Das Existenzminimum von Erwachsenen wird verfassungsgemäß von der Einkommensteuer freigestellt und zwar über den Grundfreibetrag. Es könnte aber auch - ähnlich wie beim Kindergeld statt Kinderfreibetrag - vorab ausgezahlt werden, quasi als “Erwachsenengeld”. Mit einer solchen Pauschale für alle, vorab und monatlich ausgezahlt, wird das Existenzminimum indirekt Einkommensteuerfrei gestellt. Der Grundfreibetrag wird dadurch zunächst ersetzt bzw ggf. im nachhinein mittels Günstigerprüfung noch gewährt.
Das entspricht der Umwandlung des Grundfreibetrags in ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen.
Auch wenn die Summe eines solchen partiellen Grundeinkommens nur der heutigen mittleren Steuerersparnis entspricht (in etwa 200-300 Euro, genauere Berechnungen sind noch in Bearbeitung) so ist die Botschaft doch eine ganz andere als beim Steuerfreibetrag. Es ist psychologisch etwas völlig anderes, etwas zu bekommen, als etwas nicht zu bezahlen.
Gerade in heutigen Zeiten ist es so wichtig wie schon lange nicht mehr, vom Staat eine positive Botschaft an die Bürger*innen auszusenden. Ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen kann so eine positive Botschaft sein. In Zeiten, in denen uns so viel abverlangt wird an Solidarität, Disziplin und Einschränkungen, kann die Botschaft “du gehörst dazu und bist gewollt” einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Wenn innerhalb einer Gesellschaft jede*r etwas bekommt und jede*r etwas gibt, dann fördert das den Zusammenhalt und den Gemeinsinn. Ein Grundeinkommen macht alle Bürger*innen zu Empfangenden und zu Gebenden. Es überwindet die Trennung zwischen denen die Zahlen und denen die Bekommen. Alle gehören dazu.
Bei dem Gedanken an Geschenke vom Staat, kommt schnell Angst vor steigenden Schulden auf. Doch das ist bei dem hier vorgeschlagenen Modell gar nicht erforderlich. Durch die gleichzeitige Streichung des Freibetrags ist das Ganze nahezu aufkommensneutral. Es werden lediglich ein paar Löcher im System gestopft.
Wer heute kein ausreichendes eigenes Einkommen hat und auch keine ausreichenden staatlichen Sozialleistungen bezieht - also diejenige*n, die in verdeckter Armut unterhalb des Existenzminimums leben - bekommen zumeist über die Pauschale etwas mehr als vorher. Ein Zeichen starker Solidaritätsbekundung, denn das sind Ausgaben, die der Staat ohnehin hätte, wenn diese Menschen ihre Rechte einfordern würden. Aktuell spart der Staat, weil er Bedürftige durch bürokratische Hürden davon abhält, Leistungen in Anspruch zu nehmen auf die eigentlich ein Anrecht besteht. Dieser Missstand wird durch eine pauschale Auszahlung deutlich reduziert.
Die Höhe des Existenzminimums soll ohnehin neu berechnet werden, siehe Kapitel zur “Garantiesicherung”. Auch wenn - ebenso wie das Kindergeld, auch das partielle Grundeinkommen auf die Transferleistungen angerechnet wird- ändert sich trotzdem auch für Sozialleistungsempfangende etwas, denn das partielle Grundeinkommen erfordert keine Gegenleistung, es muss nicht neu beantragt werden und kann auch nicht gekürzt werden.
Auf die Erwerbstätigkeit hätte das partielle Grundeinkommen wahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss, da die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen unverändert bleiben. Alle erhalten das partielle Grundeinkommen vom Staat und Arbeitnehmer*innen bekommen dafür durch die Steuern ab dem 1. Euro etwas weniger Netto von dem/der Arbeitgeber*in ausgezahlt.
Fazit:
Die Umwandlung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer in ein partielles monatlich ausgezahltes Grundeinkommen ist eine weitestgehend kostenneutrale Reform. Dabei können weitere Erfahrungen mit bedingungslosen Zahlungen gemacht und ein wichtiger Beitrag zu einem positiveren Staatsverständnis geleistet werden.
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