Bifeindlichkeit lässt sich nicht unter Homofeindlichkeit subsumieren.
Ggf. müsste es der Vollständigkeit halber auch eher LSBTIQ*-Feindlichkeit heißen.
Antrag: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Friederike Schwebler (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.03.2021, 15:28 |
Bifeindlichkeit lässt sich nicht unter Homofeindlichkeit subsumieren.
Ggf. müsste es der Vollständigkeit halber auch eher LSBTIQ*-Feindlichkeit heißen.
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