arbeiten zu können, das ist eine der großen 
Errungenschaften unseres vereinten Europas. Was in hochqualifizierten Berufen viel Freiheit 
gebracht hat, führte in manchen Dienstleistungsbereichen zu ausbeuterischen 
Arbeitsrealitäten. Missstände in den deutschen Schlachthöfen haben das schlaglichtartig 
gezeigt. Doch auch anderswo, zum Beispiel auf dem Bau oder in der Pflege, herrschen vielfach 
ausbeuterische Verhältnisse. Wir wollen, dass alle Beschäftigten – egal, wie lange sie hier 
arbeiten – genauso gut bezahlt und abgesichert sind wie ihre deutschen Kolleg*innen. Dafür 
braucht es ein wirksames Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, ein 
Verbandsklagerecht der Gewerkschaften, eine europäische Sozialversicherungsnummer, höhere 
Mindeststandards für Unterkünfte von entsandten Beschäftigten, eine bessere Regulierung der 
Vermittlungsagenturen und mehr Kontrolle durch eine gestärkte Europäische Arbeitsbehörde. 
Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten müssen besser über ihre Rechte informiert werden.
Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer 
noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb 
so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Wir 
werden ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt 
und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und 
über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch 
ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen Benachteiligungen auch 
Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt 
sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir 
Tarifpartner*innen und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu 
überprüfen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, 
eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, zum Beispiel in Form besserer 
Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung oder besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken
Um das eigene Leben selbst gestalten zu können, ist es vielen Frauen wichtig, wirtschaftlich 
unabhängig zu sein. Deshalb müssen Steine, die dies behindern, aus dem Weg geräumt werden. 
Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der 
Berufswahl bis zur Rente. Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und 
Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und 
Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. Das durch enge Rollenerwartungen 
eingeschränkte Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen wollen wir durch eine 
gendersensible Berufsberatung erweitern. Die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, 
wollen wir aufbrechen. Dies gelingt auch durch eine kluge Zeitpolitik, die es auch 
Partner*innen erleichtert, Verantwortung in der Familie zu übernehmen und Arbeit 
geschlechtergerecht aufzuteilen. Diskriminierungen am Arbeitsmarkt begegnen wir mit einem 
Verbandsklagerecht, das die Einzelne stärkt, und durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in 
Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt.
Gleichberechtigung auch bei der Steuer
Das deutsche Steuerrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Während sich viele Paare 
Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, als es noch vor Jahren der Fall 
war, gilt bei der Steuer nach wie vor das Modell eines männlichen Ernährers und einer Frau, 
die höchstens zuverdient und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert. Dieses 
Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Alleinerziehende und nicht verheiratete 
Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen gleichzeitig nicht 
wirklich absichert. In Krisen bekommen vor allem Frauen die Nachteile zu spüren, zum 
Beispiel durch weniger Kurzarbeits- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit Minijobs und 
der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die Erwerbstätigkeit 
von Frauen aus. Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung 
mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über 
Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und 
die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. So sorgen wir dafür, dass 
gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden. Paare, die bereits 
verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das 
Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung 
Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir 
mit einer Steuergutschrift.
Wir sichern die sozialen Netze
Garantiesicherung statt Hartz IV
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne 
Existenzangst. Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und ersetzen es durch eine 
Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle 
Existenzminimum. Sie stärkt so Menschen in Zeiten des Wandels und kann angesichts großer 
Veränderungen der Arbeitswelt Sicherheit geben und Chancen und Perspektiven für ein 
selbstbestimmtes Leben eröffnen. Die grüne Garantiesicherung ist eine Mindestsicherung, die 
nicht stigmatisiert und die einfach und auf Augenhöhe gewährt wird. Sie schafft durch die 
Abschaffung der bürokratischen Sanktionen Raum und Zeit in den Jobcentern für wirkliche 
Arbeitsvermittlung und Begleitung. Dafür wollen wir die Regelsätze schrittweise anheben, 
sodass sie das soziokulturelle Existenzminimum verlässlich sicherstellen. Die Leistungen der 
Garantiesicherung wollen wir schrittweise individualisieren. Die Anrechnung von Einkommen 
werden wir attraktiver gestalten, sodass zusätzliche Erwerbstätigkeit auch in Teilzeit zu 
einem spürbar höheren Einkommen führt. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit 
Hilfe einer Selbstauskunft geprüft.
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit 
Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und 
arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen. Leistungen zur 
Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt 
werden. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür Arbeitgeber*innen, die 
Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen, den Wechsel von Werkstätten in 
den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, in der 
Arbeitslosenversicherung absichern. Ziel ist, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln 
und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, 
echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen 
der Leistungsberechtigten. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach sein und 
Entscheidungen im Sinne der behinderten Menschen schnell erfolgen.
Gemeinsame soziale Mindeststandards in der EU
Wir treten ein für eine Europäische Union, die soziale Absicherung und Mindeststandards 
europaweit garantiert. Soziale Rechte müssen den gleichen Stellenwert erhalten wie die 
wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Dafür sind gemeinsame europäische Arbeits- und 
Sozialstandards essenziell. Wir machen uns für eine europäische Grundsicherungsrichtlinie 
stark, die soziale Mindeststandards für jedes Land festlegt, angepasst an die jeweilige 
ökonomische Situation. Länderspezifische Mindestlöhne sollen überall in Europa dafür sorgen, 
dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Wir wollen die Europäischen Betriebsräte 
stärken und die paritätische Mitbestimmung in den Kontroll- und Leitungsorganen europäischer 
Unternehmen ausbauen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Unser langfristiges Ziel ist, 
dass die in der Europäischen Grundrechtecharta verankerten sozialen Rechte als Grundrechte 
gegenüber den Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sind.
Eine verlässliche Alterssicherung für alle
Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei 
einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die 
Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir 
die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhöhen, ein 
echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer 
Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen 
zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung 
muss überwunden werden, denn nur gute Löhne führen auch zu einer guten Rente. In einem 
ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht 
abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche 
Rentenversicherung aufgenommen werden. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die 
Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln. Grundsätzlich 
halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst 
darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen.
Ein Bürgerfonds für die Rente
Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-
Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt. Die Produkte sind teuer und 
undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel 
sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. 
Deswegen haben bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht. Wir wollen die Riester-Rente 
durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen und in diesen überführen. Durch den 
Bürgerfonds profitieren die Menschen am Wertezuwachs der Wirtschaft. Der Fonds kann 
langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürgerfonds 
zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die 
Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten 
kann. Der Bürgerfonds wird politisch unabhängig verwaltet und investiert nachhaltig. Er 
investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. Für 
Kleinsparer*innen gewährleistet er eine attraktive Rendite bei überschaubarem Risiko. Alle 
Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und können den 
Bürgerfonds als Standard dafür nutzen.
Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert
Vorsorge als Leitprinzip
Wir wollen den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung sicherstellen – aber gute 
Gesundheitspolitik setzt schon vorher an. Wer in der Fleischindustrie unter prekären 
Bedingungen arbeitet, in einer schimmeligen Wohnung oder an der vielbefahrenen Straße wohnt 
oder mit Hartz IV in Armut lebt, kann seine Gesundheit nur schwer schützen, hat eine höhere 
Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung. 
Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine Politik, die vorsorgt, die die Ursachen von 
Krankheiten bekämpft und vorausschauend handelt. Statt nur auf die nächste Krise zu 
reagieren, sollen in Zukunft durch gemeinsame Gesundheitsziele und eine Ausweitung der 
Gesundheitsberichterstattung Krankheitsursachen und der Stand der gesundheitlichen 
Versorgung in den Blick genommen werden. Prävention, Gesundheitsförderung und 
gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen 
Politikbereichen verfolgen, denn Vorsorge ist die beste Medizin. Bewegung und Sport sind wichtige Bausteine für ein gesundes Leben und können das Risiko für das Auftreten von Zivilisationskrankheiten sowie damit verbundene frühzeitige Todesfälle reduzieren. Im Zeitalter der digitalen Revolution und angesichts der aktuellen sowie möglicher kommender Pandemien, die die Gefahr einer Zunahme gesundheitsschädlicher körperlicher Inaktivität bedeuten, bekennen wir uns zum Bewegungsziel der WHO, die körperliche Inaktivität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis 2030 um 15% zu senken, und dazu, die dafür notwendigen Bewegungsangebote zu ermöglichen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Schaffung attraktiver öffentlicher Bewegungsräume zur Förderung eines bewegten Alltags. Um uns gegen klimawandelbedingte Hitzewellen zu wappnen, werden 
wir einen Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen etablieren.
Für Pandemien gewappnet sein
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser 
gewappnet sein muss. Spätestens jetzt ist der Moment, die Krankenhaus- und Notfallversorgung 
zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt 
voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen 
Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne 
aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet 
werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten oder der 
Entwicklung neuer Testverfahren. Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten 
soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit 
Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Auf europäischer 
Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame 
Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches 
Frühwarnsystem. Daher setzen wir uns für den zügigen Aufbau von HERA ein, einer europäischen 
Behörde, die künftig staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren 
soll. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir 
stärken und uns für eine engere Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.
Gesundheitsämter stärken
Nicht erst in der Corona-Pandemie wird sichtbar, dass wir als Gesellschaft größere 
Anstrengungen unternehmen müssen, um die öffentliche Gesundheit zu stärken und Menschen ein 
gutes Leben zu ermöglichen. Ob der Besuch bei der mobilen Zahnärzt*in in der Schule oder die 
Impfaktion im Pflegeheim – für Gesundheitsförderung, die Menschen unkompliziert erreicht, 
braucht es eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unser Ziel ist es, im 
Zusammenspiel zwischen den Gesundheitsämtern, universitären Strukturen der öffentlichen 
Gesundheitsfürsorge und einem neu zu schaffenden Bundesinstitut für Gesundheit gemeinsam 
eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufzubauen. Das Institut soll 
gemeinsame Gesundheitsziele und Qualitätsvorgaben für die Verbesserung der Versorgung 
entwickeln und bestehende Strukturen des Bundes zur Förderung der Gesundheit bündeln. Bisher 
sind die Gesundheitsämter chronisch unterfinanziert und unterbesetzt, die personelle und 
technische Ausstattung muss dauerhaft verbessert werden. Wir wollen deshalb, dass Bund und 
Länder gemeinsam dafür sorgen, dass künftig 1 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in 
den Öffentlichen Gesundheitsdienst fließt. Amtsärzt*innen müssen besser bezahlt werden. Auch 
pflegerische Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – als sogenannte Community Health 
Nurses oder in der Schulgesundheitspflege.
Gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land
Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass Menschen im ganzen Land gut und verlässlich 
versorgt werden. Wenn mancherorts der Weg zur Hebamme kaum zu bewältigen ist, die 
Kinderstationen Patient*innen abweisen müssen oder Hausarztpraxen auf dem Land wegen 
fehlendem/-r Nachfolger*in schließen müssen, gefährdet das die gesundheitliche Versorgung. 
Um die Versorgung in Stadt und Land zu stärken, wollen wir, dass ambulante und stationäre 
Angebote in Zukunft übergreifend geplant werden und Gesundheitsregionen mit enger Anbindung 
an die Kommunen gefördert werden. Perspektivisch soll es eine gemeinsame 
Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen geben. Gleichzeitig wollen wir 
die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen stärken. Denn die 
Versorgung muss von den Patient*innen aus gedacht werden. Dafür wollen wir insbesondere die 
Einrichtung von kommunalen Gesundheitszentren unterstützen, in denen alle Gesundheitsberufe 
auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen werden wir so 
reformieren, dass Gesundheits- und Pflegeberufe mehr Tätigkeiten eigenverantwortlich 
übernehmen können. Die Arbeitsbedingungen in und die Vergütung von Therapieberufen müssen 
dringend ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen angepasst, das Schulgeld für diese 
Ausbildungen muss abgeschafft werden.
Krankenhäuser nach gesellschaftlichem Auftrag finanzieren
In Krankenhäusern sollen alle die Versorgung erhalten, die sie benötigen. Doch falsche 
politische Weichenstellungen und der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen 
zu Lasten des Patient*innenwohls und zu Kosteneinsparungen zu Lasten des Personals geführt. 
Kliniken sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem 
gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es ein neues 
Finanzierungssystem. Wir werden eine Säule der Strukturfinanzierung einführen und den 
verbleibenden fallzahlabhängigen Vergütungsteil reformieren. Vielfach herrscht Stillstand 
bei den Investitionen in die Krankenhäuser. Das wollen wir ändern, indem Bund und Länder die 
Investitionskosten in Zukunft gemeinsam tragen. Der Bund soll dafür die Möglichkeit haben, 
gemeinsame bundesweite Grundsätze in der Krankenhausplanung zu definieren. Welche Angebote 
es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert, sondern soll sich danach 
richten, was nötig ist. Die beste Qualität kann zumeist durch Spezialisierung sichergestellt 
werden. Krankenhäuser, die durch fehlende Auslastung die nötige Qualität in einigen 
Bereichen nicht gewährleisten können, sollen nicht einfach aufgegeben, sondern zu 
leistungsfähigen lokalen Notfall-, Gesundheits- und Pflegezentren weiterentwickelt werden.
Notfallversorgung reformieren
Wie gut ein Gesundheitssystem funktioniert, zeig sich oft erst im Notfall – und dann wird es 
häufig ernst. Damit die Notfallversorgung in Deutschland besser funktioniert, muss sich 
einiges ändern. Das fängt beim Rettungsdienst an, der Menschen in Not heute umfassend 
medizinisch behandeln kann und deshalb wie die übrige Gesundheitsversorgung im Gesetz 
geregelt werden muss. Die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 müssen 
organisatorisch zusammengeführt werden, damit es im Zweifelsfall keine Rolle spielt, wo 
Menschen anrufen, sondern sie immer die passende Hilfe bekommen. Auch wollen wir, dass 
Notaufnahmen gerade nachts und am Wochenende beispielsweise durch kompetente Hausärztinnen 
und Hausärzte so unterstützt werden, dass auch weniger ernste Fälle gut versorgt werden 
können. Durch einheitliche Stufen und Vorgaben zur Notfallversorgung wollen wir 
sicherstellen, dass Menschen in Not, in der Stadt und auf dem Land, stets die erwartbare 
Hilfe auch verlässlich vorfinden.
Psychotherapieplätze schaffen
Starke Prävention und angemessene Versorgung – für beides wollen wir die Weichen stellen, 
denn psychische Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität und soziale Teilhabe. Es ist 
nicht zumutbar, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische 
Hilfe warten müssen. Wer eine psychische Erkrankung hat, braucht schnelle und leicht 
zugängliche Hilfen, damit das Leid sich nicht verschlimmert. Wir wollen deshalb ambulante 
Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen schaffen. Es 
braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte 
sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen sowie von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt 
werden. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen flexibler werden 
und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung 
übernehmen können. Bei der unzureichenden Reform der Psychotherapie-Ausbildung muss 
nachgebessert werden, sodass angehende Psychotherapeut*innen endlich unter guten Bedingungen 
ausgebildet werden.
Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind Verbesserungen bei der Geburtshilfe und 
eine Unterstützung freiberuflicher Hebammen durch eine Reform der Haftpflicht für 
Gesundheitsberufe nötig. Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. 
Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis 
werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet 
die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*- und Inter*-Menschen. Die Forschung zu 
geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss gestärkt und in der 
medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt werden. Mit Hilfe einer Frauenquote für 
Führungspositionen im Gesundheitswesen und besseren Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen 
in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens.
Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden
Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Beispielsweise erhalten 
Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle dringend benötigten Gesundheitsleistungen, 
Hilfsmittel oder häusliche Pflege und werden so in ihrer Teilhabe beschränkt. Deshalb wollen 
wir mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan diese Hürden umfassend abbauen, die 
Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische 
Vorgänge so weit wie möglich reduzieren. Das umfasst auch verpflichtende Vorgaben zur 
Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und eine Reform der Heilmittelversorgung. Auch für 
LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir 
den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für trans- und intergeschlechtliche Menschen 
gesetzlich verankern. Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ 
werden wir schließen. Die Blutspende gestalten wir diskriminierungsfrei. Menschen, die ohne 
Papiere in Deutschland leben, müssen ebenfalls Zugang zu guter gesundheitlicher Versorgung 
haben, etwa durch einen anonymen Krankenschein, die Abschaffung der Mitteilungs- und 
Unterrichtungspflichten an öffentlichen Stellen oder die Stärkung von Beratungsnetzwerken 
für Menschen ohne Papiere.
Auf dem Weg zur Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege
Gesetzlich Versicherte warten länger auf Termine bei Fachärzt*innen, und viele privat 
Versicherte können sich die hohen Prämien nicht mehr leisten. Von dieser Zwei-Klassen-
Medizin profitieren wenige, zum Nachteil vieler. Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte 
Bürgerversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung bekommt, die er 
oder sie braucht. Die Bürgerversicherung bezieht alle in die Finanzierung eines 
leistungsstarken Versicherungssystems ein. Auch Beamte, Selbständige, Unternehmer*innen und 
Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen. Neben Löhnen und Gehältern 
sollen Beiträge auf Kapitaleinkommen erhoben werden. Als ersten Schritt verbessern wir die 
Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen. Außerdem 
wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen durch einen 
beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur den Basistarif leisten 
können, besser absichern.
Digitalisierung verbessert Gesundheitsversorgung
Wir wollen die Chancen der Digitalisierung – ob Robotik zur Unterstützung in der Pflege, 
Telemedizin oder die elektronische Patientenakte – nutzen, um das Gesundheitssystem 
zukunftsfähig zu machen. Per App sollen Patient*innen sicher auf den digitalen Impfpass, 
Gesundheitsinformationen wie die eigene Blutgruppe, die Krankheitsgeschichte oder die 
neuesten Blutwerte zugreifen können. Damit sie den Patient*innen wirklich nützt, muss die 
digitale Patientenakte weiterentwickelt werden. Dabei sind unter anderem 
Patient*innenorganisationen stärker einzubinden. Gesundheitsdaten sollen anonymisiert der 
Forschung zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu 
verbessern. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dabei nicht gegen den Willen der 
Patient*innen. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen für Patient*innen möglichst barrierefrei 
und sicher zugänglich sein. Die ärztliche Schweigepflicht und das Patient*innengeheimnis 
müssen auch für digitalisierte Gesundheitsdaten jederzeit gewahrt bleiben. Um 
administrativen Aufwand für medizinisches und pflegerisches Personal zu verringern und 
Innovationen anzureizen, sollen Hersteller von Medizinprodukten und Software offene 
Schnittstellen anbieten.
Ambulante Pflege stärken
Wer pflegebedürftig wird, hat die bestmögliche Pflege und Unterstützung für ein 
selbstbestimmtes und würdevolles Leben verdient. Gerade in einer alternden Gesellschaft 
braucht es dafür überall vielfältige, auf den Bedarf vor Ort angepasste pflegerische 
Angebote. Statt weiterer Großeinrichtungen sind mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen nötig 
– eingebettet in ein Umfeld, das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am 
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. So wird die Pflege auch für Angehörige einfacher. 
Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Quartierspflege schaffen und den 
Kommunen ermöglichen, eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen, um das Angebot an 
Pflege vor Ort zu gestalten. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen 
bereitstellen, die sich hier auf den Weg machen. Jemanden zu pflegen verdient unsere 
Anerkennung und die Unterstützung der Gesellschaft. Deshalb wollen wir Menschen, die 
Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit 
Plus besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine bis zu 
dreimonatige Freistellung sowie eine Lohnersatzleistung, die befristet auch anschließende 
Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert.
Eine doppelte Pflegegarantie
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen immer mehr eigenes Geld für ihre Versorgung 
aufbringen. Wir wollen, dass Pflegebedürftige die für sie notwendigen Pflegeleistungen 
erhalten, ohne von Armut bedroht zu sein. Mit einer doppelten Pflegegarantie wollen wir die 
Eigenanteile schnell senken und dauerhaft deckeln. So garantieren wir, dass die selbst 
aufzubringenden Kosten verlässlich planbar werden. Die Pflegeversicherung soll alle über 
diesen Betrag hinausgehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Pflege tragen. Mit einer 
solidarischen Pflege-Bürgerversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit 
einkommensabhängigen Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen.
Pflege aus dem Notstand führen, Arbeitsbedingungen im 
Gesundheitswesen verbessern
Pflegekräfte leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Menschen, die im 
Alter oder bei Krankheit Unterstützung brauchen, wünschen sich zu Recht Pflegekräfte, die 
sich mit Sorgfalt um sie kümmern können. Dafür brauchen Pflegekräfte Zeit für die 
Patient*innen und gute Arbeitsbedingungen. Das geht nur mit mehr Kolleg*innen. Wir wollen 
durch verbindliche Personalbemessung – auch in der Langzeitpflege –, die bessere 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliche Arbeit von Fachkräften und 
die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Pflege Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen 
viele Menschen – ganz neu, weiter oder wieder – gerne in der Pflege arbeiten. Die Ausnahmen 
im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir beschränken, um Überlastung zu 
verhindern und den Personalverlust in Krankenhäusern einzudämmen. Doch Wertschätzung braucht 
auch Löhne, die sie bezeugen – am besten über gute Tarifverträge. Wir wollen die gesetzliche 
Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif 
bezahlen. Die Selbstorganisation und die Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege 
wollen wir durch den Aufbau einer Bundespflegekammer unterstützen.
Ein Cannabiskontrollgesetz
Wir stellen Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik. Doch auf dem 
Schwarzmarkt gilt kein Jugendschutz, stattdessen schafft er zusätzliche gesundheitliche 
Gefahren. Das Verbot von Cannabis richtet mehr Schaden an, als dass es nützt. Wir setzen auf 
wirksame Prävention, auf Entkriminalisierung und Selbstbestimmung. Deshalb werden wir mit 
einem Cannabiskontrollgesetz das bestehende Cannabisverbot aufheben und einen kontrollierten 
und legalen Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen. Darüber hinaus 
wollen wir niedrigschwelliges Drugchecking für psychoaktive Substanzen und andere Maßnahmen 
zur Schadensminimierung wie die Ausgabe sauberer Spritzen bundesweit ermöglichen, damit 
Konsument*innen nicht durch gefährliche Inhaltsstoffe oder schmutzige Spritzen zusätzlich 
gefährdet werden. Das heutige Betäubungsmittelrecht evaluieren wir auf seine Wirkungen hin.
Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum
Ein Recht auf Wohnen ins Grundgesetz
Alle Menschen brauchen angemessenen Wohnraum. Wohnen ist ein Recht. Aber es wird immer 
schwieriger, überhaupt Wohnungen zu finden. Und die Mieten und Immobilienpreise steigen 
vielerorts immer noch weiter. Großstädte teilen sich immer stärker in Einkommensstadtteile 
auf, Innenstädten geht das Leben verloren. Deshalb gilt es zu handeln, damit gerade auch 
Familien und Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder 
Geringverdiener*innen nicht in Bedrängnis geraten, sondern weiter gut und sicher wohnen 
können. Wir wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. Knapp 700.000 Menschen 
sind derzeit wohnungslos in Deutschland, mehr und mehr Familien. Um diesen Zustand zu 
beenden, wollen wir ein Nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von 
Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen.
Krisenbedingte Wohnungsverluste verhindern
Wir wollen Mieter*innen entlasten und vor einem krisenbedingten Verlust der eigenen Wohnung 
bewahren. Die Möglichkeit, die Miete nachzuzahlen, soll Zwangsräumungen verhindern. Bei 
krisenbedingten Einkommensausfällen soll ein Programm der KfW Bank („Sicher-Wohnen-Fonds“) 
eine finanzielle Unterstützung von Mieter*innen sicherstellen. Vermieter*innen, die auf 
diese Mietzahlungen angewiesen sind, sollten dann eine staatliche Unterstützung erhalten.
Neue Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnraum
Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht, öffentlich und 
gemeinwohlorientiert. Stattdessen gehen immer noch viele weitere Sozialwohnungen verloren – 
rund 100 jeden Tag. Unser Vorbild ist die Stadt Wien, die mit ihrem großen Anteil an 
gemeinnützigem und für breite Schichten bezahlbarem Wohnraum eine ausgewogene Mischung 
sicherstellt. Wir werden deshalb die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen 
und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die Kommunen unterstützen, ihre bestehenden 
Wohnungsgesellschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu wollen wir mit einem 
Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ für eine Million zusätzliche, günstige 
Mietwohnungen in den Ballungsräumen sorgen, sicher und auf Dauer. Die noch vorhandenen 
bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor*innen veräußert, sondern 
ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. 
So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million 
erhöhen.
Starke Mieter*innen, faire Mieten
Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus, 
viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und 
bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Konkret wollen wir Mietobergrenzen im 
Bestand mit einem Bundesgesetz ermöglichen und die Mietpreisbremse entfristen und 
nachschärfen. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des 
Mietspiegels begrenzt werden. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten 
und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre 
herangezogen werden. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf 
maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen 
perspektivisch warmmietenneutral möglich sind. Außerdem wollen wir es Mieter*innen 
erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das 
Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz auszuweiten sind weitere 
Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht, und Mietwucher muss – nach § 5 
Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden.
Spekulation mit Bauland und Geldwäsche am Wohnungsmarkt beenden
Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt kein Ort für Spekulant*innen. Zu 
häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Ein entscheidender 
Hebel ist Transparenz. Deshalb planen wir, ein Immobilienregister der Eigentümer*innen 
einzuführen, die Grundbücher bei begründetem Interesse kostenfrei zugänglich zu machen und 
Bargeld beim Immobilienverkauf zu verbieten. Außerdem wollen wir den Missbrauch von 
sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige 
Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Die Spekulation mit Bauland 
soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot herrscht, kann sich daraus eine 
Pflicht für Eigentümer*innen ergeben, Grundstücke zu bebauen, statt auf höhere Preise zu 
spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum werden wir 
vorgehen.
Grund und Boden gemeinwohlorientiert
Boden unterscheidet sich von anderen Gütern, weil er prinzipiell nicht vermehrbar ist. Bei 
Fehlentwicklungen ergibt sich hieraus eine besondere Verpflichtung, staatlich einzugreifen. 
Knappheit von und Spekulation mit Boden führt zu steigenden Preisen und Mieten. Wir wollen 
erreichen, dass die öffentliche Hand wieder eine strategische Bodenpolitik betreibt. Der 
Bund soll seine eigenen Immobilien nicht länger meistbietend verkaufen, sondern gezielt die 
Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum fördern. Dafür wollen wir die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umwandeln. Der Fonds 
kauft neue Flächen strategisch zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger. Die 
Flächen sollen bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um Sozialwohnungen dauerhaft sichern 
zu können. Werden sie veräußert, sollen Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften ein 
Erstzugriffsrecht erhalten. Die Einnahmen des Fonds fließen nicht in den Haushalt, sondern 
werden für den Zukauf weiterer Flächen verwendet.
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Wohneigentum ist für viele Menschen ein Lebenstraum, der wegen explodierender 
Immobilienpreise in den meisten Regionen des Landes immer schwerer zu erfüllen ist. Wir 
wollen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Deshalb soll das Prinzip „wer den Makler 
bestellt, bezahlt“ genauso für Immobilienkäufe eingeführt werden, so wie es für 
Maklerprovisionen bei Vermietungen bereits gilt. Wir streben an, die Courtage auf 2 Prozent 
zu begrenzen, damit sie nicht auf verstecktem Weg zu noch höheren Kaufpreisen führt. Dazu 
wollen wir die Kaufnebenkosten weiter senken, indem wir es den Ländern ermöglichen, den 
Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen 
und für private Käufer*innen zu senken. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum 
über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender 
Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Beteiligungen an 
Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieter*innen wollen wir 
unterstützen, zum Beispiel indem wir günstige Kredite oder Bürgschaften gewähren.
Ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen vorantreiben
Wir können die Klimaziele nur mit einer Bauwende hin zu ressourcenschonendem und 
nachhaltigem Bauen erreichen. Bei Städtebau und Gebäudeplanung sind Stoff- und 
Energieverbrauch bei Herstellung und Betrieb sowie das spätere Recycling durchgängig für 
alle Gebäude zu berücksichtigen. Konkret setzen wir auf ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und 
eine Holzbaustrategie, damit wir mit mehr nachwachsenden Rohstoffen bauen können. Wir 
fördern außerdem die Digitalisierung der Planung am Bau. Um den Flächenverbrauch zu 
reduzieren, setzen wir auf behutsame Nachverdichtung und unterstützen die Kommunen dabei mit 
Förderprogrammen.
Wir investieren in lebenswerte Dörfer und Städte
Regionale Daseinsvorsorge stärken
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine Voraussetzung für gutes, selbstbestimmtes Leben 
überall im Land. Einschränkungen gibt es vielerorts, häufig unterscheiden sie sich von 
Region zu Region: Hier fehlt ein Zentrum im Dorf, dort schließen in der Kleinstadt die 
Schwimmbäder, und auf dem Land ist das Internet zu langsam. Unser Ziel ist es, dass 
individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement überall im 
Land möglich sind, auch in strukturschwachen Regionen. Hier brauchen wir gute Infrastruktur 
und den Zugang zu öffentlichen Gütern in den Kommunen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Bund 
und Ländern eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz 
einführen. Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, sollen 
wieder investieren und gestalten können. Ziel ist, anhand von regionalen Indikatoren in 
allen Bundesländern Förderregionen auszuwählen und die Zusammenarbeit der Kommunen in diesen 
Regionen zu unterstützen. Mit Regionalbudgets geben wir Bürger*innen und Akteur*innen vor 
Ort die Möglichkeit, ihre Entwicklungsstrategien und Ziele selbst zu bestimmen. Für zentrale 
Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir nötige 
Mindeststandards formulieren. Eine inklusive und solidarische Gesellschaft braucht Orte des 
Miteinanders, Orte gegen die Einsamkeit, Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das kann 
ein Marktplatz sein oder ein Familienzentrum, die Stadtteilbibliothek, der Skatepark, der 
Kulturbahnhof. Wir wollen eine Bundesstrategie „Orte des Zusammenhalts“ auf den Weg bringen. 
Mit der gezielten Ansiedelung von neuen Forschungsinstituten und Bundeseinrichtungen, vor 
allem in Ostdeutschland, können wir strukturschwachen Regionen wichtige Impulse geben. 
Außerdem unterstützen wir die Idee der Errichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche 
Einheit und Europäische Transformation“.
Solide Finanzausstattung für Kommunen
Für eine starke kommunale Selbstverwaltung und eine belastbare öffentliche Daseinsvorsorge 
braucht es eine solide Finanzausstattung. Viele Kommunen schaffen es jedoch nicht einmal 
mehr, den ihnen übertragenen Pflichtaufgaben wie etwa der Reparatur von Gemeindestraßen oder 
der Schulsanierung nachzukommen. Sie waren bereits vor der Corona-Krise finanzschwach oder 
verschuldet und ihr Handlungsspielraum verkleinert sich zunehmend. Das spüren die Menschen 
vor Ort unmittelbar. Wenn keine Finanzmittel für freiwillige Leistungen wie Sport- oder 
Kultureinrichtungen und deren Erhaltung übrig ist, hat das Auswirkungen auf das 
gemeinschaftliche Leben in den Kommunen und auf das Vertrauen in den Staat. Wir wollen die 
Gemeindefinanzen besser und krisenfester aufstellen. Dazu gehört eine faire Unterstützung 
bei den kommunalen Altschulden und bei gemeindlichen Corona-bedingten Steuerausfällen. Wir 
wollen mehr kommunale Investitionen ermöglichen, beispielsweise in Klimaschutz, die 
Verkehrswende und Kultureinrichtungen. Dafür soll der Zugang zu Fördermitteln einfacher und 
unbürokratischer werden und sollen die Hürden für die Teilnahme besonders für finanzschwache 
Kommunen gesenkt werden. Wir wollen, dass Bund und Länder den Kommunen mit einer gemeinsamen 
Kompetenzagentur für Förderpolitik und Investitionen mit Rat und Tat zur Seite stehen und 
die Umsetzung von Projekten ermöglichen.
Innenstädte retten
Innenstädte und Ortskerne, die man gerne besucht, in denen man verweilt und andere Menschen 
trifft, tragen enorm zu unserer Lebensqualität bei. Sie bieten kulturellen Austausch und 
geben dem Leben in Stadt und Land eine Bühne. Wir wollen Stadtzentren und Ortskerne 
lebenswerter und attraktiver machen. Eine kluge Stadtentwicklungspolitik, nachhaltige 
Verkehrskonzepte und ein Städtebaunotfallfonds sind die besten Voraussetzungen, dass auch 
der Einzelhandel dort eine Zukunft hat. Dafür wollen wir die Städtebauförderung neu 
ausrichten: für schönere Städte, mehr Stadtgrün und Wasserflächen, damit man auch in Zeiten 
immer heißerer Sommer gut in der Stadt leben kann. Mit zusätzlichen Mitteln für Smart-City-
Projekte unterstützen wir den Aufbau unabhängiger digitaler Plattformen, mit denen der 
örtliche Einzelhandel attraktivere Angebote machen kann. Dazu arbeiten wir gegen Verdrängung 
und Leerstand an. Eine Million neue gemeinnützige Wohnungen sollen in den nächsten Jahren in 
unseren Städten entstehen. Kleineren Gewerben, sozialen und Kulturprojekten, Clubs und 
Handwerker*innen wollen wir mit einem Gewerbemietrecht und über das Baurecht eine zentrale 
Lage in den Städten ermöglichen. Bundeseigene Immobilien sollen zukünftig nur noch an 
gemeinnützige, öffentliche oder am Gemeinwohl orientierte Träger abgegeben werden.
Ländlich leben, digital arbeiten
Das Leben auf dem Land und im Dorf hat viel zu bieten. Gründer*innen, Familien oder 
Freischaffende – alle brauchen schnelles Internet für ihr Leben. Eine ausreichend schnelle 
Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, deshalb werden wir einen 
Rechtsanspruch darauf einführen. Wir schaffen Ankommens- und Bleibeperspektiven für Jung und 
Alt. Über die Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz fördern wir Wohnprojekte für 
alle Generationen, Co-Working, die Aktivierung von Leerstand sowie gemeinschaftliche und 
genossenschaftliche Wohnformen. Bahnhofsgebäude wollen wir als gemeinwohlorientierte Räume 
zu einladenden Mobilitätsknotenpunkten weiterentwickeln und attraktiver machen. Damit 
verknüpfen wir die Bahn mit den Ortschaften. Wir unterstützen die Landesprogramme zu 
Markttreffs: wenn zum Beispiel Supermärkte ihre Flächen so umbauen, dass sie Café, Bank- und 
Postfiliale integrieren. Kommunen sollen Zuschüsse bekommen, wenn sie öffentliche 
Einrichtungen, Sporthalle, Bibliothek, Spielplatz, Working-Space oder Kino unter dem Dach 
eines Kulturzentrums zusammenfassen.
Schnelles Internet überall
Mit weniger als zwei Millionen aktiven Glasfaser-Anschlüssen steht Deutschland im OECD-
Vergleich sehr schlecht da. Egal ob Stadt oder Land, ob mobiles Arbeiten oder Heimunterricht 
– schnelles Internet ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige 
Lebensverhältnisse. Mit einem Breitband-Universaldienst wollen wir einen Rechtsanspruch auf 
schnelles Internet für alle schaffen, der sich nicht am Minimalstandard, sondern an den 
Nutzungsgewohnheiten der Mehrheit orientiert. Wir sorgen dafür, dass Blockaden bei der 
Abrufung der Fördergelder für den Netzausbau abgebaut werden und dann auch zügig gebaut 
wird. Und wir machen Schluss mit der Bandbreiten-Schummelei: Wenn 
Telekommunikationsunternehmen nicht die versprochenen Download-Geschwindigkeiten liefern, 
soll es unkomplizierten pauschalierten Schadenersatz und hohe Bußgelder geben. Beim 
Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem 
Netz man surft. Wo die Anbieter keine Kooperationsvereinbarungen schließen, um Funklöcher zu 
schließen, muss notfalls lokales Roaming angeordnet werden, natürlich mit entsprechender 
Vergütung. Bei zukünftigen Frequenzversteigerungen sollen die Versorgungsauflagen für die 
Fläche so angepasst werden, dass sie mit dem steigenden Bedarf Schritt halten – insbesondere 
entlang von Bahnstrecken und Straßen.
Selbstbestimmt im Alter, in Stadt und Land
Wir wollen Selbstbestimmung auch im Alter ermöglichen. Wir wollen den Abbau von Barrieren in 
Wohnungen und im Wohnumfeld stärker finanziell fördern und somit älteren Menschen 
ermöglichen, länger als bisher in ihrem vertrauten Quartier selbstbestimmt wohnen zu 
bleiben. Gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht Selbstbestimmung. Das wollen wir mit einem 
Programm fördern, bei dem Ansprechstellen und Gemeindezentren über altersgerechtes Wohnen, 
Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie Möglichkeiten, sich im Dorf oder 
im Stadtteil zu engagieren, informieren. Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen 
Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw. Dafür muss das 
Nahverkehrsangebot in den Städten ausgebaut und auf dem Land erhalten bzw. intelligent 
vernetzt werden. Es braucht flächendeckend barrierefreie Zugänge zu allen öffentlichen 
Verkehrsmitteln, und die Wege zu ÖPNV und Nahversorgung sollen mit genügend Möglichkeiten 
zum Ausruhen und „Kräftesammeln“ ausgestattet werden.

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